Protokoll der Sitzung vom 30.10.2020

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie alle herzlich zur 104. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen willkommen, die eine Sondersitzung ist. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen.

Für die heutige Sitzung haben sich 15 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Geburtstag feiert heute Charlotte Quik von der CDUFraktion. Herzliche Glückwünsche und alles Gute im Namen der Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank – Präsident André Kuper tritt ans Redepult.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit wurden in Frankreich Menschen bestialisch hingerichtet: erst ein Lehrer in einer Schule in Paris, jetzt Christen in einer Kirche in Nizza. Beide Städte waren früher schon Ziel islamistischer Anschläge.

Ich bin entsetzt. Wir sind sprachlos angesichts dieser rohen Gewalt. Viele Menschen in der ganzen Welt und auch in Nordrhein-Westfalen sind bestürzt. In Europa, meine Damen und Herren, in der Demokratie wird das Wort geführt, nicht die Gewalt und nicht das Schwert.

Mir ist es wichtig, uns zu Beginn dieser Sitzung daran zu erinnern und unseren Freunden in Frankreich zu zeigen: Nordrhein-Westfalen trauert und fühlt mit Frankreich.

Wir können, wir wollen und wir werden nicht zulassen, dass die Errungenschaften der Aufklärung und auch des interreligiösen Dialoges von Fanatikern und Fundamentalisten durch die Saat des Hasses zerstört werden. Wir gehen in aller Entschlossenheit dagegen vor.

Nicht zeitlich begrenzte Einschränkungen gegen eine Pandemie sind die wirklichen Angriffe auf unsere Demokratie; das sind Herausforderungen, die wir den Schwächsten schuldig sind. Anschläge aber wie in Paris und Nizza sind Angriffe auf unsere Demokratie und unsere Werte.

Es geht hier übrigens nicht um eine Lynchkampagne gegen Muslime. Eine Demokratie unterscheidet ihre Bürger nicht nach Religion, sondern misst sie an ihren Taten.

Die islamischen Verbände und Institutionen in Europa – auch in Deutschland und Nordrhein-Westfalen –, die Prediger und Vorbeter in den Moscheen und

auch die theologischen Lehrer der großen Islamschulen – kurz: alle, die dazu schweigen – sind jetzt gefordert, solche terroristischen Anschläge öffentlich zu verurteilen.

Unsere Gedanken und unsere Anteilnahme sind jetzt bei den Opfern und Angehörigen der jüngsten Anschläge von Nizza und Paris. Ich bitte Sie darum, dass wir im Gedenken an die Opfer von Nizza und Paris auf unseren Plätzen innehalten.

(Die Anwesenden erheben sich zu einer Ge- denkminute.)

Ich danke Ihnen.

(Präsident André Kuper begibt sich wieder zum Präsidentenplatz.)

Vor Eintritt in die Tagesordnung teile ich mit:

Erstens. Die Einberufung des Landtags zur heutigen Sitzung erfolgte gemäß Art. 38 Abs. 4 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 21 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung einerseits auf Antrag der Abgeordneten der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie andererseits auf Antrag der Landesregierung.

Zweitens. Ich weise darauf hin, dass die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom heutigen Tag beantragt haben, vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zu beschließen, die Tagesordnung um einen Tagesordnungspunkt 2 „Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz“, Drucksache 17/11627, zu ergänzen. Eine Aussprache im Rahmen des ergänzten Tagesordnungspunktes ist nicht vorgesehen.

Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen, diese zu ergänzen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine Entscheidung, die der Landtag mit Mehrheit trifft. Vor diesem Hintergrund frage ich, ob zum Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung das Wort gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir über den Antrag auf Ergänzung der heutigen Tagesordnung ab. Wer ist dafür? – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

Landtag

30.10.2020

1 Entscheidende Weichenstellung, entschei

dende Wochen – das Virus bekämpfen, Nordrhein-Westfalen stärken

Unterrichtung durch die Landesregierung

In Verbindung mit:

Aktuelle dramatische Entwicklung der CoronaPandemie in NRW vor dem Hintergrund der Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28.10.2020 und deren Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben mit Schreiben vom 28. Oktober 2020 die unverzügliche Einberufung des Landtags zu dem Tagesordnungspunkt beantragt.

