In 2019 – ich sage es noch einmal – betrugen die Auszahlungen im Bereich „Bau“ über 3 Milliarden Euro.
Die Entscheidungen, die die Landesregierung und der Landtag in diesem Jahr zusammen getroffen haben, haben im Wesentlichen ein Ziel: die Investitionsfähigkeit und -tätigkeit der Kommunen in diesem schwierigen Coronajahr sowohl für dieses Jahr als auch für das kommende Jahr zu sichern, damit in der Folge Beschäftigung und Unternehmen gesichert werden und somit wesentliche Teile des Wohlstandes unserer Gesellschaft vernünftig gestaltet werden.
(Jochen Ott [SPD]: Vielleicht sollten Sie ein- mal in eine Anhörung kommen, damit Sie mit der Realität konfrontiert werden!)
Seit März 2020 arbeiten Städte und Gemeinden sowie Schulleitungen zusammen mit der Landesregierung an einer Aufrechterhaltung bzw. Sicherstellung des Präsensunterrichts im Wesentlichen. Das wissen
Im Sommer haben wir mit den Städten und Gemeinden die Frage geklärt, was vor Ort in Sachen „Lüftung“ möglich ist und was nicht. Die Städte und Gemeinden haben vielfach zurückgemeldet, dass es Fenster gab, die man nicht öffnen konnte. Dieses Problem sind sie entweder bereits angegangen und haben es schon in den Sommerferien behoben, oder die Aufträge sind erteilt, und eine Ausführung erfolgt in den Herbstferien. Das ist die weitaus überwiegende Rückmeldung.
315 Kommunen sagen – ich muss zugeben, dass das der Stand vom 9. November ist; wir schreiben die Liste ja immer weiter fort –, in ihren Schulen könnten alle Unterrichtsräume hygienegerecht belüftet werden, so wie es die Anforderungen verlangen, und es gebe nur einzelne Unterrichtsräume, in denen das nicht möglich sei.
Ich werde Ihnen jetzt einmal den Zeitplan darlegen. Dann werden Sie erkennen, dass Ihr Anwurf nicht sachgerecht ist. Deswegen habe ich vorhin auch „Ach!“ gesagt.
Am 13. Oktober wurde die Bundesförderrichtlinie veröffentlicht, die ausschließlich die Förderung der Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen bis 100.000 Euro – allerdings mit schlechten Fördersätzen – zum Gegenstand hat. Am 20. Oktober ist diese Bundesförderung an den Start gegangen.
Die Landesregierung hat am 21. Oktober, einen Tag später, erklärt, dass das Land die Förderlücke in der Bundesförderung schließen und dafür 50 Millionen Euro bereitstellen wird. Am Dienstag der darauffolgenden Woche hat das Landeskabinett diesen Beschluss getroffen.
Dann haben wir Sie um die Freigabe der 50 Million Euro gebeten. Sie haben in der ersten Haushaltsausschusssitzung nach der Beschlussfassung im Landeskabinett den Beschluss nicht getroffen und die Finanzmittel nicht zur Verfügung gestellt, sondern erst am 5. November.
In der Zwischenzeit vom 27. Oktober bis einschließlich 5. November haben wir die Förderrichtlinien geschrieben und zusammen mit den Bezirksregierungen das Antragsverfahren geklärt. Derzeit wird der Onlineantrag geschrieben. Mit dieser Förderrichtlinie haben wir die rückwirkende Förderung seit dem 16. März ermöglicht.
Sie haben die Mittel am 5. November freigegeben. Am Dienstag, dem 10. November, sind alle Informationen an die Hauptverwaltungsbeamten gesandt worden. Am 11. November, einen Tag später, ist die Presse informiert worden, dass das Programm an den Start geht.
Vollen Abstand. – Insofern ist Ihr Anwurf nicht sachgerecht. Das sage ich ausdrücklich. Schließlich haben wir uns gemeinsam auf diese Zeitpläne verständigt.
Ich bitte, das einfach zu respektieren. Es geht um einzelne Unterrichtsräume, die heute nicht in den Unterricht eingebunden sind, weil sie nicht belüftungsfähig sind. Darüber, mobile Luftfilteranlagen erwerben zu können, die jetzt bis 4.000 Euro zu 100 % gefördert werden, oder über einfache Instandsetzungs- bzw. Umbaumaßnahmen, die die Städte und Gemeinden auch vornehmen, sorgen wir dafür, dass diese Unterrichtsräume wieder in Betrieb genommen werden können.
Darum geht es. Deshalb empfinde ich diese Diskussion als nicht sachgerecht. In einzelnen Unterrichtsräumen haben wir ein Problem. In der Fläche haben wir aber überhaupt kein Problem. Es ist lüftbar. Der Präsenzbetrieb kann in der Regel stattfinden.
Die Zwischenfrage aus den Reihen der SPD stellt Herr Zimkeit. Zwischenzeitlich hatte sich auch noch Frau Beer zu Wort gemeldet.
Danke, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wie man hören kann, führt das ja schon zu Jubel in den Reihen Ihrer Fraktion.
Abgesehen davon, dass Sie die Presse schon vor der Beantragung des Programms informiert haben, habe ich die Frage – schließlich haben Sie gerade kritisiert, dass der Haushalts- und Finanzausschuss den Beschluss geschoben hat –, ob Ihnen bekannt ist, dass der Vorschlag, diese Vorlage zu schieben, vom Finanzminister gemacht worden ist.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, was Sie damit meinen, dass wir vor dem Start die Presse informiert hätten. Denn das haben wir nicht getan.
Wir haben einen Tag nach dem Start des Bundesförderprogramms die Lücke sofort geschlossen und gesagt: Da fehlt etwas im Bundesförderprogramm,
um die Notwendigkeiten, die in einzelnen Unterrichtsräumen und in Sporthallen bestehen, in den Griff zu bekommen – nicht mehr und nicht weniger.
Ich habe Sie nicht dafür kritisiert, dass Sie es erst am 5. November beschlossen haben. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass in der ersten Sitzung kein Beschluss gefasst wurde, sondern das Ganze auf den 5. November geschoben wurde und wir diese paar Tage sehr intensiv genutzt haben, um ein komplett neues Förderverfahren aufzusetzen.
Alle, die in der letzten Wahlperiode in Regierungsverantwortung waren, wissen, was es bedeutet, wenn man innerhalb von sieben Tagen eine komplette Förderrichtlinie aus dem Boden stampft und ein Antragsverfahren
(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP – Stefan Zimkeit [SPD]: Gibt es die Förderrichtlinie denn jetzt?)
Frau Ministerin, ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen und möchte Sie gerne noch Folgendes fragen: Sind Sie der Überzeugung, dass tatsächlich alle Fenster in allen Klassen in Nord
also auch diejenigen, die vorher nur über Oberlichter in den oberen Etagen oder Teilöffnungen geöffnet werden konnten?