Stephan Haupt

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Afrikanische Schweinepest ist eine Seuche, die sowohl Wild- als auch Hausschweine betrifft und eine große Bedrohung für die Tiere und die Landwirtschaft darstellt.
Die Ausbrüche in Osteuropa, aber auch in Belgien haben gezeigt, was alles passieren kann. Seit September ist diese Seuche nun erstmals auch in Deutschland aufgetreten: erst in Brandenburg und dann in Sachsen. Dabei wird es wohl leider nicht bleiben, denn Nordrhein-Westfalen liegt nicht auf einer Insel, sodass wir auf alles vorbereitet sein müssen.
Für die Schweinehalter im Land wäre ein Seuchenausbruch mit all seinen Folgen der absolute Albtraum. Niemand möchte die Mechanismen der Seuchenbekämpfung in Gang setzen müssen, schon gar nicht unsere Ministerin, denn das sind Bilder, die man nicht wirklich sehen möchte und die wir unbedingt verhindern wollen und sollen.
Daher ist es gut und richtig, dass wir in NordrheinWestfalen schon frühzeitig notwendige Maßnahmen getroffen haben. Auf jeden Fall – da dürften wir uns alle einig sein – wäre es aber am besten, es käme erst gar nicht zu einem Ausbruchsfall. Deshalb setzen wir alles daran, bei uns einen Ausbruch der ASP zu verhindern.
Der wohl risikoreichste Verbreitungsfaktor ist hierbei die Wildschweinpopulation. Sie ist auf einem sehr hohen Niveau und verstärkt somit entscheidend die Gefährdungslage. Daher ist zur Seuchenbekämpfung eine Bestandsreduktion der Wildschweinpopulation von größter Bedeutung.
Viel zu oft bleibt außen vor, dass die Seuche nicht nur für Landwirte sowie für vor- und nachgelagerte Bereiche eine Katastrophe ist, sondern auch für die Tiere selbst. Für die Tiere ist die ASP der sichere Tod. Infizierte Schweine leiden erheblich und verenden qualvoll. Unsere Präventionsanstrengungen sind daher auch eine Frage des Tierwohls.
Wir vertrauen dabei ganz auf unsere Jägerschaft, auf die wir in dieser Lage mehr als sonst angewiesen sind. Diese müssen wir so gut wie möglich ausstatten, damit sie die von uns aufgetragene Aufgabe erfolgreich erfüllen kann. Dazu gehört insbesondere die Zulassung von Nachtsichtgeräten. Andere Bundesländer haben gute Erfahrungen damit gemacht, sodass wir uns dem gerne anschließen würden. Schließlich kann man auch mal von anderen Bundesländern Gutes lernen.
Zudem wollen wir mit unserem Antrag sicherstellen, dass die notwendigen Schutzzäune in ausreichender Menge vorhanden sind. Wir möchten die schweinehaltenden Betriebe ermutigen, weiterhin zur Prävention beizutragen und am ASP-Früherkennungsprogramm teilzunehmen. Außerdem halten wir es für sinnvoll, den Landesbetrieb Wald und Holz an der Jagd auf Wildschweine im Staatsforst zu beteiligen.
Wir müssen alles in unserer Macht Stehende mobilisieren, um einen Ausbruch zu verhindern, um unsere Landwirtschaft und alle Existenzen, die von der ASP bedroht sind, zu schützen, dem Tierwohl Rechnung zu tragen und die Mechanismen der Seuchenbekämpfung mit ihren unschönen Bildern erst gar nicht in Gang setzen zu müssen.
Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie diesem Antrag zu und lassen Sie uns alles Erforderliche unternehmen, um diese Seuche in Nordrhein-Westfalen noch abwenden zu können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Blask, von meiner Seite alles Gute zu Ihrem heutigen Jahrestag. Dem Kollegen Rüße wünsche ich weiterhin viel Erfolg bei seiner Partnerinnensuche.
Es ist gerade schon angesprochen worden: In der Zeit der Pandemie zeigt sich, dass die Verbraucherseite starke Fürsprecher braucht, denn trotz wegbrechender Umsätze bzw. dem Wegfall ganzer Geschäftsfelder darf der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vernachlässigt werden.
Wir sehen das auch an der verstärkten Inanspruchnahme der Verbraucherschutzangebote: Die Flugärger-App wurde zum Beispiel bereits über 70.000 mal heruntergeladen. Es gibt eine immense Nachfrage nach den neuen Telefon- und Chat-Angeboten der Verbraucherzentrale sowie weiterhin auch nach den klassischen persönlichen Beratungsterminen.
Die Nachfrage der Verbraucher nach Hilfe und Beratung ist so groß wie nie. Dies zeigt, dass die erfolgreiche Arbeit der Verbraucherzentrale wichtig und für die Menschen in NRW auch unerlässlich ist. Es ist schon angedeutet worden, dass sie von uns, unserem Ministerium und der Ministerin, nicht nur mit Geld hinterlegt, sondern auch entsprechend wertgeschätzt wird.
Deswegen gehen wir den Weg der Stärkung der Verbraucherzentrale auch konsequent weiter. Das zeigt sich im Einzelplan 10 des Haushaltsplans, in dem wir die Mittel von 16,5 Millionen um 4,6 Millionen auf nunmehr 21 Millionen Euro für das Jahr 2021 erhöhen. Es hat mich wirklich gefreut, Herr Rüße, dass
Sie im Ausschuss dazu nur positive Worte gefunden haben und das anerkennen.
Wir versetzen die Verbraucherzentrale damit nämlich in die Lage, ihr Beratungsangebot kontinuierlich und verlässlich auszubauen und Projekte in Bezug auf Digitalisierung, Finanzkonzepte und den bewussten Umgang mit Lebensmitteln weiter umzusetzen.
Die Digitalisierung haben wir natürlich unverändert weiter im Blick. Sie bietet dem Verbraucherschutz einerseits sehr große Chancen: eine neue 7 Tage/24 Stunden erreichbare Verbraucherzentrale, neue Zugangswege wie Chatberatungen, Videoberatungen, Onlineseminare, Onlineterminbuchungen, Hilfe- und Beratungs-Apps usw. So können wir mehr Verbraucher erreichen und ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen; wir erreichen aber auch eine andere, eine jüngere Generation.
Andererseits verändert die Digitalisierung den Verbraucheralltag massiv – und das in einer enormen Geschwindigkeit.
Angebote für Verbraucher, die noch vor wenigen Jahren undenkbar waren, sind heute längst Alltag: das Ausleihen eines Fahrrads mittels einer App, das Bezahlen per Smartphone, die Buchung des Jahresurlaubs per Handy abends auf dem Sofa, der OnlineAbschluss eines Kredits mit wenigen Klicks; selbst größere Anschaffungen wie die eines Autos kann man heute zu jeder Tages- und Nachtzeit tätigen, ohne die Wohnung verlassen zu müssen.
