Insgesamt haben 70.000 Menschen in NordrheinWestfalen – oder vielleicht auch darüber hinaus; das wissen wir ja nicht – diese App heruntergeladen. Diese App kann allerdings nur informieren, nicht das Recht durchsetzen. Der Vorstand der Verbraucherzentrale, Klaus Müller, hat in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ am 11. November gesagt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:
„Es kann nicht sein, dass Kunden von Airlines seit Monaten auf teils mehrere Hundert Euro warten und völlig unklar ist, wann sie das Geld jemals wiedersehen werden. Dieses Vorgehen der
Unternehmen ist peinlich und skandalös – vor allem, wenn sie mit Milliardenhilfen der Steuerzahler unterstützt wurden.“
Die Verbraucherzentrale hat in mehreren Gerichtsverfahren in den letzten Monaten Fluggesellschaften wie Lufthansa, Ryanair und Eurowings erfolgreich verklagt und auf die Einhaltung der Rechte gepocht. An dieser Stelle sage ich: Herzlichen Dank dafür.
Meine Damen und Herren, der Rechtsstaat darf sich nicht an der Nase herumführen lassen, nicht von Clans, Rockern und Extremisten, aber auch nicht von großen Konzernen, die systematisch Verbraucherrechte mit Füßen treten.
Deswegen wollen wir heute einen Schritt weitergehen. Wir haben darum im Antrag formuliert, dass wir automatisierte Entschädigungssysteme mittels Legal Tech voranbringen wollen, und hoffen dahingehend auf entsprechende Initiativen auf der Bundesebene.
Ein zweiter Punkt, den wir auch noch aufgegriffen haben, ist der Ersatzanspruch bei Bahnreisen während der Pandemie. Wenn ein Kunde vor zwei Monaten einen Zug gebucht hat und heute von Düsseldorf an die Ostsee oder ins Allgäu fahren wollte, dann könnte er das zwar noch machen, weil der Zug fährt, aber es macht letztlich keinen Sinn, denn er wird dort kein Hotel buchen können. Wir erwarten ja auch, dass Reisen vermieden werden und man coronakonform zu Hause bleibt.
Ärgerlich ist allerdings das Verhalten der Deutschen Bahn. Denn die Deutsche Bahn hat in der ersten Phase der Pandemie kulanterweise Tickets erstattet. Das ist aber seit dem 31. Oktober nicht mehr der Fall. Deswegen, finden wir, sollte die Deutsche Bahn bitte wieder zu den Regelungen in der ersten Phase der Pandemie zurückkehren. Wer jetzt nicht reisen kann, dem sollte zumindest das Zugticket erstattet werden, oder er sollte umbuchen können.
Wir wollen also mit diesem Antrag ein Zeichen setzen. Wir stimmen deswegen auch heute direkt ab. Wir wollen den Druck erhöhen. Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern dürfen nicht mit Füßen getreten werden. Ich bitte Sie deswegen alle um Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt wohl kaum eine Branche, deren gesamtes Geschäfts
modell so vollkommen vom Pandemiegeschehen und den Restriktionen zum Erliegen gebracht worden ist wie die Reisebranche.
Die Verbraucher haben sich im Frühjahr oft solidarisch mit den Unternehmen gezeigt und Gutscheinlösungen, obwohl sie dazu nicht verpflichtet gewesen sind, akzeptiert.
Allerdings sehen wir heute, dass Airlines berechtigte Entschädigungsansprüche von Fluggästen nicht oder nur sehr verzögert auszahlen. Dabei sind die Fluggastrechte so klar und eindeutig formuliert, wie wir es uns in anderen Bereichen des Verbraucherschutzes eigentlich nur wünschen könnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen und dürfen nicht akzeptieren, dass sich das Ignorieren von Verbraucherrechten als Geschäftsmodell etabliert und zu einer Wettbewerbsverzerrung am Markt zulasten der gesetzestreuen Airlines führt.
Auch die Lufthansa als neue Staatsairline macht hier leider keine Ausnahme. Die Milliardenhilfen wurden bedauerlicherweise ohne große Bedingungen gewährt. Hier hätte man die Chance gehabt, dies beispielsweise mit den noch ausstehenden Auszahlungen an die Verbraucher zu verknüpfen.
Mit der schon erwähnten Flugärger-App haben wir von FDP und CDU bereits vor geraumer Zeit das Thema auf dem Schirm gehabt und einen Lösungsansatz aufgezeigt. Es wurde gerade schon erwähnt: Bereits 70.000 Mal ist die App heruntergeladen worden und ist damit ein großer Erfolg. Aber nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden kann. Darum wollen wir diese App auch im Sinne der Verbraucher weiter ausbauen.
