Inge Blask

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Herzlichen Dank. – Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, dass es, wenn man viele Produkte bestellt, sein könne, dass etwas nicht in Ordnung sei. Meine Frage ist: Wird das Land bei van Laack für all die Produkte, die nicht in Ordnung waren, Regressansprüche erheben?
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hinter uns liegt auch aus der Perspektive des Verbraucherschutzes ein besonderes, man könnte sagen, ein besonders fürchterliches Jahr. Die Beratungskräfte in den Verbraucherzentralen mussten ihre Arbeit fundamental umstellen, um die Erreichbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher während der Pandemie zu gewährleisten und dabei auch einem erhöhten Beratungsbedarf gerecht zu werden.
Denn eines ist klar: Die Coronapandemie ist eine Zeit der Verunsicherung. Wie verhalte ich mich richtig? Wo und wie kaufe ich ein? Wohin kann ich überhaupt noch in Urlaub fahren? Geht das überhaupt noch? Wie gehe ich nun mit meinen Verträgen um? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen hatten es also – wie natürlich auch viele andere in unserer Gesellschaft – mit einer doppelten Belastung zu tun: komplett neue Bedingungen der Beratung, stark erhöhter Bedarf in vielen Feldern. Diese Herausforderungen haben sie angenommen und mit Bravour bestanden. Und sie haben den Menschen Sicherheit gegeben.
Sie haben Themen-Hotlines geschaltet, haben Videochats angeboten, haben Musterbriefe für Verbraucherinnen aufgesetzt, waren in den sozialen Medien
unterwegs und haben es so geschafft, den enormen Beratungsbedarf mit dem Minus an physischer Präsenz in Einklang zu bringen. Unser Dank und unsere große Anerkennung für diese Leistung!
Danken möchte ich an dieser Stelle auch der Ministerin, nämlich dafür, dass sie diese enorme Leistung auch anerkannt und in ihrem Haushaltsentwurf im Einzelplan 10 angemessen honoriert hat. Die Verbraucherberatung ist im Moment wichtiger denn je und muss neue Wege gehen. Dafür ist eine gute und solide finanzielle Basis notwendig und unabdingbar. Diese Basis ist mit der geplanten Aufstockung der institutionellen Förderung der Verbraucherzentrale von 16,5 Millionen auf 21 Millionen Euro gegeben. Das ist gut, das ist richtig, und das hat auch unsere volle Zustimmung, Frau Ministerin.
Nun gilt es, mit diesem Geld auch die richtigen Weichen zu stellen und negativen Trends entgegenzuwirken, die durch die Pandemie massiv verstärkt wurden. Über das Thema „Fluggastrechte und Entschädigungen“ werden wir uns gleich noch ausführlich unterhalten. Das möchte ich im Moment nicht weiter vertiefen.
Eine massive Lawine sehe ich allerdings im Bereich der privaten Verschuldung auf uns zurollen. Die Creditreform hat kürzlich ihren alljährlichen Schuldenatlas herausgegeben und in der Analyse von der „Ruhe vor dem Sturm“ gesprochen. Das Bild passt, meine Damen und Herren. Seit Beginn der Pandemie waren oder sind bis zu 7,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Viele Menschen mit geringem Einkommen können ihrer selbstständigen oder teilberuflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Schätzungen zur Folge kämpfen derzeit 2 Millionen Freiberufler oder Soloselbstständige um ihre Existenz und stehen am Rande einer Überschuldung. Der Lockdown im November verschärft diese Problematik zusätzlich.
Wir müssen also davon ausgehen, dass sich die Überschuldungssituation im kommenden Jahr drastisch verschärfen wird. Auch mit einem Anstieg der Privatinsolvenzen ist zu rechnen. Auf diese Situation müssen wir uns vorbereiten, und wir müssen die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen vorbereiten. Das kann aber nicht nur mittels eines warmen Geldregens geschehen. Hier müssen wir politisch eingreifen, die komplizierte Situation der Schuldnerberatung vom Kopf auf die Füße stellen und auch präventiv tätig werden, bevor wir von der Lawine überrollt werden und nur noch reagieren können.
An dieser Stelle möchte ich nicht nur ein Lob für Sie aussprechen, Frau Ministerin, für die solide Finanzierung der Verbraucherzentrale, sondern auch dringend an Sie appellieren, die Situation der privaten Überschuldung und der Schuldnerberatung in den Blick zu nehmen und aufzugreifen. Die Vorlage dafür haben wir mit unserem Antrag zur Schuldnerberatung schon geliefert. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ziemlich genau zwei Jahren habe ich an dieser Stelle bereits zum Thema „Fluggastrechte“ gesprochen. Seinerzeit hatten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, die Fluggastrechte-App eingeführt. Wir haben damals diesen Antrag unterstützt, genau wie wir auch heute Ihre Initiative vom Grunde her unterstützen.
Allerdings haben wir vor zwei Jahren noch keinen Entschließungsantrag eingebracht, weil uns am Gelingen der App so viel gelegen hat. Stattdessen habe ich bei meiner Rede auf das Thema „Insolvenzabsicherung“ hingewiesen und die Ministerin gebeten, es mitzudenken.
Leider ist weder in den vergangenen zwei Jahren dazu von Ihnen ein Vorstoß gekommen noch findet sich dazu ein Wort in Ihrem aktuellen Antrag.
Das ist – gelinde gesagt – irgendwie enttäuschend. Deswegen haben wir uns dieses Mal zu einem Entschließungsantrag entschlossen.
Doch nicht nur in dieser Hinsicht sehen wir bei Ihrem Antrag, den wir, wie gesagt, in der Richtung unterstützen, Redebedarf. Er ist einfach zu zaghaft: kein Wort von der Lufthansa. Herr Haupt, Sie haben es erwähnt, aber in Ihrem Antrag steht nicht viel davon drin, dass sie Milliardenhilfen vom Staat und damit auch von Steuerzahlern und vom Verbraucher selbst bekommen hat, und davon, dass es leider bei der Bewilligung der Mittel versäumt wurde, auch die zwingende Gelderstattung an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu verabreden, was ich persönlich sehr, sehr bedauere.
Man kann sich doch vorstellen, was das in den Menschen auslöst, die für ihren Urlaub gespart haben und nun im Alltag zurückstecken müssen, weil Fluggesellschaften die Erstattungen nicht rausrücken.
Meine Damen und Herren, man muss doch mal das Kind beim Namen nennen. Der vzbv hat das getan, und zwar klar und deutlich. Als peinlich und skandalös hat der Verband das Verhalten tituliert – vollkommen zu Recht übrigens. Es kann nicht sein, dass Unternehmen vor der Pleite gerettet werden und diese dann die Verbraucher in dieselbige reiten, indem sie sie um ihr Geld prellen. Das ist in der Tat skandalös, und das muss man auch mal benennen. Dramatisch ist die Situation auch, denn bereits jetzt trifft das laut vzbv mehr als 80.000 Fluggäste; das ist das Zwanzigfache an Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr.
In einer Zeit, in der alle von Solidarität und Zusammenhalt sprechen, dürfen wir es den Airlines nicht gestatten, dies derartig mit Füßen zu treten. Da gilt es jetzt, konsequent und rigoros einzugreifen. Das erreicht man allerdings kaum, wenn man erst mal prüft, sich berät und abwägt – wie Sie das im Beschlussteil Ihres Antrags fordern. Was gibt es denn da noch zu prüfen? Das haben die Schlichtungsstellen, die Verbraucherverbände und die Gerichte bereits zur Genüge für Sie getan. Die Fakten liegen eigentlich auf dem Tisch. Es geht nun darum, geltendes Recht durchzusetzen, und zwar in nahezu 100.000 Fällen. Dafür müssen wir jetzt Instrumente schaffen. Mit Vertrauensvorschüssen an die Luftfahrtbranche ist jedenfalls nichts gewonnen. Das hat außer Ihnen nun wohl wirklich jeder gemerkt.
