Angela Freimuth
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jüdisches Leben in unserem Land kann auf eine lange Geschichte zurückblicken: Mehr als 1.700 Jahre sind Menschen jüdischen Glaubens in dieser Gesellschaft verankert und Teil dieser Gesellschaft.
Allerdings ist auch diese lange gemeinsame Geschichte immer wieder von gewaltvollen Abbrüchen geprägt worden, die viel Leid über Menschen jüdischen Glaubens und die jüdischen Gemeinden gebracht haben. Das reicht von den ersten großen Pogromen im Jahr 1096, die wie viele weitere im Mittelalter im Zeichen christlicher Judenfeindschaft standen, bis hin zum rassistischen Antisemitismus, der mit der Schoah zur unfassbaren Vernichtung des größten Teils des europäischen Judentums geführt hat.
Für uns Deutsche entsteht aus diesen Menschheitsverbrechen der Nationalsozialisten und ihrer Unter
stützer eine dauerhafte Verantwortung und Verpflichtung.
Es ist unsere gemeinsame Verpflichtung zum „Nie wieder“. Es ist unsere gemeinsame Verpflichtung, allen Anfängen menschenverachtender, gruppenbezogener Hetze und Gewalt entschieden entgegenzutreten.
Es ist aber auch unsere Verantwortung, für die Sicherheit der Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland und für deren freies, unbeeinträchtigtes Leben in Deutschland Sorge zu tragen. Antisemitismus egal welcher Prägung darf bei uns keinen Platz haben. Ich darf hinzufügen: übrigens auch nicht unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit.
Zugleich dürfen wir nicht den Fehler machen, unser Verhältnis zu den hier lebenden jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern nur über die Perspektive auf die Schoah zu definieren. Das wäre historisch falsch, und es wäre besonders für unser heutiges Zusammenleben falsch.
Jüdisches Leben in Deutschland ist enorm vielfältig und reicht von den jüdischen Gemeinden der verschiedenen Ausprägungen bis hin zu den säkularen, religiös nicht gebundenen jüdischen Bürgerinnen und Bürgern. Sie alle tragen zum kulturellen Reichtum unseres Landes bei.
Wir sind uns sehr bewusst, dass das nach den unvorstellbaren Verbrechen keine Selbstverständlichkeit ist.
Umso mehr ist es ein großes Glück, dass wir heute sagen können: Jüdisches Leben ist in NordrheinWestfalen ein elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft – wieder und sehr lebendig.
Allerdings – das gehört auch dazu – hat man das mit noch viel größerer Berechtigung am Anfang des 20. Jahrhunderts sagen können, und das was danach passierte, schien vielen doch bis zuletzt völlig unmöglich.
Die Geschichte lehrt uns aber, dass es eben nicht unmöglich war. Nichts ist einfach garantiert, und deswegen ist dieses aktive jüdische Leben in unserer Gesellschaft auch keine Selbstverständlichkeit.
Wenn wir nicht immer wieder neu für unsere Demokratie kämpfen, für die Werte unseres Grundgesetzes, für die grundlegenden Regeln von Respekt und Achtung gegenüber allen Menschen, wenn wir nicht für die Ächtung individueller und gruppenbezogener Hetze und Ausgrenzung kämpfen, stehen auch wir immer wieder in der Gefahr, dass wir all dieses gemeinsam Erstrittene und gemeinsam Erkämpfte wieder verlieren.
Deshalb ist es auch wichtig, das Gemeinsame zu betonen. Deshalb ist es richtig, dass wir die lange Geschichte jüdischen Lebens in Deutschland würdigen und gemeinsam das Verbindende stärken und eben
auch miteinander feiern, auch wenn das in Zeiten der Pandemie sicherlich eine besondere Herausforderung ist.
Wir werden hoffentlich die Gelegenheit finden, das im kommenden Jahr gemeinsam zu begehen, denn als Landtag von Nordrhein-Westfalen wollen wir ein klares Zeichen setzen, dass wir froh sind über das aktive und vielfältige jüdische Leben in unserem Land. Wir möchten, dass jüdische Religion und Kultur auch einen festen Platz in der Mitte unserer Gesellschaft haben. Allen, die das anders sehen, werden wir entschlossen entgegentreten.
In diesem Sinne wünsche ich noch gesegnete Chanukkatage und uns allen ein gesegnetes Weihnachtsfest. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzelplan des Ministerpräsidenten ist ein besonderer Einzelplan. Immer wieder ist es bedauerlich, dass man mit fünf Minuten Redezeit nur einige wenige Bemerkungen dazu machen kann.
Das erste Stichwort ist das Serviceangebot ITRelaunch. Wir beraten diesen Landeshaushalt in einer wirklich besonderen Situation, die ich mir jedenfalls früher nie habe so vorstellen können. Wir alle haben bemerkt, dass in den vergangenen Monaten für die Bevölkerung ein Informationsbedürfnis und auch ein Informationserfordernis gewachsen ist.
Viele persönliche Gespräche und Informationsveranstaltungen konnten pandemiebedingt nicht durchgeführt werden. Digitale Informations- und Serviceangebote wurden enorm nachgefragt.
Deswegen begrüße ich es ausdrücklich, dass das Serviceangebot durch eine Neuauflage des ITAngebots ausgebaut werden soll. Der Relaunch des NRW-Internetauftritts ist ein wichtiger Baustein, um auch den Kontakt und den Dialog mit unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu gewährleisten und den Informationstransport und zu vereinfachen.
An der Stelle kann ich die Kritik der SPD und der Grünen, die von Argwohn geprägt ist, nicht nachvollziehen, denn Sie verkennen einfach völlig die Anforderungen dieser Zeit.
Meine zweite Bemerkung betrifft die Stellen, die im Zusammenhang mit dem Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz angesprochen worden sind. Da gilt genau das Gleiche. Befristete zusätzliche Stellen für die Zeit des Vorsitzes in der Ministerpräsidentenkonferenz halte ich für gut begründet. Ich gebe zu, als überzeugte Parlamentarierin begleite ich diese trauten Runden der Ministerpräsidenten mit der Frau Bundeskanzlerin durchaus kritisch. Aber Fakt ist doch, dass in den letzten Monaten die Ministerpräsidentenkonferenzen in einer ganz anderen Taktung getagt haben und dass sie sehr komplexe Themen auf der Agenda hatten, die wesentlich intensiver vorbereitet, abgestimmt und nachbereitet werden mussten, sodass eine ganz andere inhaltliche Zuarbeit
erforderlich ist. Da ich auch möchte, dass das Gewicht unseres Bundeslandes in der Ministerpräsidentenkonferenz gut vertreten ist, halte ich diese Stellen für vertretbar.
Mein dritter Stichpunkt ist das Ehrenamt. Es ist gut und richtig, dass die Ehrenamtsstrategie, über deren partizipative Entwicklung Frau Staatssekretärin Milz uns im Hauptausschuss berichtet hat, zeitnah in die Umsetzungsphase gehen kann. 4 Millionen Euro zusätzlich für das bürgerschaftliche Engagement sind gut investiertes Geld und auch ein Zeichen der Wertschätzung – übrigens gerade in Zeiten der Pandemie, weil wir in den letzten Monaten erlebt haben, dass das Ehrenamt diese Zeit beispielgebend geprägt hat. Deswegen einen ganz herzlichen Dank an die vielen ehrenamtlich Engagierten in unserem Land Nordrhein-Westfalen.
Natürlich hoffe ich, dass wir im kommenden Jahr die Pandemie überwinden werden. Die Herausforderungen für das Ehrenamt werden aber mit Sicherheit nicht kleiner. Deswegen ist es auch richtig, dass wir dann zeitnah an den Start gehen können. Frau Staatssekretärin Milz hat doch fortlaufend im Hauptausschuss, auch im Rahmen der Haushaltsberatungen, Informationen gegeben und alle Fragen von SPD und Grünen beantwortet. Deswegen ist es doch völlig klar, dass wir für die Ehrenamtsstrategie, an der wir erkennbar beteiligt werden und die wir mitberaten können, auch finanziell den Startschuss geben können müssen.
