Ich meine hier vor allem die Signale, die politisch gesetzt werden und dann durch das von der Ministerin mitzuverantwortende Verwaltungshandeln umgesetzt werden sollen. Es ist nämlich fatal, was in der Praxis konkret passiert. Dafür möchte ich Ihnen Beispiele geben.
Klar, das Thema „A13“ muss angesprochen werden. Unseren Antrag, wenigstens zum Einstieg in die Umsetzung des A13-Versprechens zu kommen, haben Sie im Schulausschuss und im Haushalts- und Finanzausschuss zum wiederholten Male abgelehnt. Gestern durften wir hier in einem Fachgespräch von der GEW noch einmal hören, wie desaströs die Lage bei den zu besetzenden Stellen in den Grundschulen ist.
Wir brauchen endlich die konsequente Umsetzung der mit der Lehrerausbildungsnovelle verbundenen Eingruppierung in A13 zur Anerkennung der Arbeit der Kolleginnen an den Grundschulen und in der Sekundarstufe I gerade in dieser herausfordernden Situation.
Es bedarf auch einer Attraktivitätssteigerung der Lehrämter. Sonst können Sie sich die Werbekampagne wahrlich sparen, Frau Ministerin.
Wer A sagt, muss auch Besoldung sagen. Das sieht der Kollege Lürbke offensichtlich genauso, der in seiner Rede vollkommen zutreffend Dank und Wertschätzung für die Polizei unterstrichen hat, aber auch gesagt hat, dass es dafür einer entsprechenden finanziellen Unterstützung bedarf. Das gilt jedoch nicht nur für das Innenressort. Das muss auch für die Grundschulen und die Sekundarstufe I gelten.
Nun klopfen Sie sich auf die Schulter, Frau Ministerin, und rühmen sich für die Schaffung von Beförderungsstellen im Umfang von 5 % im Bereich der Grundschulen. Das sind 1.838 Stellen im Haushalt, von denen 582 auf Konrektoren entfallen. Somit bleiben ganze 1.256 Stellen für knapp 50.000 Stelleninhaberinnen. Das ist noch nicht einmal eine Stelle pro Grundschule, von denen es im Augenblick gut 2.700 gibt.
Einmal abgesehen davon, dass die Kriterien noch gar nicht feststehen, nach denen die Besetzung vollzogen werden soll, ist an fünf Fingern abzuzählen, was jetzt passiert. Auf die wenigen Stellen wird es eine enorm große Zahl von Bewerbungen geben.
Ausschlaggebend sollen dabei die Beurteilungen der Schulleitungen sein, wie die Schulministerin auf unsere Anfrage geantwortet hat. Die Schulaufsicht entscheidet dann nach Bestenauslese. Damit hat den ersten Schwarzen Peter die Schulleitung und den zweiten die Schulaufsicht. Denn es wird eine Vielzahl von bestbewerteten Kolleginnen geben, die sich berechtigte Hoffnungen auf die verdiente Beförderung machen. Ein Bruchteil davon wird überhaupt nur Berücksichtigung finden. Für die anderen bleibt lediglich Frust. So schafft man keine Wertschätzung und keine Anerkennung.
Vor allen Dingen ist das ein fatales Signal in einem System, in dem alle am Anschlag arbeiten. Ich verweise hier erneut auf den Kollegen Lürbke.
Ob und wann die raren Stellen überhaupt ausgeschrieben werden, ist auch noch fraglich. Schließlich kommt jetzt die nächste Engstelle dazu. Das erleben die Gesamtschulen gerade schmerzlich, deren Schulleitungen von einer Bezirksregierung mitgeteilt bekommen haben, dass die Beförderungsstellen, deren Einführung durchaus löblich ist – darin haben wir Sie auch absolut unterstützt, Frau Ministerin –, nicht ausgeschrieben werden, weil es keine personellen Kapazitäten dafür gibt.
Zusätzlich wurde Personal für die Corona-Soforthilfe abgezogen. Das ist auch wichtig und existenzsichernd für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Das ist unbestritten. Aber warum wird vonseiten des Wirtschaftsressorts keine hinreichende Unterstützung dafür sichergestellt, sondern diese aus dem Schulkapitel abgezogen? Das kann doch nicht sein – vor allen Dingen nicht in dieser Lage, in der Schulen am Anschlag arbeiten.