Deswegen haben wir in unserem Entschließungsantrag klare gesetzliche Regelungen gefordert; weg von der Vorkasse bei der Flugbuchung, hin zu automatischen Rückzahlungen und transparenten Buchungsbedingungen.
Noch mal zurück zum Anfang: Vor zwei Jahren, Frau Ministerin, habe ich mir Ihnen gegenüber den Hinweis erlaubt, doch mal über eine Insolvenzversicherung für Flugreisende nachzudenken. Angesichts der airberlin-Pleite hielten wir das für einen guten Mechanismus, um Verbraucherinnen und Verbraucher davor zu schützen, am Ende der Insolvenz als Leidtragende dazustehen.
Ich denke, diese Problematik ist heute, mitten in der Coronakrise, kein Stück weniger relevant als vor zwei Jahren. Damit stehen wir im Übrigen nicht alleine, auch die Verbraucherzentralen haben schon mehrfach eine Forderung nach einer gesetzlichen Insolvenzversicherung artikuliert. Jetzt, Frau Ministerin, ist die Zeit zum Handeln, um die Verbraucher zu schützen.
Herr Haupt, Sie haben hier das Thema der Automatisierung im Erstattungsverfahren dargelegt. Heute Morgen ist die Justizministerinnenkonferenz, und genau dort wird dieser Vorschlag als Vorschlag aus Hamburg behandelt. Dort soll dieses Verfahren beraten werden. Ich hoffe, dass der Justizminister aus Nordrhein-Westfalen diesem Verfahren zustimmen wird. – Herzlichen Dank.
Frau Ministerin Gebauer, Herr Minister Stamp hat heute Morgen in der Diskussion der SPD vorgeworfen, wir würden mit dem Solinger Modell alle Schülerinnen und Schüler ins Homeoffice schicken. Das habe ich hier so gehört.
Würden Sie diese Formulierung auch so unterstützen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronakrise hat uns nach wie vor fest in der Hand. Das Für und Wider von Maßnahmen gegen die Pandemie bestimmt den öffentlichen Diskurs wie kein zweites Thema.
Dabei gerät ein Problem in den Hintergrund, dessen Lösung eigentlich keinen Aufschub erlaubt. Die Klimakrise ist immer noch in vollem Gange. Daran kann kein vernunftbegabter Mensch zweifeln. Die apokalyptischen Bilder vom brennenden Kalifornien erzählen davon genauso wie der Jahresbericht unserer heimischen Förster von Wald und Holz NRW, die vor gravierenden Dürreschäden im ganzen Land warnen.
Die Botschaft ist klar: Wir sind zum Handeln verdammt. – Nun stellt sich die Frage, wie wir hier in Nordrhein-Westfalen vorangehen und dabei
möglichst viele Bürgerinnen und Bürger für den Wandel gewinnen können.
Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treibt vor allem um, wie wir die Transformation hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft und Wirtschaft gestalten können, ohne die Menschen auf der Strecke zu lassen. Für uns ist klar: Klimaschutz darf kein Eliteprojekt und ein umweltbewusstes Leben kein Luxus sein.
Dass Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen mehr zum Klimaschutz beitragen als Großverdiener, liegt auf der Hand: Sie fahren kleinere Autos, haben kleinere Wohnungen, nutzen mehr ÖPNV, konsumieren bewusster und machen weniger Flugreisen. – Bestätigt hat diese Annahme nun eine aktuelle Studie. Das reichste Prozent der Bevölkerung bläst nach Berechnung der Entwicklungsorganisation Oxfam mehr als doppelt so viel CO2 in die Atmosphäre wie die ärmere Hälfte der Menschheit zusammen.
Die Bundesregierung hat als erste Antwort auf diese Klimakrise verkündet, dass wir in Deutschland bis 2030 55 % unseres CO2-Ausstoßes reduzieren müssen. 42 % davon sollen im Verkehrssektor und 66 % im Gebäudesektor eingespart werden. Das sind natürlich Maßgaben, die ganz stark in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger hineinreichen werden.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, diese Menschen, deren Lebensstil bereits einen Beitrag zum Klimaschutz leistet, nun nicht zusätzlich zu belasten. Es muss gelingen, die CO2-Reduktionsziele solidarisch und sozial gerecht aufgestellt zu erreichen – nicht auf Kosten der Lebensqualität jener, die sich ohnehin schon zurückhalten. Also müssen wir Mittel und Wege finden, wie wir den Familien einen klimaschonenden Konsum und eine umweltbewusste Haushaltsführung vermitteln können, ohne sie zu sehr in ihrem Alltag einzuschränken und ihnen zusätzliche Kosten aufzubürden.
Das ist der Ansatz unseres Antrags. Wir möchten für NRW ein Modellprojekt entwickeln, das Bürgerinnen und Bürger mit Ressourcen, Know-how und Infrastruktur in ihrem Alltag unterstützt. So könnten beispielsweise 500 Familien in Nordrhein-Westfalen aus unterschiedlichsten Kreisen für einen Zeitraum von zwei Jahren bei dem Versuch begleitet werden, möglichst klimaneutral zu leben.
In diesem Versuchsaufbau werden die teilnehmenden Familien intensiv beraten, wie sie ihren Alltag nachhaltiger bewältigen können, ohne dabei an Lebensqualität zu verlieren. Sie nutzen eine App, um ihre Schritte und Erfolge direkt nachvollziehen zu können, und erhalten klimafreundliche Dienstleistungs- und Produktangebote von kooperierenden lokalen Partnerunternehmen. Das könnten zum
Beispiel landwirtschaftliche Betriebe aus der Region, Carsharinganbieter oder Gebäudesanierer sein.
Angedacht ist, zur Entwicklung, Umsetzung und Begleitung des Projektes kompetente und gut vernetzte Projektpartner – unter anderen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen – zu gewinnen. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass wir die Erkenntnisse, die wir aus diesem Projekt gewinnen, als Rüstzeug für die Verbraucherbildung nutzen können und einen langfristigen Lerneffekt erzielen, den wir den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln können.
Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, dass ein solches Projekt nicht nur eine gute und wichtige Stellschraube in Richtung eines verstärkten Klimabewusstseins darstellen könnte, sondern wir die Erkenntnisse daraus auch in konkrete Landespolitik umsetzen können.
Beim Stichwort „Landespolitik“ kommt mir natürlich direkt die Nachhaltigkeitsstrategie in den Sinn. Nach langer Wartezeit haben wir jetzt endlich Ihre Weiterentwicklung unserer NRW-Nachhaltigkeitsstrategie von 2016 erhalten. Dort führen Sie in Kapitel 12 das Projekt „MehrWertKonsum“ an, das bei der Verbraucherzentrale angesiedelt ist und sich an Schulen, Gemeinschaftsverpfleger und Vereine richtet – eine schöne Initiative, die wir unterstützen und gutheißen.
Der direkte Zugang in die Haushalte und zu den Familien fehlt aber nach wie vor. Da könnte unsere Projektidee Abhilfe schaffen und so die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes um einen wichtigen Aspekt ergänzen. Deshalb wollen wir den Antrag auch gerne weiter im Fachausschuss beraten und bitten Sie daher um Zustimmung für eine Überweisung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren der AfD! Im ersten Absatz Ihres skurrilen Antrags gegen die Windkraft sprechen Sie – ich zitiere – von der „sogenannten Energiewende“. Dementsprechend erlaube ich mir in meiner Rede, von Ihrem Text als einem sogenannten Antrag zu sprechen.
Tatsächlich strotzt Ihr Traktat vor Fehlern, falschen Zitaten und logischen Ungereimtheiten. Was mich aber massiv stört – weil das vor allem bei Ihren Anträgen inzwischen zum Muster geworden ist –, ist die Tatsache, dass Sie bewusst und wiederholt Zitate aus dem Zusammenhang reißen und verfälschen, um sie in Ihr ideologisches Korsett zu zwängen.
