Protokoll der Sitzung vom 11.11.2020

Wir haben in Nordrhein-Westfalen zum Glück sehr viele Labore. Deshalb haben wir nicht die Probleme, die andere Bundesländer haben.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Die Begrenzung liegt für mich nicht beim Testmaterial und bei den Laboren, sondern beim medizinischen und beim Pflegepersonal, das die Tests am Ende durchführt.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Man muss doch einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass das Personal nicht vermehrbar ist.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Ich kann keine Krankenschwestern in einem halben Jahr herbeizaubern; das ist doch die Wahrheit.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Dann stell Studenten ein!)

Wir werden in den Heimen diese Tests durchführen. Wir werden die Heime auch dabei unterstützen, dass sie diese Tests durchführen können.

Nehmen Sie zur Kenntnis: Seitdem es überhaupt Schnelltests gibt, steht das Ministerium mit den Verbänden in einem ständigen Dialog, wie wir das in Nordrhein-Westfalen umsetzen können.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Es wird gut umgesetzt werden. Entscheidend ist, dass die Pflegekassen jetzt ihren Job machen und

klären, mit wie viel Geld der Abstrich hinterlegt wird. Der Bundesgesetzgeber hat seine Schulaufgaben gemacht. Jetzt ist die Selbstverwaltung dran, einen Preis auszuhandeln.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Das ist nicht die Aufgabe der Politik, sondern die Aufgabe der Selbstverwaltung. Wenn es die Selbstverwaltung nicht macht, werden wir es am Ende durch ein Bundesgesetz bestimmen müssen. Diese Lage spielt hier eine Rolle. Ich bitte, das einfach mal zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Herr Minister, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. – Die Frage ist mit Nein beantwortet worden, somit hat sich die Zwischenfrage erledigt.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ganz schön unter Strom, Herr Kollege! – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Es ist Blödsinn, was du erzählst!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/11674. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 17/11674 abgelehnt.

Ich rufe auf:

8 Care-Arbeit in NRW sichtbar machen und bes

ser unterstützen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8765

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen Drucksache 17/11680

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU der Abgeordneten Frau Oellers das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sichtbarmachung und Wertschätzung von CareArbeit ist unbestreitbar ein wichtiges Thema, das die

Lebenswirklichkeit vieler Menschen in unserem Land widerspiegelt.

In den vergangenen Monaten haben wir uns deshalb in den zuständigen Fachausschüssen intensiv mit dem vorliegenden Antrag beschäftigt und eine sehr aufschlussreiche Expertenanhörung zu diesem Thema durchgeführt.

Die im Antrag formulierten Ziele zur Sichtbarmachung und Unterstützung von Care-Arbeit werden allerdings von der Landesregierung bereits aktiv in den jeweils zuständigen Ressorts verfolgt und angepackt, sofern sie in Landesverantwortung liegen. Deshalb ist ein Antrag dazu aus unserer Sicht nicht notwendig.

Langfristige Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen für Familien und pflegende Angehörige sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen für die Landesregierung dabei im Vordergrund.

Aspekte der Care-Arbeit sind deshalb zum Beispiel auch Bestandteil des nordrhein-westfälischen Altenberichts, der in jeder Legislaturperiode als Gesamtanalyse zur Lage älterer Menschen in NRW erarbeitet und veröffentlicht wird.

Zwei Aspekte aus dem Antrag zielen auf bundesgesetzliche Regelungen, auf die ich hier nur kurz eingehen möchte. Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Sorgearbeit in den Familien und Berufstätigkeit wurde der Gestaltungsrahmen durch die Bundesregierung in den letzten Jahren konsequent ausgebaut.

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten sowohl hinsichtlich des Bezugs von Elterngeld als auch der Elternzeit. Nach den vorliegenden Daten ist allerdings erkennbar, dass nur ein relativ kleiner Teil der Eltern derzeit die Gestaltungsmöglichkeiten des ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus nutzt.

Die Bundesregierung hat darauf reagiert und aktuell einen Entwurf zur Änderung des entsprechenden Gesetzes vorgelegt, mit dem vorhandene Hindernisse zum Beispiel bei der Nutzung des Partnerschaftsbonus beseitigt werden sollen.

Auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende 2019 wurden darüber hinaus bereits die Einführung verbesserter Pflegezeitregelungen sowie eine Lohnersatzleistung für Pflegende thematisiert. Die Länder haben die Bundesregierung im Rahmen eines einstimmig gefassten Beschlusses zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gebeten, mögliche Lösungsansätze zu prüfen, zu denen auch eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung gehören kann.

Auch die Landesregierung ist im Bereich der Pflege bereits mit zahlreichen Unterstützungsangeboten unterwegs, um pflegende Angehörige zu entlasten. Pflegestützpunkte im ganzen Land bieten kostenlose

Pflegeberatung und leisten Hilfestellung bei der Organisation einer ambulanten Pflegesituation im häuslichen Umfeld.

Begleitet wird dies durch ein umfangreiches digitales Informationsangebot. Mit dem neuen Pflegewegweiser NRW ist seit dem letzten Jahr im Netz schon ein wichtiger Schritt gegangen worden.

Den Ausbau dieser Angebote hat die Landesregierung mit der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr weiter vorangetrieben.

Nicht zuletzt bauen wir derzeit das soziale Quartiersmanagement aus, indem wir unter anderem stationäre Pflegeeinrichtungen unter dem Aspekt „Miteinander und nicht allein!“ im Quartier öffnen und zu Ankerpunkten ausbauen.

Neben der Förderung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Familien und pflegende Angehörige setzt sich die Landesregierung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Pflege und Beruf ein. Dabei fördert sie auch die Belange von Vätern, um sie in ihren unterschiedlichen Rollen und Aufgaben zu stärken und eine partnerschaftliche Aufteilung von Care-Arbeit zu ermöglichen.

Im Rahmen der Landesgleichstellungspolitik sind die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und ihre Potenzialentwicklung ein wesentlicher Handlungsschwerpunkt. Gleichberechtigte berufliche Chancen sind dabei eine wesentliche Grundlage für eine partnerschaftliche Wahrnehmung von privater Sorgearbeit.

Um eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu erreichen, beraten landesweit 16 vom Gleichstellungsministerium mit Landes- und EFRE-Mitteln geförderte Kompetenzzentren Frau und Beruf kleine und mittlere Unternehmen sowie andere dabei, eine lebenslauforientierte Personalpolitik zu verfolgen.

Meine Damen und Herren, wie Sie selbst sehen: Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind die Weichen zur verstärkten Unterstützung von Familien in der Care-Arbeit bereits gestellt. Familien können für eine bessere Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf oder als pflegende Angehörige bereits auf zahlreiche Unterstützungsangebote des Landes zurückgreifen oder zum Beispiel die Gestaltungsmöglichkeiten des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nutzen.

Den uns vorliegenden Antrag lehnen wir deshalb ab, weil er aus unserer Sicht nicht mehr notwendig ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und Susanne Schneider [FDP])

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die SPD-Fraktion spricht nun die Kollegin Abgeordnete Frau Kopp-Herr.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich erinnere an die Plenartage vor dem Lockdown im März. Auf der Tagesordnung stand der Antrag, den wir gerade debattieren, als wäre es eine Vorahnung gewesen, welche Bedeutung und Systemrelevanz die Care-Arbeit in dieser Zeit hat. Aber nicht nur im Lockdown gilt: Die Bedeutung der Care-Arbeit für die gesamte Gesellschaft ist enorm.

Dennoch geschieht sie im Hintergrund und damit kaum sichtbar. Dabei ist eine Gesellschaft ohne Fürsorgearbeit, ohne die Übernahme von Verantwortung füreinander nicht vorstellbar.

Die Fürsorge hat ein überwiegend weibliches Gesicht. Frauen leisten den größten Anteil unbezahlter und damit unsichtbarer Fürsorgearbeit, häufig zuungunsten ihrer Erwerbsarbeit. Das ist für die Frauen ein Risiko. Im Falle von Trennung oder Scheidung ist da die Altersarmut vorprogrammiert.