Der vierte Punkt sind politische Kultur und politische Bildung. Das ist vielleicht ein Bereich, der ein bisschen über den Einzelplan 02 hinausgeht. Als Aufhänger will ich die Antisemitismusbeauftragte, die im Einzelplan 02 beheimatet ist, nehmen. Wir haben diese Stelle vor zwei Jahren fraktionsübergreifend initiiert. Sie macht mit ihrem Team eine hervorragende Arbeit, und ich möchte mich bei Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und ihrer Mannschaft herzlich dafür bedanken, dass Sie diese wichtige, herausragende, aber bedauerlicherweise aus meiner persönlichen Sichtweise notwendige Arbeit leistet.
Beim Werben für die Werte unseres Grundgesetzes, für unsere demokratische Verfasstheit leistet auch die Landeszentrale für politische Bildung eine ganz außerordentliche Arbeit. Gerade die letzten Monate haben doch verdeutlicht, wie wichtig politische Bildung und politische Kultur in unserem Land sind, wo Antisemiten, Rassisten, Extremisten zum Beispiel Demonstrationen, auf denen zu Recht die Maßnahmen zur Coronabekämpfung hinterfragt werden, einfach kapern und missbrauchen. Die verstörenden und schockierenden Vorfälle um den Reichstag, aber auch in den letzten Tagen im Reichstag machen doch deutlich, wie wichtig es ist, dass wir hier
politische Bildung und Demokratieerziehung stärken müssen, …
… wie wichtig – das ist meine letzte Bemerkung – Präventionsarbeit gegen Extremismus, Antisemitismus und Rassismus in diesem Land ist.
Insofern finden wir, dass sowohl für die Landeszentrale für politische Bildung als auch im Einzelplan 02, Bereich Staatskanzlei, die richtigen Ansätze vorhanden sind, und werden dem Einzelplan deswegen auch zustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist gerade bei den Vorrednern schon sehr deutlich geworden, was das Spagat bei der Beratung zu diesem Glücksspielstaatsvertrag ausmacht. Ich will nicht verhehlen, dass mich viele Beiträge in der Debatte auch befremdet haben.
Grundsätzlich sollte es doch in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat für jeden mündigen Menschen möglich sein, mit seinem Geld zu machen, was er oder sie will, es im Zweifel zum Beispiel auch beim Glücksspiel zu verjuxen. Ob das dann verantwortlich, in seinem Interesse oder sonstiges ist, ist eine zweite Sache. Aber grundsätzlich ist jeder Mensch, so er denn mündig ist, so er die Regeln einhält, frei, mit seinen Dingen zu machen, was er oder sie möchte, solange die Rechte anderer nicht verletzt werden.
Wir haben gerade – die Geschichte der Glücksspielregulierung hat Kollege Marcus Optendrenk dargestellt – festgestellt, der Spieltrieb des Menschen ist nicht nur bei kleinen Kindern vorhanden, sondern wächst sich auch im fortgeschrittenen Reifegrad nicht aus. Er ist vorhanden seit Menschheitsgedenken, in unterschiedlichsten Ausprägungen. Kollege Optendrenk hat das schon dargelegt.
Was uns heute auszeichnet und weshalb wir auch ja sagen zu dieser inzwischen Gott sei Dank länderübergreifenden Regulierung, die wir jetzt mit diesem Staatsvertrag, mit der Fortschreibung der bisherigen Staatsverträge erneut bekommen, ist, dass wir besonders schützenswerte Güter neben dieser grundsätzlichen Freiheit, zu spielen, in diese Güterabwägung hineinnehmen.
Das ist natürlich zum einen der Jugendschutz. Es ist das Interesse daran, dass nicht in und um das Spiel herum Kriminalität entsteht. Es ist das Recht, dass die Integration des sportlichen Wettbewerbs erhalten bleibt. Es ist natürlich auch die Transparenz und der Schutz vor betrügerischen Machenschaften im Spiel, die es im Übrigen auch wahrscheinlich schon seit Menschheitsgedenken, seit gespielt wird, gibt.
Und es ist auch die Prävention von der Spielsucht, weil derjenige, der krankheitsbedingt eben nicht mehr mündige Entscheidungen treffen kann, an der Stelle den Schutz der Rechtsordnung genießt, weswegen wir in der Regulierung des Glücksspiels dafür
Vorkehrungen getroffen haben. Kollege Optendrenk hat schon darauf hingewiesen, dass ein Teil der Mittel, die aus dem legalen Glücksspiel erzielt werden, auch zur Suchtprävention eingesetzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten bei all den unterschiedlichen Aspekten, die immer wieder diskutiert werden, wozu es wirklich unterschiedliche Haltungen gibt, die hier im Parlament deutlich geworden sind, die Situation: Die Vergangenheit litt darunter, dass einfach so getan wurde, als ob ein bestimmter Bereich des Spiels nicht vorhanden sei, der in der Realität tatsächlich existierte, nämlich digital, online – daran wurde 2012 noch nicht wirklich gedacht –, im Übrigen auch international vernetzt; Kollege Optendrenk hat Malta schon angesprochen.
Hier in Deutschland wurde aber leider lange Zeit so getan, als ob das überhaupt nicht stattfinden würde, wodurch wir einen riesigen Schwarzmarkt – einen unregulierten Markt – entstehen ließen, der sich um all die gerade genannten ebenfalls zu schützenden Rechtsgüter und diesen Ausgleich, diese Güterabwägung, einen Deibel schert. Zum Beispiel werden Einnahmen aus dem Spiel weder versteuert, noch werden Einnahmen aus dem Spiel und Gewinne der Anbieter an die Destinatäre gehen und auch zur Suchtprävention eingesetzt. All das hat doch in der Vergangenheit stattgefunden und findet noch statt.
Deswegen war es jedenfalls für uns ein Anliegen, dass auch dieser Markt nach fairen Regeln stattfinden kann, nach denen auf der einen Seite diejenigen, die spielen wollen, die die Mündigkeit haben und nicht in Konflikt mit den anderen Rechtsgütern kommen, das auch legal tun dürfen, ohne sich irgendwo in den Schwarzmarkt zu begeben. Auf der anderen Seite geht es darum, dass wir in diesem Markt die Regeln, die wir für verantwortlich, für richtig halten – Schutz vor Manipulation, Jugendschutz, Suchtprävention, Umgehung der Begleitkriminalität –, diese Werte und diese Rechtsgüter auch beim Onlineglücksspiel in die Betrachtung hineinnehmen.
Ich hätte mir gewünscht, wir wären mit diesem Staatsvertrag, der jetzt verhandelt ist, auch schon früher so weit gewesen, dass wir Onlineglücksspiele hätten mit aufnehmen können. Aber es wird sicherlich eine weiter spannende Diskussion geben. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Hauptausschuss, auf die Anhörung, in der wir all die unterschiedlichen Haltungen noch einmal gegenüberstellen und miteinander diskutieren können.
Ich denke, wenn da jeder nur sein Räppelchen sieht – Herr Präsident, das ist meine letzte Bemerkung –, dann kommen wir nicht weiter. Hier waren 16 Bundesländer zu koordinieren mit sehr unterschiedlichen Interessenlagen. Da hat jeder Kompromisse machen müssen. Ich kann jedenfalls mit diesem Kompromiss leben und kann auch dafür werben. Das werden wir
in den nächsten Wochen und Monaten im Beratungsverfahren auch tun. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal den Worten von Karl Schultheis anschließen und mich ganz herzlich bei der Parlamentariergruppe Benelux – ich darf noch Werner Pfeil ergänzen – bedanken; denn diese heutige Antragsinitiative geht maßgeblich auf das Engagement in der Parlamentariergruppe zurück und zeigt, wie wichtig unsere Parlamentariergruppen hier im nordrhein-westfälischen Landtag auch Brückenbauer sind, zum Wohle unseres Landes und für das geplante Großforschungsprojekt im Dreiländereck.
Dies unterstreicht auch das Beste an der Europäischen Union, nämlich eine Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft in Europa, die dadurch herausgestellt wird, in der wir gemeinsam, auch mit dem großen Engagement von international vernetzt arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die an der Realisierung solcher ambitionierter Großprojekte arbeiten, dafür werben und die wir in dieser Kooperation, die für Wissenschaft ganz immanent ist, unterstützen wollen.
