Auch die CDU-Landtagsfraktion ist selbstverständlich an einer lückenlosen Aufklärung – unabhängig von der Besetzung des Aufsichtsrates – interessiert.
Zur der Sitzung des Aufsichtsrates am Freitag ist der „Kölnischen Rundschau“ vom Montag zu entnehmen, dass die Beurlaubung von Herrn Garvens einstimmig gefasst wurde, also auch von den Vertretern des Landes.
„Bei der Sitzung am 6. Oktober regten die Vertreter der Landesregierung etwa die weitere Untersuchung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft neben der durch die Rechtsanwaltskanzlei an, sagte ein Sprecher der Landesregierung“,
so die „Aachener Nachrichten“ vom 11. November 2017. Dieses Vorgehen zeigt, dass die Aufklärung der im Raum stehenden Vermutungen vollumfänglich unterstützt wird.
Für die Aufklärung müssen wir uns aber die Aufgaben und Pflichten der unterschiedlichen Ebenen anschauen. Der Aufsichtsrat prüft derzeit die Vorwürfe. Mögliche Pflichtverletzungen der Geschäftsführung waren Thema der Aufsichtsratssitzung am vergangenen Freitag, in der ein vorläufiger Prüfbericht einer Rechtsanwaltskanzlei und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgestellt wurde. Seit dem frühen Donnerstagabend sind Medienmeldungen im Umlauf, die aus dem internen Prüfbericht zitieren; dem Parlament und mir als Abgeordneten liegen bisher keine Unterlagen vor.
Meine Damen und Herren, werfen wir doch einmal einen Blick ins Gesetz. § 116 Aktiengesetz behandelt die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder. Dor heißt es unter anderem:
„Die Aufsichtsratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet.“
Nunmehr komme ich zu Ihrem weiteren Vorwurf, Herr Kollege Klocke, die Landesregierung wolle mit der Personalie Friedrich Merz eine transparente Aufklärung verhindern. Ich sage Ihnen: Das ist absurd!
Grundsätzlich gilt: Hält das Land Anteile an Unternehmen, ist es als Institution im Aufsichtsrat vertreten und entsendet entsprechend Aufsichtsratsmitglieder. Dabei handelt es sich eben nicht um persönliche Mandate. Es ist geübte Praxis, infolge eines Regierungswechsels Mandate in Unternehmensgremien, an denen das Land beteiligt ist, neu zu besetzen. Das Land kann Mitglieder in den Aufsichtsrat berufen oder auch abberufen. Regierungswechsel heißt Personalwechsel. Das dürfte Ihnen von Rot-Grün doch bestens bekannt sein.
Durch einen Wechsel im Aufsichtsrat wird die Kontrollfunktion des Gremiums in keiner Weise beeinträchtigt.
Die Aufsichtsratsmitglieder führen unabhängig vom Wechsel ihre Arbeit fort. Niemand ist unersetzlich.
Friedrich Merz ist an der Spitze des Aufsichtsrates aus unserer Sicht eine sehr gute Wahl. Herr Merz ist ein ausgewiesener Fachmann mit betriebswirtschaftlichem und juristischem Sachverstand. Im internationalen Luftverkehr am Flughafen Köln/Bonn, besonders für das Transatlantikfrachtgeschäft, sind seine guten Beziehungen gefragt. Gerade weil sich die Geschäftsführung Vorwürfen ausgesetzt sieht, brauchen wir eine Person mit diesen Kontakten, um für
Vertrauen zu werben. Nach der Insolvenz von Air Berlin werden die Karten in der Luftfahrtbranche neu gemischt. Gerade jetzt bedarf es eines klugen und besonnenen Vorgehens.
Meine Damen und Herren, aus der Presse wissen wir schlussendlich auch, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat, da ein Anfangsverdacht auf Untreue besteht, „Aachener Nachrichten“ vom 15. November. Damit können wir jetzt nur das Ergebnis der Ermittlungen abwarten, und das kann eine Weile dauern.
Die Ermittlungen gehen in alle Richtungen. Möglicherweise wird dabei auch die Frage beantwortet, wer die internen Prüfberichte durchgestochen hat. Denn schon Julius Caesar wusste: Die Welt liebt den Verrat, nicht jedoch den Verräter. – Dem Flughafen als wichtiges Unternehmen in der Köln/Bonner Region wird alldieweil ein Bärendienst erwiesen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der Vorgänge am Flughafen Köln/Bonn, die offensichtlich der Aufklärung bedürfen, möchte ich zu Beginn etwas Persönliches sagen.:
Ich kenne den Vorsitzenden der Geschäftsführung des Flughafens, Michael Garvens, seit mittlerweile 15 Jahren. Ich habe selbst vor etlichen Jahren eine Zeit lang im Aufsichtsrat des Flughafens Köln/Bonn mitwirken dürfen und kann sagen, dass sich Michael Garvens sehr lange Zeit sehr verdienstvoll für den Flughafen Köln/Bonn eingesetzt hat und die Erfolgsgeschichte des Flughafens auch mit seinem Namen verknüpft ist. Es ist mir außerordentlich wichtig, das am Anfang zu sagen.
Nun aber stehen schwere Vorwürfe gegen einzelne Beschäftigte des Flughafens und auch gegen den Vorsitzenden der Geschäftsführung im Raum. Nach Medienberichten empfehlen sowohl ein vom Aufsichtsrat beauftragter Rechtsanwalt – Herr Kollege Voussem hat es gesagt – als auch eine von der Landesregierung vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dringend weitere Aufklärung. Die Stadt Köln als Mitgesellschafterin hat, wenn man Medienberichten glauben darf, in einer eigenen kurzen gutachterlichen Stellungnahme den dringenden Aufklärungsbedarf bestätigt und eingefordert.