Wie selbstverständlich suchen wir Hilfe und verwenden die sogenannten Vergleichsportale, ohne wirklich zu wissen, was wir warum empfohlen bekommen, welcher Algorithmus angewandt wird, welche Daten von mir benutzt werden und wie diese bewertet werden. Seien wir ehrlich: Wer liest denn schon beim Online-Einkauf oder beim Installieren einer neuen App die AGBs? Man möchte den Vorteil der Digitalisierung nutzen und hofft einfach, dass nichts passiert. Dem müssen wir uns stellen und insbesondere durch Prävention und Aufklärung stärker für diese Gefahren sensibilisieren.
Denn nur wer Risiken und Gefahren kennt, kann auch frei und kompetent am Markt entscheiden.
Die Notwendigkeit eines starken Verbraucherschutzes ist so wichtig wie nie zuvor. Diesen müssen wir für eine breitere Bevölkerungsschicht sicherstellen. Wir brauchen daher einen Mix aus Beratungs- und Aufklärungsangeboten, aus neuen digitalen und bewährten klassischen Beratungsformaten. Die Schaffung neuer und der Ausbau bestehender Beratungsstellen läuft daher trotz der Coronakrise weiter. Durch die neue aufsuchende Verbraucheraufklärung in
sozial schwächeren Gebieten unseres Landes erreichen wir auch jene, welche wir weder mit digitalen noch mit klassischen Beratungsinstrumenten erreichen.
Auch diese Menschen haben aber ein Recht auf Hilfe bei Verbraucherproblemen.
Wir sind in NRW auf einem guten Wege, Gutes und Bewährtes mit Neuem zu verknüpfen, um den Verbrauchern bei ihren vielfältigen Anliegen und Herausforderungen weiterhin ein verlässlicher Partner zu sein. Wir können zu Recht stolz darauf sein,
in Nordrhein-Westfalen eines der weitreichendsten und bestfinanzierten Angebote des Verbraucherschutzes aller Bundesländer zu haben. Das wird mit diesem Haushalt untermauert. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt wohl kaum eine Branche, deren gesamtes Geschäfts
modell so vollkommen vom Pandemiegeschehen und den Restriktionen zum Erliegen gebracht worden ist wie die Reisebranche.
Die Verbraucher haben sich im Frühjahr oft solidarisch mit den Unternehmen gezeigt und Gutscheinlösungen, obwohl sie dazu nicht verpflichtet gewesen sind, akzeptiert.
Allerdings sehen wir heute, dass Airlines berechtigte Entschädigungsansprüche von Fluggästen nicht oder nur sehr verzögert auszahlen. Dabei sind die Fluggastrechte so klar und eindeutig formuliert, wie wir es uns in anderen Bereichen des Verbraucherschutzes eigentlich nur wünschen könnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen und dürfen nicht akzeptieren, dass sich das Ignorieren von Verbraucherrechten als Geschäftsmodell etabliert und zu einer Wettbewerbsverzerrung am Markt zulasten der gesetzestreuen Airlines führt.
Auch die Lufthansa als neue Staatsairline macht hier leider keine Ausnahme. Die Milliardenhilfen wurden bedauerlicherweise ohne große Bedingungen gewährt. Hier hätte man die Chance gehabt, dies beispielsweise mit den noch ausstehenden Auszahlungen an die Verbraucher zu verknüpfen.
Mit der schon erwähnten Flugärger-App haben wir von FDP und CDU bereits vor geraumer Zeit das Thema auf dem Schirm gehabt und einen Lösungsansatz aufgezeigt. Es wurde gerade schon erwähnt: Bereits 70.000 Mal ist die App heruntergeladen worden und ist damit ein großer Erfolg. Aber nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden kann. Darum wollen wir diese App auch im Sinne der Verbraucher weiter ausbauen.
Wir halten es auch für geboten, dass das Erstattungsverfahren weiter vereinfacht wird, zum Beispiel durch ein automatisiertes Verfahren, um berechtigten Ansprüchen schnell und unbürokratisch Geltung zu verschaffen. Dies ist heute im Digitalzeitalter technisch problemlos möglich. Darum wollen wir prüfen lassen, was dem entgegensteht und wie wir die automatisierte Zahlung umsetzen können.
Verbraucherschutz gilt immer und muss ernstgenommen werden. Ein Verstoß ist weder ein Kavaliersdelikt noch darf es Teil des Geschäftsmodells des Unternehmens werden. Insbesondere Unternehmen, die Gelder aus staatlichen Rettungsschirmen und noch weitergehenden Unterstützungen des Staates erhalten, sind aus unserer Sicht hier ganz besonders in die Pflicht zu nehmen.
Daher möchte ich auch noch einmal auf die Deutsche Bahn eingehen, damit wir diese nicht aus dem Blickfeld verlieren. Hier würden wir uns wünschen, dass die Kulanzregelung aus dem ersten Halbjahr weiter fortgesetzt wird und zumindest der Umtausch in Gutscheine für die Verbraucherinnen und Verbraucher wieder ermöglicht wird.
Lassen Sie mich noch zwei, drei Worte zum Entschließungsantrag der SPD sagen. Bei der Thematik des mangelnden Schutzes von Fluggästen bei Insolvenzen sind wir gar nicht weit auseinander. Da gebe ich Ihnen sogar recht, dass das ein Problem ist. Das ist aber eine ganz andere und weitere Baustelle, und da würde ich gerne auf Ihre Kollegen in der Bundesregierung verweisen, die hier seit Jahren leider nichts vorgelegt haben. Denn machen wir uns nichts vor: Eine nationale Insolvenzversicherung greift hier doch zu kurz. Hier bräuchte es eine EU-weite Regel. Denn es dient ja dem Verbraucher nicht, wenn alle Airlines ihren Sitz außerhalb Deutschlands verlegen und die Verbraucher dann ihr Recht mit hohem Aufwand im Ausland geltend machen müssen.
Aber vielleicht können wir hier auch bald zu einer Lösung kommen, da die ehemals eigentlich zuständige Bundesministerin für Verbraucherschutz Katarina Barley mittlerweile ja nun auf europäischer Ebene für die SPD wirkt, und auf europäischer Ebene kann das Ansinnen auch am besten gelöst werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass die Tradition des Landtags NRW des gemeinsamen Einsatzes für die Verbraucherrechte weiter Bestand hat und unser Antrag mit breiter Mehrheit auch der Oppositionsparteien getragen wird. Daher hoffe ich, dass Sie unserem Antrag auch zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der Opposition, bei Ihren Reden gerade habe ich gedacht: So viel können die Ministerin und wir als regierende Fraktionen eigentlich nicht verkehrt ge
macht haben. Die Argumente, die Sie gerade gebracht haben, waren relativ dünn.
Die Pandemiebekämpfung ist gerade schon angesprochen worden. Die fordert uns natürlich alle. An vorderster Front stehen hierbei in der Tat Kommunen und Kreise. Die Coronakrise hat nach der Flüchtlingskrise wieder einmal gezeigt, dass auf unsere Kommunen in NRW Verlass ist und diese in der Lage sind, Außergewöhnliches zu leisten.
Daher möchte ich namens meiner Fraktion allen Verantwortlichen und Mitarbeitern in den Kommunen unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen.
Gleichzeitig werden die Kommunen aber von den wirtschaftlichen und finanziellen Verheerungen direkt und mittelbar getroffen. Deswegen gilt für uns als NRW-Koalition selbstredend, dass wir es nicht bei Dankesworten belassen, sondern mit vielfältigen Maßnahmen und Unterstützungsleistungen seitens des Landes unseren Kommunen Rückendeckung und Planungssicherheit geben.
