Protokoll der Sitzung vom 16.11.2017

wird hier unserer Meinung nach eine fußlahme Sau durch das falsche Dorf getrieben, und zwar deswegen falsch, weil nicht zuständig.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Heike Geb- hard [SPD])

Die SPD in Nordrhein-Westfalen verfällt in denselben Aktionismus wie Justizminister Maas auf Bundesebene. Maas hat dort einen Gesetzentwurf eingereicht, der laut den meisten Experten juristisch unzulänglich war, weswegen wir heute auch noch darüber beraten müssen. Es scheint fast so, als habe die SPD-NRW kein großes Vertrauen in die Qualität des Entwurfes ihres Bundesministers.

Der Gesetzentwurf auf Bundesebene beinhaltet zahlreiche diskussionswürdige Punkte. In seiner jetzigen Form ist der Entwurf rechtlich unzulänglich und bietet dem Verbraucher auch keinerlei Rechtssicherheit.

Im Gegenteil: Erstens. Für die vom Abgasskandal Betroffenen beispielsweise bietet er in seiner jetzigen Form keinerlei Hilfe, da die ersten Musterklagen frühestens zwei Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes geführt werden können. Das wissen Sie natürlich.

Wir sehen zweitens auch Gefahren. Ausländische Großkanzleien könnten über Verbrauchervereine aus dem Ausland tätig werden und als Strohmänner bei uns klagen. Mit dem Maas-Entwurf kann nicht verhindert werden, dass bei uns eine Klageindustrie nach US-Vorbild entsteht. Und wir wissen, zu welchen Schizophrenien dieses US-Modell führen kann.

Drittens. Der Entwurf bringt uns auch keine Rechtssicherheit, weil verklagte Unternehmen sich im Zweifel auf keinerlei Vergleiche einlassen würden.

Damit würden Verfahren sogar sehr viel länger dauern. Verbraucher verlören viel Zeit, bis eine verbindliche Gerichtsentscheidung fällt. Für uns ist eine schnelle gerichtliche Klärung für alle Betroffenen wichtiger als ein ausgefeilter Vergleich für wenige.

Der Entwurf der SPD vermittelt leider wie so oft den Anschein, einseitig gegen die Unternehmen gerichtet zu sein – auch dort, wo dies sachlich nicht gerechtfertigt ist. Wir wollen, dass sich auch Unternehmen auf ein Feststellungsurteil berufen können. Es muss also gleiches Recht für beide Seiten gelten.

Heute haben wir bereits ausreichenden Rechtsschutz für die Verbraucher. Wir können individuell klagen und werden von Verbraucherverbänden unterstützt.

(Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das sieht die Verbraucherzentrale anders!)

Zweiter Punkt. Bedürftige Kläger können bei einer Erfolgsprognose durchaus Prozesskostenhilfe erhalten. Die ZPO sieht im Grunde genommen schon vier Dinge vor, die wir alle kennen: die Streitgenossenschaft, die Klagehäufung, die Prozessverbindung und das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz.

Bereits heute können Sie Forderungen etwa an eine Verbraucherschutzzentrale abtreten, wo diese gesammelt und im Wege der objektiven Klagehäufung durch eine einzige Klage geltend gemacht werden können. Angesichts der somit ohnehin bereits bestehenden Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes sollte zunächst abgewartet werden, wie sich die Bundesebene im Laufe der vielleicht heute Nacht weitergehenden oder final weitergehenden Koalitionsverhandlungen zu dem Thema positioniert.

Alles in allem: Weil Sie sich in Berlin in die Opposition verkrochen haben, holen Sie hier in NRW olle Kamellen raus, die erstens rechtlich ungenügend sind und damit das Ziel verfehlen, zweitens Verbrauchern weiter das Kostenrisiko überlassen, drittens Missbrauch fördern, viertens Unternehmen ohne inhaltliche Prüfung an den Pranger stellen und daher für die Wirtschaft in Deutschland auch gefährlich werden können sowie fünftens Vergleiche erschweren und Gerichte nicht entlasten.

Ich freue mich auf die Auseinandersetzungen im Rechtsausschuss.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Glückwunsch zur ersten Rede, Herr Kehrl! Ich hoffe, ich spreche den Namen mit dem „h“ richtig aus. Auf eine weitere gute Zeit! – Als nächster Redner spricht für die FDPFraktion Herr Kollege Mangen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert, dass ich jetzt zum zweiten Mal hier stehe

(Lachen von der SPD)

und über einen Antrag der SPD rede, bei dem es darum geht, dass ein Gesetzentwurf über den Bundesrat eingebracht werden soll. Es waren immer solche Gesetzentwürfe, an denen sich sozialdemokratische Regierungen in der Vergangenheit bereits die Zähne ausgebissen hatten: Genauso war es beim Unternehmensstrafrecht; so ist es auch hier.