Der Ministerpräsident hat ebenfalls mit Schreiben vom 28. Oktober 2020 mitgeteilt, dass die Landesregierung die unverzügliche Einberufung des Landtags beantragt, um den Landtag zu dem oben genannten Thema zu unterrichten.

Sowohl die beiden antragstellenden Fraktionen als auch die Landesregierung sind damit einverstanden, dass ihre Anträge verbunden und im Rahmen der Unterrichtung durch die Landesregierung beraten werden.

Die Unterrichtung durch die Landesregierung erfolgt durch Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet. Ich erteile ihm das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen in einer sehr ernsten Lage zusammen: Die zweite Coronawelle rollt über Europa, über Deutschland und auch über Nordrhein-Westfalen hinweg.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: In den vergangenen sieben Tagen haben die Gesundheitsämter 25.118 Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen registriert. Zum Vergleich: Das ist mehr, als in den ersten sieben Wochen der Pandemie zwischen dem 20. Februar und dem 9. April 2020 registriert wurden; damals waren es 24.132 Neuinfektionen.

Dieses Infektionsgeschehen schlägt sich auch auf den Krankenhäusern und den Intensivstationen nieder. Das ist auch der eigentlich relevante Punkt – und nicht, ob jemand infiziert ist. Es geht darum, ob jemand nach einer Infektion krank wird, einen Intensivplatz belegen und am Ende vielleicht sogar beatmet werden muss.

Am Dienstag vor einer Woche, am 20. Oktober, lag die Zahl der von COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten in nordrhein-westfälischen Krankenhäu

sern bei 231. Heute, am 30. Oktober, also zehn Tage später, haben wir fast genau die doppelte Auslastung, nämlich 463.

Das ist noch nicht dramatisch. Nur zeigt diese exponentielle Entwicklung innerhalb von zehn Tagen, dass wir am Ende dieses Jahres – um die Weihnachtszeit und danach – auch zu Engpässen in unseren Krankenhäusern kommen könnten, wenn wir diese Systematik nicht durchbrechen. Es ist das Ziel, genau das zu verhindern.

Deshalb hat sich das Kabinett in Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenz mit diesen Zahlen beschäftigt, die der Gesundheitsminister vorgetragen hat. Er hat seit Monaten die Universität Münster für jede Kabinettssitzung beauftragt, methodisch zu zeigen, was es für die Zeit in zwei oder drei Monaten bedeutet, wenn es so weitergeht, wie es gerade der Fall ist. Es ist also immer eine perspektivische Vorausschau. Die war in der Tat am letzten Dienstag sehr ernst, und das hat uns dazu bewogen, den Landtag zu unterrichten und diese Ministerpräsidentenkonferenz vorzubereiten.

Diese Ministerpräsidentenkonferenz war anders als viele zuvor. Davor haben wir gesagt, wir brauchen passgenaue Antworten für das jeweilige Land. Wir haben ja in Deutschland zum Teil Regionen mit einer Inzidenz von 0,9 gehabt. Das bedeutet weniger als einen Infizierten in einem ganzen Kreis. Wir haben andere Regionen gehabt, in denen es plötzlich Hotspots gab. Ich erinnere an den Kreis Coesfeld oder an den Kreis Gütersloh, als dort in einer Fleischfabrik plötzlich die Infektionszahlen stiegen.

Jetzt ist die Lage anders. Wer sich die Deutschlandkarte anschaut, sieht, dass große Gebiete insbesondere im Westen und im Süden der alten Bundesrepublik komplett rot sind, weil sie den Wert von 50 überschritten haben. Manche haben sogar Inzidenzen von 100 oder 200. Deshalb war es unser Ziel bei dieser Ministerpräsidentenkonferenz, eine Lösung zu finden, die für alle gilt.

