Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

Beim Thema „Windkraft“ ist es auch so wie im Großen und Ganzen. Auch bei der Windkraft müssen wir einerseits sehen, dass wir die Erneuerbaren fördern. Das wollen wir auch hier in Nordrhein-Westfalen. Sonst werden wir ehrgeizige Klimaschutzziele nicht erreichen.

Auf der anderen Seite müssen wir bei der Windkraft genauso wie bei anderen Energieträgern darauf achten, dass Anwohnerschutz und Landschaftsschutz in gleicher Weise gewährleistet werden.

Diese Balance haben wir bei der Kohle, die haben wir bei anderen Energieformen, und die haben wir eben auch bei der Windenergie. Genau so ist es um die

Windenergie in Nordrhein-Westfalen bestellt: Windenergie ja, aber mit Sinn und Verstand und so, dass Menschen und Umwelt damit leben können.

(Beifall von der CDU und der FDP)

In dem Kontext wollen wir die Windenergie am Standort Nordrhein-Westfalen sich weiterentwickeln lassen – dazu haben wir klare Aussagen gemacht, das setzen wir um –: Wir ändern erstens den Windenergieerlass, wir werden zum Zweiten ein zweites Entfesselungspaket vorlegen und dann im LEP Änderungen vornehmen. Wir werden drittens auch auf der Bundesebene entsprechende Initiativen ergreifen, um die Akzeptanz der Windenergie durch Änderung des Bundesbaugesetzbuchs nachhaltig zu sichern. Zudem geht es uns auch darum, dass wir die Erneuerbaren insgesamt, wo immer es sinnvoll und wirtschaftlich machbar ist, weiter fördern.

Dazu gehört auch, dass wir Regelungen, die der Bund und eben nicht Nordrhein-Westfalen geschaffen hat und die jetzt zu diesen Ausschreibungen in der Windenergiebranche geführt haben, kritisch betrachten.

Wenn Regelungen existieren, die es Bürgervereinigungen erlauben, sich an Ausschreibungsrunden zu beteiligen, und zwar mit dem Recht langer Genehmigungsverfahren und Vorgänge, und dadurch die Windenergieindustrie Schaden nimmt, kann das nicht in unserem Interesse sein: einerseits, weil die Windenergieindustrie hier fast 19.000 Arbeitsplätze stellt und andererseits, weil wir eine leistungsfähige Windenergieindustrie brauchen, nicht nur für Nordrhein-Westfalen, sondern auch für Deutschland, für Europa und sogar weltweit. 90 % der Leistungen, die die Windenergieindustrie in Nordrhein-Westfalen erbringt, gehen nämlich in andere Bundesländer, gehen in den Export. Also sind wir sehr daran interessiert, dass die Windkraftindustrie hier vernünftig arbeiten kann.

Deswegen setzen wir uns auch dafür ein, dass sich die Rahmenbedingungen, die der Bund für diese Ausschreibungsrunden setzt, so entwickeln, dass die Windenergieindustrie auch im nächsten Jahr vernünftige Aufträge bekommt, …

Herr Minister.

… nämlich vor allen Dingen dort Windkraftanlagen zu errichten, wo der Wind kräftig weht, wo die Windkraft wirtschaftlich umgewandelt werden kann und wo dann beides erreicht wird: Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Minister, ich hatte wirklich keine Chance, Sie zu unterbrechen.

(Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: Das ist aber schade!)

Es gab den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Würden Sie die am Ende Ihrer Rede noch zulassen?

(Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: Ich bitte sehr um Nachsicht, Frau Präsidentin!)

Es ist zwar der Platz von Herrn Dr. Vincentz, aber ich vermute, Herr Dr. Blex sitzt dort und würde Ihnen gerne die Frage stellen. – Bitte.

Herr Minister Pinkwart, Sie haben eben gesagt, NRW exportiert Windkraft. Wie viel zahlt denn NRW für den Export?

Wir haben eine Windkraftindustrie mit allem, was benötigt wird, um Windkraftanlagen herzustellen und zu konzipieren. Sie hat nach den uns vorliegenden Statistiken etwa 19.000 Mitarbeiter. Sie hat sich über die Jahre entwickelt. Es ist sicherlich so, dass sich diese Industrie am Standort Nordrhein-Westfalen, wie in Deutschland insgesamt, vor dem Hintergrund einer sehr starken Förderkulisse entwickelt hat. Das ist gar keine Frage. Ich glaube, es wäre unredlich, wenn man das bestreiten wollte.

