„Die Regierung hat die Bedrohung durch das Corona-Virus lange heruntergespielt. Die AfDFraktion hat hingegen bereits früh gewarnt und ganz konkrete Maßnahmen eingefordert.“
„Eine Studie, die Zahl der Corona-Toten widerlegt, weniger Krankmeldungen 2020, ebenso eine niedrigere Sterberate. Was steckt hinter der Panikmache der GroKo? Covid_19 ist ein weiterer Vorwand, um Milliardensummen aus Deutschland abzuziehen.“
In dem Zusammenhang sind auch die anderen Anträge zu sehen. Auch was Herr Blex hier heute von sich gegeben hat – Nachverfolgung mit Nachverblödung von Infizierten zu diffamieren, Deutschland mit Honeckers Machenschaften zu vergleichen, eine Impfpflicht herbeizureden –, zeigt den Kontext, in dem die AfD agiert.
Deswegen kann ich auch ganz klar sagen: Das machen wir so nicht mit. Wenn Sie den Antrag zur direkten Abstimmung gestellt hätten, würden wir in ablehnen.
Da er in den Ausschuss überwiesen wird, halten wir uns – im Gegensatz zu Ihnen – an die Spielregeln und stimmen der Überweisung zu.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Laumann das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich liegt es auf der Hand, dass es Bevölkerungsgruppen gibt, die unter den durch die Coronasituation und die Kontaktbeschränkungen, die wir zurzeit wieder in vollem Umfang spüren, veränderten Lebensverhältnissen ganz besonders leiden.
Wenn jemand schon über wenige private Kontakte verfügt, wird natürlich eine angeordnete Heimarbeit von ihm vielleicht völlig anders empfunden als von jemandem, der sich über die Heimarbeit freut, weil er damit Kinder und Haushalt besser vereinbaren kann, da er Wege zur Arbeit und damit Zeit einspart.
Mir ist auch völlig klar, dass ein Mensch, der seinen Beruf liebt und jetzt vielleicht schon seit einem halben Jahr ein Berufsverbot hat – denken Sie einmal an die Schausteller, an den Messebau, an Musiker und Künstler –, unter dieser Situation leidet. Das ist völlig klar.
Wir sind in einer Ausnahmesituation, und es ist mir natürlich auch klar, dass das Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem hat. Es geht aber in dieser Pandemie nicht nur darum, COVID-Patienten zu behandeln – so wichtig das ist –, sondern es geht natürlich auch darum, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen – auch diejenigen, die vorher schon psychisch erkrankt waren –, davon betroffen sind.
Deswegen finde ich es ganz wichtig – das haben die Hilfesysteme auch gemacht –, dass wir auch unter Coronabedingungen für diese Menschen da sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich ein ganz großes Dankeschön an die Stiftung Wohlfahrtspflege des Landes richten, die in den letzten Monaten den Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände in erheblichem Umfang Geld gegeben hat, damit diese in der
Digitalisierung aufholen und ihre Beratungsangebote mit den modernen Techniken verstärken konnten. Hier hat ganz konkrete Hilfe stattgefunden.
Ich bin den vielen Menschen dankbar, die etwa in der Telefonseelsorge tätig sind. Ich war hier in Düsseldorf bei einem Orden, der das auch macht. Da wurde mir berichtet, dass das Angebot viel mehr in Anspruch genommen wurde als vorher. Die Mönche haben mir auch gesagt, dass vielen Leuten die Decke auf den Kopf fällt.
Das müssen wir alles sehen. Deswegen haben auch unsere Einrichtungen wie die psychische Tagespflege und viele andere in den Regionen ihre Angebote verstärkt. Ich bin schon der Meinung, dass unser Gesundheitssystem auch in dem Bereich robust ist und diese Menschen nicht im Stich lässt.
Es zeigt aber auch, wie wichtig es ist, dass wir uns jetzt alle am Riemen reißen und diese Kontaktbeschränkungen ernst nehmen, damit wir erfolgreich sind, die Inzidenzwerte fallen und wir wieder in der Lage sind, auch für diese Menschen mehr Kontaktmöglichkeiten herzustellen.
Ich schließe daraus nicht, dass die Maßnahmen falsch sind, sondern ich schließe daraus, dass wir uns alle am Riemen reißen und alle unnötigen Kontakte meiden müssen, damit – gerade auch für diese Menschen – möglichst schnell normale menschliche Kontakte wieder möglich werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von der CDU und der FDP – Beifall von Serdar Yüksel [SPD] und von Mehrdad Mosto- fizadeh [GRÜNE])
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, den Antrag mit der Drucksache 17/11894 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu überweisen. Dort sollen dann die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich diese Überweisung einstimmig so fest.