In Ihrem sogenannten Antrag zitieren Sie das „Deutsche Ärzteblatt“ und auch das Umweltbundesamt und behaupten, dass diese negative gesundheitliche Auswirkungen durch die von Windindustrieanlagen erzeugte Umweltbelastung einräumen. Herr Dr. Untrieser hat sehr deutlich dargelegt, dass diese Zitate, die Sie anführen, falsch und nicht richtig sind.
Was bei Ihnen reißerisch als Gewissheit verkauft wird, liest sich in der Wissenschaft als vage Vermutung und als falsche Darstellung, der jegliche Evidenz fehlt, vor allem um diese politisch-ideologisch ins Feld führen zu können.
Dies ist bei Ihren Anträgen gängige Praxis. Sie suggerieren dem Leser Qualität und intensive Recherche, indem Sie – vermeintlich – seriöse Quellen für Ihre Propaganda heranziehen.
Ich bleibe einmal bei Ihrer Quellenkritik. Neben die seriösen Quellen stellen Sie ganz unverfroren die „Achse des Guten“, Lieblingsportal der pseudointellektuellen
Rechtspopulisten um Henryk M. Broder, oder Sie zitieren „Vernunftkraft“ des Klimaleugners und Antiwindkraftlobbyisten Nikolai Ziegler.
Das, meine Damen und Herren, ist eine Masche, mit der Sie in diesem Haus keinen Erfolg haben werden. Wer versucht, mit Verfälschungen und Unwahrheiten zu argumentieren – wie Sie das tun –, dessen Argumente werden nicht gehört, dessen Arbeit kann keine Grundlage für eine vernünftige und produktive Diskussion sein.
Ich werde mich deswegen in aller Kürze mit dem äußerst spärlichen Inhalt Ihres Antrags befassen und hier vor allem die Position der SPD-Fraktion kundtun.
Wir wissen und erkennen an, dass Deutschland seine Klimaziele ohne den weiteren Ausbau der Windkraft nicht erreichen kann. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, die jahrelange Rechtsunsicherheit bei der Windkraft endlich zu beenden.
Der 1.500-Meter-Abstand, den Schwarz-Gelb in seinem Landesentwicklungsplan verankert hat, war nicht rechtsicher und hat in vielen Gemeinden zu erhöhter Unsicherheit geführt, was denn nun eigentlich gelte.
Die Landesregierung muss die neuen Vorgaben des Bundes, die mit der Änderung des Baugesetzbuches vom August einhergehen, so umsetzen, dass ein substanzieller Ausbau von Windkraft hier in Nordrhein-Westfalen weiter stattfinden kann.
Der Klimawandel ist real, meine Damen und Herren von der AfD. Solange Sie das nicht anerkennen, weitere Fakten verfälschen und seriösen Forschern die Worte im Mund umdrehen, werden Sie in diesem Hause und in anderen Orten der Demokratie kein Gehör finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Der Überweisung werden wir natürlich zustimmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Minister, wie viele Mitarbeiter des Landes haben den Ministerpräsidenten auf der Reise nach Paris begleitet?
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Laumann, die Frage von Frau Kapteinat bezog sich auf die Entwicklung und die Informationen und Erkenntnisse, die der Ministerpräsident zu Beginn der Massentests hatte. Daran schließt sich meine Frage an. Es sollten ca. 20.000 Menschen und Beschäftigte aus der Branche auf das Virus getestet werden. Können Sie uns sagen, welche Vorgaben Sie als Land gemacht haben? Durch wen und wie sollten die Testverfahren durchgeführt werden?
Sehr geehrter Herr Minister, Frau Lux hatte gerade nach der Pressekonferenz in der Staatskanzlei gefragt. Können Sie mir die Frage beantworten, wer entschieden hat, dass diese Pressekonferenz in der Staatskanzlei stattfinden soll?
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, können Sie mir andere Beispiele nennen, bei denen unabhängige Virologen ihre Ergebnisse auf einer Pressekonferenz einer Landesregierung vorstellen? Kennen Sie da andere Beispiele?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, können Sie noch einmal konkret sagen, wie Schülerinnen und Schüler, wenn ihre Schulen geschlossen werden, dann das Abitur bekommen? Wie soll das genau funktionieren?
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der AfD, für einen kurzen Moment war ich geneigt, zu glauben, Sie würden sich in Ihrem Antrag tatsächlich und ernsthaft mit den Sorgen und Nöten der Menschen hier in NordrheinWestfalen auseinandersetzen.
Natürlich sind gastronomische Betriebe im besonderen Ausmaß von der Coronakrise und den beschlossenen Gegenmaßnahmen betroffen. Auch wichtig ist, dass Menschen mit geringem Einkommen mit einem Kurzarbeitergeld, das nur 60 % ihres eh schon knappen Einkommens beträgt, keine Chance haben, vernünftig über die Runden zu kommen. Deswegen haben wir heute Mittag unseren Antrag „Rettungsschirm für Arbeitnehmer ausweiten – Kurzarbeitergeld aufstocken!“ eingebracht.
Sie, meine Damen und Herren von der AfD, haben stattdessen den Pfad der Logik schnell wieder verlassen und sich den üblichen ausländerfeindlichen Einlassungen hingegeben. Ich zitiere aus Ihrem Antrag:
„Gleichzeitig droht eine weitere Verödung der Innenstädte und Verkümmerung der gastronomischen Angebotsvielfalt zugunsten einer Monokultur aus
Schnellrestaurantketten, Imbissbuden und ShishaBars. Mit dieser Entwicklung gehen gleichzeitig viele lokale Begegnungsstätten und Orte des Zusammenkommens verloren.“
Dieses Zitat steht sinnbildlich für Ihre menschenfeindliche Denkweise.
Auch Schnellrestaurants, Imbissbuden und ShishaBars sind Begegnungsstätten für viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Es mag Ihre Politik sein, auch in der Krise Menschen aufgrund ihrer Herkunft und ihres kulturellen Hintergrunds gegeneinander auszuspielen und auszugrenzen. Wir machen so etwas nicht mit.
Und noch etwas: In Ihrem Antrag zur Coronakrise derart negativ auf Shisha-Bars anzuspielen, genau zwei Monate, nachdem ein Rassist in einem ebensolchen Etablissement in Hanau zehn Menschen kaltblütig ermordet hat,
ist nicht nur pietät- und geschmacklos, es offenbart auch Ihr grausiges Menschenbild.
Meine Damen und Herren, dieser Landtag und seine demokratischen Fraktionen lassen nicht zu, dass Sie die Coronakrise ausnutzen, um Hass und Hetze zu betreiben. Das, meine Damen und Herren, machen Sie schon den ganzen Tag mit Ihren Anträgen.
Wir machen hier Politik für alle Menschen in unserem Land. Deswegen sind Ihre Deutschtümelei und Ihr von Vorurteilen strotzender Antrag nicht weiter diskussionsfähig.
Stattdessen rufen wir dazu auf, wie bereits in unserem Antrag von heute Mittag geschehen, die Berufsgruppen zu bedenken,
die von der Krise besonders betroffen sind, und ihnen mit schnellen, unbürokratischen Maßnahmen zur Seite zu stehen, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen urdeutschen Brauer,
ein türkisches Schnellrestaurant oder einen italienischen Feinkosthändler handelt. Lassen Sie uns solidarisch sein und unsere Energie sinnvollen Anträgen und Diskussionen widmen. In diesem Sinne – das versteht sich von selbst – lehnen wir diesen Antrag der AfD ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reduzierung von Tierversuchen ist ein hehres Ziel, und wie die Herren Langguth, Pretzell und Neppe in ihrem Antrag bereits festgestellt haben, auch Konsens zwischen den Fraktionen.
Genauso herrscht aber auch in der Wissenschaft Einigkeit, dass Tierversuche leider immer noch nicht vollständig ersetzbar sind. Das werden sie in weiten Bereichen der biomedizinischen Forschung auch auf absehbare Zeit bleiben. Sie sind aber in Deutschland wie in ganz Europa streng geregelt und dürfen nur genehmigt werden, wenn sie nicht durch Alternativmethoden ersetzbar sind.