Ein Verbund zahlreicher deutscher Universitäten und Forschungszentren unter Leitung der RWTH Aachen – auch das Forschungszentrum Jülich wurde genannt – hat beim BMBF erste Mittel für die Konzeption des Großforschungsprojektes eingeworben. Das Projekt zielt darauf, bodengestützt statt satellitengestützt Gravitationswellen nachzuweisen. Albert Einstein – er ist schon genannt worden – hat vor etwas mehr als 100 Jahren seine allgemeine Relativitätstheorie aufgestellt. Im Jahr 2015 konnten diese Gravitationswellen dann nachgewiesen werden, und zwei Jahre später, 2017, gab es dafür den Nobelpreis.
Meine Vorredner haben einiges angesprochen, was im Antrag steht. Ich möchte einen Punkt aufgreifen, der immer wieder in der Diskussion mitschwingt. Ich meine folgende Frage: Welchen Nutzen ziehen wir denn zum Beispiel daraus, wenn wir bei der Verschmelzung von schwarzen Löchern erzeugte Schwingungen nachweisen können? Welchen Erkenntnisgewinn ziehen wir daraus? Oder welchen Erkenntnisgewinn ziehen wir daraus, wenn wir den Urknall selbst – Kollege Schrumpf hat darauf hingewiesen, dass auch das ein Ziel der Forschung ist – nachweisen können?
Im Grunde geht es um die Frage: Was bringt Grundlagenforschung unserer Gesellschaft? Was für einen Sinn macht Grundlagenforschung?
Menschen – in besonderer Weise Kinder; die können wir uns hier wirklich zum Vorbild nehmen – sind von Natur aus neugierig, wissbegierig, stellen alles infrage, und wir alle kennen diese berühmte Frage: Warum? Warum ist das so? – Die Wissenschaft liefert seit Jahrhunderten durch genaues Beobachten, durch das Aufstellen von Thesen, durch Experimentieren, durch den Ausschluss oder eben den Nachweis Antworten auf genau diese Fragen des Warum.
Seit Jahrhunderten entstehen aus diesen wissenschaftlichen Ergebnissen Innovationen, neue Technologien und wichtige Impulse auch für die angewandte Forschung an Hochschulen, in Forschungseinrichtungen sowie in Unternehmen.
Grundlagenforschung dient dem Erkenntnisgewinn. Aber gerade rund um ihre inzwischen meistens mit Großgeräten verbundenen technologischen Herausforderungen entstehen beispielsweise beim Bau von Anlagen oder bei der Entwicklung von technischen Verfahren oder Methoden unheimlich viele Innovationen, die für uns sehr wichtig sind.
Ein Beispiel sind adaptive Optiken, die zunächst bei Sternwarten eingesetzt wurden und später auch in der Mikroskopie aufgrund besserer Auflösung bahnbrechende Neuerungen ausgelöst haben. Weitere Beispiele sind die Entdeckung des Riesenmagnetowiderstandes zur Entwicklung von Terabyte-Festplatten und die Entwicklung der Laser, aus denen sich innovative Messverfahren entwickelten. Oder nehmen wir ganz simpel das Beispiel, das für uns alle heute ganz selbstverständlich ist: das Internet, das am CERN eigentlich nur als Beiprodukt entstanden ist, weil Wissenschaftler untereinander leichter miteinander kommunizieren wollten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine aktuelle Studie zeigt, dass sich der Bau des Einstein-Teleskops, wie er von den Konzeptionsgebern geplant ist, nicht nur wissenschaftlich, sondern auch wirtschaftlich positiv auf die Euregio Maas-Rhein und Nordrhein-Westfalen auswirken kann. Für Nordrhein-Westfalen und die Euregio besteht die Chance, bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb des Einstein-Teleskops
direkt wie indirekt auf Arbeitsplätze und wichtige Impulse abzustellen.
Deswegen – Herr Präsident, ich komme zum Schluss – wird die Initiative aus dem Dreiländereck von den Niederlanden, Belgien und den angrenzenden Provinzen und Regionen auch finanziell stark unterstützt. Ich finde, hieran sollten wir uns ein gutes Beispiel nehmen und beim Bund gemeinsam für die entsprechende Förderung werben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde schon darauf hingewiesen, dass wir heute zum wiederholten Male auch in dieser Legislaturperiode über die Herabsenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre nicht nur bei den Kommunalwahlen, sondern auch bei der Landtagswahl diskutieren.
Herr Kollege Wolf war in seinem Redebeitrag so freundlich, noch einmal die Beschlusslage der Freien Demokraten nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene vorzustellen. Denn auf dem Bundesparteitag hat sich die FDP in der Tat deutlich und ohne eine inhaltliche Gegenrede für eine Absenkung des Wahlalters
übrigens nicht nur bei den Landtagswahlen ausgesprochen, sondern generell. Und zwar, wie ich auch persönlich finde, mit guten und überzeugenden Argumenten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen junge Menschen zu mündigen, aufgeklärten, zeitkritischen Persönlichkeiten
fördern. Sie sollen engagiert an den Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit mitarbeiten und auch mitentscheiden können.
Wir diskutieren über zahlreiche Ansätze zur Stärkung der politischen Bildung und Partizipation zum Beispiel in den Schulen, in Vereinen, in Verbänden, in Kinder- und Jugendparlamenten, auch übrigens in der auf Antrag der CDU eingesetzten Enquetekommission hier im nordrhein-westfälischen Landtag.
Wir wissen, politisches Interesse oder politisches Bewusstsein ist keine Frage des Alters. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir das Wahlrecht als Freiheitsrecht und als Kernrecht der Demokratie stärker auch in das gelebte Bewusstsein unserer Bürgerinnen und Bürger bringen wollen und auch müssen, übrigens bei alt wie bei jung.
Die Zahlen zur letzten Kommunalwahl liegen uns noch nicht ausführlich vor. Ich befürchte, dass auch in der Gruppe der 16- bis 18-Jährigen, also derjenigen, die bei der Kommunalwahl erstmalig wählen durften, die Wahlbeteiligung unterdurchschnittlich gewesen sein dürfte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, es ist doch unlauter, in Ihrem Antrag die Verknüpfung herzustellen, nur mit dem Wahlrecht würden die Stimmen junger Menschen gehört und hätten in unserer Gesellschaft Gewicht. Das wäre auch arm.
Die Väter und Mütter unserer Verfassung haben der Wahlmündigkeit und dem Wahlrecht eine hohe Bedeutung beigemessen, sonst hätten sie es auch nicht in der Verfassung geregelt. Natürlich ist die Feststellung des Wahlalters das Ergebnis einer Abwägung.
Und ich habe auch an verschiedenen Stellen bereits festgestellt: Für kluge Demokraten eignen sich Wahlrechtsfragen nicht für parteipolitisch-taktisch motivierte Argumentation.
Liebe Antragsteller, das Wahlalter ist in NordrheinWestfalen in der Verfassung geregelt. Sie haben selber schon darauf hingewiesen, was man für die Verfassungsänderung braucht: eine Zweidrittelmehrheit. Wir können es ja wiederholt diskutieren. Ich sehe diese Zweidrittelmehrheit in dieser Legislaturperiode in diesem Parlament nicht.
Vielleicht wird das in der nächsten Legislaturperiode anders. Bislang haben wir, die wir für die Absenkung des Wahlalters werben, die Kolleginnen und Kollegen insbesondere der CDU noch nicht überzeugen können. Die vorgetragenen Bedenken sollten wir doch trotzdem respektvoll ernst nehmen und uns damit auseinandersetzen.
Tun wir doch bitte nicht so – Kollege Schick hat ja schon darauf hingewiesen –, als seien alle von jeher für die Absenkung des Wahlalters gewesen. Es ist ja schon angesprochen worden, wie Ihre sozialdemokratischen Genossen in Berlin das mit der Mündigkeit von Jugendlichen sehen.
Wenn wir jungen Menschen insgesamt zutrauen, dass sie mündig sind, dass sie ihre Entscheidungen auch selber bilden können, dann können und müssen wir das an der Stelle diskutieren.
Lassen Sie uns doch gemeinsam die politische Bildung nicht nur an den Schulen, sondern auch in der Zivilgesellschaft stärken. Stärken wir die Verbrauchermündigkeit durch Vermittlung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Kompetenzen. Stärken wir die Medienkompetenz und die Medienmündigkeit, damit junge Menschen zwischen Tatsachen und Fake News, zwischen Nachricht und Meinung unterscheiden können und eine eigene, unabhängige Überzeugung und Haltung bilden können.