Dabei liegt dem Antrag der SPD sicherlich ein guter Wille zugrunde. Es ist richtig zu überlegen, die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken.

Ich glaube allerdings, dass der vorliegende Antrag dem nicht gerecht wird. So einfach, wie Sie es gerade geschildert hatten, dass es für alle Beteiligten nur besser wird, ist es ja nun weiß Gott nicht. Das will ich an drei Punkten kurz klarmachen.

Erstens. Schnellschüsse bezüglich der Gesetzgebung sind hier schlicht nicht zielführend. Die Forderung, dies bis April 2018 zu erledigen, ist nicht seriös. Es wurde gerade schon angesprochen: Da die Thematik im Moment in Berlin bei den Sondierungsgesprächen behandelt wird, sollten wir abwarten, was dabei herauskommt, zumal die Ebene des Bundes ja auch sachlich die richtige ist.

Nun möchten die Sozialdemokraten indes dem Prozess unter die Arme greifen, indem NRW aus einem vergurkten Gesetzentwurf des Bundes, der noch nicht einmal über die Ressortabstimmung hinausgekommen ist, einen vernünftigen Gesetzentwurf basteln soll – und das auch noch bis April 2018. Wir sollen also in einem halben Jahr das erledigen, was die SPD in vier Jahren Regierungsverantwortung im Bund nicht erreicht hat.

(Verena Schäffer [GRÜNE]: Den die CDU blo- ckiert hat!)

Das ist ein Offenbarungseid sozialdemokratischer Rechtspolitik, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Die NRW-Koalition aus FDP und CDU hingegen hat sich in den ersten Monaten der wichtigen und dringenden Themen dieses Landes angenommen und bereits 1.135 zusätzliche Stellen für die Justiz im Haushalt festgelegt.

(Verena Schäffer [GRÜNE]: Das hilft aber doch nicht den Verbrauchern!)

Auch der letzte Satz des vorliegenden SPD-Antrages ist entlarvend. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

„Am 3. September 2017 sagte Angela Merkel hingegen ,Ich bin im Grundsatz für Sammelklagen‘.“

Das steht im SPD-Antrag, und es ist schon bemerkenswert, wenn nunmehr die SPD-Fraktion als Prämisse ihres politischen Handelns sich Angela Merkel anschließt.

(Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD])

Da sollten wir hellhörig werden. Vielleicht vermisst der eine oder andere bereits die Große Koalition in Berlin.

Zweitens. Es muss zudem verhindert werden, dass aus der vermeintlich guten Idee der SPD ein Gesetz entsteht, welches unter anderem den Strafschadensersatz ermöglicht. Dieser ist nicht nur in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen, sondern gibt das Strafmonopol des Staates an einzelne Bürger oder Bürgergruppen weiter, was unbedingt zu verhindern ist.

Das ist auch der Grund, warum sich der juristische Diskurs in Deutschland stets gegen derartige Formen von Kollektivmaßnahmen ausgesprochen hat. Haben sich vielleicht die Verbraucherzentralen dafür ausgesprochen – sie wären ja auch wahrscheinlich die maximal Handelnden –, so hat es zum Beispiel der 66. Deutsche Juristentag nicht getan. Auch die höchstrichterlichen Stellungnahmen des Bundesgerichtshofs sprechen sich klar gegen ein solches Vorgehen aus.

Drittens. Der vorliegende Antrag stellt zu Recht fest, dass es in Deutschland bereits Möglichkeiten der kollektiven Rechtsdurchsetzung gibt. So können von Verbraucherverbänden für eine Vielzahl von Geschädigten gemeinsame Feststellungen in einem Musterverfahren bei den Landgerichten erreicht werden. Geschädigte müssen ihre Leistungsansprüche aber auch zukünftig und dennoch in Einzelklagen auf der Grundlage dieses Musterurteils durchsetzen. Unmittelbar hilft die Musterfeststellungsklage den Verbrauchern mithin nicht, was der Antrag wahrheitswidrig suggerieren soll.

Diese Systementscheidung unserer Rechtsordnung ist grundsätzlich richtig. Auch wenn es häufig so dargestellt wird, so ist doch die Suche nach Einzelfallgerechtigkeit in jedem Verfahren eine große Stärke und keine Schwäche der Justiz. Das gilt im Übrigen und insbesondere auch für den Geschädigten.