Auch wenn wir uns mitten im Pandemiegeschehen befinden und derzeit alle noch nicht wissen können, wie lang und wie hart der Weg noch sein wird, so geben wir den Kommunen dennoch höchstmögliche Planungssicherheit, indem wir die kommunalen Haushalte absichern und die Investitionsfähigkeit der Kommunen erhalten, zum einen mit dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz, welches mit mehr als 2,7 Milliarden Euro mittels schneller Auszahlung die Einnahmeverluste abfedert, des Weiteren mit fast 2 Milliarden Euro landeseigenen Mitteln aus dem Rettungsschirm zur Unterstützung der Kommunen bei der Städtebauförderung, in Bezug auf Mindereinnahmen aus dem ÖPNV, bei der Stärkung der Innenstädte etc.
Es bleibt trotz der schwierigen Einnahmeseite des Landes bei den Verbesserungen für die Kommunen, die wir bereits seit 2017 eingeführt haben: der Erhöhung der dynamisierten Schul- und Sportpauschale, der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Sportpauschalen, der Verbesserung bei der Investitionstätigkeit, zum Beispiel durch die neue Aufwands- und Unterhaltungspauschale, und vor allem bei echten, verlässlichen 23 % Umlagesatz.
Wir als NRW-Koalition bleiben unserem Kurs treu, gerade in diesen Zeiten. Mit dem vorliegenden GFG setzen wir unseren kommunalfreundlichen Kurs weiter fort.
Aber wir vergessen bei all den notwendigen Rettungsmaßnahmen nicht die Investitionen in die Zu
kunft. So wurden allein in den letzten acht Monaten 525 Millionen Euro zusätzlich für unsere Schulen ausgegeben. Davon gingen allein 310 Millionen Euro an die Kommunen. Denn die Investition in die Bildung unserer Kinder ist die beste Zukunftsinvestition, und das gerade auch in Krisenzeiten.
Natürlich ist es erfreulich, dass der Bund mit einer Entlastung der Kommunen um 1,1 Milliarden Euro bei den Kosten der Unterbringung ebenfalls seinen Beitrag geleistet hat.
Bei allen Unwägbarkeiten und Friktionen, die uns aktuell umgeben, sehen Sie: Die Systematik der Verlässlichkeit, der Ausgewogenheit und der Kommunalfreundlichkeit ist und bleibt ein Markenzeichen dieser Koalition.
Ein weiteres Beispiel ist die Veränderung bei der Finanzmasse. Ohne Änderung durch die Landesregierung wären hier durch die zurückgehenden Steuereinnahmen im Referenzzeitraum 170 Millionen Euro weniger zu verteilen gewesen. Deshalb gehen wir hier als Land in Vorleistung und schaffen Planungssicherheit für die Kommunen –Planungssicherheit, die es in der Pandemie ansonsten für fast niemanden und so in keinem anderen Bundesland gibt. Hier ist NRW vorbildlich und zeigt sich als verlässlicher Partner der Kommunen.
Das Land bleibt bei seinem kommunalfreundlichen Kurs und stützt die Kommunen mit nie dagewesenen Summen, trotz der eigenen mehr als schwierigen Einnahmenlage durch die Coronapandemie. Aber nicht nur der Bund und wir als Land, sondern auch die Kommunen werden diese Phase nicht gänzlich ohne Einschränkungen überstehen – so viel Ehrlichkeit muss sein. Um diese für die Kommunen möglichst gering zu halten, haben wir unter anderem das COVID-19-Isolierungsgesetz geschaffen – ein weiterer wichtiger Baustein unserer Krisenhilfe für die Kommunen. So halten wir bei allen Verheerungen und Folgen der Pandemie unsere Kommunen handlungsfähig und geben ihnen eine Zukunftsperspektive.
Sie sehen, liebe Kollegen und Kolleginnen, dass sich unsere Kommunen in NRW gerade auch in schwierigen Zeiten auf die NRW-Koalition verlassen können. Das zeigt der vorgelegte Haushalt deutlich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation an unseren Schulen ist in der Tat immer noch unzureichend. Die zum Teil stark verbesserungswürdige Infrastruktur unserer Schullandschaft in NordrheinWestfalen wurde auch – das haben Sie gesagt, Herr Dahm – durch die damalige rot-grüne Landesregierung als solche erkannt. Sie wurde aber eben auch von dieser verantwortet und verursacht.
Mit der Auflage des Programms „Gute Schule 2020“ sollten bis zum Jahr 2020 moderne Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen geschaffen werden. In der Anhörung haben die Sachverständigen aber zum Ausdruck gebracht, dass der Investitionsbedarf trotz „Gute Schule 2020“ weder beseitigt noch essenziell verringert worden ist.
Dass weitere Gelder für die Infrastruktur unserer Schulen notwendig sind, ist unstrittig. Aber in der Anhörung wurde auch ganz klar gesagt, dass die Probleme vielschichtiger sind.
Oft liegen die Probleme gar nicht so sehr in der Finanzierung oder an zu wenig verfügbaren Förderprogrammen, sondern an der praktischen Umsetzung vor Ort.
Bestätigt wird das auch durch das Verhalten der Stadt Solingen. Es muss doch einen Grund haben, warum Ihr oberster Wahlkämpfer in Solingen die vorhandenen, reservierten Millionen nicht abruft. Nötig wäre das allemal, wie die Ministerin gestern mithilfe entsprechender Zuschriften aus Solingen dargestellt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Kommunen abrufbare Förderprogramme nicht nur für den Schulbereich gibt es mittlerweile in einer kaum noch überschaubaren Anzahl. Die Abrufung und Bearbeitung – das ist hier schon zur Sprache gekommen – bindet immer mehr insbesondere personelle Ressourcen.
Unser Ansatz als NRW-Koalition ist daher grundsätzlicher Natur, anstatt von einem Förderprogramm zum nächsten zu hüpfen.
Wir versetzen die Kommunen strukturell und verlässlich in die Lage, ihre Aufgaben als Schulträger zu erfüllen und die Infrastruktur der Schulen vor Ort zu modernisieren und auszubauen.
Deshalb haben wir die Kommunen bereits in vielfältiger Weise – nicht nur pandemiebedingt – unterstützt. Wichtig ist hier vor allem die auch schon erwähnte Erhöhung der Schulpauschale.
Die Schulpauschale haben wir im Gemeindefinanzierungsgesetz erneut von 683 Millionen Euro auf 723 Millionen Euro erhöht. Zudem haben wir das Ganze für die Zukunft dynamisiert und somit verlässlich gemacht.
Wenn Sie gestern bei der Einbringung des GFG der Ministerin genau zugehört hätten,
hätten Sie gehört, dass allein in den letzten acht Monaten 525 Millionen Euro zusätzlich für unsere Schulen ausgegeben worden sind und davon allein 310 Millionen Euro an die Kommunen gingen.