Ein Schwerpunkt bei der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren liegt im Bereich der Krebserkrankung des Menschen. Rund 44 % der Tierversuche dienten der Grundlagenforschung, etwa 15 % der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren, etwa 23 % wurden bei der Herstellung oder Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen verwendet.
Meine Damen und Herren, das entlässt uns aber nicht aus der Verantwortung, aktiv an der Entwicklung von Alternativmethoden zu arbeiten, die Zahlen von Tierversuchen zu verringern und die Belastungen von Tieren in Tierversuchen weiter zu reduzieren.
Für Tierversuche gibt es einen festen Rahmen. Es liegt dabei in der Verantwortung unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, in enger Zusammenarbeit mit den Tierschutzbeauftragten und Experten der Versuchstierhaltung im Vorfeld der Antragstellung dem sogenannten 3R-Prinzip Rechnung zu tragen. 3R steht für Refinement, Reduction und Replacement, auf Deutsch also Verfeinerung, Verringerung und Ersatz.
Unter Refinement versteht man also die Optimierung der Herangehensweise im Experiment und die Versuchsbedingungen für das Tier so wenig belastend wie möglich zu gestalten und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden des Tieres so gering wie möglich zu halten.
Exakte Versuchsplanungen sowie innovative mathematische Verfahren führen zur Reduktion, das heißt, Verminderung der im Versuch eingesetzten Zahl der Tiere.
Das wichtigste Prinzip ist natürlich die Vermeidung, also das Replacement.
Meine Damen und Herren, die SPD verfolgt schon seit Jahren das Ziel, Tierversuche möglichst schnell durch Alternativmethoden zu ersetzen und die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu reduzieren. Auf Bundes- und auf Landesebene hat die SPD deshalb die Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen und die Vergabe des Tierschutzforschungspreises unterstützt.
Unter dieser Prämisse hat die rot-grüne Landesregierung 2016 das Zentrum für Ersatzverfahren zum Tierversuch – CERST – in Düsseldorf gegründet und auch finanziell gefördert. CERST hilft, Tierversuche möglichst vollständig durch tierversuchsfreie Verfahren zu ersetzen. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse auch ohne Tierversuche zu gewinnen. Dabei hat es sich gezeigt, dass alternative Testverfahren häufig auch leichter durchzuführen und finanziell auch günstiger sind. Diesen Weg werden wir auch weitergehen.
Der Beantwortung Ihrer eigenen Kleinen Anfrage, Herr Kollege Pretzell, ist zu entnehmen, dass auch die Landesregierung diesen von uns eingeschlagenen Weg verfolgt. Die Projektförderung für CERST ist erhöht worden. Die Laufzeit wurde verlängert. In Münster wird eine Professur zum Thema eingerichtet, und auch der Aufbau eines Instituts zur Bündelung der Aktivitäten nordrhein-westfälischer Wissenschaftler scheint auf dem Weg.
Daher sehen wir hier keine Notwendigkeit, dem Antrag der Herren Langguth, Pretzell und Neppe zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Phänomen des Ärztemangels im ländlichen Raum haben wir schon lange im Blick. Nach der Humanmedizin scheint es nun auch zunehmend die Tiermedizin zu betreffen. Schon jetzt gibt es Landkreise, in denen vier oder fünf Nutztierpraxen Zehntausende von Nutztieren gegenüberstehen. Noch größer wird die Versorgungslücke, wenn in den kommenden Jahren große Pensionierungswellen erfolgen und auf dem Land keine Nachfolgerinnen mehr zu Verfügung stehen.
Die Gründe sind mannigfaltig. Aber auch hier erkennen wir viele strukturelle Probleme, die wir bereits aus der Humanmedizin kennen.
Die tierärztlichen Fachverbände haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Notdienstversorgung von Tieren erheblich gefährdet ist. Tierärztliche Kliniken sind rechtlich zur Vorhaltung eines Bereitschaftsdienstes zur Notfallversorgung von Tieren verpflichtet. Das heißt, dass sie mindestens einen Tierarzt brauchen, der 24 Stunden anwesend ist. So etwas ist teuer. Das will kaum einer machen.
Deswegen verzichten mehr und mehr Praxen aus finanziellen Gründen auf ihren Status als Tierklinik. Dadurch ist eine adäquate flächendeckende tierärztliche Versorgung außerhalb der regulären Behandlungszeiten nicht mehr gewährleistet. Gerade für die Nutztierhaltung ist das ein großes Problem.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, eine der zentralen Forderungen Ihres Antrags ist, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte einsetzen möge. Diese Forderung ist gut und richtig. Es ist augenscheinlich, dass Tierärzte zu wenig verdienen und dass man die Berufspraxis attraktiver gestalten muss.
Allerdings ist diese Forderung nach meinem Kenntnisstand obsolet. Eine umfassende Novellierung und die Einführung einer Notdienstgebühr sind im Dezember 2019 im Bundesrat beschlossen worden und sollen im Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Ich bezweifle zwar, dass die Landesregierung dazu einen großen Beitrag geleistet hat. Für uns ist das Thema „Gebührenordnung“ damit aber erst einmal von der Agenda.
Weitere Forderungen in dem Antrag beziehen sich auf die Studien- und Zulassungsbedingungen in der Veterinärmedizin. Dazu schlagen die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen vor, bessere Studienberatung – Stichwort „Realitätscheck“ – und geringere Hürden bei der Zulassung durchzusetzen. Auch das hat uns ein bisschen verwundert. Eine Anfrage unseres Kollegen Stefan Kämmerling aus dem August letzten Jahres hat ergeben, dass in NordrheinWestfalen keine einzige Universität existiert, die eine tierärztliche oder tiermedizinische Ausbildung anbietet.
Angesichts dieser Fakten werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Wir plädieren aber dafür, das Thema weiter zu beobachten und zu prüfen, ob die Novellierung der Gebührenordnung aus Berlin tatsächlich kurzfristig für Entlastung sorgen kann.
Bevor ich aber abschließe, meine Damen und Herren, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf eine Tatsache lenken, die mich massiv geärgert hat. Wir haben zum Thema „Tierärztemangel“ am 30. Oktober 2019 eine Anhörung mit mehreren Sachverständigen, vor allem aus Verbänden und Kammern, durchgeführt. Die Verbandsvertreter wurden nicht müde, zu erwäh
nen, dass große Teile der Probleme im Veterinärbereich auf die – ich zitiere – „Feminisierung“ und einen hohen Frauenanteil zurückzuführen seien.
Ein Sachverständiger ließ sich gar zu der Aussage verleiten – auch hier, Frau Landtagspräsidentin, möchte ich aus dem Protokoll zitieren –:
„Man muss einfach feststellen, seit Jahren studieren – das ist jetzt nicht böse gemeint – die falschen Leute Tiermedizin. Der Frauenanteil – und auch das jetzt bitte nicht falsch verstehen – von teilweise über 90 % trägt nicht unbedingt dazu bei, dass die Art der späteren Praxisausübung, wie sie bis jetzt gewesen ist, einfach so weitergehen kann.“
Diese Aussage zeugt nicht nur von einem sehr klischeehaften Männerblick. Wie kommt man darauf, dass sich nur Frauen für eine anständige Work-LifeBalance und eine Einhaltung der Arbeitszeiten interessieren? Sie geht auch völlig am Problem vorbei. Das Problem ist offensichtlich nicht der hohe Frauenanteil unter den Studienabsolventen, sondern sind die Arbeitsbedingungen und die anscheinend völlig antiquierte Weltsicht der zuständigen Verbände und Kammern.
Es spricht Bände, dass diese Aussage eine Steilvorlage für Herrn Blex geliefert hat, der dann davon schwadroniert hat, dass junge Frauen, die – Zitat – „Hamster toll“ finden, jetzt fehlgeleitet und realitätsfern Tiermedizin studieren.