Wir halten es auch für geboten, dass das Erstattungsverfahren weiter vereinfacht wird, zum Beispiel durch ein automatisiertes Verfahren, um berechtigten Ansprüchen schnell und unbürokratisch Geltung zu verschaffen. Dies ist heute im Digitalzeitalter technisch problemlos möglich. Darum wollen wir prüfen lassen, was dem entgegensteht und wie wir die automatisierte Zahlung umsetzen können.
Verbraucherschutz gilt immer und muss ernstgenommen werden. Ein Verstoß ist weder ein Kavaliersdelikt noch darf es Teil des Geschäftsmodells des Unternehmens werden. Insbesondere Unternehmen, die Gelder aus staatlichen Rettungsschirmen und noch weitergehenden Unterstützungen des Staates erhalten, sind aus unserer Sicht hier ganz besonders in die Pflicht zu nehmen.
Daher möchte ich auch noch einmal auf die Deutsche Bahn eingehen, damit wir diese nicht aus dem Blickfeld verlieren. Hier würden wir uns wünschen, dass die Kulanzregelung aus dem ersten Halbjahr weiter fortgesetzt wird und zumindest der Umtausch in Gutscheine für die Verbraucherinnen und Verbraucher wieder ermöglicht wird.
Lassen Sie mich noch zwei, drei Worte zum Entschließungsantrag der SPD sagen. Bei der Thematik des mangelnden Schutzes von Fluggästen bei Insolvenzen sind wir gar nicht weit auseinander. Da gebe ich Ihnen sogar recht, dass das ein Problem ist. Das ist aber eine ganz andere und weitere Baustelle, und da würde ich gerne auf Ihre Kollegen in der Bundesregierung verweisen, die hier seit Jahren leider nichts vorgelegt haben. Denn machen wir uns nichts vor: Eine nationale Insolvenzversicherung greift hier doch zu kurz. Hier bräuchte es eine EU-weite Regel. Denn es dient ja dem Verbraucher nicht, wenn alle Airlines ihren Sitz außerhalb Deutschlands verlegen und die Verbraucher dann ihr Recht mit hohem Aufwand im Ausland geltend machen müssen.
Aber vielleicht können wir hier auch bald zu einer Lösung kommen, da die ehemals eigentlich zuständige Bundesministerin für Verbraucherschutz Katarina Barley mittlerweile ja nun auf europäischer Ebene für die SPD wirkt, und auf europäischer Ebene kann das Ansinnen auch am besten gelöst werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass die Tradition des Landtags NRW des gemeinsamen Einsatzes für die Verbraucherrechte weiter Bestand hat und unser Antrag mit breiter Mehrheit auch der Oppositionsparteien getragen wird. Daher hoffe ich, dass Sie unserem Antrag auch zustimmen.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ziemlich genau zwei Jahren habe ich an dieser Stelle bereits zum Thema „Fluggastrechte“ gesprochen. Seinerzeit hatten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, die Fluggastrechte-App eingeführt. Wir haben damals diesen Antrag unterstützt, genau wie wir auch heute Ihre Initiative vom Grunde her unterstützen.
Allerdings haben wir vor zwei Jahren noch keinen Entschließungsantrag eingebracht, weil uns am Gelingen der App so viel gelegen hat. Stattdessen habe ich bei meiner Rede auf das Thema „Insolvenzabsicherung“ hingewiesen und die Ministerin gebeten, es mitzudenken.
Leider ist weder in den vergangenen zwei Jahren dazu von Ihnen ein Vorstoß gekommen noch findet sich dazu ein Wort in Ihrem aktuellen Antrag.
Das ist – gelinde gesagt – irgendwie enttäuschend. Deswegen haben wir uns dieses Mal zu einem Entschließungsantrag entschlossen.
Doch nicht nur in dieser Hinsicht sehen wir bei Ihrem Antrag, den wir, wie gesagt, in der Richtung unterstützen, Redebedarf. Er ist einfach zu zaghaft: kein Wort von der Lufthansa. Herr Haupt, Sie haben es erwähnt, aber in Ihrem Antrag steht nicht viel davon drin, dass sie Milliardenhilfen vom Staat und damit auch von Steuerzahlern und vom Verbraucher selbst bekommen hat, und davon, dass es leider bei der Bewilligung der Mittel versäumt wurde, auch die zwingende Gelderstattung an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu verabreden, was ich persönlich sehr, sehr bedauere.