Dieser Weg ist der weitaus bessere Ansatz, um unsere schulpolitische Infrastruktur nachhaltig und dauerhaft voranzubringen. Das wird auch am ehesten der kommunalen Selbstverwaltung gerecht. Denn wir dürfen eines nicht vergessen: Es gibt durchaus Kommunen, welche in den letzten Jahren und Jahrzehnten massiv in ihre Schulen investiert haben. Sie brauchen das Geld jetzt für andere Maßnahmen. Wir dürfen sie nicht bestrafen, nur weil sie das Richtige zur richtigen Zeit gemacht haben.
Wir alle sehen daran, dass sich das Problem nicht lösen lässt, indem wir allein Investitionsmittel wie beim Programm „Gute Schule 2020“ bereitstellen. Die Mittel müssen auch verwendet und in Maßnahmen umgesetzt werden können. Dazu braucht es neben dem Personal in den Verwaltungen letzten Endes auch Firmen, die das in die praktische Umsetzung bringen.
Damit schneller und effektiver gebaut und saniert werden kann, müssen wir weitere unnötige Bürokratie und realitätsfremde Vorgaben abschaffen. Deswegen haben wir durch das Entfesselungspaket I die öffentlichen Vergaben bereits erleichtert.
So bekommen wir es hin, dass öffentliche Aufträge auch wieder für den lokalen Handwerker attraktiv werden.
Sie sehen: Es ist eine Kombination vielfältiger Maßnahmen notwendig, damit unsere Kommunen strukturell in die Lage versetzt werden, die Schulen im Lande dauerhaft fit für die Zukunft machen zu können.
Ihr Ansatz, einfach ein Förderprogramm, welches – ich zitiere noch einmal aus der Anhörung –
das gesteckte Ziel im Übrigen gar nicht erreicht hat, fortzuschreiben, ohne das große Ganze zu berück
sichtigen, greift aus unserer Sicht leider Gottes zu kurz. Wir werden daher Ihren Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Klimaschutz ist im Moment das allumfassende Thema und fordert uns als Gesellschaft insgesamt heraus. Jeder weiß, dass wir unsere Art zu leben und zu wirtschaften, anpassen müssen.
Sie haben recht, Herr Kollege Blex, nicht jeder weiß es. Wenn ich nach rechts schaue, sehe ich ein paar, die es noch nicht wissen.
Es ist bereits eine ganze Menge passiert und in die Wege geleitet worden.
Vieles ist schon erreicht, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Wir in Nordrhein-Westfalen brauchen uns bei
diesem Thema nicht zu verstecken. Bezüglich der Senkung der CO2-Emissionen erreichte NRW im Jahr 2019 gegenüber 1990 bereits eine Verringerung von 38 %. Im Vergleich hat das grün regierte BadenWürttemberg mit 19,6 % gerade mal rund die Hälfte erreicht.
Damit wollen wir uns natürlich nicht zufriedengeben; vielmehr setzen wir uns weiterhin ehrgeizige Ziele. Für uns Freie Demokraten stehen dabei Innovationen und kreative Ideen an erster Stelle der Lösungsansätze.
Konsum und Klimaschutz spielen wir nicht gegeneinander aus, sondern wir wollen diese gezielt in Einklang bringen. Wichtig für uns ist in diesem Zusammenhang, dass jeder Verbraucher eigenverantwortlich über seinen eigenen individuellen Beitrag zum Klimaschutz entscheiden kann.
Richtig ist die Erkenntnis, liebe Kollegin Blask, dass Maßnahmen nur erfolgreich sein werden, wenn sie für den Verbraucher keine Zumutung darstellen und somit auch akzeptiert werden. Aber jeder Verbraucher ist individuell und befindet sich in einer komplett anderen Lebenssituation, und daher stellt für jeden eine andere Maßnahme eine persönliche Zumutung dar.
Uns geht es daher um eigenständige Entscheidungen. Umerziehungen oder Bevormundungen lehnen wir ab. Die Menschen müssen aufgeklärt werden und selbstbestimmt agieren und handeln. Daher braucht es entsprechende Beratungs- und Informationsangebote für die Verbraucher – auch hier, liebe Kollegin Blask, gehen wir komplett konform.
Es ist gut, dass es genau diese bereits seit Langem erfolgreich in Nordrhein-Westfalen gibt. Eines der größten Programme hierzu ist das Projekt MehrWertKonsum der Verbraucherzentrale. Hier geht es um den verantwortungsvollen klimafreundlichen Konsum, den Umgang mit begrenzten Ressourcen, klimafreundliche Ernährung und die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements. Es gibt bereits 650 Verbrauchergruppen, die sich in Workshops austauschen, Bildungsangebote anbieten, Elektrogeräte reparieren und Aufklärung betreiben. So werden alltagsnahe Möglichkeiten zum klimafreundlichen Konsum geschaffen.
Natürlich gibt es auch weiterhin die Erfolgsgeschichte der Energieberatung in Nordrhein-Westfalen. Hier kann sich jeder Verbraucher individuell und unabhängig hinsichtlich der Optimierung seines eigenen Energieverbrauchs beraten lassen.
Des Weiteren informiert die Verbraucherzentrale laufend über neue innovative Möglichkeiten, mittels
derer Verbraucher einerseits Geld sparen und andererseits Umwelt und Klima schützen können.
Im letzten Jahr war es die Aktion „Sonne im Tank“, und aktuell gibt es das hochspannende Thema „Steckersolar“. Mit dieser Technik kann im Grunde fast jeder Haushalt seinen eigenen klimaneutralen Strom erzeugen. Steckersolargeräte sind kostengünstig, praktisch überall einsetzbar, leicht zu installieren, und sie sind – das ist wichtig – auch für Mieter eine echte Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Klimaschutz und nachhaltiger Konsum sind schon jetzt fest in den Beratungsangeboten der Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen etabliert. Es gibt Angebote zu Themen wie „klimabewusst und nachhaltig einkaufen und konsumieren“, „Energieberatung“, „klimafreundliche Mobilität“, „Klimaschutz“ und „klimaschonend und gesund essen“. Sie sehen: Der Verbraucher, der sich über Klimaschutz und den eigenen Beitrag dazu informieren möchte, hat in NRW ein entsprechendes flächendeckendes Angebot zur Verfügung.
Ob es nun wirklich Sinn macht, dazu parallele Strukturen aufzubauen und quasi gesondert etwas aufzulegen, was es bereits gibt, erweckt bei mir noch gewisse Zweifel. Darüber können wir aber gerne im Ausschuss weiter sachlich diskutieren. Das Thema ist auf jeden Fall sehr spannend. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der sogenannten Fleischsteuer debattieren wir heute ein auch für NRW sehr relevantes Thema. Dieses Thema verdient eine an der Sache orientierte und keine populistische Debatte.
Liebe Kollegen der AfD, daher muss ich Sie erst mal darauf hinweisen, dass es sich bei dem, was Sie in Ihrem Antrag zitieren, um eine sogenannte Tierwohlabgabe und nicht um eine Fleischsteuer handelt. Da muss man dann schon genau differenzieren.
Genau an dieser Differenzierung fehlt es bei der AfD, die hier erneut gefährliches Halbwissen und fehlende Sachkenntnis offenbart.