Der Dank geht insbesondere an die Länder, die noch niedrigere Werte haben. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und viele ostdeutsche Länder liegen noch wesentlich niedriger, haben aber alle gesagt: Wir brauchen jetzt einheitliche Regeln überall in Deutschland, vom Westen bis in den Osten und vom Norden bis in den Süden, damit die Menschen erkennen, wir sind wieder an einem Punkt, an dem wir gemeinsam handeln müssen, um diese zweite Infektionswelle zu brechen.

Deshalb war das eine von großem Zusammenhalt geprägte Ministerpräsidentenkonferenz. Die Ergebnisse setzen wir jetzt um. Wir haben an diesem Morgen die Coronaschutzverordnung so für NordrheinWestfalen übersetzt, wie das in unsere Verordnung passt, und heute schon den Ämtern zugeleitet.

Landtag

30.10.2020

Alles wird ab dem 2. November gelten. Das ist der nächste Montag. Auch dazu eine Erklärung: Unsere Schutzverordnung lief am 31. Oktober aus, aber damit wir wirklich einheitlich sind, haben wir die alte Verordnung um einen Tag bis zum 1. November verlängert, damit am Montagmorgen wirklich überall in Deutschland die gleichen Regeln gelten.

Jetzt sagen viele Bürger: Na ja, aber es wird doch auch viel mehr getestet; man kann das doch gar nicht vergleichen. – Das stimmt. Wir testen heute viel, viel mehr, als uns das im März möglich war. Wahrscheinlich gab es im März auch eine große Dunkelziffer, die nur niemand erfasst hat. Das wissen wir heute präziser. Aber an einem kann man nicht vorbeireden: Am 15. April – das war mit der Höhepunkt der stationären Behandlungen in Nordrhein-Westfalen – hatten wir 2.090 Menschen in stationärer Behandlung. Gestern waren es 2.240. Das zeigt, ja, es wird mehr getestet, aber real sind jetzt mehr Menschen in stationärer Behandlung als im Frühjahr, als wir zum allerersten Mal über dieses Thema gesprochen haben. Deshalb muss jetzt die Welle gebrochen werden.

Das zweite Gegenargument – man muss sich ja auch mit den Argumenten der Gegner auseinandersetzen –, beispielsweise von Restaurants und der Gastronomie insgesamt, ist: Wir halten doch alle Abstände ein. Wir haben doch so viel unternommen, damit wir die Regeln einhalten. – Die Kulturministerin hat an die Aussagen der Theater erinnert: Wir machen das doch alles. Wir halten doch Plätze frei. Warum muss denn jetzt schon wieder ausgerechnet bei uns alles geschlossen werden, obwohl hier gar keine Infektionen entstehen?

Zu dem Teil des Arguments „Bei uns entstehen keine Infektionen“ muss man erklären: Bei 75 % der Infektionen wissen wir gar nicht, wo sie herkommen. Wir können nur das vermelden, was jemand dem Gesundheitsamt schildert. 25 % der Leute wissen, wo sie waren; 75 % können es aber gar nicht mehr genau sagen. Insofern ist dieser große Anteil von 75 % unbestimmt.

Die Idee dahinter ist nicht die Frage: „Wer hält Abstände ein?“ In ein riesiges Fußballstadion nur 1.000 Leute einzulassen oder so etwas wäre alles möglich. Das Ziel ist es vielmehr, für einen Monat – den Monat November– das gesamte öffentliche Leben wieder zu reduzieren und den Menschen zu sagen: Verzichtet auf unnötige Kontakte. Wir wollen Schulen, Kitas und Arbeitsplätze offen halten und müssen dann im Freizeitverhalten auf Kontakte verzichten, die nicht nötig sind. – Das ist die Aufgabe, vor der wir jetzt stehen. Keine unnötigen Reisen, keine unnötigen Kontakte! Das ist die große Chance, um diese exponentielle Welle zu brechen, um dann vielleicht im Dezember, in der Weihnachtszeit, wieder in eine etwas ruhigere Situation zu kommen.