Protokoll der Sitzung vom 12.11.2020

Ohne heute schon im Detail auf das vorliegende Vertragswerk einzugehen, möchte ich einen weiteren Punkt ansprechen: Im bereits erwähnten Umlaufbeschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 8. September dieses Jahres wird nicht nur die Zeit bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 geregelt, sondern auch, dass diese Übergangsregelungen so lange Bestand haben sollen, bis die gemeinsame länderübergreifende Behörde endlich ihre Arbeit aufgenommen hat.

Offensichtlich besteht also mit der Schaffung dieser Behörde, die in Zukunft auf die rechtmäßige Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages achten soll, überhaupt keine Eile. Es ist daher nicht erstaunlich, dass von den Stellen, die sich tagtäglich mit Glücksspielsucht befassen, große Bedenken zum Vertragsentwurf geäußert werden.

Wir teilen diese Bedenken ausdrücklich, und zwar sowohl wegen des zu schwachen Spielerschutzes und der mangelnden Bekämpfung von Spielsucht als auch wegen der finanziellen Folgen, die die gesamte Gesellschaft zu tragen haben wird. Wir haben es hier mit Gütern zu tun, deren insgesamt verursachte Kosten die Einnahmen überschreiten, die durch Steuern und Konzessionsabgaben in die Staatskasse gespült werden. Die diesbezügliche Ansicht meines Kollegen Dr. Optendrenk teile ich überhaupt nicht. Auch deshalb sollte Ihnen der vorliegende Staatsvertrag sehr zu denken geben.

Wir werden der Überweisung zustimmen und sehen den weiteren Beratungen mit großem Interesse entgegen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Danke schön, Frau Müller-Witt. – Jetzt spricht Frau Freimuth für die FDPFraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist gerade bei den Vorrednern schon sehr deutlich geworden, was das Spagat bei der Beratung zu diesem Glücksspielstaatsvertrag ausmacht. Ich will nicht verhehlen, dass mich viele Beiträge in der Debatte auch befremdet haben.

Grundsätzlich sollte es doch in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat für jeden mündigen Menschen möglich sein, mit seinem Geld zu machen, was er oder sie will, es im Zweifel zum Beispiel auch beim Glücksspiel zu verjuxen. Ob das dann verantwortlich, in seinem Interesse oder sonstiges ist, ist eine zweite Sache. Aber grundsätzlich ist jeder Mensch, so er denn mündig ist, so er die Regeln einhält, frei, mit seinen Dingen zu machen, was er oder sie möchte, solange die Rechte anderer nicht verletzt werden.

Wir haben gerade – die Geschichte der Glücksspielregulierung hat Kollege Marcus Optendrenk dargestellt – festgestellt, der Spieltrieb des Menschen ist nicht nur bei kleinen Kindern vorhanden, sondern wächst sich auch im fortgeschrittenen Reifegrad nicht aus. Er ist vorhanden seit Menschheitsgedenken, in unterschiedlichsten Ausprägungen. Kollege Optendrenk hat das schon dargelegt.

Was uns heute auszeichnet und weshalb wir auch ja sagen zu dieser inzwischen Gott sei Dank länderübergreifenden Regulierung, die wir jetzt mit diesem Staatsvertrag, mit der Fortschreibung der bisherigen Staatsverträge erneut bekommen, ist, dass wir besonders schützenswerte Güter neben dieser grundsätzlichen Freiheit, zu spielen, in diese Güterabwägung hineinnehmen.

Das ist natürlich zum einen der Jugendschutz. Es ist das Interesse daran, dass nicht in und um das Spiel herum Kriminalität entsteht. Es ist das Recht, dass die Integration des sportlichen Wettbewerbs erhalten bleibt. Es ist natürlich auch die Transparenz und der Schutz vor betrügerischen Machenschaften im Spiel, die es im Übrigen auch wahrscheinlich schon seit Menschheitsgedenken, seit gespielt wird, gibt.

Und es ist auch die Prävention von der Spielsucht, weil derjenige, der krankheitsbedingt eben nicht mehr mündige Entscheidungen treffen kann, an der Stelle den Schutz der Rechtsordnung genießt, weswegen wir in der Regulierung des Glücksspiels dafür

Vorkehrungen getroffen haben. Kollege Optendrenk hat schon darauf hingewiesen, dass ein Teil der Mittel, die aus dem legalen Glücksspiel erzielt werden, auch zur Suchtprävention eingesetzt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten bei all den unterschiedlichen Aspekten, die immer wieder diskutiert werden, wozu es wirklich unterschiedliche Haltungen gibt, die hier im Parlament deutlich geworden sind, die Situation: Die Vergangenheit litt darunter, dass einfach so getan wurde, als ob ein bestimmter Bereich des Spiels nicht vorhanden sei, der in der Realität tatsächlich existierte, nämlich digital, online – daran wurde 2012 noch nicht wirklich gedacht –, im Übrigen auch international vernetzt; Kollege Optendrenk hat Malta schon angesprochen.