Diese Förderkulisse wäre nach meinem Dafürhalten in der Form nicht nötig gewesen, um die Windenergie auch hier voranzutreiben. Das EEG ist viel zu lange sehr stark in einer Weise ausgerichtet worden, dass Anreize nicht in dem Maße gegeben waren, wie ich es mir unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten gewünscht hätte. Das ist auch mit eine Ursache dafür, dass wir heute insgesamt – die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Betriebe – 25 Milliarden € pro Jahr an EEG-Umlage zahlen. Das ist die Faktenlage.

Auf der anderen Seite müssen wir auch sehen: Deutschland ist sehr schnell aus der Kernenergie ausgestiegen. Wir haben uns dazu volkswirtschaftlich entschieden. Die wenigen Kraftwerke werden bald vom Netz gehen. Die Nutzung der erneuerbaren Energien war ein Mittel, um diese Lücke zu schließen, und deswegen hat die Politik – wenn auch vielleicht in etwas überzogenem Maße – gehandelt. Wir können heute sagen, dass die erneuerbaren Energien ein ganz wichtiger Stützpfeiler unserer Energieversorgung geworden sind. Das ist ja auch ein Erfolg – auch wenn er vielleicht zu viel Geld gekostet hat; das würde ich einräumen.

Aber man muss beides sehen. Wir in NordrheinWestfalen sollten sehen, dass wir jetzt einen vernünftigen Gleichklang zwischen konventioneller Energie

und erneuerbarer Energie schaffen, um Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimafreundlichkeit auch in Zukunft sicherzustellen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 2 schließen kann.

Wir kommen zur Abstimmung: zuerst über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1125. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung über den Inhalt des eben genannten Antrags beantragt. Die führen wir jetzt durch.

Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und die AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Neppe. Wer möchte sich enthalten? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dann ist mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag der SPD-Fraktion Drucksache 17/1125 abgelehnt.

Wir kommen zur zweiten Abstimmung, diesmal über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1209 in der Fassung des Neudrucks.

Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, die AfDFraktion und die beiden eben schon genannten fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich? – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis auch der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1209 – Neudruck – abgelehnt, und wir sind am Ende von Tagesordnungspunkt 2.

Ich rufe auf:

3 Wirksamkeit der Mietpreisbremse erhöhen –

Kein Kahlschlag beim Schutz von Mieterinnen und Mietern

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1118

Ich eröffne die Aussprache. Herr Kollege Klocke, der bereits ans Redepult gekommen ist, hat jetzt das Wort.

(Viele Abgeordnete verlassen den Plenar- saal.)

Bleiben Sie ruhig hier. Das Thema ist interessant und relevant. Sie brauchen jetzt nicht zum Kaffeetrinken rauszugehen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das gilt insbesondere für die Regierungsfraktionen, denn es geht um Ihre Landesregierung und um Ihre Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, wir haben das Thema heute erneut auf die Tagesordnung gesetzt, weil sowohl die kleine Regierungserklärung, die Sie im Ausschuss abgegeben haben, als auch das von der Kollegin Düker heute Morgen angesprochene Papier mit den 49 Seiten, das die Wünsche der Landesregierung an die Koalitionsverhandlungen in Berlin enthält, zu diesem Thema überhaupt keine Aussage machen. Zu den überteuerten Mieten, der Wohnungssituation und zu der Frage, wie eine Regierung gegensteuern kann, gibt es keine Aussage, weder von Ihnen in Ihrer Regierungserklärung im Ausschuss noch in dem, was die Landesregierung nach Berlin geschickt hat. Deswegen bringen wir heute noch einmal einen entsprechenden Antrag ein.

