Unsere Landesregierung hat daher frühzeitig vorgeschlagen, den NRW-Rettungsschirm in den kommenden beiden Jahren fortzuführen.
NRW – das sind 396 Städte, 31 Kreise und rund 18 Millionen Menschen, die in unseren Städten und Gemeinden leben und arbeiten und dort ihr Zuhause und ihre Heimat haben. Jeder von uns hat seinen Lebensmittelpunkt in einer Kommune, und daher wissen wir durch eigenes Erleben – teilweise auch durch unsere kommunale Tätigkeit –, dass viele durch die Landespolitik beschlossenen Maßnahmen für die Menschen vor Ort direkt erlebbar sind.
Wie sieht die Finanzplanung für die kommunale Ebene für 2021 konkret aus? – Finanzpolitisch richtig, solide und partnerschaftlich. Das gilt seit 2017 und ganz besonders in der derzeitigen, schwierigen Coronazeit.
Unsere Landesregierung hat die Belastungen, die sich für Städte und Gemeinden aus der seit Monaten währenden Krisensituation ergeben, fest im Blick. Es ist davon auszugehen, dass die kommunalen Haushalte auch über das laufende Jahr hinaus direkt oder indirekt stark belastet werden. Die Gewerbesteuer, die wichtigste kommunale Einnahmequelle neben der Umsatzsteuer, ist massiv eingebrochen. Kommunale Gebühren schrumpfen durch geändertes Nutzungsverhalten bei gleichzeitig pandemiebedingten deutlichen Mehrausgaben, beispielsweise für den Infektionsschutz und die örtlichen Gesundheitsämter.
Die Landesregierung hat am 23. September Eckpunkte zum Entwurf des Gesetzes – so heißt es ja – zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2021 – wir sagen immer kurz „GFG 2021“ – beschlossen. Um die Kommunen
des Landes neben krisenbedingten Mehrausgaben und -ausfällen bei eigenen originären Einnahmen vor entsprechenden Einbußen im kommunalen Finanzausgleich zu bewahren, wird die Finanzausgleichsmasse des GFG aus Kreditmarktmitteln des Landes aufgestockt und auf rund 13,6 Milliarden Euro festgesetzt.
Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz setzen wir also erkennbar zwei Schwerpunkte: Wir stärken die kommunalen Haushalte, und wir setzen einen verlässlichen Finanzrahmen, damit die kommunale Familie ihre Aufgaben erfüllen, seriös wirtschaften und weiter investieren kann, was in einer Krisensituation besonders wichtig ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, 13,6 Milliarden Euro für die kommunale Familie in 2021 –
Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Steigerung um rund 760 Millionen Euro, also knapp 6 %. Städte und Gemeinden erhalten im kommenden Jahr rund 943 Millionen Euro mehr, als dies nach den regulären Berechnungen des GFG auf Basis der Entwicklungen der Verbundsteuern der Fall wäre. Der Betrag wird aus Mitteln des NRW-Rettungsschirms kreditiert und ist – auch das ist kein Tricksen, Tarnen oder Täuschen – rückzahlbar, wenn sich die wirtschaftliche Situation der kommunalen Ebene wieder verbessert hat.
Über das Wie – darüber hat Ina Scharrenbach, unsere Ministerin, eben gesprochen – wird dann vernünftig auch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu sprechen sein. Aber die Rückmeldungen, die ich bisher bekommen habe, sind erst einmal Dankbarkeit und Akzeptanz für diese verlässlich gefundene Lösung.
Die Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet, Finanzminister Lutz Lienenkämper und Kommunalministerin Ina Scharrenbach sichert so der kommunalen Ebene Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu, die sie zur Erfüllung ihrer pflichtigen und übertragenen Aufgaben vor Ort dringend
benötigt. Mit dem für 2021 vorgelegten Entwurf zum GFG und der verteilbaren Rekordfinanzausgleichsmasse von rund 13,6 Milliarden Euro verdeutlicht unsere Landesregierung wieder einmal die Wertschätzung für unsere Städte und Gemeinden und ihre Bedeutung für unser aller Zusammenleben.
Was bedeutet das für die Schlüsselzuweisungen – sie stellen die zentrale Grundlage für die kommunale Haushaltsplanung dar – ganz konkret? – An Schlüsselzuweisungen stellt die Landesregierung insgesamt rund 11,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist eine Steigerung von knapp 6 % zum Vorjahr. Hinsichtlich der Verteilung der Finanzzuweisungen werden im GFG 2021 die Regelungen des GFG 2020 für die aus den Grunddaten entwickelten Bedarfsparameter beibehalten. Für pauschalierte Zuweisungen sind insgesamt rund 2,11 Milliarden Euro veranschlagt. Die seit dem GFG 2018 geltende gegenseitige Deckungsfähigkeit – und das weiß jeder, der kommunal tätig ist; das ist für die Kommunen besonders wichtig – der Investitionspauschalen sowie der Sonderpauschale wird auch für das GFG 2021 beibehalten.