Es gibt hier sicherlich noch ganz viel zu tun.
Im Koalitionsvertrag haben CDU und FDP verabredet:
„Wir wollen junge Menschen in Nordrhein-Westfalen ermutigen, sich in die Gesellschaft einzubringen und ihre Anliegen selbstbewusst zu vertreten. Sie sollen für Teilhabe an der parlamentarischen Demokratie befähigt und begeistert werden. Wir werden daher ein unabhängiges und direkt gewähltes Landes-Jugendparlament Nordrhein-Westfalen schaffen, welches über ein Antragsrecht gegenüber dem Landtag verfügen soll.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin zuversichtlich, dass wir mit dem Rückenwind aus diesem Landes-Jugendparlament und den vielen anderen Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen werden, hier auch die Überzeugungskraft für eine verfassungsändernde Mehrheit hinbekommen. Und mehr noch, dass die Bürgerinnen und Bürger für aktives Engagement in und für unsere Demokratie zumindest in Form der Wahlbeteiligung gewonnen werden können.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich bin durch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 wurde der aus dem Jahr 1949 stammende Auftrag der Präambel unseres Grundgesetzes, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden, erfüllt.
Es ist richtig und wichtig, dass wir heute, gut 30 Jahre später, jenen Respekt und Anerkennung zollen, die ihr politisches Leben aktiv auf die Einheit unseres Landes hingearbeitet haben – zum Beispiel Willy Brandt, Dr. Helmut Kohl, Hans-Dietrich Genscher und viele andere mehr.
Hans-Dietrich Genscher hat einmal seine Zuversicht und Überzeugung wie folgt zusammengefasst:
„Keine Macht der Welt kann Menschenwürde und Freiheit auf Dauer stoppen.“
Insbesondere zollen wir aber jenen mutigen Menschen Respekt, die mit ihrem Wunsch nach und Protest für Freiheit und Reformen in einer friedlichen Revolution das System der Unterdrückung, Überwachung, Diktatur und Unfreiheit der DDR überwanden.
Vieles scheint heute eine Selbstverständlichkeit: ein Rechtsstaat ohne Tyrannei, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Berufsfreiheit und, wie schon erwähnt wurde, freie Wahlen – und, wenn wir die Pandemie überwunden haben, ganz sicher auch wieder die Reisefreiheit.
Die Demonstranten riskierten damals viel. Sie erreichten aber auch viel: die Überwindung der Teilung Deutschlands und insbesondere auch die Überwindung der Teilung Europas.
Vor 30 Jahren brachten die Menschen der damaligen DDR unserem Grundgesetz und den demokratischen Institutionen Vertrauen entgegen, indem sie dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitraten.
Umso nachdenklicher macht es uns und gleichzeitig umso entschlossener ist unser Engagement, wenn antiliberale Kräfte des Rückschritts von rechts genauso wie von links die Werte unseres Grundgesetzes hier und andernorts bedrohen und das Erbe der wechselvollen deutschen und europäischen Freiheitsgeschichte abwickeln wollen,
die Dialogfähigkeit sowie die Toleranz unserer freiheitlichen Gesellschaft negieren und den Geist der friedlichen Revolution für ihre Ideologie missbrauchen wollen. Das lassen wir nicht zu.
Wir dürfen und können stolz auf unser Land und das in den vergangenen 30 Jahren Erreichte sein. Denn ungeachtet von Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben und politischen Anschauungen gilt: Wir sind das Volk, und wir sind ein Volk.
Der 3. Oktober ist ganz sicher ein Tag der Würdigungen und Freude, aber auch der Tag des Aufbruchs gegen zum Beispiel Unzufriedenheit mit demokratischen Institutionen, gegen einen Eindruck von Ohnmacht und Abgehobenheit. Er ist insbesondere auch der Auftrag, die Werte unseres Grundgesetzes und unserer Demokratie friedlich und leidenschaftlich zu verteidigen und dafür zu kämpfen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt doch ganz wesentlich an uns, an jedem Einzelnen von uns. Die Geschichte ist noch nicht geschrieben. Jede und jeder Einzelne entscheidet, ob wir lediglich Beobachter und Chronisten sein und damit Angriffe auf unsere freiheitlichen, demokratischen Werte widerstandslos hinnehmen wollen oder ob wir die Werte unseres Grundgesetzes engagiert verteidigen und unsere Geschichte aktiv demokratisch, freiheitlich mitgestalten und somit auch den Auftrag aus der Einheit unseres Landes erfüllen wollen.
Meckernd auf dem Sofa ändert man nichts. Politik, die unser Land voranbringt, muss ein Wettbewerb der Ideen sein und den Gestaltungswillen für Gesellschaft und Wirtschaft erkennen lassen.
Seien wir offen für andere und neue Partizipationsformate. Binden wir Bürgerinnen und Bürger wieder stärker ein. Demokratie ist anstrengend – das wissen wir –, manchmal auch unbequem. Sie fordert jedem Einzelnen etwas ab, ist mit Rückschlägen verbunden, führt einen durch alle Höhen und Tiefen. Aber das lohnt!
Für mich ist die deutsche Einheit der Beweis, dass wir friedlich, mutig, engagiert und vielleicht mit etwas Fortune – das kann nie schaden – wirklich Dinge gestalten und verändern können.
Die Wiedervereinigung Deutschlands, die Einigung Europas und die Überwindung des Kalten Krieges sind Nahrung für meine, für unsere politische Zuversicht und Motivation, aktiv an der Verbesserung unserer Gesellschaft mitzuwirken. Das sind Freiheit und Verantwortung, ohne die wir nicht leben wollen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will versuchen, es kurz zu machen.
Über die Bedeutung der Kunststoffe, die Werthaltigkeit der Rohstoffe und die Notwendigkeit der Kreislaufwirtschaft ist im Antrag vieles zutreffend beschrieben worden; auch meine Vorrednerin und meiner Vorredner haben dazu viel Zutreffendes gesagt.
Deswegen mache ich es an der Stelle kurz.
Ergänzend will ich Folgendes sagen: Es geht nicht nur um die Frage der Verpackungen oder der Plastikteller. Kunststoffe sind in ganz vielen Bereichen unserer Industrie aufgrund ihrer ausgezeichneten technischen Eigenschaften – Formbeständigkeit, Härte, Elastizität, Bruchfestigkeit, Temperaturfestigkeit, Wärmeformbeständigkeit usw. – nämlich notwendig und wichtig.
Es wurde auch schon darauf hingewiesen, dass zum Beispiel intensiv darüber nachgedacht wird, wie man sie durch andere Kunststoffzusammensetzungen, die leichter recycelt werden können, ersetzen kann. Es gibt insofern eine ganze Reihe von Forschungen.
Ich bin offen dafür, sich anzuschauen, wie wir dem Anspruch genügen können, in Nordrhein-Westfalen ein führendes Kunststoffforschungscluster zu schaffen. In meiner Region Südwestfalen zum Beispiel gibt es eine Reihe von kunststoffintensiven Unternehmen. Auch das Kunststoff-Institut an der Fachhochschule Südwestfalen beschäftigt sich damit, wie man technische Innovationen hervorbringen kann.
Aber es geht natürlich nicht – und ich bin mir nicht sicher, ob wir uns da einig sind –, Kunststoffe pauschal sozusagen als die Wurzel allen Übels zu bezeichnen. Das sind sie nämlich nicht. In ganz vielen Bereichen sind Kunststoffe wichtig und notwendig und wahrscheinlich – so jedenfalls der Stand der jetzigen Forschung – zunächst auch nicht durch andere Materialien und Werkstoffe zu ersetzen.
Deswegen ist dieser Bereich der Forschung mindestens in gleicher Weise notwendig und bedeutsam wie
die Frage, wie wir die recyclingfähigen Kunststoffe einer Wertstoffverwertung und dem Erhalt der Wertstoffkette zuführen.
Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss, in dem wir diese Themenbereiche sicherlich intensiv diskutieren werden.