Kollegen der AfD, die Behauptung in Ihrem Antrag, dass durch die Tierwohlabgabe der Import von Billigfleisch erhöht wird, entbehrt jeglicher Grundlage. Tatsächlich wäre nämlich – wenn es denn so käme – allein der Verkaufsort maßgeblich; also würde auch nach Deutschland importiertes Fleisch einer solchen Abgabe unterliegen.
Dieser Trugschluss offenbart aber auch die eigentliche Intention Ihres Antrags, nämlich lediglich: Unruhe bei unseren Landwirten erzeugen.
Herr Kollege, erlauben Sie mir noch ein Wort zu den Statistiken, die Sie bemüht haben. Sie können doch nicht einfach aus verschiedenen Umfragen verschiedene Zahlen herauspicken, diese völlig beliebig ins Verhältnis zueinander setzen und dann sagen: Das ist unser Ergebnis. – Das ist kein angemessener Umgang mit diesem wichtigen Thema und getreu dem Motto „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.“
Und die Welt gefällt der AfD nun mal nur, wenn sie schlecht ist. Also wird sie auch mal wieder in allen Fakten so dargestellt.
Ich möchte den Antrag aber nutzen, um unsere Sichtweise auf ein solches Instrument darzulegen.
Die Einführung einer zusätzlichen Steuer oder eine Abgabe führt natürlich nicht automatisch zu mehr Tierwohl oder besserem Klimaschutz. Da eine Steuer nicht zweckgebunden ist und dem allgemeinen Haushalt zufließt, ist eine solche auch nicht dazu geeignet, entsprechende Veränderungen umzusetzen. Die Kaffeesteuer hat ja auch nicht dazu beigetragen, den Kaffeeanbau fairer und nachhaltiger zu gestalten.
Auch die Einrichtung eines Fonds, in welchen die durch eine Abgabe erzielten Beiträge eingezahlt werden, um dann weitergeleitet zu werden, ist für uns ein ineffizientes, zielungenaues System, welches lediglich Reibungsverluste schafft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines müssen wir uns klarmachen: Mehr Tierschutz kostet auch mehr Geld. – Der Hebel liegt also an der Supermarktkasse. Es müssen dann auch Preise bezahlt werden, die den Landwirten ein auskömmliches Einkommen sichern und bei denen gute Haltungsbedingungen, Tierwohl und nachhaltige Bewirtschaftung eingepreist werden.
Lassen Sie mich eindeutig klarstellen: Der Landwirt ist nicht das Problem; denn die Landwirte produzieren das, was die Verbraucher zu den Rahmenbedingungen, welche wir als Politik vorgeben, nachfragen.
Es ist also ein Dreiklang zwischen Landwirtschaft, Politik und Verbraucher.
Der Handel muss seine Verantwortung wahrnehmen und auskömmliche und faire Preise an die Landwirte zahlen. Der Verbraucher muss bereit sein, diese Mehrkosten für Tierwohl und Nachhaltigkeit tatsächlich zu zahlen. Nur mit angemessenen Preisen und
nachhaltiger Planungssicherheit für die Landwirte werden diese in die Lage versetzt, notwendige Investitionen, beispielsweise in Ställe, überhaupt vorzunehmen.
Es wird Zeit, dass wir dabei wieder zu einem fairen Miteinander zwischen Landwirtschaft, Politik und Verbrauchern kommen.
Dieses Anliegen erfordert aber unsere Bereitschaft, sich ernsthaft mit den Herausforderungen der Landwirtschaft zu beschäftigen, liebe Kollegen der AfD. Ihr Antrag ist da wenig hilfreich. Wir würden uns aber sehr freuen, wenn die AfD in der Enquetekommission zur Zukunft der Landwirtschaft nun auch tatkräftig und konstruktiv-sachlich an Lösungen mitarbeiten würde.
Das würde den Landwirten vielleicht helfen, nicht aber dieser populistische Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der SPD greift ein in der Tat wichtiges Thema auf, das auch uns sehr am Herzen liegt. Ein verlässlicher und überschaubarer zeitlicher Rahmen bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen würde viel Ärger vor Ort vermeiden und zu einer größeren Planbarkeit und Akzeptanz führen.
Die Fälle, die uns in den Kommunen begegnen, bei denen Anwohner seit Jahrzehnten faktisch bestehender Straßen mit Ersterschließungsbeiträgen konfrontiert werden, führen oftmals zu großem Ärger und Frust. Das Anliegen und die Intention des Antrags werden von daher auch absolut von uns geteilt. Wir brauchen hier neue, berechenbare und auch sattelfeste sowie rechtssichere Regelungen.
Derzeit sieht die Rechtsprechung so aus, dass die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen ausgeschlossen ist, wenn mehr als 30 Jahre seit Entstehen der tatsächlichen Vorteilslage vergangen sind. Die tatsächliche Vorteilslage gilt dabei als eingetreten, sobald sie allen technischen Anforderungen entspricht. In der Praxis führt das dazu, dass die Fertigstellung und damit die Abrechnung oftmals zeitlich sehr, sehr verzögert erfolgen.
Das Erschließungsrecht ist zunächst Bundesrecht und verzichtet im Baugesetzbuch auf eine Verjährungsfrist. Seit 1994 haben die Bundesländer die Möglichkeit, selbst gesetzgeberisch tätig zu werden. Fairerweise sollte man dazu sagen, dass in den vergangenen 26 Jahren keine der Vorgängerregierungen eine zufriedenstellende Lösung geschaffen hat.
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber eine gesetzliche Regelung erforderlich, um eine – zumindest landesweite – Verjährungsfrist festzulegen. In einem Klageverfahren zur betroffenen Regelung in Rheinland-Pfalz hat das Gericht hierzu das Bundesverfassungsgericht angerufen und das laufende Verfahren in dieser Frage bis zu einer Entscheidung ausgesetzt. Leider steht diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts immer noch aus.
Es macht unserer Überzeugung nach keinen Sinn, jetzt hier vorzupreschen. Wir sollten diese höchstrichterliche Entscheidung abwarten, damit diese auch Klarheit über den Gestaltungsrahmen bringt, den wir Länder haben, um hier Rechtssicherheit zu schaffen.
Wir wollen eine Neuregelung unter Berücksichtigung dieser Rechtsfindung. Ich denke, dieses kleine
Zeitfenster bis zu einer Entscheidung in dieser Frage können und sollten wir uns nehmen, damit die Bürgerinnen und Bürger auch Verlässlichkeit und Rechtssicherheit haben. Hier gilt für uns: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Herr Kollege, für uns als FDP ist klar: Wir wollen Anlieger vor zeitlich unbegrenzten Beitragsforderungen schützen – genau wie Sie.
Der Grundsatz der Belastungsklarheit und der Belastungsvorhersehbarkeit muss künftig auch für Erschließungsbeiträge gelten. Das ist für uns gar keine Frage. Dazu brauchen wir eine angemessene Frist. Da gibt es überhaupt keinen Dissens hier im Hause.
Bei einer zeitlichen Begrenzung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen mit einer Höchstfrist von 20 Jahren – wie von Ihnen vorgeschlagen – ist es fraglich, ob wir dann Rechtsfrieden hätten. Denn der Gestaltungsspielraum, den wir haben, scheint irgendwo zwischen zehn und zwanzig Jahren zu liegen. Wir wissen es aber nicht genau. Auch zehn Jahre sind nicht rechtssicher; auch diese stehen zurzeit rechtlich in der Diskussion.