Man kann sich doch vorstellen, was das in den Menschen auslöst, die für ihren Urlaub gespart haben und nun im Alltag zurückstecken müssen, weil Fluggesellschaften die Erstattungen nicht rausrücken.
Meine Damen und Herren, man muss doch mal das Kind beim Namen nennen. Der vzbv hat das getan, und zwar klar und deutlich. Als peinlich und skandalös hat der Verband das Verhalten tituliert – vollkommen zu Recht übrigens. Es kann nicht sein, dass Unternehmen vor der Pleite gerettet werden und diese dann die Verbraucher in dieselbige reiten, indem sie sie um ihr Geld prellen. Das ist in der Tat skandalös, und das muss man auch mal benennen. Dramatisch ist die Situation auch, denn bereits jetzt trifft das laut vzbv mehr als 80.000 Fluggäste; das ist das Zwanzigfache an Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr.
In einer Zeit, in der alle von Solidarität und Zusammenhalt sprechen, dürfen wir es den Airlines nicht gestatten, dies derartig mit Füßen zu treten. Da gilt es jetzt, konsequent und rigoros einzugreifen. Das erreicht man allerdings kaum, wenn man erst mal prüft, sich berät und abwägt – wie Sie das im Beschlussteil Ihres Antrags fordern. Was gibt es denn da noch zu prüfen? Das haben die Schlichtungsstellen, die Verbraucherverbände und die Gerichte bereits zur Genüge für Sie getan. Die Fakten liegen eigentlich auf dem Tisch. Es geht nun darum, geltendes Recht durchzusetzen, und zwar in nahezu 100.000 Fällen. Dafür müssen wir jetzt Instrumente schaffen. Mit Vertrauensvorschüssen an die Luftfahrtbranche ist jedenfalls nichts gewonnen. Das hat außer Ihnen nun wohl wirklich jeder gemerkt.
Deswegen haben wir in unserem Entschließungsantrag klare gesetzliche Regelungen gefordert; weg von der Vorkasse bei der Flugbuchung, hin zu automatischen Rückzahlungen und transparenten Buchungsbedingungen.
Noch mal zurück zum Anfang: Vor zwei Jahren, Frau Ministerin, habe ich mir Ihnen gegenüber den Hinweis erlaubt, doch mal über eine Insolvenzversicherung für Flugreisende nachzudenken. Angesichts der airberlin-Pleite hielten wir das für einen guten Mechanismus, um Verbraucherinnen und Verbraucher davor zu schützen, am Ende der Insolvenz als Leidtragende dazustehen.
Ich denke, diese Problematik ist heute, mitten in der Coronakrise, kein Stück weniger relevant als vor zwei Jahren. Damit stehen wir im Übrigen nicht alleine, auch die Verbraucherzentralen haben schon mehrfach eine Forderung nach einer gesetzlichen Insolvenzversicherung artikuliert. Jetzt, Frau Ministerin, ist die Zeit zum Handeln, um die Verbraucher zu schützen.
Herr Haupt, Sie haben hier das Thema der Automatisierung im Erstattungsverfahren dargelegt. Heute Morgen ist die Justizministerinnenkonferenz, und genau dort wird dieser Vorschlag als Vorschlag aus Hamburg behandelt. Dort soll dieses Verfahren beraten werden. Ich hoffe, dass der Justizminister aus Nordrhein-Westfalen diesem Verfahren zustimmen wird. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, ich kann es an dieser Stelle relativ kurz machen, wir sind ja auch ein bisschen im zeitlichen Verzug. Wir Grüne finden beide Anträge zielführend, wir werden beiden Anträgen zustimmen.
Wir würden uns freuen, wenn CDU und FDP die weitergehenden Vorschläge der SPD aufgreifen würden. Sie sind sinnvoll; insbesondere die Absicherung gegen Insolvenzen halten wir für einen absolut richtigen Schritt. Von daher fänden wir es, ehrlich gesagt, normal, wenn alle Fraktion hier im Landtag beiden Anträgen zustimmen würden. Beide Anträge sind in der Sache sinnvoll.
Ich denke, die Rednerinnen und Redner vor mir haben deutlich ausgeführt, wie sauer wir als Politik, als gesamte Gesellschaft auf die Praktiken der Fluggesellschaften sein können. Die 80.000 Beschwerden sprechen Bände. Es gibt 80.000 Menschen, die sich darüber beschweren, wie man mit ihnen in Fällen umgeht, in denen sie Geld für eine Leistung bezahlt haben, die sie nie bekommen haben. Das ist in der Tat eine Sauerei, vor allem dann, wenn man als Fluggesellschaft Steuergelder entgegennimmt, die genau