Ich denke, im Bundesrat mit einem Entwurf vorzusprechen, der auf den unüberlegten Grundlagen eines Gesetzentwurfes fußt, der nicht einmal über die Ressortabstimmung hinausgekommen ist, ist wenig ratsam.

Finden wir vielmehr in einer überlegten Diskussion zu Mitteln, welche den Menschen in unserem Lande wirklich helfen! Für eine solche Diskussion stehen die Freien Demokraten immer bereit. Wir werden natürlich auch der Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Den Antrag selbst werden wir höchstwahrscheinlich ablehnen. – Vielen Dank und Glück auf!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Mangen. – Für die grüne Fraktion spricht nun Frau Schäffer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heribert Prantl hat vor einigen Tagen einen Hilferuf für die Rechtspolitik in der „Süddeutschen Zeitung“ veröffentlicht, in der er schreibt, dass aus seiner Sicht die Rechtspolitik viel zu oft nur noch der inneren Sicherheit dient. Er weist zu Recht darauf hin, dass die Rechtspolitik in den vergangenen Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland wichtige gesellschaftspolitische Debatten abgebildet hat. Er sprach von der Debatte über die Wiederbewaffnung, über die rechtliche Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen oder aber der Diskussion über den § 218 Strafgesetzbuch.

Mir persönlich – nicht nur, weil ich Heribert Prantl sehr gut finde – hat dieser Kommentar außerordentlich gut gefallen, weil er deutlich macht, welche Stellung die Rechtspolitik haben sollte und dass die Rechtspolitik sich natürlich aktueller gesellschaftspolitischer Entwicklungen annehmen und sich damit auseinandersetzen muss, um eben Recht und Instrumente der Rechtsdurchsetzung weiterzuentwickeln. Das ist unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker.

Dazu gehört selbstverständlich auch die Frage, wie man das Recht von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Unternehmen durchsetzen kann. Es ist ja nicht so, dass es heute noch dieses direkte Verhältnis vom Verbraucher gegenüber der Besitzerin des Tante-Emma-Ladens gibt, die sich im Streitfall auf Augenhöhe vor Gericht begegnen. Wir haben heute eine Situation, dass Verträge mit Unternehmen abgeschlossen werden, deren AGBs von hochspezialisierten, hochbezahlten Rechtsabteilungen bzw. Rechtsanwälten erarbeitet werden.

Für die einzelne Verbraucherin oder den einzelnen geschädigten Verbraucher geht es dabei um rechtswidrige AGBs und Vertragsänderungen, um Täuschungen und Tricksereien in Verträgen und bei Produkten. Es ist so, dass vielleicht der Schaden für den einzelnen Betroffenen sehr gering ist, vielleicht nur wenige Euro beträgt. Dann stellt man sich als Verbraucherin und Verbraucher natürlich die Frage: Gehe ich jetzt wegen einer Schadenssumme von 3 € oder von 30 € vor Gericht? Tue ich mir das an, die Arbeit, die Zeit, die Mühe, die ich damit habe, weil mich die Stadtwerke betrogen haben oder weil mich ein Anbieter einer App betrogen hat?

Ich behaupte – und es gibt sogar Untersuchungen dazu –, dass die wenigsten sich tatsächlich die Arbeit und die Mühe machen, den Rechtsweg zu beschreiten, zumal die Prozesskosten oftmals um ein Vielfaches höher sind als der Schaden selbst. Wenn nur 100.000 Verbraucherinnen und Verbraucher wegen 30 € eben nicht klagen, dann mögen diese 30 € für jeden Einzelnen von uns nicht viel Geld sein, aber für das Unternehmen ist es schon eine gewaltige Summe, die da zusammenkommt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Der Punkt ist doch, dass die Unternehmen durchaus damit rechnen und kalkulieren, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher eben nicht vor Gericht gehen und sich somit die Summe nicht einklagen. Ich finde, es kann nicht sein, dass Unternehmen nichts zu fürchten haben. Es geht mit Blick auf das Rechtsempfinden in unserem Rechtsstaat einfach nicht, dass Unternehmen so handeln. Hier müssen wir die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Kehrl, wenn Sie sagen, die Bundestagsfraktion der CDU habe bereits 2016 ein Eckpunktepapier dazu vorgelegt, dann entschuldigen Sie: Die grüne Bundestagsfraktion hat bereits im Jahr 2014 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Und deshalb, Herr Mangen, kann man hier auch nicht von Schnellschüssen reden. Die Debatte gibt es seit etlichen Jahren, es gibt mehrere Gesetzentwürfe dazu. Also, hier von einem Schnellschuss zu reden, finde ich doch ziemlich daneben.