Eine abschließende Bemerkung noch an den Kollegen Bolte-Richter: Wenn Sie etwas Richtiges sagen und noch nicht mal Ihre eigene Fraktion die Bedeutung Ihrer Worte würdigt, dann helfen wir um der Sache willen natürlich gerne aus. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Antisemitismus ist der Oberbegriff für alle Einstellungen und Verhaltensweisen, die Personen aufgrund ihrer angenommen oder realen Zugehörigkeit zu – in Anführungszeichen – „den Juden“ negative Eigenschaften unterstellen und in Ausgrenzung, Abwertung, Diskriminierung, Unterdrückung, Verfolgung, Vertreibung bis hin zum Völkermord, wie wir aus der Geschichte unseres Landes leider kennen, ihren Niederschlag finden.
Antisemitismus geht uns alle an. Wir müssen in Politik und Gesellschaft, in allen Lebensbereichen Antisemitismus konsequent bekämpfen – das folgt unmittelbar aus unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetz –, und zwar völlig egal – das macht nämlich keinen Unterschied –, ob sich dieser Antisemitismus religiös, sozial, rassistisch, politisch, kulturell oder verschwörungstheoretisch speist. Antisemitisches Gedankengut und antisemitische Übergriffe haben in unserem Land keinen Raum. Leider gibt es aber immer wieder Anlass, das deutlich zu sagen. Herr Kollege Hagemeier hat bereits auf Beobachtungen und Ereignisse allein in den letzten Monaten hingewiesen.
In zwei Wochen findet Jom Kippur, der höchste Feiertag des Judentums, statt. Gleichzeitig ist es damit der Gedenktag des feigen antisemitischen Mordanschlags in Halle im vergangenen Jahr. Alleine dieser Anschlag hat deutlich gemacht, dass wir in unserer
Gesellschaft entschieden gegen Antisemitismus vorgehen müssen.
Der erste Bericht unserer Antisemitismusbeauftragten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie die Erläuterungen und Diskussionen dazu im Hauptausschuss unseres Parlaments haben deutlich aufgezeigt, wie richtig und wichtig die fraktionsübergreifende Einrichtung einer unabhängigen Antisemitismusbeauftragten war und ist.
Der Bericht hat ferner verdeutlicht, dass wir den Kampf gegen den Antisemitismus in NRW forcieren müssen und dass eine zentrale „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus“ sinnvoll ist.
Unstreitig und geboten ist die konsequente Ermittlung, Verfolgung und rechtsstaatliche Verurteilung von Straftaten – natürlich auch von antisemitisch motivierten Straftaten. Repression ist notwendig, Prävention aber ebenso. Vielleicht ist die Prävention sogar effektiver; denn sogenannter Alltagsantisemitismus – diese Bezeichnung wird immer wieder gewählt – ist leider zu weit verbreitet.
Jeder von uns kennt Schilderungen, dass zum Beispiel auf Schulhöfen der Begriff „Jude“ als Schimpfwort verwendet wird. Wir hören Schilderungen über ungeniert antisemitische Parolen und Verschwörungstheorien an den Stammtischen. Auch wurde zum Beispiel bei den Anti-Corona-Demonstrationen der Davidstern missbraucht. Das verdeutlicht ganz aktuell, dass es Antisemitismus auch in unserem Land vielfältig gibt. Und im Internet werden in scheinbarer Anonymität, teilweise aber auch mit Klarnamen zunehmend und ganz unverhohlen Hass und Hetze verbreitet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau dieser sogenannte – in Anführungszeichen – Alltagsantisemitismus war und ist Wegbereiter für antisemitische Straftaten. Deswegen sind an dieser Stelle Prävention und ein wirksames Entgegentreten zwingend erforderlich.
Nicht jedes antisemitische Verhalten ist strafrechtlich relevant, aber es ist gleichwohl ein Angriff auf unsere freiheitliche und tolerante Gesellschaft. Deswegen müssen wir auch solches Verhalten in den Blick nehmen, das nicht von der Polizei und von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden kann. Wir müssen es dokumentieren, um hieraus Maßnahmen und Konzepte zur Antisemitismusbekämpfung ableiten zu können.
Betroffene und Zeugen solcher Vorfälle können künftig antisemitisches Verhalten digital melden. Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigen, antisemitisches Verhalten zu melden und dem natürlich auch persönlich entschieden entgegenzutreten. Das hat nichts mit Denunziantentum zu tun, sondern das ist eine klare Absage an falsch
verstandene Toleranz und ein klares Bekenntnis, dass Antisemitismus bei uns keinen Platz hat.
Wir werden – damit komme ich zum Schluss – in den nächsten Monaten gemeinsam Konzepte erarbeiten, wie wir die Präventionsarbeit ausgestalten und wie wir vielleicht auch neue Wege finden können; denn die bisherigen Maßnahmen haben leider noch nicht dazu geführt, dem Alltagsantisemitismus wirksam zu begegnen und antisemitischen Straftaten vorzubeugen. Hier bleiben wir gefordert.
Wir werden zeigen, dass jüdisches Leben in unserem Leben und in unserem Land willkommen ist und dass wir zum Beispiel übermorgen das jüdische Neujahrsfest Rosch ha-Schana gemeinsam fröhlich feiern können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der gestern verstorbene frühere Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Burkhard Hirsch hat einmal gesagt:
„Selbst parlamentarische Mehrheiten sind nicht von der politischen Pflicht befreit, sich ernsthaft und nachhaltig um die Zustimmung des eigentlichen Souveräns zu bemühen, nämlich um die Zustimmung der überwiegenden Mehrheit der Bürger, die sie repräsentieren sollen. Ohne diese Rückkopplung verliert eine parlamentarische Demokratie Basis und Glaubwürdigkeit.“
Ich stimme Burkhard Hirsch ausdrücklich zu und stelle fest: Wir Freien Demokraten bekennen uns eindeutig zur repräsentativen und parlamentarischen Demokratie in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland insgesamt, weil sich diese Form der Demokratie nicht nur bewährt hat, sondern weil sie zahlreiche Vorteile gegenüber anderen Formen hat. Dazu ist schon einiges gesagt worden.
Ich stimme mit dem Kollegen Bovermann überein, dass der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD grundlegend von diesem klaren Bekenntnis zur repräsentativen und parlamentarischen Demokratie abrückt. Der Gesetzentwurf stellt diese Verfasstheit existentiell in Frage.
Es ist ein Vorteil der parlamentarischen Demokratie, dass wir am Ende der Willensbildung zu einer strukturierten und fundierten Entscheidung der parlamentarischen Mehrheit, also der von den Wählerinnen und Wählern legitimierten Volksvertreter, kommen. Das Gesetzgebungsverfahren ist ein intensiver und manchmal langwieriger Weg.
Wir wissen das, wenn wir allein daran denken, wie wir zum Beispiel diesen Gesetzentwurf beraten haben: Wir haben dazu hier im Plenum beraten, wir haben in den Fachausschüssen beraten, wir haben eine Sachverständigenanhörung dazu durchgeführt.
In der Tat war die Anhörung sehr eindeutig. Selbst dort, wo man gelegentlich schon einmal unterschiedliche Akzentsetzungen und Bewertungen ausmachen kann, haben die Sachverständigen klargestellt: Diesen Gesetzentwurf brauchen wir nicht.
Das gilt nicht nur für die Forderung, dass der Landtag durch einen Volksentscheid aufgelöst werden kann. Darüber herrschte wirklich völlige Einigkeit. Die Mehrzahl der Sachverständigen hat auch ganz klar zurückgewiesen.
Kollege Bovermann hat es schon dargestellt, dass auch der Vergleich mit der Schweiz hinkt. Es gibt dort eine ganz andere Verfasstheit. Dort ist das Volk in der Rolle der Opposition, weil es eine Allparteienregierung gibt.
Das ist bei uns anders: Hier findet im Plenum, im Parlament der Austausch der unterschiedlichen Perspektiven, Standpunkte, Interessen und Meinungen statt. Genau dieser Diskurs ist das, was unseren Parlamentarismus so stark macht.