Hier in Deutschland wurde aber leider lange Zeit so getan, als ob das überhaupt nicht stattfinden würde, wodurch wir einen riesigen Schwarzmarkt – einen unregulierten Markt – entstehen ließen, der sich um all die gerade genannten ebenfalls zu schützenden Rechtsgüter und diesen Ausgleich, diese Güterabwägung, einen Deibel schert. Zum Beispiel werden Einnahmen aus dem Spiel weder versteuert, noch werden Einnahmen aus dem Spiel und Gewinne der Anbieter an die Destinatäre gehen und auch zur Suchtprävention eingesetzt. All das hat doch in der Vergangenheit stattgefunden und findet noch statt.

Deswegen war es jedenfalls für uns ein Anliegen, dass auch dieser Markt nach fairen Regeln stattfinden kann, nach denen auf der einen Seite diejenigen, die spielen wollen, die die Mündigkeit haben und nicht in Konflikt mit den anderen Rechtsgütern kommen, das auch legal tun dürfen, ohne sich irgendwo in den Schwarzmarkt zu begeben. Auf der anderen Seite geht es darum, dass wir in diesem Markt die Regeln, die wir für verantwortlich, für richtig halten – Schutz vor Manipulation, Jugendschutz, Suchtprävention, Umgehung der Begleitkriminalität –, diese Werte und diese Rechtsgüter auch beim Onlineglücksspiel in die Betrachtung hineinnehmen.

Ich hätte mir gewünscht, wir wären mit diesem Staatsvertrag, der jetzt verhandelt ist, auch schon früher so weit gewesen, dass wir Onlineglücksspiele hätten mit aufnehmen können. Aber es wird sicherlich eine weiter spannende Diskussion geben. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Hauptausschuss, auf die Anhörung, in der wir all die unterschiedlichen Haltungen noch einmal gegenüberstellen und miteinander diskutieren können.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Ich denke, wenn da jeder nur sein Räppelchen sieht – Herr Präsident, das ist meine letzte Bemerkung –, dann kommen wir nicht weiter. Hier waren 16 Bundesländer zu koordinieren mit sehr unterschiedlichen Interessenlagen. Da hat jeder Kompromisse machen müssen. Ich kann jedenfalls mit diesem Kompromiss leben und kann auch dafür werben. Das werden wir

in den nächsten Wochen und Monaten im Beratungsverfahren auch tun. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Danke schön, Frau Kollegin Freimuth. – Nun spricht für die grüne Fraktion Herr Klocke.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Der dritte Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende 2021 aus. Deswegen haben die Länder den vorliegenden Vertrag ausgehandelt, der entsprechend in Kraft treten muss. Wesentliches Ziel der Glücksspielregulierung soll die Unterbindung unerlaubter Glücksspielangebote bleiben, welche für Spieler mit zusätzlichen und nicht übersehbaren Gefahren verbunden ist.

Um die Ziele des Staatsvertrages zukünftig besser zu erreichen, sollen Erlaubnisse – das ist eben angesprochen worden – für die Veranstaltung von OnlineCasinospielen, virtuellen Automatenspielen und Onlinepoker erteilt werden. Zum Staatsvertrag kann der Landtag – das ist eben schon erwähnt worden, auch von der Ministerin – bekanntlich nur mit Ja oder Nein entscheiden; Veränderungen am Text sind im Landtagsverfahren nicht möglich.

Gleichwohl sollte die Kritik – das ist jedenfalls meine Ansicht und unsere Ansicht – am Staatsvertrag, die es auch von relevanten Akteuren gibt, die wir in der Anhörung gehört haben, nicht unerwähnt bleiben. Zum Beispiel gibt es den Fachbeirat nach § 10 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag. Er forderte noch im Juli dieses Jahres die Verlängerung des geltenden Staatsvertrages, also des jetzt gültigen Staatsvertrages, und eine Verschiebung des Prozesses zur Erstellung eines neuen Glücksspielstaatsvertrages.