Gleichzeitig wird den Schulen auch noch mitgeteilt, dass Vertretungsstellen erst ab einer Achtwochenfrist beantragt werden können und dass es mindestens eine halbe Stelle sein muss.
(Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung: Das können wir aber doch schon be- antworten! Das ist unredlich!)
Ich kann es Ihnen zeigen, wenn Sie es nicht glauben wollen. – Dringend benötigte Unterstützung erreicht die Schulen somit erst gar nicht. Das gilt auch für die Inklusionsstellen, die nicht besetzt sind.
Deswegen ist es auch eine Irreführung und ein Hohn, wenn Ihre Rechtsverordnung zum Distanzunterricht verfügt, dass erst Vertretung, Vertretung, Vertretung erfolgen muss, bevor überhaupt an den Einsatz von Distanzlernen auch in Teilgruppen gedacht werden kann. So fahren Sie das System vor die Belastungswand. Das gilt vor allem auch für die Belastungs
Während das Remonstrieren von Kolleginnen und Kollegen bei dem Ministerium und den nachgeordneten Behörden ins Leere läuft, werden Schulleitungen, die sich öffentlich zu den Problemlagen in den Schulen äußern, persönlich gemahnt, dies zu unterlassen.
Wie Anfragen zur Lage der Schule aus Sicht der Schulverwaltung zu beantworten sind, zeigt die Hilfestellung zur Kommunikation – so will ich es einmal nennen –, die die Bezirksregierung Münster Schulleitungen übermittelt hat. Die Reaktionen zeigen deutlich, dass diese Vorlage eben nicht die Vertrauenswürdigkeit fördert, weder nach innen noch nach außen, Frau Ministerin. Es helfen nur maximale Offenheit und Transparenz. Ein verordnetes Schönreden der Situation hilft nicht. Sie können Eltern, Schüler*innen, Lehrkräfte und Schulleitungen nicht für dumm verkaufen.
Zudem halten wir Ihnen vor, dass Sie nicht systematisch in Kooperation mit den Hochschulen dafür sorgen, dass Studierenden insbesondere im Praxissemester, aber auch darüber hinaus Verträge als Lernbegleiterinnen angeboten werden, gerade für die Kinder, die eine solche Lernbegleitung dringend benötigen, unabhängig davon, ob eine Schule Distanzlernen praktiziert oder nicht. Es geht darum, die Präsenz für Kinder in kleinen Gruppen zu sichern. Wir wissen aus den Erfahrungen des ersten Lockdowns, dass diese Kleingruppenarbeit sehr zum Lernerfolg der Kinder beigetragen hat. Deswegen sollte dies auch jetzt im Sinne von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit angestrengt werden.
Ich komme nun noch auf den Mitteleinsatz zu sprechen. Der Finanzminister preist die 400 Millionen Euro für die Digitalisierung an. Es ist insgesamt gut – das möchte ich an dieser Stelle auch betonen –, dass der Bund, das Land und die Kommunen gemeinsam Geld in die Hand nehmen, um die digitale Ausstattung von Kindern und Jugendlichen sowie von Lehrkräften voranzubringen.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Förderrichtlinien erst mitten in den Sommerferien das Licht der Welt erblickt haben und es in ihnen dann auch noch heißt: „Kommunen, macht mal!“, ist das aber kein Ruhmesblatt für Verwaltungshandeln.
Damit sind wir bei einem Grundproblem, das bereits angesprochen worden ist. Ich meine das häufig kontraproduktive Verwaltungshandeln und eine Kommunikation, die mehr chaotisiert, als dass sie zielführend und klar ist. Oft genug erfahren die Schulen erst aus der Presse von den Plänen. Aber – das möchte ich tröstend hinzufügen – da geht es uns als Parlament auch nicht anders. Die Ankündigung löst dann
wiederum Fragen über Fragen aus, ohne dass die Ministerin direkt sprechfähig ist – Stichwort „Weihnachtsferien“. Dass die Ministerin schon knapp zwei Wochen nach der Presseankündigung hierzu präzisiert, ist ja schon fast rekordverdächtig.