Wir leben doch nicht mehr in den 50er-Jahren, meine Damen und Herren. Das ist auch gut so.
Ich bin der Sachverständigen Frau Dr. Johanna Kersebohm sehr dankbar dafür, dass sie im Ausschuss diesen Unsinn nicht hat stehen lassen. Wir brauchen veränderte Rahmenbedingungen und neue Konzepte, die auch den Anforderungen der vielen Frauen in diesem Beruf gerecht werden. – Herzlichen Dank.
Herr Minister, dazu würde ich gerne nachfragen. Wenn Sie aufgefordert werden, Ihre Dienstgespräche und die Daten Ihrer Dienstgespräche offenzulegen, wäre es dann nicht selbstverständlich gewesen, das bei Ihrem Anbieter zu recherchieren und zu prüfen, ob Sie die Onlinedaten bekommen können? Wäre das nicht eine Selbstverständlichkeit?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im November dieses Jahres haben wir aus unserer Fraktion und unseren Büros heraus eine Jugendwerkstatt zum Thema „Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusster Konsum“ veranstaltet. 25 junge Menschen aus ganz Nordrhein-Westfalen haben uns dort ihre Sorgen und Wünsche, aber auch ihre Prioritäten und Lösungsansätze mitgeteilt.
Wir haben aus diesem Zusammenkommen sehr viel lernen können und sind den Jugendlichen dankbar für ihren konstruktiven Input, der sich an vielen Stellen in den Anträgen zu unserer Themenwoche „Faires NRW“ wiederfindet.
Ein zentraler Aspekt der Diskussion, die wir in der Jugendwerkstatt, aber auch beim Treffen mit den Vertretern der LAG 21 geführt haben, war die Frage, wie man an welcher Stelle vorangehen kann, ja, auch ein Beispiel sein kann. Denn eines ist uns in den Gesprächen sehr klar geworden: Das Thema „Nachhaltigkeit“ ist kein Nischenthema mehr. Den Bürgerinnen und Bürgern ist bewusst, dass ihr tägliches Handeln Konsequenzen für die Umwelt und für das soziale Gefüge hat.
Das gilt insbesondere für ihre Kaufentscheidungen. Diese haben oftmals globale Auswirkungen. Minenunglücke in Südamerika, eingestürzte Textilfabriken in Südostasien: Viele Menschen haben schon lange verstanden, dass diese Katastrophen zwar sehr weit weg passieren, aber einen ganz unmittelbaren Bezug dazu haben, ob wir hierzulande darauf achten, was für Produkte wir kaufen. Auch anlässlich großer Unglücke wie des Einsturzes der Textilfabrik in Bangladesch vor sechs Jahren rücken Produktionsbedingungen und Lieferketten mehr und mehr in den Vordergrund.
Ein Beispiel: Jede x-beliebige Jeanshose – ich nehme einmal an, jeder von uns hat mindestens eine davon im Schrank – hat schon, bevor sie im Laden angekommen ist, durchschnittlich 45.000 km hinter sich gebracht. Ehe diese Jeans ihre Weltumrundung antreten konnte, wurden für ihre Produktion übrigens über 12.000 l Wasser verbraucht.
Diese Beispiele und Fakten haben zu einem wachsenden Bewusstsein in der Bevölkerung geführt.
Genauso gut haben die Bürgerinnen und Bürger verstanden, dass Unternehmen sich gerne mit Nachhal
tigkeitsthemen und sozialer Verantwortung schmücken, die Realität aber häufig eine ganz andere ist. Eine aktuelle Marktumfrage von W&V hat ergeben, dass sich über die Hälfte der Deutschen stark für das Thema „Nachhaltigkeit“ interessiert, ein Drittel aber die Bemühungen der Unternehmen für unglaubwürdig erachtet.
Daran lassen sich zwei Dinge ablesen: Erstens. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen nachhaltiger konsumieren und leben. Zweitens. Die Verbraucherinnen und Verbraucher verstehen, was Greenwashing bedeutet, und wollen mehr Sicherheit, dass sie auch wirklich nachhaltige Produkte kaufen.
Wir fordern aber noch mehr. Wir wollen eine eigene Landesstrategie für nachhaltigen Konsum, die den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung auf die Landesebene herunterbricht und verbindliche, nachprüfbare Ziele definiert und festlegt.
Es gilt, diese Aspekte in die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie in NRW einzubinden. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, einen landesweiten Preis für nachhaltigen Konsum auszuloben, um ein Signal zu setzen und den zahlreichen in diesem Bereich bereits aktiven Initiativen aus der Zivilgesellschaft und insbesondere auch aus der Wirtschaft mehr Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit zu verschaffen. Mit diesem Landespreis könnte man BestPractice-Beispiele nicht nur prämieren, sondern sie sinnbildlich und buchstäblich auf die Landkarte setzen. Eine solche Landkarte hat die Verbraucherzentrale NRW virtuell bereits eingerichtet. Für die Wirtschaft fehlt das noch.
Das bedeutet, dass wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren Bemühungen unterstützen müssen und selbst mit gutem Beispiel vorangehen sollten.
Zu diesem Zweck haben wir unseren Antrag zum verantwortungsvollen Konsum hier und heute in den Landtag eingebracht. Denn NRW ist ein Verbraucherland. Die Verbraucherzentrale NRW und ihre Arbeit haben eine starke Tradition. Das hat sich bisher auch in der Verbraucherpolitik ausgedrückt. Unter Rot-Grün verpflichtete sich NRW 2016 seinerzeit als erstes Bundesland, die globalen Nachhaltigkeitsziele des New Yorker UN-Gipfels von 2015 umzusetzen, und hat dazu ein Ziel- und Indikatorensystem für zentrale Handlungsfelder festgelegt.
Auf die Weiterentwicklung der von Schwarz-Gelb angekündigten Nachhaltigkeitsstrategie warten wir übrigens bis heute. Angekündigt war „irgendwie Mitte 2019“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht uns hier also um ganz praktisch einzusetzende Werkzeuge, die wir den Bürgerinnen und Bürgern, die nachhaltiger und verantwortungsbewusster leben wollen, an die Hand geben können.
Wir fordern, dass nachhaltige Produkte zum Mainstream werden. Am Ende ist es doch wie im Sport: Macht es wirklich Spaß, zu gewinnen, wenn man nicht fair gespielt hat? Wir finden, dass NRW beides kann: fair spielen und gewinnen.
In diesem Sinn freue ich mich auf die konstruktive Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin in Nordrhein-Westfalen häufig in Verbraucherberatungsstellen vor Ort und bekomme dort von den Beraterinnen und Beratern ein positives Feedback zur Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind froh über die Kontinuität und dass die Finanzierung ihrer Arbeit gewährleistet ist. Dafür ist Ihnen unsere Unterstützung gewiss.
Ansonsten haben wir Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Landesregierung, leider schon im letzten Jahr ein schlechtes Zeugnis ausstellen müssen.
Jetzt ist Halbzeit: zweieinhalb Jahre Schwarz-Gelb. Ganz ehrlich: Seitdem ist nicht viel passiert.
Wir haben im letzten Jahr die Idee der FluggastrechteApp diskutiert und gelobt und Ihrem Antrag dazu auch zugestimmt, obwohl die Finanzierung eher knapp bemessen war. Na ja, die App ist jetzt da. Das ist ohne Frage eine gute Sache.
Aber das kann es doch nicht gewesen sein. Nordrhein-Westfalen ist das Verbraucherland. Hier kommen traditionell die Impulse und die großen Ideen der Verbraucherpolitik zustande. Da kommt von Ihnen aber nichts. Dabei gibt es Themen ohne Ende.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher verlangen dringend nach Transparenz in der Lebensmittel- und Tierwohlkennzeichnung. Mittlerweile sind sogar die Discounter so weit, sich eigene Label zu verpassen. Es ist aber Aufgabe der Politik, hier für Klarheit zu sorgen. Im Rahmen Ihrer Nutztierhaltungsstrategie hätten Sie doch längst tätig werden können.