Der Fachbeirat hat darauf hingewiesen, dass zwar in einigen Teilen wichtige sinnvolle Maßnahmen des Spielerschutzes neu eingeführt werden, dass allerdings die Erlaubniserteilung für das Onlineglücksspiel dem entgegensteht. Die einfache Verfügbarkeit von Onlineglücksspielen führt, jedenfalls laut der Einschätzung des Fachbeirates, zu neuen Risiken bezüglich der Suchtentwicklung und der Rückfallgefährdung. Das halte ich für eine wichtige Einschätzung. Das muss man bei der weiteren Beratung und bei den entsprechenden Auswirkungen auch berücksichtigen.

Die Aushandlung eines Staatsvertrages ist immer ein Kompromiss, das ist eben angesprochen worden, auch von der Kollegin Freimuth. Sie hat am Anfang ein sehr liberales Bild von Spielen, dem Wunsch oder dem Trieb des Spiels dargestellt, hat aber dann mit ihren Ausführungen noch die Kurve bekommen.

(Angela Freimuth [FDP]: Da habe ich aber Glück!)

Ja, ich habe erst gedacht, das geht mir zu weit: Freiheit ist immer die Freiheit des anders Spielenden nach dem Motto „Alles ist möglich“. Aber dann hat sie doch viele wichtige Punkte genannt,

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

bei denen es wichtig ist hinzugucken: wo man Spielsüchtige beschützen muss, wo man Menschen davor bewahren muss, die in gewisse Verstrickungen kommen, dann Hab und Gut oder Haus und Hof zu verspielen. Da sind wichtige Aspekte genannt worden; Kollegin Freimuth hat es eben ausgeführt.

Wir waren einmal mit dem Hauptausschuss – Kollegin Freimuth war unter anderem dabei, Herr Optendrenk als Ausschussvorsitzender – drei Tage in Dänemark und haben uns intensiv informiert über die dortigen Gegebenheiten. Von dort haben wir mitgenommen, dass es in Dänemark eine Regelung mit einer wirksamen Gesamtaufsicht gibt. Leider ist es jetzt nicht gelungen, eine solche Regelung zu finden, dass es eine Aufsichtsbehörde, eine Kontrollbehörde gibt, die bundesweit wirken soll. Das wäre sicherlich ein guter Ansatz gewesen. Jedenfalls habe ich das von der Dänemarkreise mitgenommen, dass es hilfreich sein kann, eine solche Kontrollaufsicht zu haben.

Wir warten ja noch auf das Ausführungsgesetz zu diesem Staatsvertrag. Denn der Staatsvertrag regelt ja nicht alles bundeseinheitlich, sondern lässt auch für bestimmte Bereiche länderspezifische Regelungen zu. Deswegen werden die anstehenden Beratungen zum Ausführungsgesetz – darauf freut sich sicherlich meine Kollegin Verena Schäffer, die meinen Sitz im Hauptausschuss übernommen hat – sicherlich noch wichtige Komponenten im Bereich Spielerschutz hinzufügen. Wir werden das entsprechend prüfen.

Der Überweisung stimmen wir auf jeden Fall zu. Wir freuen uns und sind gespannt auf die weiteren Beratungen im Hauptausschuss, um im Ausführungsgesetz möglicherweise an ein paar Stellen nachzuschärfen, was den Ländern nicht gelungen ist. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Klocke. – Jetzt spricht Herr Keith für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein chinesisches Sprichwort sagt: Wenn man spielt, sollte man drei Dinge am Anfang entscheiden, erstens die Spielregeln, zweitens die Einsätze und drittens den Zeitpunkt, wann man aufhören sollte.

Sie hatten über 13 Jahre keine Spielregeln, die Einsätze waren unkontrolliert sowie unlimitiert, und bis heute gibt es Bundesländer, die damit nicht aufhören wollen. Am Ende bleibt festzuhalten, dass der Staat, dass Sie ein miserabler Croupier sind.

Jetzt nach fast 13 Jahren scheinen die juristische Geisterfahrt rund um den Glücksspielstaatsvertrag und das dadurch entstandene politische und wirtschaftliche Desaster für das Land und die Spieler ein Ende zu haben. Was 2008 mit der Erfindung der Lottosucht zur Rechtfertigung des Ersten Glücksspielstaatsvertrags begonnen hat, soll nun im Sommer 2021 nach mehrfachen juristischen Pleiten ein rechtssicheres Ende finden. Zwölf Jahre haben Sie gebraucht, um die Dimension des Onlineglücksspiels richtig einzuschätzen und die fatalen Auswirkungen Ihrer Untätigkeit für die Spieler, den Staat und die staatlichen Lotteriegesellschaften zu erkennen.