Deshalb lassen Sie uns, so unbefriedigend es im Moment auch sein mag, uns noch die Zeit bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts nehmen. Ich bin mir sicher, dass wir dann eine Regelung finden, die sowohl den Kommunen als auch den Anliegern gerecht wird und insbesondere auch die Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung berücksichtigen kann.
Aus diesen Gründen lehnen wir Ihren Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ab, weil es wirklich niemandem hilft, wenn wir heute einen Beschluss fassen, der dann in wenigen Wochen wieder vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. Damit hätten wir – Kommunalwahl hin oder her – für den Bürger nichts erreicht.
Ich bin mir aber sicher, dass wir nach der Herstellung der Rechtssicherheit durch das Bundesverfassungsgericht hier eine gemeinsame, verlässliche und bürgernahe Lösung finden werden. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Grünen behandelt ein wichtiges Thema.
Gerade die letzten beiden Jahre haben eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig eine funktionierende Wasserversorgung ist.
Herr Rüße, mich stört allerdings ein bisschen der Tenor, der in Ihrem Antrag mitschwingt; denn den Schuldigen haben Sie da ja schon gefunden.
Wasser spielt nicht nur bei der Ernährung und der Herstellung vieler Produkte eine wichtige Rolle, sondern ist die Grundlage unseres Lebens, hat viele Nutzer und ist deshalb eben auch so wertvoll. Es liegt auf der Hand, dass es bei begrenzter Verfügbarkeit von Wasser zu Konflikten kommen kann. Dieses Problem aber einseitig nur der Landwirtschaft anzulasten, auf die lediglich 1,5 % – der Kollege der CDU hat es gerade schon gesagt – der gesamten Wassernutzung entfallen, geht an der Sache komplett vorbei.
Natürlich werden an heißen Tagen auch landwirtschaftliche Flächen bewässert, um die Ernte unserer Nahrungsmittel sicherzustellen, was in unser aller Interesse liegt; wir alle wissen doch, dass regional erzeugte Lebensmittel auch die nachhaltigsten Lebensmittel sind.
Natürlich werden aber auch öffentliche Grünanlagen, private Gärten, Golfplätze, Fußballplätze etc. bewässert.
Ihre Kritik am wasserintensiven Maisanbau halte ich schon für ziemlich dreist; waren Sie es doch, die seinerzeit durch die Förderung von Biogasanlagen den massenhaften Anbau von Mais, der für die Biogasanlagen benötigt wird, erst einmal so richtig angekurbelt haben,
was ich als Bewohner am unteren Niederrhein leidlich erfahren durfte.
Das mag zu Ihrem Reflex passen, Landwirte grundsätzlich als Umweltschädiger zu brandmarken und unter Generalverdacht zu stellen, vergiftet aber die Diskussion über ein wirklich wichtiges Thema völlig unnötig und bringt uns bei der Problemlösung keinen einzigen Schritt weiter.
Die im Antrag geforderte Bepreisung der Wasserentnahme für Landwirte zum Beispiel führt doch nun wirklich nicht weiter. Sie führen im Antrag auch die Bundesländer Bayern, Saarland oder gar Berlin auf, die entsprechend bepreisen.
Schauen wir uns diese Bundesländer doch einmal an. Sind die Probleme dort anders? Diese Bundes
länder haben genau die gleichen Probleme wie wir auch. Das liegt daran, dass eine staatliche Bepreisung eben keinen notwendigen Niederschlag generiert, der das Grundwasser auffüllt.
Die Streichung des 5-Hektar-Ziels, die sich natürlich auch in Ihrem Antrag findet, in unmittelbaren Kontext zu rückläufiger Grundwasserneubildung zu stellen, ist leider Gottes ebenso politisch motiviert und wenig lösungsorientiert; denn Sie wissen selber ganz genau, dass lediglich ein Symbol abgeschafft wurde und dieses 5-Hektar-Ziel auch unter Ihrer Ägide nie eingehalten wurde.
Außerdem kommt es doch darauf an, was man mit dem aufgefangenen Wasser der versiegelten Flächen macht, Herr Rüße; denn auch dieses Wasser kann man anschließend versickern lassen.
Kurzum: Ihr Antrag setzt wieder einmal – es tut mir leid – einseitig auf nur einen Nutzer, der für Sie angeblich alle Probleme auslöst.
Wenn wir wirklich in der Sache vorankommen wollen, müssen wir aber alle Aspekte und alle Einflüsse neutral betrachten, statt lediglich einen einzigen Grundwassernutzer, der, wie gesagt, nur für 1,5 % verantwortlich ist, zu verteufeln.
Das Anliegen ist uns persönlich viel zu wichtig, um es für politische Grabenkämpfe zu missbrauchen.
Daher würden wir uns über eine sachliche Diskussion im Ausschuss sehr freuen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Herner Monokelkobra ist gerade schon erwähnt worden. Sie hat im letzten Sommer für viel Aufregung und Ärger gesorgt. Leider war das kein Einzelfall. So gibt es bei der Düsseldorfer Feuerwehr eine sogenannte Reptiliengruppe, die bereits vor zwölf Jahren ins Leben gerufen wurde und über 50 Einsätze pro Jahr hat.
Die Bevölkerung fragt sich natürlich zu Recht: Welche Regelungen gibt es denn eigentlich für die Haltung von gefährlichen Tieren? – Das Ergebnis ist relativ schnell klar: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Regelung für diese Haltung.
Neben dem Empfinden der Bevölkerung muss man natürlich immer auch die Verhältnismäßigkeit beachten. Momentan ist die Haltung giftiger Tiere quasi regelungsfrei. Lediglich die Artenschutzvorschriften sind einzuhalten. So kommt es, dass für das Halten bestimmter Hunde höhere Auflagen gelten als für das Halten hochgiftiger Schlangen.
Auch wissen wir nicht, wie viele besonders gefährliche Tiere es in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen gibt. Das kann niemand genau sagen – und schon gar nicht, wo diese Tiere genau leben und wie sie gehalten werden.
Diese Problematik wurde in Herne offensichtlich. Weder die Mitbewohner des Hauses, die Nachbarn, noch die Behörden und die Feuerwehr wussten von der Existenz dieser lebensgefährlichen Monokelkobra. Als ihre Existenz bekannt wurde, zeigte sich, dass es rechtliche Defizite gibt, die das Einschreiten der Behörden erheblich erschwerten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht die Landesregierung diese Problematik nun endlich an.
Stattdessen bringen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, eins zu eins einen Gesetzentwurf samt Schreibfehler von Herrn Exminister Remmel ein, den Sie 2014 zunächst vollmundig angekündigt hatten, um ihn 2016 dann selber wieder einzustampfen, da er nicht umsetzbar sei, wie Sie selbst sagten.
Dieses Verhalten bedarf schon einer besonderen Chuzpe und zeigt, dass es Ihnen eben nicht um den Schutz der Bevölkerung geht.
