Um Kettenentsendungen und den regelmäßigen Austausch von Entsandten zu unterbinden, brauchen wir eine vernünftige Begrenzung der Entsendedauer.
Viertens. Ein weiterer Missstand, den wir seit Jahren beobachten können, ist die Möglichkeit für Unterauftragnehmer, ihren Beschäftigten ein geringeres Entgelt zu zahlen, als der inländische Hauptauftragnehmer es tun würde.
Dieser Form des Sozialdumpings muss schon bei der Auftragsvergabe Einhalt geboten werden. Deshalb muss die Auftragsvergabe an ausländische Subunternehmen an die gleichen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen wie für inländische Unternehmen geknüpft sein.
Fünftens. Die Umdeutung der Entsenderichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof zu einem Maximalstandard war ein großer Fehler, der das ursprüngliche Ziel, die Situation entsandter Beschäftigter zu verbessern – ich habe es bereits eingangs erwähnt –, vielerorts in das Gegenteil verkehrt hat. Dieser Fehler wird seit Jahren nicht nur von Gewerkschaften, sondern auch vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und von der Europäischen Kommission massiv kritisiert.
Es muss also ein für alle Mal klargestellt werden, dass die Entsenderichtlinie Minimalstandards und nicht Maximalstandards festlegt. Diese Minimalstandards müssen im Übrigen von den Mitgliedstaaten jederzeit problemlos erhöht werden können.
Sechstens. Das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ steht im Zentrum der Debatte über die Entsenderichtlinie. – Dies muss ein integrativer Bestandteil aller zukünftigen Reformen sein. Darauf sollte auch die Landesregierung in NRW hinarbeiten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auf sämtlichen Ebenen wurde in den vergangenen Monaten und Jahren in Europa dafür gekämpft, dass entsandte Beschäftigte keine Beschäftigten zweiter Klasse sind. Ich sage Ihnen noch einmal, was ich zu Beginn meiner Rede gesagt habe: Die Dienstleistungsfreiheit in Europa ist ein hohes Gut und eine große Errungenschaft, von der wir alle profitieren. Aber diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend ihr Geld verdienen, brauchen einen besonderen Schutz. Diesen Schutz bekommen Sie nicht durch die aktuelle Form der Entsenderichtlinie.
Wir fordern deshalb die Regierung des Landes NRW noch einmal auf, sich intensiv für eine Reform der Richtlinie im Sinne der eben dargelegten Punkte einzusetzen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Berlin erleben wir eine SPD, die für Regierungsaufgaben von vornherein nicht mehr zur Verfügung stehen will. Dort lehnt die SPD die Übernahme von Verantwortung schlichtweg ab.
Umso mehr begrüßen wir den Antrag, mit dem Sie, lieber Kollege Weiß, nun mit Ihren Kolleginnen und Kollegen von der SPD den Landtag auffordern, sich mit offenkundigen Inspirationen aus dem Kursbuch Ihrer bisherigen Bundesministerin Andrea Nahles zu befassen. Aber Sie rennen bei uns offene Türen ein.
Zu Ihrem Vorwurf, die NRW-Koalition habe ein soziales Europa nicht auf der Agenda, kann ich Ihnen nur empfehlen: Bleiben Sie heute bitte bis zum letzten Punkt der Tagesordnung hier im Hause; denn nachher steht genau das auf unserer Tagesordnung. Unser Antrag lautet, die grenzüberschreitende Kooperation mit den Niederlanden und mit Belgien zu intensivieren, den europäischen Zusammenhalt zu fördern und die strukturellen Verknüpfungen auszubauen. Da geht es um den gemeinsamen Arbeitsmarkt. Da geht es um sozialen Ausgleich, um den Abbau von dem, was uns trennt.
So steht es übrigens auch im Koalitionsvertrag. Gerade so arbeiten wir an einem sozialen Europa. Damit machen wir konkret, was der alte Koalitionsvertrag von Rot-Grün nur abstrakt forderte, nämlich eine starke Region Nordrhein-Westfalen in – ich zitiere aus 2012 –: „einem demokratischen, sozialen, ökologischen, transparenten, handlungsfähigen, nachhaltigen und stabilen Europa“. – So haben Sie das damals wirklich zu Papier gebracht. Sieben Attribute, die wir aber so unterschreiben können!
Meine Damen und Herren, die Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern ist nach mehr als 20 Jahren die Chance, engagiert auf Fehlentwicklungen zu reagieren. Es gilt, das Arbeitnehmerrecht in der Dienstleistungsfreiheit eines lebendigen Binnenmarktes hochwertig zu gewährleisten. Es gilt, das Unterlaufen von Standards gegen Lohndumping und gegen Sozialdumping zu unterbinden. Sie haben das zu Recht dargestellt. Wir müssen endlich Rechtsklarheit schaffen, welche Lohnzuschläge mit der Entlohnung verrechnet werden dürfen. Da sind wir bei Ihnen.