Sie werden es wahrgenommen haben: Die Wohlfahrtsverbände haben gestern die Wohnungslosenstatistik für Deutschland vorgestellt. Es ist festzustellen, dass wir im Land nicht nur eine zunehmende Wohnungsnot haben, sondern dass auch die Obdachlosigkeit in Deutschland rasant ansteigt. Mittlerweile gibt es 450.000 Menschen ohne Heim, die als obdachlos gelten. Die Zahlen steigen dramatisch an, insbesondere die Anzahl der Menschen, die ihre Miete nicht mehr zahlen können, die von Zwangsräumung betroffen sind, die in der Obdachlosigkeit landen.

Jeder Mensch, der sich ein bisschen mit diesem Thema auskennt, weiß: Wer in der Obdachlosigkeit gelandet ist, kommt dort in den seltensten Fällen wieder heraus. Es ist eine Karriere, es sind Biographien. Es sind dann auch die Kinder dieser Menschen, die in ähnlichen Verhältnissen landen.

Deswegen ist für uns klar: Wir müssen einen Aufschlag hin zu bezahlbarem, preisgünstigem Wohnraum machen. Darüber hinaus muss es etwas geben, was Mietsteigerungen deckelt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Jetzt kann man sagen, die von der Bundesregierung, von der Großen Koalition verabschiedete Mietpreisbremse greift nicht. Das ist sicherlich der Fall.

Wir haben ja in der letzten Legislaturperiode – damals noch SPD und Grüne in Regierungsverantwortung – einen Antrag eingebracht und beschlossen, dass die Mietpreisbremse überarbeitet werden muss, dass dieser zahnlose Tiger Zähne kriegen muss, dass es verschiedene Instrumente geben

muss, beispielsweise die Pflicht des Vermieters zur Offenlegung der Vormiete, damit Neumieter eine Chance haben, zu checken, ob es bezüglich des Objekts, das sie übernehmen wollen, eine ungerechtfertigte Mietsteigerung gibt oder ob sich diese in einem vertretbaren Spannungsrahmen bewegt. Das würde auch anstehen.

Jetzt würden uns, sehr geehrte Frau Ministerin, Ihre Vorstellungen in diesem Zusammenhang interessieren. Die Landesregierung ist jetzt ausreichend lange im Amt. Die 100 Tage sind vorbei. Wir befinden uns ein halbes Jahr nach der Landtagswahl. Wir als Opposition fordern ein, dass Sie Farbe bekennen. Wie sind Ihre Vorstellungen für eine Mietpreisbegrenzung und für eine Mietpreisbremse in diesem Land?

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Kollege Rasche, Sie haben eben in Ihrer Replik in der Haushaltsdebatte gesagt, der Wohnungsbau werde angekurbelt, und jede gebaute Wohnung sei sozusagen die Gewähr dafür, dass es keine ungerechtfertigten Mietpreissteigerungen gebe.

In der Einfachheit, lieber Christof Rasche, ist das einfach falsch. Wir brauchen in einem bestimmten Segment mehr Wohnraum, und das ist bezahlbarer, preisgünstiger Mietwohnraum in diesem Land. In jedem Jahr fallen 50.000 Wohnungen in der Bundesrepublik und fast 20.000 Wohnungen in NordrheinWestfalen aus der Mietpreisbindung. Es geht nicht um Luxuseigentum, wie wir es im Düsseldorfer Norden gut beobachten können, es geht nicht um eine Eigenheimförderung im ländlichen Raum, sondern es geht insbesondere darum, dass wir in Ballungsräumen, in den großen Städten bezahlbaren Wohnraum, insbesondere Kleinstwohnraum, brauchen – für Singles, für Studierende, für Menschen mit geringem Einkommen.

Es ist bemerkenswert, Frau Ministerin, wer bisher auf den Koalitionsvertrag reagiert hat, beispielsweise die Kommunalverbände, beispielsweise die Stadträte von Bonn, Köln und Münster, wo ja die CDU in Mehrheitsverantwortung ist. Alle haben Ratsbeschlüsse gefasst: Lassen Sie als Landesregierung die Hände von den Verordnungen weg, die die letzte Landesregierung geschaffen hat und sinnvoll sind, nämlich Kappungsgrenzenverordnung, Zweckentfremdungsverordnung, Mietpreisbremse. Es braucht kommunal diese Instrumente, um auf dem Wohnungsmarkt agieren und um preisgünstigen Wohnraum schaffen und erhalten zu können.