In Anbetracht der Kürze der Zeit will ich dazu wie meine Vorredner nur einige wenige Beispiele nennen.
Bei der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes entfesseln Sie sich letztlich vom sogenannten Anlassbezug und auch von der Rechtsprechung. Es geht in Wahrheit natürlich nicht nur um acht – wobei acht auch schon zu viel sind –, sondern um bis zu 16 Sonn- und Feiertage, nämlich immer in den großen Städten, die verschiedene Bezirke haben. Wenn Sie Ihre eigenen Gesetzesvorhaben lesen, werden Sie das sehen. 16 Sonn- und Feiertage im Jahr bedeuten: Tatsächlich ist mehr als jeder vierte Sonn- oder Feiertag mit einer Geschäftsöffnung verbunden.
Es wird geradezu ein Stück aus dem Tollhaus, wenn Sie sich anlässlich dieser Erweiterung der Ladenöffnungszeiten hier zum Vorkämpfer gegen den Onlineversand aufspielen.
Wenn Sie etwas gegen den Onlineversand tun wollten, müssten Sie sich mit uns zusammen für eine faire Besteuerung einsetzen.
Dann müssten Sie sich mit uns zusammen für eine ordentliche Stadtlogistik einsetzen. Da habe ich Sie aber bis jetzt nicht wahrgenommen.
Ich will mich mit Ihnen heute auch nicht über die Hygieneampel streiten. Deren Abschaffung ist ja angeblich ein großer Entfesselungsakt. Aber wenn ich sehe, dass das gestern beim Handwerk ein Entfesselungsakt war, dass das heute ein Entfesselungsakt ist und dass Sie in die Begründung Ihrer Vorhaben hineinschreiben – so Herr Pinkwart –, Sie wollten die Entwicklung eines Modells der Verbraucherinformation auf freiwilliger Basis, sage ich:
Herr Kollege Pinkwart, Sie sollten sich doch einmal zurückerinnern oder mit Herrn Laumann sprechen. Sie beide haben von 2005 bis 2010 derselben Regierung angehört. Genau das ist damals von Herrn Uhlenberg versucht worden. An den freiwilligen Vereinbarungen hat sich damals niemand beteiligt. Ich bin mal gespannt, ob das dieses Mal anders ist.
Wo wollen Sie beispielsweise bei der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens zum LANUV „entfesseln“? Da entfesseln Sie nicht, sondern da legen Sie den Gerichten Fesseln an, und zwar durch neue Aktenberge, weil Leuten nicht bei Widerspruchsverfahren beschieden wird, sondern weil die sich demnächst vor Gericht ihr Recht suchen werden.
Beim Tariftreue- und Vergabegesetz sagt dieser Text dann eigentlich alles. Ich lese mal die Begründung
vor: „Die Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes entspricht der Koalitionsvereinbarung.“ – Will sagen: Das entspricht also Ihrer Oppositionsrhetorik: Umweltschutz, Energieeffizienz, Beachtung von Mindestanforderungen an Arbeitsbedingungen, Frauenförderung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf – alles Anforderungen, die bei Ihnen Gedöns sind und weggehören.
Richtig ärgerlich übrigens und richtig schädlich auch – das ist einer der Punkte, bei denen ich hoffe, dass Sie wirklich noch einmal nachdenken – wird es beim Alten- und Pflegegesetz. Sie geben die Gleichstellung von Wohn- und Betreuungsangeboten vor.
Aber in Wahrheit schaffen Sie mit dieser Abschaffung oder mit dieser angeblichen Gleichstellung natürlich die Abkehr vom Vorrang ambulanter Versorgung, ambulanter Wohn- und Versorgungsangebote. Wer weiß, dass davon im Land Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zu den 180.000 anderen nur 6.000 da sind, der weiß, dass ganz dringend weitere geschaffen werden müssen und dass übrigens, Herr Bombis, Ihre Änderung mit Sicherheit nichts ist, worauf sich die Bevölkerung freut.