Eines klang mir gerade ein bisschen zu wenig an: Wir müssen selbstverständlich auch die Einhaltung dieser Regelungen kontrollieren.
Das sind hervorragende Ziele. Diese Ziele liegen im besonderen Interesse unseres Landes NordrheinWestfalen.
Der Kompromiss, den der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments nun gefunden hat, und das Votum der Arbeits- und Sozialminister legen die Eckpunkte fest. Sie haben das Minimum dargestellt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort, die Stärkung von Tarifverträgen noch über den Kommissionsvorschlag hinaus, kein Abschlag von Verpflegungs- und Unterbringungskosten. – Auf dieser Grundlage ist nun eine gemeinsame Linie zwischen dem Parlament und den Mitgliedsstaaten zu verhandeln. Dafür müssen alle Schutzbelange in die Waagschale geworfen werden.
Wir haben dabei vorrangig das Mandat für unsere heimischen Beschäftigten, die dauerhaft an die herkömmlichen Sicherungsstandards und an die hiesigen Lebenshaltungskosten gebunden sind. Das gilt ebenso für die Unternehmer. Dafür treten wir ein. Keine Wettbewerbsverzerrungen, kein „Race to the bottom“!
Wir nehmen heute die Frage mit, wie der Kompromiss zielführend gestrafft werden kann. Darin sind wir dem Grundanliegen Ihres Antrags verbunden. Aber wir gehen nicht mit, wenn blindlings argumentiert wird. Wir gehen nicht mit, wenn der Wettbewerb des Binnenmarktes, von dem wir überragend profitieren, überreguliert wird. Wir gehen nicht mit – wir haben das heute schon einmal in einer Debatte gehört –, wenn unverhältnismäßige Bürokratisierung erzeugt und nicht beachtet wird, wie praktikabel eine Anwendung überhaupt ist.
In einer EU mit 28 oder auch 27 Mitgliedstaaten sind entsprechend viele Gesellschaften, verschiedene Kulturen, verschiedene Sprachen und verschiedene rechtliche Differenzierungen zu beobachten. In der Bundesrepublik gibt es knapp 450 allgemeinverbindliche Tarifverträge, aber 73.000 Verträge, die im Tarifregister eingetragen sind.
Die Europäische Menschenrechtskonvention und unser Grundgesetz schützen aber auch die negative Koalitionsfreiheit. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber lassen sich also nicht ohne Weiteres an repräsentative Tarifverträge binden.
Meine Damen und Herren, ich kann es Ihnen nicht ersparen: Die NRW-SPD hat sich hier keine großen Verdienste erworben, als es um das Eintreten dafür ging, allgemeinverbindliche Sozialstandards auch global zu realisieren. Es war Ihr Fraktionsvorsitzender, der leider gerade nicht da ist, der das Abkommen TTIP als totes Pferd brandmarkte. Es ist ein Abkommen, mit dem wir eine große Chance hatten, diese Standards zu setzen. Für die Umsetzung un
serer Standards sind wir nämlich auf die Partner angewiesen. Weder die europäische Familie noch die internationale Gemeinschaft lässt sich das so einfach verordnen.
Die USA lässt es sich aktuell ohnehin nicht verordnen, Frau Kollegin, ebenso wenig wie unsere osteuropäischen Partner Polen oder Ungarn und erst recht nicht die Weltstaatengemeinschaft.
In dem Sinne wollen wir als NRW-Koalition die Kompromisssuche konzentriert und konstruktiv begleiten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Man könnte es in die Kategorie packen: Die SPD-Fraktion versucht mit diesem Antrag, sich als Vorkämpfer eines sozialeren Europas darzustellen. – Dabei ist die Sicht eben doch sehr einseitig; denn Sie sehen nur die Gefahren von Lohn- und Sozialdumping, aber nicht die Bedeutung von Binnenmarkt und grenzüberschreitendem Wettbewerb für den Wohlstand in der Europäischen Union und in Deutschland.