Mein Fazit lautet: Ich freue mich über jede Verbesserung im Haushalt. Aber sie muss auch tatsächliche Verbesserungen für die Schulen vor Ort nach sich ziehen, und zwar für alle Schulformen, gerade für die Grundschulen und für die Schulen, die sich der Aufgabe der Integration und der Inklusion annehmen. Das geht von der Grundschule bis hin zum Berufskolleg. Es kann nicht sein, dass lediglich die Vorgriffstellen und damit die Ressourcen für das Gymnasium gesichert werden, also nur für eine Schulform, während die anderen vergeblich warten.
Während die Stellenbesetzungen und die Besoldungsverbesserungen nicht umgesetzt werden, erleben wir, dass die Ungleichheit im System noch weiter verstärkt wird.
Ich möchte noch einen Punkt in Bezug auf die Berufskollegs ansprechen. Frau Ministerin, ich bitte Sie dringend, die vorhandenen Mittel zu nutzen, um auch die kleinen Fachklassen im ländlich strukturierten Raum zu sichern. Was uns dort derzeit wegbricht, werden wir nicht wieder aufbauen können. Das ist eine vorrangige Angelegenheit, um deren Umsetzung ich Sie hiermit bitte. Genügend Mittel sind im Haushalt vorhanden. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mir den Dank nicht verkneifen, liebe Frau VoigtKüppers. Vielen herzlichen Dank, dass Sie erkannt haben, dass dieser Haushaltsplan des Ministeriums eine großartige Fortführung der letzten Haushalte ist. Genau das trifft es. Schön, dass Sie das erkannt haben. Vielen Dank.
Dieser Haushalt 2021 ist außergewöhnlich, meine Damen und Herren, und zugleich typisch für die Koalition – außergewöhnlich, weil auch das kommende Jahr unter dem Zeichen von COVID-19 und den Auswirkungen der Pandemie auf unser Leben stehen wird, und typisch, weil auch in diesem Jahr coronabereinigt trotz Rekordausgaben keine neuen Schulden gemacht werden.
Volumen von 84 Milliarden Euro einen Aufwuchs von rund 3 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr auf. Er unterstreicht erneut den Willen der NRWKoalition, zielgerichtet in unsere Zukunft zu investieren und gleichzeitig auf eine solide Haushaltspolitik zu achten. Ich denke, darauf können wir sehr stolz sein.
Dies gilt selbstverständlich auch für den Einzelplan 05, der mit seinen 20,45 Milliarden Euro erneut den größten Einzelplan bildet und rund ein Viertel des Gesamthaushaltes ausmacht. Er enthält ein erneutes Plus von rund 0,45 Milliarden Euro.
Meine Damen und Herren, seit der Regierungsübernahme im Jahr 2017 ist der Schuletat somit um insgesamt 2,7 Milliarden Euro – das sind satte 15,7 %; liebe Frau Schlottmann, ich wiederhole das gerne – gewachsen.
Damit unterstreicht die NRW-Koalition erneut ihren Willen, vor allem in beste Bildung und folgerichtig in unser aller Zukunft zu investieren.
Deutlich wird dies aber auch außerhalb des Einzelplans 05 an der Schul- und Bildungspauschale mit einem erneuten Plus von 40 Millionen Euro zum Vorjahr zum Wohle unserer Kommunen.
Wir verbessern aber nicht nur die strukturelle Finanzierung der Bildung, sondern setzen mit diesem Haushalt auch erneut inhaltliche Schwerpunkte und führen unsere begonnene Arbeit konsequent fort.
Dies zeigt sich deutlich an der Entwicklung des Stellenplans. Im Haushaltsplan 2021 sind im Vergleich zum Haushalt 2020 netto zusätzlich 3.347 Stellen vorgesehen. 2.748 davon entfallen auf den Lehrerstellenhaushalt und 626 auf den Verwaltungsstellenhaushalt. Allein 1.609 zusätzliche Stellen entfallen auf den Masterplan Grundschule, und davon sind allein 1.409 Lehrerstellen.