Meine Damen und Herren, Sie nehmen es aber auch nicht so genau mit der Wahrheit. Sie schreiben, es gibt keine negativen Auswirkungen auf die Selbstverwaltung, und verweisen dann schon fast zynisch auf den § 17 des Krankenhausgestaltungsgesetzes. Sie wissen natürlich genau, dass es diese negativen Auswirkungen gibt.
Sie formulieren im Übrigen – auch das ist besonders spannend – folgenden Satz im Zusammenhang mit der Frage von vollautomatisierten Erlassen und der Konnexität – ich zitiere –:
„Mit der Einführung des vollautomatisierten Erlasses eines Verwaltungsaktes stellt das VwVfG NRW zwar ein neues Verfahrensinstrument zur Verfügung, ordnet dessen Verwendung aber nicht an. Finanzielle Auswirkungen entstehen erst, wenn die Behörden von den zur Verfügung gestellten Instrumenten Gebrauch machen.“
Meine Damen und Herren, das zeigt ganz deutlich: Sie nehmen noch nicht einmal Ihre eigenen entfesselungsrhetorischen Maßnahmen ernst. Ansonsten müssten Sie sich mit der Konnexität beschäftigen. Das haben Sie nicht getan.
Sie werden verstehen, dass ich mich angesichts dieser und vieler anderer Widersprüche und Ungereimtheiten auf die Beratungen freue. – Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sogenannte Entfesselungspaket ist ein kleines Senfkorn Hoffnung. Die großen Reformideen kommen ja bekanntlich am Anfang der Legislaturperiode. Hier haben Sie schon einige Kleinmaßnahmen auf den Weg gebracht, die wir durchaus begrüßen, so zum Beispiel die Abschaffung der Hygieneampel oder die Veränderungen beim Alten- und Pflegegesetz.
Wir erwarten aber in Zukunft mehr von Ihnen. Deshalb pflanzen Sie das Senfkorn Hoffnung ein, damit daraus auch Bäume erwachsen können! Sorgen Sie also dafür, dass wir einen wirklichen Bürokratieabbau bekommen!
Dieses Kleinstpaket begrüßen wir bereits, und das werden wir konstruktiv im Ausschuss begleiten. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Loose. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wenn das so bleibt, schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 2.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1046 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Dieser bekommt die Federführung. Die Mitberatung geht an folgende Ausschüsse: den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, den Ausschuss für Europa und Internationales, den Innenausschuss, den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Zwischenzeitlich haben sich die fünf im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt, den Gesetzentwurf ebenfalls in die Mitberatung an den Hauptausschuss zu schicken.
Möchte sich jemand gegen diese Überweisung aussprechen? – Enthalten? – Das ist beides nicht der Fall. Dann haben wir einstimmig so an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union ist eine große Errungenschaft, von der Jahr für Jahr Millionen Menschen und viele Unternehmen in Europa profitieren.
Im Schatten dieser Errungenschaft hat sich in den vergangenen Jahrzehnten aber eine Schieflage zugunsten von Unternehmen und auf Kosten entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entwickelt. Ein Beispiel: In Deutschland kostete eine Arbeitsstunde im vergangenen Jahr 33,40 €. Bei unseren Nachbarn in Polen waren es aufgrund der geringeren Sozialstandards und des Lohnniveaus nur 8,40 €. Polnische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können aufgrund der niedrigeren Sozialabgaben in Polen ihre Arbeitskraft in Deutschland also deutlich billiger anbieten als deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Dieser Unterschied führt dazu, dass Unternehmen häufig bewusst auf Beschäftigte aus Ländern mit niedrigen Sozialabgaben zurückgreifen, um die Differenz der unterschiedlichen Sozialabgaben und des unterschiedlichen Lohnniveaus selbst einzustreichen. Den betroffenen Beschäftigten entstehen während ihrer Entsendung aber Lebensunterhaltungskosten auf dem Niveau der Empfängerstaaten, an das ihr Entgelt dann oft nicht angepasst ist.