Die Entsendung von Beschäftigten ist untrennbar mit der Dienstleistungsfreiheit verknüpft. Entsendungen betreffen nicht nur gering entlohnte Arbeitnehmer aus den östlichen Mitgliedstaaten, sondern ebenfalls hochqualifizierte Mitarbeiter. So liegt Deutschland zwar einerseits mit über 400.000 aufgenommenen entsandten Arbeitnehmern an der Spitze; andererseits wurden aus Deutschland selbst rund 240.000 Beschäftigte ins europäische Ausland entsandt. Da frage ich mich natürlich beim Kollegen Krauß
sorry –, natürlich beim Kollegen Weiß, wie die einseitige Sichtweise mit der tatsächlichen Realität zusammenpasst. Ein einfaches Beispiel: Beim relativen Anteil der Entsendungen an allen Beschäftigten liegt Luxemburg deutlich vor allen anderen Mitgliedstaaten. Das ist sicher kein Niedriglohnland.
Wenn ich den Kollegen Krauß schon genannt habe, dann möchte ich das in einem richtigen Zusammenhang tun. Der Hinweis war vollkommen richtig.
Liebe Kollegen der SPD, bleiben Sie bitte bis zum Ende, außer, Sie haben weitere Tätigkeiten in den benachbarten Niederlanden. Ansonsten wäre es schön, wenn wir hier bis zum Ende debattieren könnten.
Wir Freien Demokraten treten für einen angemessenen Ausgleich zwischen Dienstleistungsfreiheit und dem Schutz von Arbeitnehmern ein. Unverhältnismäßige Eingriffe lehnen wir jedoch ab.
Insofern war es sinnvoll, mit der Entsenderichtlinie von 96 und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz des Bundes Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festzulegen, zum Beispiel die Mindestlöhne in bestimmten Branchen sowie die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dies gehört auch für uns zu einem fairen Wettbewerb.
Viele der von der SPD angesprochenen Probleme beruhen allerdings auf der eher unzureichenden Durchsetzung der bestehenden Regelungen. Gerade in der Bauwirtschaft haben einige schwarze Schafe die Vorgaben zulasten der Beschäftigten unterlaufen. Dort benötigen wir eben nicht noch mehr Regelungen, sondern eher wirksame Kontrollen. Nicht ohne Grund wollte die EU mit der Durchsetzungsrichtlinie von 2014 diese Probleme angehen. Darauf sollten wir uns jetzt zunächst konzentrieren. Die Diskussion um die Revision der Entsenderichtlinie ist für diesen Prozess aber eher hinderlich.
Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie postulieren das hehre Ziel „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Diesem Grundsatz können wir folgen.
Wir können aber nicht außer Acht lassen, dass die Umsetzung zahlreiche Fragen aufwirft. Zum Beispiel gelten im Bau- und Baunebengewerbe regional und sektorspezifisch sehr differenzierte Tarifverträge, während wir in der Altenpflege wegen der fehlenden Tarifbindung nur auf die Mindestlöhne als verbindliche Grundlage zurückgreifen können. Ihre Forderung würde also in einigen Branchen, wo allenfalls verbindliche Mindestlöhne anstehen, gegenüber der heutigen Rechtslage kaum zu Veränderungen führen.
und zwar allein bei der Bewertung von Arbeitsverhältnissen und der Einstufung der jeweiligen Beschäftigten. Ausländische Arbeitgeber müssen nicht
nur die Vorgaben der jeweiligen Tarifverträge in zentralen Registern finden, sondern auch deren Inhalte nachvollziehen und anwenden können. Dies führt neben einem erhöhten Aufwand für Bearbeitung und Dokumentation vor allem zu Rechtsunsicherheit.
Wir sollten auch nicht vernachlässigen, dass die aktuellen Reformvorschläge zwar im Ministerrat und im EU-Parlament eine Mehrheit gefunden haben, aber auf erbitterten Widerstand der östlichen Mitgliedsstaaten stoßen. Der Vorwurf eines innereuropäischen Protektionismus ist auch nicht von der Hand zu weisen. Der Zugang zum deutschen oder französischen Markt wird für Anbieter, zum Beispiel aus Polen oder der Slowakei, durch erweiterte Regulierungen erschwert. Es stellt sich dann die Frage, ob die Arbeitnehmer aus diesen Ländern vom verbesserten Schutz oder höheren Löhnen wirklich profitieren oder eher ihre Arbeit verlieren, weil die Entsendungen zum Erliegen kommen. Das sollte die SPD ebenfalls berücksichtigen.
Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die aktuellen Kompromissvorschläge auf europäischer Ebene werfen bereits viele Fragen auf. Sie, verehrte SPD, wollen mit Ihrem Antrag aber noch darüber hinausgehen und auch das Transportgewerbe einbeziehen, bei dem die Frage des Beschäftigungsortes kaum zu lösen ist. Ich meine, da ist schon eine Frau Nahles bei dem Vorhaben gescheitert, den gesetzlichen Mindestlohn im Transitverkehr durch Deutschland einzufordern.