Stellungnahme der Landesregierung zum 25. Datenschutzbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU Herrn Abgeordneten Schrumpf das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In einer Zeit, in der unsere Daten immer wichtiger und gleichzeitig auch sensibler werden, sind wir dankbar für den mittlerweile 25. Datenschutzbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Viele Aktivitäten verschieben sich in Coronazeiten noch stärker als zuvor in den digitalen Bereich: unsere Arbeitswelt mit den – jeder von Ihnen wird es kennen – vielen Videokonferenzen auf den unterschiedlichsten Plattformen, unsere Suche nach aktuellen Informationen, die allgemein vermehrte digitale Kommunikation, Treffen mit Verwandten und Freunden, aber auch neue Instrumente wie die CoronaWarn-App, die sicherlich neue datenschutzrechtliche Fragen aufgeworfen hat.
Diese Veränderungen sind natürlich alle insgesamt nicht neu; sie wurden aber durch die Pandemie – wie so vieles – ganz besonders beschleunigt. Auch aus diesem Grund ist die Auseinandersetzung mit dem Datenschutzbericht wichtig und aktuell.
Das Besondere am 25. Datenschutzbericht ist nun, dass sich dieser nur auf das vergangene Jahr 2019 bezieht und nicht wie gewohnt auf die vergangenen zwei Jahre.
Außerdem handelt es sich um den ersten Datenschutzbericht, der nach den zeitlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung erstellt worden ist; das erklärt diese zeitliche Komponente.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle, die eine Webseite betreiben oder ihre Profile in den sozialen Medien pflegen, erinnern sich bestimmt gut daran, welche Änderungen und Anforderungen und auch welche emotional geführten Diskussionen die DSGVO mit sich gebracht hat. Gerade in den sozialen Medien ist ein behutsamer und vorsichtiger Umgang mit unseren persönlichen Daten unentbehrlich.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass digitale Kommunikation dennoch und trotz dieser Vorgaben Standard in den Landesbehörden geworden ist, denn
transparente und zuverlässige Daten – auch abrufbar in zeitgemäßen Kommunikationsmedien – sind vor allem in Zeiten der Pandemie für Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung.
Hier hat die Landesregierung in den vergangenen Monaten ihre Hausaufgaben gut gemacht und den Menschen in diesem Land relevante Informationen – beispielsweise zum Umgang mit der Pandemie oder auch zu den Vorgaben der laufend aktualisierten Coronaschutzverordnung – auf diversen Plattformen zeitnah und aktuell zur Verfügung gestellt.
Aber selbstverständlich gibt es auch Themen, bei denen wir den Schlussfolgerungen des Datenschutzberichtes nicht folgen können, nicht mit diesen übereinstimmen. In diesem Zusammenhang komme ich nicht umhin, auf das Thema der strategischen Fahndung einzugehen.
Im Datenschutzbericht wird durchaus kritisch bemerkt, dass im Zuge der strategischen Fahndung die Daten sehr vieler Personen kontrolliert wurden. Dabei sei aber – Zitat – „der angestrebte polizeiliche Erfolg der Gefahrenabwehr“ ausgeblieben. Der Schwerpunkt der Kritik bezieht sich also auf die angeblich verfehlte präventive Wirkung hier ganz konkret im Zusammenhang mit der Verhinderung von Wohnungseinbrüchen.
Im Weiteren wird das Ergebnis dieser Maßnahmen aus datenschutzrechtlicher Sicht sogar als – Zitat – „katastrophal“ beschrieben. – Ein ziemlich hartes Urteil und, wenn Sie mich fragen, ein ziemlich neben der Sache liegendes Urteil; denn die Bewertung polizeifachlicher Einschätzungen – zumal getroffen aus der Ex-ante-Perspektive, also vor der Durchführung der Maßnahme – gehört nun definitiv nicht zu den Aufgaben der Landesdatenschutzbeauftragten und stellt sicherlich auch nicht deren Kernkompetenz dar.
Bitte lassen Sie mich an dieser Stelle einfach Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble zitieren, der zu einem ähnlichen Sachverhalt sagte:
„Letztlich geht es immer um die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit. Die Datenschützer sind ja nicht moralisch höherwertig, weil sie mehr Gewicht auf die Freiheit legen. Und ich bin kein schlechterer Mensch, weil ich mehr Gewicht auf den Schutz vor Verbrechern lege.“