Die aktuelle Form der Entsenderichtlinie, die eigentlich den betroffenen Beschäftigten Schutz bieten soll, hat in Teilen eher zu einer Verschlimmerung der Lage geführt, zumindest aber nicht zu ihrer Verbesserung. So ist in Form von Lohndumping, Sozialdumping und Wettbewerbsverzerrung die Ausbeutung von Entsendeten in manchen Branchen an der Tagesordnung.
Auch in Deutschland leiden diese entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter dieser Schieflage. Über 560.000 dieser Art Beschäftigter verdienten ihr Geld 2016, also im vergangenen Jahr, hier bei uns in Deutschland. Einige von ihnen haben bis zu 50 % weniger verdient als lokale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit derselben Tätigkeit.
Die Europäische Kommission und die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben dieses Problem längst erkannt und Lösungsvorschläge vorgelegt, die beispielsweise diesen Freitag, also morgen, in Göteborg diskutiert werden. Ich meine, es ist an der Zeit, sich auf allen politischen Ebenen aktiv für eine Reform der Entsenderichtlinie einzusetzen. Und natürlich – wen wundert es? – geht dabei mein Appell in erster Linie an die Landesregierung.
Einige Punkte, die dabei besonders wichtig sind, möchte ich Ihnen im Folgenden an sechs Beispielen aufzeigen:
Erstens. Zunächst einmal muss sichergestellt werden, dass entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gleichen arbeitsrechtlichen Schutz erhalten wie ihre – in Anführungszeichen – inländischen Kolleginnen und Kollegen. Aktuell profitieren entsandte Beschäftigte in Deutschland nur von einem Bruchteil der Tarifregelungen, die für inländische Beschäftigte gelten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund beklagt vollkommen zu Recht, dass nur ein verschwindend geringer Teil von Tarifverträgen in Deutschland Regelungsbereiche enthält, die international zwingend gelten. Um effektiv gegen Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung vorgehen zu können, müssen auch entsandte Beschäftigte Zugang zu tariflichen Regelungen bekommen.
Das schließt im Übrigen auch regionale und sektorspezifische Tarifverträge mit ein. Beispielsweise wäre gerade im Transportsektor, der von der anstehenden Neuregelung bisher ausgeklammert wurde, eine Einbeziehung von Entsandten in tarifliche Regelungen ein immens wichtiger Schritt gegen sektorspezifische Formen des Sozialdumpings wie das sogenannte moderne Nomadentum.
Zweitens. Leider ist es gängige Praxis, Kosten für Anreise, Unterkunft oder Verpflegung vom Lohn entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzuziehen. Dahinter steckt nichts anderes – das darf man so deutlich sagen – als Betrug und die eiskalte Ausbeutung Schwächerer.
Unser Arbeitsrecht verbietet aus guten Gründen diese Art des Lohnabzugs. Niemand, der in Deutschland sein Geld verdient, darf dieser Form der Ausbeutung ausgesetzt sein. – Dafür, meine Damen und Herren sollte sich die Landesregierung des größten deutschen Bundeslandes einsetzen.
Drittens. Große Probleme gibt es auch in Bezug auf die Dauer der Entsendungen. Die EU-Sozialminister haben sich auf eine Begrenzung der Entsendedauer auf zwölf und in Ausnahmefällen auf 18 Monate geeinigt. Im Vergleich zu den ursprünglich von der Kommission anvisierten 24 Monaten ist das – das muss man zugeben – schon eine deutliche Verbesserung.
Das Europäische Parlament hat ausgerechnet, dass beispielsweise auf das Baugewerbe 42 % der Entsendungen entfallen. In diesem Gewerbe dauern die allermeisten Arbeiten laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund unter sechs Monaten. Der Europäischen Kommission zufolge liegt die durchschnittliche Entsendedauer insgesamt sogar unter vier Monaten.
Um Kettenentsendungen und den regelmäßigen Austausch von Entsandten zu unterbinden, brauchen wir eine vernünftige Begrenzung der Entsendedauer.