Protokoll der Sitzung vom 11.11.2020

Um noch einmal auf das Modell zurückzukommen: Der angeblich starre Rahmen des Präsenzunterrichts soll gelockert werden. Tatsache ist aber: Eine solche Öffnung gibt es. Es gibt die Verordnung zum Distanzunterricht. Es gibt die Handreichung zur lernförderlichen und chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht. Es gibt die digitalen Unterrichtsvorhaben und Praxisbeispiele der QUA-LiS

(Zuruf von Jochen Ott [SPD] – Henning Höne [FDP]: Lass gut sein! Du hast verloren!)

und natürlich auch die verschiedenen SchulMails meines Hauses, in denen jeweils die Maßnahmen beschrieben worden sind. Hiermit haben die Schulen einen Rahmen für den Einsatz und die inhaltliche Gestaltung von Distanzunterricht.

Ich glaube, wir sind uns einig, dass Schulen ein Ort der menschlichen Begegnung und neben dem Elternhaus ein ganz bedeutender Lebensraum für unsere Schülerinnen und Schüler sind. Daher ist es auch so wichtig, diesen Lern- und Lebensraum so weit wie möglich aufrechtzuerhalten – für die

Bildungsgerechtigkeit, aber auch für die Bildungschancen, für die geistige, soziale und gesundheitliche Entwicklung unserer jungen Menschen.

Sowohl die KMK als auch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin sind sich einig: Der Schulbetrieb in Präsenz hat Vorrang.

Darum ist es nicht hinzunehmen, wenn eine Kommune in freier Auslegung der rechtlichen Grundlagen glaubt, entsprechend Zeichen setzen zu können.

Um es noch einmal klar zu sagen: Eingriffe in den Schul- und Unterrichtsbetrieb sind bei einem besonderen Infektionsgeschehen natürlich auch schon jetzt und auch schon seit längerer Zeit möglich und auch nötig. Die Grundlagen dafür habe ich genannt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Frau Ministerin, in der letzten Sekunde Ihrer Ausführungen hat sich Frau Abgeordnete Beer zu einer Zwischenfrage gemeldet. – Ich entnehme dem, dass Sie sie nicht zulassen. Oder?

(Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung: Ich hatte es nicht verstanden!)

Ach so. Ich habe gesagt: In der letzten Sekunde Ihrer Redezeit hat sich Frau Abgeordnete Beer zu einer Zwischenfrage gemeldet.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Ach nee!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung. Da über einen Eilantrag ja auch direkt abzustimmen ist, darf ich nunmehr fragen, wer dem Inhalt des Eilantrags Drucksache 17/11727 zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FPD und der Fraktion der AfD. Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die sich der Stimme enthalten wollen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Eilantrag Drucksache 17/11727 abgelehnt wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zu:

11 Fragestunde

Dringliche Anfrage Drucksache 17/11733

Mündliche Anfrage Drucksache 17/11728

Mit Drucksache 17/11728 wurde die Mündliche Anfrage 85 des Kollegen Stefan Kämmerling von der Fraktion der SPD gestellt, mit Drucksache 17/11733 die Dringliche Anfrage 86 der Abgeordneten Sigrid Beer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Nach § 94 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung werden Dringliche Anfragen zu Beginn der Fragestunde aufgerufen und gehen somit den anderen Anfragen vor.

Daher rufe ich die

Dringliche Anfrage 86

der Abgeordneten Sigrid Beer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Welche Konzepte dürfen Schulen, Schulträger und örtliche Gesundheitsbehörden gemeinsam auf den Weg bringen?“ auf.

Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage und auch eine Dringliche Anfrage im Plenum beantwortet.

Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Laumann antworten wird, sodass ich ihm nun auch das Mikrofon freischalte. Bitte sehr, Herr Minister Laumann.

Sehr geehrter Herr Kollege Kämmerling, die Landesregierung entscheidet ja, wer antwortet. Ich beantworte alle Fragen zu den Gesundheitsämtern. Die Frage zu den Ordnungsämtern beantwortet der Innenminister, der neben mir sitzt.

(Sarah Philipp [SPD]: Das ist aber die falsche!)

Bitte?

(Christian Dahm [SPD]: Es geht um die Dring- liche Anfrage!)

Jetzt zum Thema „Gesundheitsämter“: Die Gesundheitsämter nehmen bei der Bewältigung der Coronapandemie eine zentrale Rolle ein.

(Stefan Kämmerling [SPD]: Das ist ein Miss- verständnis!)

Es geht jetzt um die Dringliche Anfrage 86

(Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Dafür bin ich nicht zu- ständig!)

der Frau Abgeordneten Sigrid Beer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema: Welche Konzepte dürfen Schulen, Schulträger und örtliche Gesundheitsbehörden gemeinsam auf den Weg bringen?

Dann entscheidet die Landesregierung gerade um. Mein Sprechzettel ist nicht richtig formuliert.

(Heiterkeit von der SPD)

Natürlich hat die Landesregierung alles im Griff,

(Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Immer! – Beifall von der CDU)

aber offensichtlich mir das nicht mitgeteilt.

(Heiterkeit von der SPD und den GRÜNEN)

Frau Ministerin Gebauer hat das Wort zur Beantwortung. Dann schalte ich ihr Mikrofon frei und das des Ministers Laumann wieder aus. – Bitte sehr, Frau Ministerin.

Vielen lieben Dank, Frau Präsidentin. Ich hatte nur gehört, der Gesundheitsminister Laumann wollte antworten. Deswegen habe ich ihm freundschaftlich einen Stoß gegeben. Jetzt antworte ich natürlich sehr gern auf die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Sigrid Beer.

In Ihrer Begründung der zumindest für mich – das darf ich sagen – doch ein wenig fragwürdigen angeblichen Dringlichkeit Ihrer Frage

(Sarah Philipp [SPD]: Das haben Sie gar nicht zu bewerten!)

verweisen Sie neben konkreten, von der Stadt Solingen am 9. November 2020 selbst gemeldeten Zahlen zum aktuellen Infektionsgeschehen an den dortigen Schulen lediglich pauschal auf Einzelmeldungen der Presse. Das kann man tun, nenne ich aber sehr vage.

Systematisch und verlässlich werden entsprechende Zahlen im Rahmen der Schulbefragung CoronaSchnellmeldung Online, abgekürzt COSMO, jeweils zum Stichtag am Mittwoch einer Woche durch die Landesregierung erhoben.

Die Befragung zum letzten Stichtag am 4. November 2020 hat folgende zentrale Ergebnisse im Vergleich zur Vorwoche ergeben:

Der Anteil der Schulen mit Präsenzunterricht für alle Klassen liegt landesweit bei 87,5 %. Von 552 Schulen wurde eine Teilschließung und von sechs Schulen eine vollständige Schließung gemeldet.

Ich möchte an dieser Stelle allerdings auf Folgendes hinweisen: Unter „Teilschließung“ ist auch zu verstehen, wenn ein Jahrgang in einer Schule in Quarantäne geschickt wird. Allein das reicht schon für den Begriff „Teilschließung“.

Der Anteil der Lehrkräfte, die aufgrund von Corona nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, beträgt aktuell 5,8 %. Insgesamt wurden 559