Es wurde auch in der Anhörung ganz klar gesagt, dass der Gesetzentwurf gerade in Bezug auf die haushaltswirksamen Fragen, auf die Finanzfragen als ausgesprochen problematisch angesehen wird. Dazu, wie das praktisch umgesetzt werden soll, fehlte es allen Sachverständigen letztlich an Vorstellungskraft. Es wurden dann interessante Fragen aufgeworfen, an welchen Kriterien man gegebenenfalls Mitbestimmungsrechte und Betroffenheiten festmachen wolle.
Das ist genau das, was wir grundlegend anders sehen. Wir wollen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger seine Stimme hat und diese bei den Wahlen abgeben kann.
Aber in der Enquetekommission und an verschiedenen anderen Stellen hier im Parlament beraten wir immer wieder, wie wir diesen Dialog mit dem Souverän, dem Bürger, im Sinne dessen, was ich eingangs von Burkhard Hirsch zitiert habe, intensivieren können, um Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Entscheidungsprozesse, die wir im Parlament führen, einzubinden. Da wird vieles diskutiert. Ich meine, dass wir dahin gehend wirklich gute Konzepte in der Enquetekommission erarbeiten werden.
Insgesamt ist der Gesetzentwurf abzulehnen, weil er die Stärken unserer parlamentarischen Demokratie verkennt. In diesem Sinne lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich bei den Vorrednern Tigges und Dr. Rudolph herzlich für die grundsätzliche Einordnung der Forschungsfreiheit in unserem Land bedanken.
Exzellente Forschung erfordert freie Wissenschaften. Dazu gehört natürlich auch, dass Forscherinnen und Forscher Zukunftsfelder in eigener Verantwortung erforschen können. Diese Freiheit besteht in unserem Land – entgegen der Intonierung in Ihrem Antrag, und zwar nicht nur de jure, sondern auch faktisch. Das zeigt sich deutlich, wenn man in die Forschungsrealität an unseren Hochschulen hineinschaut.
Ich will es gar nicht bewerten, dass man hier einen Physikprofessor zitiert, ohne seinen Namen zu nennen, sodass man das Zitat nicht überprüfen kann. Aber vielleicht ist das Ihr wissenschaftlicher Standard.
Herr Abgeordneter Seifen, Sie haben hier einen nichtgenannten Physikprofessor zitiert. Ich frage bei dieser Methode nach.
Aber kommen wir mal zu den Einzelheiten. Die Kollegen haben ja schon gesagt: Mehr als die Hälfte der Mittel, die an den Hochschulen für Forschung zur Verfügung stehen, stammt aus der Grundfinanzierung. Auch bei den Drittmitteln – das ist ja ebenfalls schon zutreffend bemerkt worden – kommt doch der größte Teil ebenfalls aus öffentlichen Mitteln, sei es vom BMBF oder von der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder von der Europäischen Union. Es gibt auch private Stiftungen, die Forschungskooperationen unterstützen.
Das, was Sie ansprechen und womit wir uns auch in den letzten Jahren sehr, sehr dezidiert auseinandergesetzt haben, sind eben Forschungskooperationen mit der privaten Wirtschaft. Die machen aber überhaupt nur ungefähr 19 % der gesamten Forschungsaufwendungen an den Hochschulen aus. Das schwankt immer ein bisschen. Die privaten Unternehmen, die mit Hochschulen für Forschungsvorha
ben kooperieren, sind oftmals kleine und mittelständische Unternehmen, die sich keine Forschungs- und Entwicklungsabteilung im eigenen Unternehmen leisten können und, um ihre Innovationsfähigkeit zu erhalten, um Arbeitsplätze hier in unserem Land in der Industrie, in der Dienstleistung, im Service zu erhalten und zu sichern, dann eben mit Hochschulen zusammenarbeiten, um den notwendigen Innovationsvorsprung gemeinsam zu halten.
Da gibt es Kooperationsvereinbarungen, in denen auch ziemlich klargestellt ist, dass die Mittel, die aus dem öffentlichen Teil in Anspruch genommen werden, auch von dem privaten Partner finanziert werden müssen.
Das war damals wirklich eine sehr intensive Diskussion zum Hochschulzukunftsgesetz. Karl Schultheis und Dietmar Bell lächeln. Sie können sich noch gut daran erinnern. Wir haben sehr darum gerungen, wie wir das, was wir wollen, nämlich dass unsere Hochschulen und die Studierenden auch mit privaten Unternehmen zusammenarbeiten können, um unseren Wohlstand und Forschung und Entwicklung in diesem Land voranbringen zu können, mit dem berechtigten Transparenzinteresse in Einklang bringen können. Dazu hat es eine sehr intensive Anhörung gegeben, bei der die unterschiedlichsten Beteiligten angehört wurden. Ich empfehle, das Protokoll dieser Anhörung nachzulesen.
Wir sind letztlich zu einer Regelung gekommen, die ja auch bis heute besteht. Ich empfehle die Lektüre des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen: §§ 70, 71 und 71a. Da sind viele Punkte, die Sie angesprochen haben, auch geregelt. Da wird sehr, sehr deutlich, dass wir die Beschreibung dessen, was transparent werden soll, schon längst im Gesetz haben.
Es gibt weiter die Standards der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung der wissenschaftlichen Praxis. Auch die werden von den Hochschulen angewandt. Für Fragen in Einzelfällen gibt es an unseren Hochschulen auch schon Ethikkommissionen, zum Beispiel an den Unikliniken für den Bereich der medizinischen Forschung und der Pharmaforschung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will für die FDPFraktion klarstellen: Drittmittel sind ein wichtiger Bestandteil der Forschungsfinanzierung und ermöglichen etwa die Schaffung auch zusätzlicher Forschungsstätten. Die Beteiligung an Ausschreibungen für Drittmittelprojekte sowie die Durchführung sind für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zudem auch wichtig, um den Anwendungsbezug ihrer Forschungsleistungen und für Studierende auch den Bezug zur Praxis zu gewährleisten.
Die Darstellung in Ihrem Antrag, dass Drittmittelforschung eine Gefahr für den Wissenschaftsstandort und für die Wissenschaftsfreiheit sei, können wir in
keiner Weise unterstützen und unterschreiben. Sondern, ganz im Gegenteil: Wir befürworten auch drittmittelfinanzierte Forschung in der Art und Weise mit den Transparenzerfordernissen, die wir in unserem Hochschulgesetz geregelt haben.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung, was auch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angeht. Wenn wir uns in Deutschland und in NordrheinWestfalen in einen Elfenbeinturm einmauern und sagen würden, unsere Wissenschaftler an den Hochschulen dürfen nur noch aus Landesmitteln finanziert werden,
und private Drittmittel verbieten würden, dann – das ergibt sich ganz klar, wenn man nur einen Blick in den europäischen und internationalen Wissenschaftsraum wirft – würden wir unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von der internationalen Entwicklung, von der Teilhabe an internationalen Forschungserfolgen und internationalen Forschungskooperationen abschneiden. Das, meine Damen und Herren, wäre einer weltoffenen Gesellschaft, wie wir sie hier in Nordrhein-Westfalen haben wollen, nicht würdig. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Seifen, ich kann ziemlich klar festhalten, dass wir für unsere Hochschulen in Nordrhein-Westfalen die Freiheit und die Autonomie wollen, weil wir Vertrauen zu unseren Hochschulen haben, weil wir glauben und davon überzeugt sind – das ist auch die Erfahrung der letzten Jahre seit dem Hochschulfreiheitsgesetz –, dass unsere Hochschulen sehr verantwortungsvoll mit der Freiheit umgehen und dass sie die Chancen nutzen, die in der Freiheit von Lehre und Forschung, in der Möglichkeit liegen, sich eigenverantwortlich, autonom und freiheitlich selbst zu organisieren und innerhalb der Wissenschaftslandschaft, innerhalb der Hochschule ihre Forschungsschwerpunkte mitzugestalten und zu setzen. Das ist auch erfolgreich, und zwar international im Wettbewerb. Davon profitiert der gesamte Wissenschaftsstandort NordrheinWestfalen.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie auch in den vergangenen Wahlperioden diskutieren wir erneut über die Absenkung des Wahlalters zur Landtagswahl auf 16 Jahre.