Ich komme zum Hygieneführerschein für die Gastronomie. Auch hier gibt es riesigen Nachholbedarf. In Nordrhein-Westfalen kann doch jeder oder jede ein Restaurant eröffnen, der oder die mal eine Woche lang mit halbem Ohr im Veterinäramt einem Hygienekurs gefolgt ist. Das reicht nicht aus, und das zeigen auch die eklatanten Zahlen der Hygieneverstöße in der Gastronomie und das öffentliche Interesse daran.
Zur Überschuldungssituation: Genau wie im letzten Jahr hat die Creditreform kurz vor den Haushaltberatungen ihren aktuellen SchuldnerAtlas herausgegeben. Genau wie im letzten Jahr ist das Ergebnis so erschreckend wie alarmierend. Und genau wie im letzten Jahr findet sich dazu im Haushalt nichts.
Der SchuldnerAtlas besagt, dass die Anzahl der überschuldeten Verbraucher in Nordrhein-Westfalen entgegen dem Bundestrend in diesem Jahr sogar noch einmal um rund 6.000 auf 1,75 Millionen zugelegt hat. Von den zehn Städten mit den höchsten Schuldenquoten kommen gleich vier aus NordrheinWestfalen. In einzelnen Stadtteilen sind sogar 30 von 100 Einwohnern in Schwierigkeiten, und auch die vergleichsweise gute Lage auf dem Arbeitsmarkt ändert daran nur wenig.
Auch wenn Sie es nicht hören wollen, werde ich nicht müde, mich zu wiederholen: Sie müssen private Verschuldung ernst nehmen.
Das ist ein riesiges Armutsrisiko.
Nun hat sich im SchuldnerAtlas 2019 auch noch herausgestellt, dass die Verschuldung von Seniorinnen und Senioren in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Vorjahr um 45 % gestiegen ist. Entsprechend hat der VdK eine Pressemitteilung verschickt, in der er eindringlich vor zunehmender Altersarmut in Nordrhein-Westfalen warnt.
Wenn Sie Altersarmut wirklich bekämpfen wollen, müssten wir sie jetzt anpacken. Ich möchte Ihnen empfehlen, unserem Antrag zur Reform der Schuldenberatung in der nächsten Ausschusssitzung zuzustimmen.
Ein weiterer Vorschlag zur Güte, da es Ihnen in Sachen Verbraucherpolitik offensichtlich etwas an Inspiration fehlt: Wir haben zu diesem Haushalt einen Änderungsantrag bezüglich der Verbraucherarbeit im ländlichen Raum gestellt.
Meine Gespräche mit den Beratern in den Verbraucherzentralen vor Ort haben vor allem ergeben, dass wir neue Mittel und Wege brauchen, um die Menschen im ländlichen Raum zu erreichen. Viele Leute im ländlichen Raum haben nicht die Möglichkeit, ortsnah eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale aufzusuchen. Fehlende Mobilitätsangebote, aber vor allem mangelnde Kapazitäten spielen dabei eine Rolle.
Deswegen haben wir in unserem Änderungsantrag ein vom Land NRW initiiertes Modellprojekt zur Verbraucherberatung im ländlichen Raum vorgeschlagen, durch das neue Beratungsformen und -modelle entwickelt, erprobt und evaluiert werden können. Einige von Ihnen werden sich erinnern: Die Verbraucherberatung im Quartier hat wunderbar geklappt. Dieses Projekt hat Ihre Regierung nun nach einigem Hin und Her verlängert.
In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchten wir Sie herzlich bitten, unserem Änderungs
antrag zum Thema „Verbraucherschutz im ländlichen Raum“ zuzustimmen und Ihrem Haushalt somit auch einmal ein mittel- bis längerfristiges politisches Projekt zuzugestehen. Das haben die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen verdient. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Frage an die Ministerin Scharrenbach. Die Fachabteilung Ihres Ministeriums hat ausweislich der Akten die Begründung der Räumung nicht für überzeugend gehalten. Die Entscheidung ist
demnach auf einer Leitungsebene gefallen. Können Sie uns etwas dazu sagen, wo sich dazu etwas in den Akten findet?
Herr Reul, herzlichen Dank, dass ich die Frage stellen kann. Ich hätte gerne eine Sache gewusst. Sie haben sich auch im Fernsehen offiziell zu diesem Thema geäußert. Wir konnten erfahren, dass es auch zum Schusswaffeneinsatz gekommen ist. Können Sie sagen, wie oft es in diesem konkreten Fall zu einem Schusswaffeneinsatz gekommen ist?
Ich komme noch einmal zu dem Thema „Sperrung von Autobahnen“. Herr Minister, können Sie sagen, wie lange die durchschnittlichen Sperrungen gedauert haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion hat sich in dieser Plenarwoche das Thema „Kinder und Familien stärken“ auf die Fahnen geschrieben. Ich denke, das ist ein Punkt, bei dem wir uns alle einig sein sollten.
Familien dabei zu unterstützen, ihren Kindern eine gute Zukunft zu ermöglichen, ist eine Kernaufgabe unseres politischen Handelns. Auch unter diesem Gesichtspunkt spreche ich heute zu Ihnen über ein Problem, das viele Familien in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen belastet: Schulden.
In der Bundesrepublik waren 2018 laut Creditreform mehr als 10 % der Bevölkerung überschuldet. Bei uns in Nordrhein-Westfalen stellt sich die Situation noch drastischer dar. Fast jeder achte Bürger von NRW steckte in der Schuldenfalle. Die drei Ruhrgebietsstädte Duisburg, Essen und Dortmund weisen dabei mit die höchste Überschuldungsquote in Deutschland auf; in Duisburg sind es zum Beispiel 17 % der Einwohner über 18 Jahre.
Wir haben es bei der privaten Überschuldung mit einem gesamtgesellschaftlichen Phänomen zu tun, das sich bei uns in Nordrhein-Westfalen stark äußert.
Die Hauptursachen von Überschuldung sind Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung, Erkrankung, gescheiterte Selbstständigkeit, eine unwirtschaftliche Haushaltsführung sowie Einkommensarmut.
Im Schuldneratlas 2018 ist zudem das Thema „Wohnen“ als großes Überschuldungsrisiko identifiziert worden. Für die Bezieher kleiner Einkommen sind die Wohnkosten in Ballungsräumen kaum noch zu tragen und damit ein Einfallstor zur Überschuldung.
Ein weiterer Faktor: In unserer Gesellschaft ist es zum Normalfall geworden, sich nicht nur bei langfristigen Investitionen, sondern auch für den Erwerb von Konsumgütern zu verschulden. Die allgegenwärtige Werbung, aber auch die Art der Angebote der Finanzdienstleister haben zu dieser Entwicklung maßgeblich beigetragen. Machen Sie einmal samstags die Sportschau an: In jeder Werbepause werden Ihnen schier unglaubliche Kreditangebote untergejubelt. Das geht bis dahin, dass Ihnen Minus-Zinsen angeboten werden.
Ein erhöhtes Risiko, sich zu verschulden, haben vor allen Alleinerziehende. Zudem sind laut Statistik in mehr als einem Drittel der Fälle Kinder von der Überschuldung mit betroffen.
Die Situation der Überschuldung bedeutet nicht nur ein finanzielles Problem für die betroffenen Menschen in NRW. Sie führt häufig auch zu psychischen Belastungen. Das spüren auch die Kinder – sei es die angespannte Situation zu Hause oder einfach die Tatsache, dass sich die Familie vieles nicht leisten kann.
Was können wir für diese Menschen tun? Um sich aus der Schuldenfalle befreien zu können, brauchen Betroffene überall Nordrhein-Westfalen ein kompetentes und zeitnahes Beratungsangebot, damit sie ihre Lebenssituation stabilisieren können. Diese Hilfe wird von den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen fachlich kompetent angeboten – so weit, so gut.