Nicht unerwähnt bleiben dürfen dabei die entgangenen Einnahmen für die Wohlfahrtsverbände. Denn die Verlierer der Verdrängung des Glücksspiels in die Grauzone sind nicht nur öffentliche Haushalte, sondern auch Breitensport und Kultur, caritative Einrichtungen sowie Umwelt- und Denkmalschutz. Bei Milliardenumsätzen im grauen Markt, die meist von dubiosen Glücksspielanbietern illegal erwirtschaftet wurden, entgingen dem deutschen Fiskus und der Wohlfahrt Hunderte von Millionen Euro durch die gescheiterten Regulierungsversuche der letzten Jahre.

Während die Milliardengewinne aus dem grauen Markt bei zwielichtigen Unternehmen in Südamerika oder der Karibik versickern, werden die aus der Glücksspielsucht resultierenden Kosten für Suchtberatung, Therapie oder Sozialleistungen von der Allgemeinheit getragen.

Zwar stimmten die Ministerpräsidenten dem Glücksspielstaatsvertrag zu, jedoch fehlt die Zustimmung der Landesparlamente, und diese scheint im Besonderen in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt noch lange nicht sicher zu sein.

Kritik gibt es auch bereits aus einschlägigen Unternehmenskreisen, die sich auf die EU-Niederlassungsfreiheit berufen. Hierbei stellt sich die Frage, ob der neue Glücksspielstaatsvertrag diesmal der EURechtsprechung standhält oder ein erneuter juristischer Spießrutenlauf über Jahre droht. Dabei muss zwingend verhindert werden, dass die neue Regelung wie schon 2010 aufgrund von inhaltlichen wie rechtlichen Schwachstellen vor Gericht scheitert.

Gerade das Kernstück des Glückspielstaatsvertrags zum Thema „Spielerschutz“, nämlich die Spielersperrdatei, ist datenschutzrechtlich mehr als umstritten. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass der Spieler durch die Erfassung und Kontrolle seiner Daten abgeschreckt wird und zu illegalen Anbietern abwandert. Damit würde das vorgebrachte Argument

der Suchtprävention und Kontrolle dem Zufall überlassen werden.

Wir fordern: Der Schutz der Spieler muss im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen. Steuerliche Mehreinnahmen dürfen keine Rolle spielen. Nach unserem Ermessen müsste auch der Jugendschutz noch stärker in den Fokus gerückt werden. So wird das Problem der sogenannten Lootboxen oder der InGame-Käufe in dem neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht berücksichtigt, da man dies dem Zuständigkeitsbereich des Jugendschutzgesetzes zuschreibt. Es ist geradezu fatal, diese Problematik im rechtlichen Graubereich zu belassen. Dass es anders geht, zeigen uns im Übrigen unsere belgischen und niederländischen Nachbarn.

Weiterhin muss sichergestellt werden, dass das Onlineglücksspiel nicht länger zum Zwecke der Geldwäsche missbraucht werden kann. Die geplante Glücksspielbehörde in Sachsen-Anhalt muss daher unverzüglich nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages in die Lage versetzt werden, den Spielbetrieb effektiv zu kontrollieren und zu kanalisieren. Es braucht eine starke Behörde, die durchgreift und notwendige Sanktionen erlassen kann. Andernfalls verkommt der Glücksspielstaatsvertrag zu einem zahnlosen Papiertiger auf Kosten der Spieler.

Johann Julier, besser bekannt als Hans Moser, sagte einmal: Die Menschen verlieren zuerst die Illusionen, dann ihre Zähne und ganz zuletzt ihr Laster. – Ich hoffe, mit der erneuten Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages wird die Grundlage dafür geschaffen, dass Menschen in einem rechtlich regulierten und vor allen Dingen geschützten Raum einem legalen Spiel nachgehen können und nicht der Manipulation dubioser Spielanbieter zum Opfer fallen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Danke schön, Herr Keith. – Weitere Wortmeldungen gibt es zu diesem Punkt nicht.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag mit der Drucksache 17/11683 an den Hauptausschuss. Gibt es dazu Gegenstimmen? – Die sehe ich nicht. Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es auch nicht. Damit ist der Antrage auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 17/11683 einstimmig so überwiesen.