Wir haben hingegen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich an der Realität im Lande orientiert und Regelungen beinhaltet, die sich auch tatsächlich vollziehen lassen. Wir kommen mit diesem Gesetz unserem Schutzauftrag gegenüber der Bevölkerung und dem Tierwohl nach.
Die Zeit, in der man vom Sofa aus ein gefährliches Tier im Internet bestellen konnte, um sich dieses per Paketdienst bequem nach Hause senden zu lassen – alles ohne Wissen von Behörden und ohne, dass diese wirksame Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten haben –, sind in NRW nun vorbei. Das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Nutztierhaltung ist für unsere Landwirtschaft und damit auch für unsere Ernährung von überragender Bedeutung. Dazu brauchen wir natürlich die tierärztlichen Leistungen. Diese sind eine Grundvoraussetzung dafür. Sie müssen aus unserer Sicht ebenso wertgeschätzt
werden wie die Landwirtschaft selbst. Insofern freue ich mich, an dieser Stelle hierfür meine Anerkennung aussprechen zu dürfen.
Allerdings wundert es mich schon, dass der Antrag der Grünen heute in dieser Form überhaupt zur Abstimmung steht. Nach der Diskussion bzw. der Beratung im Ausschuss und der Anhörung von Sachverständigen dürfte eigentlich klar sein, dass dieser Antrag nicht zustimmungsfähig ist.
Das fängt schon mit der Grundannahme des Antrags an, liebe Kolleginnen der Grünen. Wer die Stellungnahmen gelesen und die Anhörung verfolgt hat, konnte nämlich feststellen, dass die von Ihnen behauptete Unterversorgung im Bereich der Nutztierhaltung sachlich und fachlich falsch ist. Allerdings wurde in den Stellungnahmen und in der Anhörung klar, dass es in der Tat Anstrengungen geben muss, um das Berufsbild für Tierärzte in der Nutztierpraxis attraktiver und zukunftsfester zu machen.
Das, was in dem Antrag konkret gefordert wird, ist allerdings entweder, wie die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte oder die Einführung einer Notdienstgebühr, schon geschehen oder wird, wie die Abschaffung der Rabattierung von Medikamenten, von den Praktikern abgelehnt.
Richtig ist jedoch die Forderung nach einer praxisnäheren Ausrichtung der Studienverordnung in Bezug auf Nutztiere. Das Studium der Veterinärmedizin gibt es in Deutschland nur an fünf Universitäten. Allerdings liegt davon keine – darauf hat auch Frau Blask bereits hingewiesen – in NRW.
Seitens aller Beteiligten unumwunden Zustimmung erfahren hat der Ansatz, Dokumentationspflichten auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und zu reduzieren. Das könnte fast eine liberale Forderung sein. Es sind allerdings in der Praxis oft genug die Grünen gewesen, die – gerade im landwirtschaftlichen Bereich – für mehr Bürokratie und für immer neue Dokumentationspflichten gesorgt haben. Am Ende Ihres Antrags wird unter Punkt 12 dieser richtige Ansatz, die Bürokratie auf den Prüfstand zu stellen, von Ihnen auch schon wieder durch Forderungen nach neuen Datenerhebungen und Dokumentationspflichten konterkariert.
Was mich aber wirklich ärgert, ist, dass Sie es in der Begründung zu dem Antrag nicht lassen können, die Diskreditierung der konventionellen Nutztierhalter fortzuführen.
Ich zitiere aus Ihrem Antrag:
„In der aktuell dominanten Form der Massentierhaltung ist aber kaum Platz für Tierschutz im Rahmen einer tierärztlichen Tätigkeit.“
Mit Ihrer negativen Kampagne gegen unsere konventionellen Landwirte sind Sie ja schon lange unterwegs. Neu ist allerdings, dass Sie jetzt die in der Nutztierpraxis tätigen Tierärztinnen und Tierärzte mit einbeziehen. Die Unterstellung, dass Landwirte ihre Tiere grundsätzlich schlecht behandeln und tierärztliche Behandlungen unterlassen, ist ein Affront gegen unsere Landwirte.
Damit befeuern Sie ganz bewusst ein gesellschaftlich negatives Bild unserer heimischen Landwirtschaft und treiben einen Keil zwischen Verbraucher und Landwirte.
Wir jedenfalls, Herr Rüße, stehen zu unseren Landwirten, egal ob konventionell oder Bio. Ihre pauschalen Abqualifizierungen und auch Ihr Antrag führen uns leider in der Sache nicht weiter. Wir lehnen diesen Antrag daher ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der SPD-Fraktion gelesen habe, war ich zunächst etwas erstaunt und auch ein wenig ungläubig. So sollte dieser Antrag ursprünglich erst einmal nur im Wirtschaftsausschuss behandelt und der eigentlich ursächlich zuständige Umweltausschuss nicht einmal beteiligt werden. Dann kam die Nachricht: „alles anders“, und jetzt ist der eigentlich ursächlich zuständige Umweltausschuss auch federführend.
Nun gut, das kann passieren, liebe SPD, wenn man sich an Themen neu versucht. Nicht nachzuvollziehen ist für mich jedoch, wieso Sie in Ihrem Antrag eigentlich nur Dinge fordern, die längst umgesetzt werden.
Im Programm MehrWertKonsum, das wir zusammen mit den Verbraucherzentralen umsetzen, sind entsprechende Förderprogramme und Initiativen angesiedelt, die die im Antrag genannten Handlungsfelder bereits heute schon abdecken. Hierzu zählt auch die Auslobung eines Preises für nachhaltigen Konsum, der von Ihnen gefördert wird.
Auch Ihre geforderten Landkarten der Nachhaltigkeit findet man im Netz bereits mehrfach von verschiedenen Akteuren, und der Sinn einer weiteren Landkarte der Nachhaltigkeit erschließt sich mir, ehrlich gesagt, nicht.
Sachlich bringt uns Ihr Antrag also nicht wirklich weiter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung handelt zudem längst nach den Grundsätzen des SDG 12. Hinter der Abkürzung SDG 12 verbirgt sich bekanntlich das zwölfte Ziel der insgesamt 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.
Im Übrigen sind wir auch in Europa nicht so schlecht, und in Deutschland schon gar nicht, wie Sie es in Ihrem Antrag suggerieren. Betrachtet man alle 17 Nachhaltigkeitsziele der UN, so gehören sieben EUStaaten zu den weltweiten Spitzenreitern. Deutschland liegt dabei auf Platz 6, und die nachhaltigste Kleinstadt kommt mit Bad Berleburg sogar aus Nordrhein-Westfalen.
Absolut bedauernswert finde ich, dass Sie dieses Thema missbrauchen, um wieder einmal dem Ansehen der Landwirte zu schaden.
Es hilft in der Sache nichts, die Landwirtschaft erneut als Schuldigen auszuwählen. Die in Ihrem Antrag genannten Details zur Güllethematik sind durch Gesetze geregelt, an die sich die Landwirte halten.
Sie stellen aber bewusst die rechtliche und vor allem die tatsächliche Situation zulasten der Landwirte falsch dar. Das ist billigste Polemik und gegen unsere Landwirte. Dafür sollten Sie sich schämen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Anteil der Menschen, die auf Produkte aus fairem und nachhaltigem Handel achten, ist seit dem Jahr 2012 von 11,2 Millionen auf 15,8 Millionen Menschen angestiegen. Hieran sieht man, dass der Ansatz der begleitenden Aufklärung bei Verbraucherentscheidungen zum Thema „Nachhaltigkeit“ von den Verbrauchern angenommen wird und entsprechend auch zielführend ist.