Allerdings hat das Bundessozialgericht 2010 entschieden, dass Menschen, die keine ergänzenden Leistungen nach dem SGB II erhalten, die Kosten für die Schuldnerberatung selbst tragen müssen. Warum ist das ein Problem? – Gerade überschuldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benötigen einen niederschwelligen, offenen Zugang zu einer zeitnahen Beratung und Unterstützung. Sonst riskieren sie, immer tiefer in die Schuldenfalle zu geraten und so auch noch ihren Arbeitsplatz zu gefährden.
In der Praxis hat das Urteil des Bundessozialgerichts allerdings dazu geführt, dass in einer großen Anzahl von Kommunen erwerbstätige überschuldete Personen keinen Zugang zu öffentlich finanzierten Beratungsangeboten mehr haben oder lange auf einen Termin warten müssen.
Ich habe Ihnen einmal ein Beispiel mitgebracht: Martina O. ist alleinerziehende Mutter einer zwölfjährigen Tochter und arbeitet als Krankenschwester in Teilzeit. Sie hat keine Ansprüche auf ergänzende Sozialleistungen. Ihre Gesamtschulden belaufen sich auf 25.000 Euro. Mangels Deckung auf dem Konto konnte sie den Strom nicht bezahlen, die Stromsperre drohte. Einen Termin bei der Schuldnerberatung bekam sie kurzfristig nicht, da sie noch erwerbstätig ist.
Tatsächlich muss eine Frau in einer solchen Situation bis zu sechs Monate auf einen Termin warten, berichten uns die Schuldnerberatungsstellen. Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, die allen Menschen einen kostenlosen, zeitnahen und flächendeckenden Zugang zu einer Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatung ermöglicht.
Zudem müssen wir die Organisation von Schuldner- und Insolvenzberatung in eine Hand legen, damit diese beiden Beratungsangebote künftig auch in der Praxis ergänzend ineinandergreifen können. Diese Einheit ist aufgrund der unterschiedlichen Regelungszuständigkeiten von Land und Kommune nicht gegeben. Diese Trennung aufzuheben, ist eine weitere politische Forderung unseres Antrags.
In Bayern und Sachsen hat das die CDU auf den Weg gebracht. Das sollte auch hier Nordrhein-Westfalen gelingen. In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, meinem Antrag zuzustimmen. Helfen Sie, Familien und Kinder hier in Nordrhein-Westfalen zu stärken. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, dass ich die Frage stellen kann. – Sehr geehrter Herr Minister, gibt es eigentlich ein einheitliches Verfahren, eine Dienstanweisung für alle Ministerien, zum Umgang mit WhatsApp-Gruppen? Sagt man also grundsätzlich, dass WhatsApp-Gruppen erlaubt oder nicht erlaubt sind oder nur andere Messenger?
Sehr geehrter Herr Minister, Sie hatten mir gerade gesagt, dass Sie nicht wüssten, ob es eine einheitliche Verfahrensweise in allen Ministerium gebe. Deshalb noch einmal konkret die Frage: Gibt es eine Dienstanweisung in Ihrem Hause zu der Nutzung von WhatsApp-Gruppen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Überwachung von Schlachthöfen per Video zum Wohle der Tiere ist eine ernste Angelegenheit. Der vorliegende Antrag wird der Sache aber nicht gerecht. Sie versprechen, mehr für den Tierschutz zu tun, aber Ihr Konzept für den neuen Tierschutz in NRW ist bloß heiße Luft. Dabei ist die Sache sehr ernst zu nehmen.
Das Leiden der Tiere wurde zuletzt im Herbst 2018 in niedersächsischen Schlachthöfen dokumentiert. Videos aus einem Betrieb in Oldenburg zeigen Rinder, die unter Stromstößen zusammensacken und bei vollem Bewusstsein ausbluten. Die Vorfälle gibt es nicht nur in Norddeutschland. Auch in NRW sind Vorfälle von Tierquälerei in Großbetrieben, wie etwa in Düren, dokumentiert worden. Laut Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gibt es in NRW 460 offiziell zugelassene Schlachtstätten. Die Wahrscheinlichkeit, dass nicht nur Tiere in Düren leiden mussten, ist also relativ hoch.
Umso gravierender ist es, dass die Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Missstände im Tierschutz mit dem gestellten Antrag so halbherzig vorgehen. Die Datenschutzgrundverordnung der EU, das Bundesdatenschutzgesetz und das neue Datenschutzgesetz des Landes NRW sind nur drei Gründe dafür, dass Ihr Vorhaben einer Videoüberwachung in Schlachthöfen so schnell nicht gelingen wird.
Die Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser selbst gesteht in einem Schreiben vom 10. Januar 2019 an die Mitglieder des Umweltausschusses ein, dass die Hürden für die Videoüberwachung in NRW hoch sind und dass es dafür einer besonderen Rechtsgrundlage bedarf. Ich zitiere die Ministerin:
Das Ziel der Verbesserung des Tierschutzes ist abzuwägen gegen das Recht der Betroffenen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten.
Ist der Antrag von CDU und FDP also augenscheinlich bloße Vortäuschung von Aktionismus? Denn eine Bundesratsinitiative, meine Damen und Herren, ist ja schon auf dem Weg.
Wichtig ist, Verordnungen der EU können nicht einfach ausgeblendet werden. Es gilt, zunächst gründlich zu klären, inwiefern die Videoaufzeichnung mit den geltenden Datenschutzgesetzen vereinbar ist. Auch die EU-Verordnung 1099/2009 zur Tötung von Tieren sieht derzeit keine Videoüberwachung vor. Das Thema „EU“ kommt in Ihrem Antrag gar nicht vor.
Ihr Antrag ist im Prinzip erst nach einer Bundesratsinitiative Ihrer Ministerin gestellt worden. Er genügt unseren Ansprüchen überhaupt nicht. Auch wenn wir uns als SPD eine Videoüberwachung vorstellen können, hat der Beschäftigtendatenschutz einen hohen Wert und bedarf der Sensibilität. Mit der Videoüberwachung würde man die vielen Beschäftigten, die in NRW-Schlachtereien ihrer Arbeit gewissenhaft nachgehen, unter Generalverdacht stellen.
In Ihrem Antrag ist von der Nutzung innovativer Kameratechnik die Rede. Die Überwachung soll durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz erfolgen. So sei keine kontinuierliche Überwachung notwendig.
Die Frage ist, meine Damen und Herren, von welcher Technik hier die Rede ist. Wann soll mithilfe der künstlichen Intelligenz denn Alarm geschlagen werden? Sind die Bilder allein schon strafrechtlich relevant?
Für eine flächendeckende Überwachung bedürfte es unserer Ansicht nach eines Mehr an geschultem Personal, Veterinäre, die rund um die Uhr einen Blick auf die Aufnahmen haben und die nötige Distanz zu den Betrieben wahren. Eine solche Überwachung ist derzeit nur stichprobenartig möglich. Das wissen sowohl CDU und FDP als auch die Ministerin.
In Sachen Tierschutz beweisen Sie einmal mehr, dass Sie eine Rolle rückwärts machen. Sie haben ja bereits das Verbandsklagerecht der Tierschutzverbände abgeschafft.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, konzentrieren Sie sich doch auf die Aufgaben in Nordrhein-Westfalen. Konzentrieren Sie sich auf einen besseren Arbeitsschutz in den Schlachthöfen. Unterstützen Sie die Veterinäre der Kommunen und Landkreise. Das könnten Sie umgehend und konkret in Nordrhein-Westfalen sofort tun. Das wäre ein wichtiger Beitrag für den Tierschutz. Mit Ihrem Antrag stehlen Sie sich aber aus der Verantwortung und hoffen Sie, dass Ihre Pflicht von der EU und vom Bund irgendwie erledigt wird.
Also, der vorliegende Antrag ist nach unserer Ansicht mit einer heißen Nadel gestrickt. Er liegt zwar heute zur Beratung vor. Wir stellen aber fest, dass er erst nach der Berichterstattung im Ausschuss und nach der Bundesratsinitiative Ihrer Ministerin gestellt worden ist.