Die Forderung nach Absenkung des Wahlalters wird bislang mehrheitlich nicht aus der Gesellschaft oder aus der betroffenen Altersgruppe erhoben. Ausweislich verschiedener Untersuchungen und repräsentativer Umfragen wird auch in der Altersgruppe der 16- bis 17-Jährigen diese Frage sehr kontrovers und eher skeptisch oder auch desinteressiert beurteilt. Der Kollege Bovermann war schon so freundlich, darauf hinzuweisen. Ich will ausdrücklich sagen: Ich finde es schade, dass das desinteressiert oder skeptisch diskutiert wird.
Anders als in anderen Bundesländern ist in Nordrhein-Westfalen das Wahlalter zur Landtagswahl in der Landesverfassung geregelt. In der Verfassungskommission der 16. Legislaturperiode, der ich leider nicht angehört habe, konnte keine Verfassungsänderung vereinbart werden, nach der die Altersgrenze aus der Verfassung herausgenommen und in die einfache Gesetzgebung überführt worden wäre.
Die Verfasser des Gesetzentwurfes, die Kollegen der Sozialdemokratie, wissen, dass also eine Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten benötigt wird.
Und es ist den Kollegen auch bewusst, dass es im Landtag bislang keine Aussicht auf diese verfassungsändernde Mehrheit gibt, übrigens auch nicht mit den Stimmen der 28 Freien Demokraten,
da sich die FDP in ihrer aktuellen Beschlusslage nach sehr intensiven Diskussionen für eine Absenkung des Wahlalters ausgesprochen hat. Aber die Kolleginnen und Kollegen der CDU befinden sich noch im Diskussions- und Meinungsbildungsprozess, und der Kollege Preuß hat gerade mit guten Argumenten Einblick in diesen Diskussionsstand gegeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen Menschen das aktive Wahlrecht haben sollten, ab wann sie im Grundsatz die Tragweite und die Relevanz demokratischer Entscheidungen überblicken, Standpunkte einschätzen und Argumente abwägen können, ist keineswegs trivial. Es handelt sich aber nicht um eine verfassungsrechtliche Diskussion – das ist in der Anhörung sehr klar zum Ausdruck gebracht worden –, sondern um eine politische Fragestellung.
In der Anhörung im Fachausschuss haben wir dazu sehr viele gute Argumente vorgetragen bekommen, sowohl seitens der Befürworter der Absenkung als auch seitens der Skeptiker. Ich möchte mich ganz herzlich dafür bedanken, dass diese Debatte der Ernsthaftigkeit Rechnung trägt und nicht versucht wurde, das Thema für vermeintliche parteitaktische Geländegewinne zu instrumentalisieren.
Uns eint das Ziel, dass wir Menschen für unsere parlamentarische Demokratie gewinnen und begeistern wollen, weil wir davon überzeugt sind, dass diese Staats- und Regierungsform die beste Staats- und Regierungsform ist und dass sie wie keine andere dem einzelnen Menschen seine Freiheit am ehesten ermöglicht. Wir sind davon überzeugt, dass sich in die parlamentarische Demokratie jede und jeder mit seinen Ideen und Fähigkeiten einbringen und darin seine persönliche Lebensgeschichte schreiben kann und dass sie gleichzeitig auch den Ausgleich der unterschiedlichsten Interessen am ehesten gewährleistet.
Gerade junge Menschen dafür zu begeistern, ist wichtig. Ich kann nachvollziehen, dass die Absenkung des Wahlalters und die damit verbundene aktive Beteiligung für Jugendliche ab 16 Jahren eine zusätzliche Motivation schaffen kann, sich für diese demokratischen Prozesse zu interessieren. 16-Jährige zahlen oftmals schon Steuern, sind berufstätig oder gehen auch noch zur Schule. Sie befassen sich mit vielen politischen Fragestellungen wie Klimaschutz, öffentlicher Personennahverkehr, Krieg und Frieden. All das sind Themen, die durchaus unter 16Jährigen oder auch schon von Jüngeren diskutiert werden. Viele Jugendliche, viele 16-Jährige sind informiert und interessiert.
Warum aber die Grenze von 16 Jahren? Das ist eine Fragestellung, über die man durchaus diskutieren kann. Kollege Bovermann hat schon angesprochen, dass es in unserer Rechtsordnung auch andere Mündigkeitsgrenzen gibt. Gleichwohl will ich nicht mit Geschäftsfähigkeits- oder Strafmündigkeitsgrenzen argumentieren. Jüngere Menschen werden in jedem Fall einen wesentlich längeren Zeitraum mit den Folgen dann auch ihrer Entscheidungen leben müssen. Bei der Kommunalwahl haben wir die Absenkung, das aktive Wahlrecht für 16-Jährige, bereits. Aber natürlich bleibt die Frage offen, warum wir das dann nicht auch für die Bundestagswahl einführen sollten, wenn wir es für die Landtagswahl tun würden. Das wäre folgerichtig.
Und es leuchtet auch nicht zwingend ein, das aktive und das passive Wahlrecht im Grundsatz zu trennen, Herr Kollege Bovermann. Ich finde, dann muss man auch konsequent sein.
Sie sagten vorhin in Ihrem Beitrag, dass dann auch Parteien, Fraktionen oder Parlamente die Interessen von Jugendlichen stärker in den Blick nehmen würden. Aber warum sollen Jugendliche dann nicht auch die Möglichkeit haben, ihre Anliegen selber in diese Diskussionen mit einzubringen?
Ich befürworte jedenfalls, dass wir Wahlrechtsfragen einheitlich in den Blick nehmen und nicht den Eindruck erwecken, dass hier eine Ebene unseres föderalen Gemeinwesens weniger bedeutsam sei als die andere.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Jugendliche sind an politischen Entscheidungsprozessen interessiert und wollen ihre Ideen und Interessen in demokratische Prozesse einbringen. Es gibt auch eine Vielzahl von Jugendlichen, die sich aus den zur Verfügung stehenden Quellen informiert und sich ihre Meinung bildet.
Denjenigen, die 16-jährigen Jugendlichen die grundsätzliche Reife für das Wählen, für Einsicht und Verantwortungsbewusstsein aberkennen, kann man sicherlich mit der gleichen Grundsätzlichkeit entgegenhalten, dass politische Bildungserfolge, Einsicht und Verantwortungsbewusstsein nicht automatisch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres verliehen werden.
Gewichtiger finde ich das Argument, dass Jugendliche aufgrund der noch zu festigenden Persönlichkeit oftmals leichter zu beeinflussen oder zu manipulieren sind und ihre eigenen Überzeugungen möglicherweise denen des Mainstreams und/oder der Peergroup anpassen; insbesondere dann, wenn aufgrund der zunehmenden Informationen aus der Bubble ihrer Social-Media-Welt die Unterscheidungsfähigkeit
zwischen Fake News und Fakten zu schwinden droht.
Wenn befürchtet wird – vielen Dank, Frau Präsidentin. –, dass Jugendliche per se zu Radikalität und fehlender Kompromissfähigkeit neigen, ist das kein neues Phänomen. Gab es doch lange den Vorwurf, dass es das Privileg der Jugend sei, auch ungeduldig zu sein.
Aber es ist ein fundamentales Element unserer parlamentarischen Demokratie …
… und einer funktionierenden Demokratie, die Fähigkeit zum Kompromiss und zum Ausbalancieren unterschiedlicher Interessen und Standpunkte zu haben.
In der Enquetekommission – das wurde schon angesprochen, und das ist dann auch mein letzter Satz – werden wir Handlungsempfehlungen dazu entwickeln, wie wir politische Bildung stärken und Partizipationsmöglichkeiten erweitern können, damit wir dann hoffentlich im nächsten Anlauf eine ergebnisorientierte Lösung finden werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzelplan 02 – Ministerpräsident – mit dem Abschnitt „Staatskanzlei“ ist sicherlich immer ein besonderer Einzelplan. Aber über die eine oder andere Wortmeldung oder den einen oder anderen Debattenbeitrag in der laufenden Aussprache konnte ich mich aber nur wundern.
Ich finde, wenn man mal an die Tatkraft-Tage zurückdenkt, bei denen eine Kampagne, ein Parteiformat im Grunde genommen eins zu eins in die Staatskanzlei überführt wurde, muss man mit Vorwürfen, hier würde die Arbeit einer Landesregierung und eine Repräsentanz dieser Arbeit mit ganz vielen Herausforderungen, auf die ich gleich noch zu sprechen komme, in eine Parteizentrale verwandelt, vorsichtig sein. Leute, lasst mal die Kirche im Dorf!