Trotzdem greifen Sie wieder in die sozialdemokratische Mottenkiste und wollen den Verbraucher bevormunden. So schreiben Sie in Ihrem Antrag, dass der Verbraucher nachhaltiger konsumieren müsse.
Diese Entscheidung könne er aber nicht alleine treffen, sodass es eines starken staatlichen Handelns bedürfe.
Ihre angebliche Hilfestellung kommt aber als trojanisches Pferd daher: Es ist eine staatliche Bevormundung, die Sie eigentlich wollen. Ein mündiger Verbraucher kommt in Ihrem Weltbild leider nicht vor.
Wir hingegen misstrauen dem Verbraucher nicht, sondern wir vertrauen ihm und werden ihn nicht entmündigen.
Danke, aber ich spreche jetzt zu Ende. – Wir werden weiter den erfolgreichen Weg gehen und mit unseren Angeboten dafür Sorge tragen, dass der Verbraucher aufgeklärt seine freien Konsumentscheidungen treffen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr geht beim Thema Nachhaltigkeit natürlich immer. Es kommt jedoch darauf an, nicht einfach nur mehr, sondern auch das Richtige zu fordern. In Ihrem Antrag kann ich das bisher leider nicht entdecken. Wir können das aber gerne im richtigen Ausschuss, dem dann zuständigen Umweltausschuss, weiter diskutieren. – Danke.
Danke schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß gar nicht, ob ich überhaupt noch etwas sagen soll angesichts der Feststellung von Herrn Kollegen Rüße, beim Thema „Verbraucherschutz“ sei alles in Ordnung, und Kollegin Blask hat uns dankenswerterweise in ihrer Rede die Hälfte der Zeit gelobt.
Und das, was Sie kritisiert haben, Frau Blask, betrifft uns eigentlich gar nicht. Sie haben zum Beispiel im Bereich Hygiene bemängelt, dass keine Initiativen kämen. Ich kann nur sagen: Bei der Verbraucherschutzministerkonferenz wurde einstimmig begrüßt, dass auf Initiative Nordrhein-Westfalens ein Sachkundenachweis eingeführt werden soll. Diesen Sachkundenachweis können wir nur deshalb nicht umsetzen, weil der Bund dafür zuständig ist und die
Rechtsgrundlagen schaffen muss. Da Sie dort koalieren, sind Sie dann in der Pflicht. Insofern bräuchte ich dazu gar nicht viel zu sagen.
Es kam gerade schon auf: Wir haben die bekannten Verbraucherskandale der Vergangenheit und der Gegenwart, und wir haben Herausforderungen wegen der Veränderungen durch die Digitalisierung, aber auch durch den Klimawandel.
Das zeigt, welche Bedeutung der Verbraucherschutz hat und vor welchen Herausforderungen dieser steht. In diesem Sinne begreifen wir den Verbraucherschutz als übergeordnete Aufgabe unseres Handelns und nicht als Einzelaspekt.
Insofern findet sich Verbraucherschutz in vielen Titeln dieses Haushaltsplans wieder.
Ein wichtiger Baustein des Verbraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen ist mit Sicherheit die Arbeit unserer Verbraucherzentralen. Diese ist und bleibt für uns auch unverzichtbar. Die Mittel für die Förderung der Verbraucherzentralen haben wir daher nochmals um 360.000 Euro erhöht.
Ein weiterer wichtiger Baustein des Verbraucherschutzes ist die Beratung zu einer gesunden Ernährung. Die etablierten Beratungsangebote wie die der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW der Verbraucherzentrale leisten hier bereits seit Jahren einen wichtigen Beitrag.
Neben den bestehenden und erfolgreich bewährten Programmen zur gesunden Ernährung in Kitas und Schulen werden wir das Beratungsangebot nun auch noch um die neue Vernetzungsstelle Seniorenverpflegung erweitern. Hiermit stärken wir die Ernährungskompetenz von selbstständig lebenden Senioren, von Pflegeeinrichtungen und auch von mobilen Versorgern wie „Essen auf Rädern“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Digitalisierung und die künstliche Intelligenz verändern den Verbraucheralltag massiv, und zwar in einer enormen Geschwindigkeit. Angebote für den Verbraucher, die vor wenigen Jahren noch undenkbar waren, sind heute längst Alltag: das Ausleihen eines Fahrrads mittels einer App, das Bezahlen mittels Smartphone, die Buchung des Jahresurlaubs mittels Handy, während man abends auf dem Sofa liegt, die Echtzeitverfolgung eines Paketes, um nur einiges zu nennen.
Die Digitalisierung bietet aber auch ganz viele neue Möglichkeiten für den Verbraucherschutz. Die Flugärger-App ist gerade schon erwähnt worden – mit über 36.000 Downloads; das sind 36.000 Beratungen. Da sieht man, wie Verbraucherschutz gehen kann: einfach, effektiv, schnell und sieben Tage die
Woche rund um die Uhr verfügbar. Das ist Verbraucherschutz, wie wir ihn uns als FDP vorstellen.
Neben den Flugreisen kann ich mir noch ganz viele weitere Bereiche vorstellen, in denen wir künftig den Verbraucher mit weiteren digitalen Angeboten stärken und unterstützen werden. Wir werden daher den Weg zum Verbraucherschutz 4.0 weitergehen und ausbauen.
Aber gerade weil wir uns intensiv mit der Digitalisierung auseinandersetzen, ist uns bewusst, dass hier natürlich Risiken bestehen. Diesen Risiken werden wir mit Aufklärung begegnen. Denn nur derjenige, der Risiken und Gefahren kennt, kann auch frei und kompetent handeln und entscheiden.
Die Zunahme neuer, digitaler Geschäftsmodelle erfordert auch neue und ausgeweitete Beratungsangebote in der Verbraucherinformation, damit die Akzeptanz und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden und nicht verloren gehen.
Deshalb werden wir im Dialog mit den Verbraucherschutzverbänden und Experten zu aktuellen Themen wie „künstliche Intelligenz“, „Algorithmen“, „neue bargeldlose Bezahlsysteme“ und „Telematiksysteme von Versicherungen“ auch entsprechende Informations- und Aufklärungsaktivitäten durchführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird zukünftig darauf ankommen, bewährte Angebote – wie die der Energieberatung und der Ernährungs- und Gesundheitsberatung – zu bewahren, diese auszubauen und mit Neuem zu kombinieren sowie transparente, verbraucherfreundliche Regelungen und Rahmenbedingungen für digitale Anwendungen zu schaffen.
Mit erhöhten finanziellen Mitteln für den Ausbau des persönlichen Beratungsangebotes und die Ausweitung des digitalen Angebotes stellen wir als NRW-Koalition uns diesen Herausforderungen für den Verbraucherschutz. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Digitalisierung und insbesondere das Thema Transparenz von politischen Entscheidungen liegen uns als FDP bekanntermaßen sehr am Herzen.