Seit dem GFG 2019 steht eine Aufwands- und Unterhaltungspauschale für die gestiegenen Bedürfnisse im Bereich der Unterhaltung und Sanierung kommunaler Infrastruktur zur Verfügung. Auf eine Zweckbindung der Mittel wird zugunsten flexibler Einsatzmöglichkeiten bewusst verzichtet. Hierfür sind im GFG 2021 140 Millionen Euro veranschlagt. Auch das sind 10 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
(Beifall von der CDU – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Verschiebung kommunalen Gel- des! Das hat der Kollege Kämmerling doch eben erklärt!)
Für Sonderbedarfe zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer finanzieller Belastungssituationen stehen finanzkraftunabhängig rund 39,7 Millionen Euro zur Verfügung. Beispiele für Sonderbedarfszuweisungen sind die Kurorthilfe und die Abwassergebührenhilfe. Zu den Sonderpauschalen zählen auch die Schul- und die Bildungspauschale mit 723,06 Millionen Euro. Die Sportpauschale beträgt 61 Millionen Euro und wird auf Basis der Schüler- bzw. Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2019 verteilt werden.
Bei Betrachtung sämtlicher für die kommunale Ebene relevanten Zahlen bedeutet das im Ergebnis, dass trotz der durch COVID-19 hervorgerufenen Krise keine unserer Städte und Gemeinden an Finanzkraft verlieren wird. Mehr noch: Nie zuvor
Die vorgestellten Zahlen bringen zum Ausdruck, dass sich die Kommunen in NRW auf die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verlassen können. Wir sind und bleiben Partner der Kommunen – seit 2017,
in der seit Monaten währenden pandemiebedingten Krisensituation, aber auch darüber hinaus. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz persönlich einsteigen, Frau Ministerin. Sie haben sich zumindest von der Tonlage und vom Inhalt her deutlich von dem abgehoben, was wir heute Morgen in der Unterrichtung seitens der Landesregierung erleben mussten, wo eine gestandene Landesministerin den Kommunen tatsächlich vorgeworfen hat, sie würden sich nur die Rosinen bei der Bekämpfung der Pandemie rauspicken.
Trotzdem kann ich nicht zustimmen, dass diese Landesregierung Partnerin oder Partner der Kommunen ist.
Ich möchte das an einigen Beispielen deutlich machen. Sie haben selber gesagt, dass ein paar Punkte nicht zum GFG gehören, die der Kollege Kämmerling angeführt hat. Aber 80 % Ihrer Rede hatten jetzt auch nicht unmittelbar mit dem GFG zu tun.
Andererseits haben wir im Kommunalausschuss schon seit drei Jahren die gute Sitte, dass wir den Einzelplan 20 aus gutem Grund mit in die Überlegungen hineinnehmen. Ich sage Ihnen auch, warum.
Erstens. Herr Kollege Kämmerling hat das Thema „Altschuldenfonds“ gestreift. Bis letztes Jahr hat das Land Nordrhein-Westfalen rund eine halbe Milliarde Euro in den Altschuldenfonds der Kommunen eingezahlt. Dieses Jahr spart die Landesregierung diese halbe Milliarde Euro zulasten der Kommunen samt und sonders ein, weil sie nicht bereit ist, die Entschuldung der Kommunen vorzunehmen.
Zweiter Punkt: Flüchtlingsaufnahmegesetz – ich weiß, das ist nicht im Einzelplan 20, sondern in Einzelplan 08, glaube ich. Es ist so, dass die Landesregierung seit 2016 – wir haben es nachvollziehen lassen – über 2 Milliarden Euro weniger für die Unterbringung der Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen ausgibt und gleichzeitig nicht bereit ist, ein seit zwei Jahren vorliegendes Gutachten auszuwerten und dazu zu kommen, dass den Kommunen mindestens 2.000 bis 4.000 Euro pro Fall mehr erstattet wird. Wir reden von 600 bis 800 Millionen Euro, die Sie den Kommunen nicht bereit sind, jährlich zu erstatten, Frau Ministerin Scharrenbach.
Zur Herleitung der Verbundmasse: Ich habe heute zur Kenntnis genommen, dass es eine erste Ergänzungsvorlage gibt, aus 930 Millionen Euro sind jetzt 943 Millionen Euro geworden. Das sind samt und sonders Kredite, Frau Ministerin. Diese Kredite hätten sich die Kommunen eins zu eins auch bei der NRW.BANK oder bei jedem anderen Kreditinstitut leihen können. Sie tragen null zur Verbesserung der Finanzlage der Kommunen bei.
Ein weiterer Punkt wird von der CDU-Fraktion den kommunalpolitisch Aktiven gebetsmühlenartig eingetrichtert: Sie sagen, die Landesregierung würde mehr für Bildung tun. Das hat der Kollege Kämmerling mit seinem Beispiel aus einem anderen Zusammenhang auch hergeleitet: Die Bildungspauschale nehmen Sie nicht aus anderen Mitteln, sondern aus dem GFG.
Sie schreiben den Kommunen im Bereich der Bildung – es ist nicht nur für Bildung, sondern auch für andere Zwecke – nur vor, mehr Geld von dem auszugeben, was sie ohnehin zugeteilt bekommen.