Wenn man weiß, dass inzwischen auch die Staatsanwaltschaft ermittelt, ist völlig klar: Dem Aufsichtsrat des Flughafens bleibt gar nichts anderes übrig, als ohne Ansehen der Personen und um Schaden vom
Flughafen und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzuwenden, unverzüglich in eine vollumfängliche Aufklärung all dieser Sachverhalte einzusteigen. Da beißt die Maus keinen Faden ab, so muss das sein.
Jetzt gibt es einen zweiten Umstand, der zunächst einmal mit all dem eben Gesagten gar nichts zu tun hat, nämlich: Die Landesregierung möchte offensichtlich von ihrem Recht Gebrauch machen, den dritten der ihr zustehenden Sitze im Aufsichtsrat des Flughafens Köln/Bonn neu zu besetzen, nachdem sie bereits mit den Staatssekretären der Häuser Finanzen und Verkehr zwei der drei Plätze umbesetzt hat.
Herr Kollege Voussem hat das Ansinnen der Staatskanzlei, den amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden Kurt Bodewig, Bundesverkehrsminister a. D., durch Friedrich Merz zu ersetzen, als geübte Praxis bezeichnet.
Dazu möchte ich für die SPD-Fraktion erklären: Ein solches Ansinnen seitens der Landesregierung ist legitim. Meine Frage ist aber: Ist es auch klug? – Herr Liminski, das geht ja offensichtlich auch auf Gespräche mit Ihnen zurück.
Ich will ganz offen in dieses Rund hinein sagen: Es gab einen früheren Regierungschef dieses Landes, der trotz politischer Legitimation in der Hinsicht eine große politische Klugheit besessen hat. Das war Regierungschef Jürgen Rüttgers. Er hat den von Peer Steinbrück berufenen Aufsichtsratsvorsitzenden Volker Hauff, Bundesverkehrsminister a. D., der sich ebenfalls sehr um den Flughafen verdient gemacht hat,
fünf Jahre lang im Amt belassen, weil er wusste, dass die Landesregierung ihrerseits genügend Möglichkeiten über die anderen Aufsichtsratsmandate und in der Gesellschafterversammlung, dem eigentlich starken Organ einer GmbH, alle Durchgriffsrechte hat, die sie haben möchte. Diese Möglichkeiten hätten Sie auch ohne eine solche Umbesetzung.
Bei einem der fundamental wichtigsten öffentlichen Infrastrukturunternehmen in Nordrhein-Westfalen – Herr Kollege Klocke hat gerade noch einmal darauf hingewiesen –, bei dem gerade Themen wie „Flugsicherheit und Passagiersicherheit“, „Fluglärm und Nachtflüge“ diskutiert werden, bei dem es um Daseinsvorsorge geht und völlig klar sein muss, dass Gemeinwohlorientierung vor Gewinnoptimierung
durch den Toplobbyisten einer Heuschrecke austauschen und ersetzen zu wollen. Ich halte das für einen schweren politischen und sachlichen Fehler.
Der Flughafen Köln/Bonn gehört in die öffentliche Hand. Darüber waren wir uns in der alten Legislaturperiode über Parteigrenzen hinweg – nur die FDP war nicht dabei – einig. Die CDU hat das ausdrücklich so gesehen, bezogen auf einen Appell an den Bund.
Sie haben es sich selbst zuzuschreiben, dass mit dieser Personalie jetzt solche unguten Fantasien verknüpft werden. Sie haben nämlich eine gemeinsame Kleine Anfrage des Kollegen Ott und von mir bezogen auf die Privatisierungsabsichten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Flughafen Köln/Bonn, die wir mit Blick auf den Koalitionsvertrag von CDU und FDP gestellt haben, wie folgt beantwortet:
„Die Landesregierung wird das Beteiligungsportfolio anhand der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung … und weiterer … noch zu erarbeitender sachlicher Kriterien auf Privatisierungsmöglichkeiten überprüfen.
Belastbare Aussagen zu möglichen Privatisierungen – hier bezogen auf den Flughafen Köln/Bonn, wohlgemerkt – sind erst nach Abschluss der oben genannten Prüfung möglich.“
Wer solch wachsweiche und ausweichende Antworten gibt, wer gleichzeitig einen Topheuschreckenlobbyisten an die Spitze eines Aufsichtsrats katapultieren will, darf sich nicht wundern, wenn solche Fantasien das Rund dieses Hauses erreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung begeht damit in meinen Augen – ich habe es gerade gesagt – einen schweren politischen und inhaltlichen Fehler. Ein Skandal ist das allerdings noch nicht.
Das Spannende ist doch jetzt – und da haben der Kollege Klocke und die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Beantragung der heutigen Aktuellen Stunde völlig recht –, wie die Landesregierung reagieren wird. Die Aktuelle Stunde wird ihren Gehalt ja erst erweisen können, nachdem die Landesregierung gesprochen hat und nicht wir kleinen Oppositionsabgeordneten.
Die spannenden Fragen sind: Hängen Sachverhalt eins und Sachverhalt zwei zusammen? Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Aufklärungsbedarf beim Flughafen Köln/Bonn und Ihren Absichten mit dem Flughafen Köln/Bonn?
Deswegen, Herr Liminski, hätte ich erwartet, dass die Landesregierung aus der Staatskanzlei heraus, also durch den Ministerpräsidenten persönlich, heute Stellung nimmt;
Ich frage also Sie, Herr Staatssekretär, und ich frage auch den Ministerpräsidenten: Hängen die beiden Vorgänge zusammen? Ist es wirklich Zufall, dass die Abberufung von Herrn Bodewig wenige Tage vor der entscheidenden Aufsichtsratssitzung von Ihnen an den amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden herangetragen wurde?