Was bleibt von Ihrem Antrag übrig? Dass Sie regelmäßig über Tierschutzverstöße informiert werden wollen, meine Damen und Herren, das hätten Sie auch im Ausschuss sagen können. Alles andere ist in NRW schon auf dem Weg. Ihrem Antrag können wir daher nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, der Punkt der klaren Verantwortlichkeit und der besseren Koordination stand natürlich schon in unserem Antrag, und darauf hat Frau Kampmann Bezug genommen.
Herr Braun und Herr Hafke, Sie haben das Thema „Datenarmut“ angesprochen. Dieses Wort gibt es in unserem Antrag gar nicht, sondern es geht um das Thema „Datensparsamkeit“. Herr Hafke, auch Sie haben die Datensparsamkeit in Ihrem Vortrag herausgestellt. Ich denke, dass wir an der Stelle doch eine Gemeinsamkeit haben, dass das Thema „Datensparsamkeit“ sehr wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher ist.
Das Schlagwort der Prävention findet sich in so vielen Debatten und Politikfeldern wieder, dass man den Eindruck bekommt, es handelt sich dabei mittlerweile um ein bloßes Füllwort. Dass dem nicht so ist, hat der Hackerangriff Anfang des Jahres mit Nachdruck offengelegt. Wenn selbst Menschen unserer Berufsgruppe, die eigentlich Profis im Umgang mit digitalen Medien und damit mit dem Schutz der eigenen Privatsphäre sein sollten, einfach Opfer eines Angriffs werden können, ist das nicht mehr als ein Fingerzeig?
Wir als Bürger und als Internetnutzer legen zu wenig Wert auf Datensicherheit und Privatsphäre im Netz. Warum ist das so? Ich glaube, niemand lässt sich gerne und freiwillig ausspähen. Vielmehr scheint es
uns am richtigen Rüstzeug und am nötigen Wissen zu mangeln, das wir bräuchten, um uns besser zu schützen.
Ein häufiges Argument, das angeführt wird, um die Problematik abzuschwächen, ist das der Generationenfrage. Wir sind älter. Wir sind nicht damit aufgewachsen, sodass wir Probleme haben, uns im grenzenlosen Internet zurechtzufinden. Vor allem die sogenannten Digital Natives – die kommende Generation – hingegen seien im wahrsten Sinne des Wortes geborene Internetcracks, durch jahrelange Sozialisation und durch tägliche Nutzung geschult und in der Lage, ihr digitales Ich auch zu kontrollieren.
Dieses Argument halte ich aus zwei Gründen für fadenscheinig:
Erstens. Diese Generation ist in den 90er- und 2000er-Jahren geboren und wohl kaum diejenige, die zum jetzigen Zeitpunkt große Kaufkraft hat. Da möchte man eher die Babyboomer, die Best Ager, ansprechen.
Zweitens habe ich nicht den Eindruck, dass bei der eben genannten Personengruppe ein besonders ausgeprägtes Bewusstsein für Privatsphäre und Datenschutz herrscht.
Vielmehr scheint der selbstverständliche Umgang im Netz dazu zu führen, dass man sehr bereitwillig etwas von sich preisgibt wie Essgewohnheiten, Reisebilder bei Instagram, die politischen Positionen bei Facebook oder gar intimste Details bei Snapchat.
Ein ganz aktuelles und meines Erachtens sehr eindrucksvolles Beispiel für diese Gedankenlosigkeit ist die sogenannte 10-Years-Challenge. In fast allen sozialen Medien haben in den letzten Tagen und Wochen zig Millionen User weltweit Bilder von sich vor zehn Jahren und heute geteilt.
Erst nachdem die Challenge relativ lange Zeit ihre Kreise gezogen hatte, fragte eine Journalistin in den USA kritisch nach, ob eine solche Challenge nicht ein ideales Tool darstelle, um Maschinen und Algorithmen eine große Menge an Daten für eine funktionierende Gesichtserkennungssoftware zu liefern.
Facebook, das die 10-Years-Challenge initiiert hatte, war natürlich schnell dabei, irgendwelche kommerziellen Intentionen abzustreiten, und behauptete gar, die Idee komme von den Usern selbst und sei von selbst viral gegangen.
Wie dem auch sei: Die Daten sind im Umlauf, und natürlich werden Konzerne wie Facebook und Co. von diesen Daten profitieren.
Ich finde, diese Episode zeigt einmal mehr, dass die Geschichte vom autonomen, heranwachsenden, mündigen digitalen Verbraucher eine Mär ist.
Sie bestärkt mich darin, dass wir eine Verbraucheraufklärung brauchen und dass wir vor allem dem digitalen Verbraucher – egal welcher Generation und mit welchem Hintergrund – endlich ein Rüstzeug und einen Partner an die Seite stellen müssen, um den Möglichkeiten der Konzerne zumindest annähernd ebenbürtig zu sein.
Dieser Partner muss nach Ansicht der Sozialdemokraten der Staat sein. Das Rüstzeug müssen Gesetze und Regelungen sein, die modernen digitalen Infrastrukturen und Möglichkeiten gerecht werden.
Meine Damen und Herren, die EU ist da schon ein ganzes Stück weiter als wir in Deutschland, wo Angela Merkel im Angesicht der NSA-Anhörung noch 2013 den ikonischen Satz abließ: „Das Internet ist für uns alle Neuland.“
Die Datenschutz-Grundverordnung und die E-Privacy-Verordnung setzen einen Rahmen, in dem man mittels Privacy by Default und Privacy by Design zumindest zwei Angriffspunkte hat, auf deren Umsetzung man setzen sollte.
Dennoch sollten wir uns nicht darauf ausruhen, die Richtlinie aus Brüssel umzusetzen, und es damit für gut zu befinden. Wenn wir wirklich die digitale Souveränität unserer Bürgerinnen und Bürger erreichen wollen – anscheinend will die FDP hier das nicht –, müssen wir uns dem Thema aus verschiedenen Blickwinkeln nähern.
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen hat dazu drei zentrale Handlungsfelder definiert: erstens die technologischen Rahmenbedingungen für datenintensive Dienstleistungen und Produkte, zweitens die Regulierung der Nutzung personenbezogener Daten zur Stärkung der Verbraucherrechte sowie drittens die Bildung, die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Umgang mit Informationen, Quellen und Daten zu vermitteln.
Ich stimme dem Expertengremium vollumfänglich zu. Nur wenn man diese drei Perspektiven berücksichtigt, kann man wirklich so etwas wie digitale Souveränität – oder anders gesagt: Wahlfreiheit, Selbstbestimmung, Selbstkontrolle und Sicherheit im Internet – gewährleisten.
Meine Damen und Herren, wir denken, dass die Arbeit der Verbraucherzentralen an der Stelle weiterhelfen kann. Wir sollten die Bildung auf die Agenda setzen, Verbraucher zu informieren, und nicht glauben, dass junge Leute ein besseres Verständnis von glaubwürdigen und vertrauenswürdigen Inhalten haben.
Es gilt, aus der digitalen Bildung ein lebenslanges Lernen zu machen. Das bedeutet, dass wir bei den Curricula der Schulen und der Lehrerausbildung genauso ansetzen müssen wie bei Qualifizierungsangeboten für Arbeitnehmer und beim Einsatz von Lotsen und Verbraucherscouts.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen; denn ich glaube, dass wir an der Stelle, wie Herr Hafke sagte, gar nicht weit auseinander sind. – Herzlichen Dank.
Ich möchte Ihnen gerne folgende Frage stellen – herzlichen Dank, dass Sie sie zulassen –: Ich bin Diplom-Ökotrophologin und sehr verwundert über Ihre Aussagen. Ich habe Schuldner- und Insolvenzberatung unterstützt und selbst durchgeführt. Viele meiner Kolleginnen machen dies sehr qualifiziert und sehr engagiert. Woher nehmen Sie die Information, dass Ökotrophologen das nicht können?