Hier sind ja gerade auch Grundsatzreferate angesprochen worden. Wir spüren alle und diskutieren doch im Übrigen aufgrund Ihrer Anträge, die Sie im Grunde genommen in jede Plenardebatte einbringen, dass wir im Augenblick mehr tun wollen und tun müssen, gerade was die Zukunft unserer parlamentarischen Demokratie angeht. Es geht um die Frage, wie wir Zivilgesellschaft und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zukünftig organisieren.
Deswegen, finde ich, brauchen solche Dinge wie Demokratie,
religiöse Belange und das Ehrenamt durchaus mehr Aufmerksamkeit, die wir ihnen auch geben wollen.
Wir alle wissen, dass die Bedrohung des Miteinanders, insbesondere durch rechtsradikale, rechtsextreme und antisemitische Strömungen – das ist ja in den letzten Wochen deutlich geworden und diskutiert worden – ein Ausmaß erreicht hat, von dem ich jedenfalls gehofft hatte, dass wir das nie wieder in diesem Land würden feststellen müssen.
In der Staatskanzlei wird an vielen Stellen an der Prävention vor Rechtsextremismus gearbeitet.
Hier ist gerade schon angesprochen worden, wir haben fraktionsübergreifend die Institution der Antisemitismusbeauftragten eingerichtet. Die Landesregierung hat mit Frau Ministerin a. D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hier auch eine exzellente Entscheidung getroffen. Ihre Arbeit hat sich bewährt, und es gibt auch einen hohen Andrang und eine hohe Nachfrage von Betroffenen und Ratsuchenden. Deswegen werden wir sie auch in 2020 als Parlament unterstützen, und aktuell führen wir Gespräche – das ist Ihnen bekannt –, wie wir diese Arbeit noch besser ermöglichen können.
Ich sagte gerade, dass es auch um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft geht. Wir diskutieren häufig und leidenschaftlich darüber, dass das Ehrenamt dabei eine ganz zentrale Aufgabe erfüllt. Und wenn wir das Ehrenamt und das großartige bürgerschaftliche Engagement, dass wir in unserer Gesellschaft in vielen Vereinen, Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften usw. haben, stärken wollen – und das wollen wir –, dann ist es auch richtig und wichtig, dafür die Mittel zu erhöhen.
In 2020 sehen wir 500.000 Euro zusätzlich für die Stärkung des Ehrenamts vor. Ich will das in Erinnerung rufen, weil gerade auch zu hören war, im Einzelplan sei ein einseitiger Aufwuchs feststellbar. Im Titel für das Ehrenamt werden künftig fast 2 Millionen Euro bereitgestellt.
Das ist das 17-fache von dem, was noch zu Zeiten von Rot-Grün zur Verfügung stand. Deswegen kann ich nur sagen: Wir unterstützen die Ehrenamtsstrategie aus voller Überzeugung, um die Ehrenamtler zu stärken und weitere Freiwillige zu ermutigen,.
Der dritte Punkt, der gerade schon angesprochen worden ist und den ich an dieser Stelle herausgreifen will, ist das Thema „Ruhr-Konferenz“. Die erste Phase wurde erfolgreich abgeschlossen. Mit der Ergänzungsvorlage wird die Chance genutzt, drei weitere Projekte sofort anzustoßen.
Ich weiß, dass die Frage, ob man das Ganze nun Metropolregion nennen soll, leidenschaftlich diskutiert wird, aber Fakt ist doch, dass wir eine Region mit einem großen Potenzial und vielen Ideen haben und wir dieses Potenzial für das Wohl unseres gesamten Landes heben wollen. Insofern finde ich diese Haushaltsansätze angemessen, und deshalb werden wir dem Einzelplan 02 zustimmen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die derzeitige Glücksspielregulierung ist eher ein Konjunkturprogramm für illegale Angebote. Deswegen stehen wir in der Verantwortung, das Spielbedürfnis auf der einen Seite zu akzeptieren und im Zusammenwirken von Politik, Wissenschaft, Anbietern, Prävention und Verwaltung eine Regulierung vorzusehen.
Ich mache kein Geheimnis daraus: Mir wäre es lieber, wir würden hier nicht über einen Glücksspielstaatsvertrag diskutieren, der lediglich eine Zwischenlösung für den Bereich der Sportwetten regelt, sondern wir könnten zu einer ergebniskohärenten Rahmensetzung für den Markt des Glücksspiels, sei es terrestrisch oder online, kommen, in dem sich die Marktteilnehmer in klar definierten Grenzen bewegen – mit Jugendschutz –, die natürlich Glücksspielprävention berücksichtigt, in denen aber ansonsten ohne den erhobenen Zeigefinger mündigen Erwachsenen legale Angebote des Spiels gemacht und den Glücksspielanbietern transparente Kriterien für die eigenverantwortliche Entwicklung eines Spielangebotes aufgegeben werden.
Leider haben wir diese Neuausrichtung der Glücksspielregulierung noch nicht erreichen können. Ich wünsche Herrn Staatssekretär Liminski für die weiteren Verhandlungen im Länderkreis – den klugen Verstand hat er ja schon – die notwendige glückliche Hand und viel Erfolg.
Heute diskutieren wir eine Zwischenlösung für den Bereich der Sportwetten, bei der die Bedürfnisse der verschiedenen Akteure in Einklang zu bringen sind.
Die Anbieter von Sportwetten müssen Klarheit haben, welche Dienstleistungen sie in welcher Form anbieten können.
Denn auch wenn der eine oder andere das menschliche Bedürfnis nach Glücksspiel, das wahrscheinlich genauso alt ist wie unsere Kultur insgesamt, lieber negieren würde: Glücksspielangebote werden nachgefragt.
Wir haben als Gesetzgeber nur, aber eben auch die Verantwortung, bedenkliche Formen des Spiels unter Aspekten des Verbraucherschutzes und der Suchtprävention einzuschränken. Und unsere Kommunen brauchen natürlich ein durchsetzbares Gesetz, um den Vollzug sicherzustellen. Der vorliegende Gesetzentwurf und die eingebrachten Änderungsanträge dienen dazu, den verschiedenen Akteuren in der Übergangsphase gerecht zu werden.
In der durchgeführten Sachverständigenanhörung wurden seitens der kommunalen Spitzenverbände mit Blick auf die Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der Geldwäsche wertvolle Hinweise geliefert. CDU und FDP haben diese Anregungen in einem Änderungsantrag aufgegriffen.
Da es sich um eine Übergangsregelung handelt, möchte ich Vorfestlegungen für den Vierten Glückspielstaatsvertrag mit einer mittel- bis längerfristigen Regulierung zum heutigen Zeitpunkt vermeiden.
Deshalb möchten wir den Übergangszeitraum – das haben wir in dem Änderungsantrag ebenfalls herausgestellt – um ein Jahr erweitern, um nicht die Anbieter oder die vollziehenden Behörden in Rechtsstreitigkeiten hineinzutreiben.
Die Freien Demokraten, auch hier im Landtag, stehen für einen Markt, auf dem die Anbieter in klar definierten Rahmenbedingungen frei agieren können und Konzessionen nach qualitativen Kriterien vergeben werden und in dem eine regulatorische Gleichbehandlung der Onlineangebote erfolgt. Wir stehen für einen Markt, in dem Bürger als mündige Verbraucher faire und zuverlässige Glücksspielangebote nachfragen können.
Wir brauchen eine effiziente Aufsicht zur Durchsetzung der Spielregeln. Und wir brauchen Unterstützungsangebote zur Prävention sowie für Wege aus der Glücksspielsucht für diejenigen Menschen, die aufgrund ihrer Sucht ihre Mündigkeit im Glücksspielmarkt verloren haben oder sie zu verlieren drohen.
Der heute zur Abstimmung stehenden Übergangsregelung stimmen wir zu, und zwar mit allen drei Artikeln, denn sie bedeutet einen notwendigen Zwischenschritt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist eine Selbstverständlichkeit. Frau Kollegin Kopp-Herr hat vorhin schon darauf hingewiesen, dass das nicht immer so war. Aber immerhin ist in den vergangenen Jahrzehnten doch vieles erreicht worden.