Ich unterstreiche alles, was meine Vorredner über die Wichtigkeit von Infrastruktur und vor allem die schulische Infrastruktur gesagt haben. In den letzten Jahren und Jahrzehnten habe ich selbst mit Eltern zu tun gehabt. Sie können sich gar nicht vorstellen, wie groß deren Sorgen sind, wenn es um die schulische Laufbahn ihrer Kinder geht. Medial öffentlich wird hier auch noch vieles befeuert, und die Eltern beschäftigen sich vor allen Dingen dann, wenn die Kinder von der Grund- in die Sekundarschulen wechseln, mit nichts anderem als damit, für ihr Kind den richtigen Weg zu finden.
Herr Panske, Sie habe gerade angedeutet, welche Schwierigkeiten es gibt, und es ist in der Tat so: Die
Sekundarschulen werden nicht so angenommen, wie man sich das möglicherweise gewünscht hat. Ich kann Ihnen dafür aber auch Erklärungsansätze und, ich meine sogar, Erklärungen liefern, weil ich das hautnah mitbekommen habe.
Die Eltern misstrauen den Sekundarschulen – nicht den Lehrern, nicht, dass das hier falsch verstanden wird. Das Lehrpersonal leistet dort eine unglaubliche Arbeit und tut mir manchmal sogar leid, weil die Eltern „dem Braten nicht trauen“. Die Eltern wollen ihre Kinder auf das Gymnasium schicken, und das ist auch in Ordnung. Wenn die Kinder aber, von den Grundschullehrern beurteilt, auf der Kippe stehen, sind sie sehr im Zweifel, wie sie handeln sollen, und die Gesamtschule ist ihnen dann am liebsten.
Die Sekundarschule ist im Grunde genommen bis zur Jahrgangsstufe 10 eine Form der Gesamtschule, und hier misstrauen die Eltern, weil sie genau wissen, dass es fast nicht möglich ist, die Standards Hauptschule, Realschule, Gymnasium auf dieser Schule aufrechtzuerhalten. Das liegt wiederum nicht an irgendwelchen Lehrern oder an einem schlechten Willen, sondern daran, dass man zur Aufrechterhaltung dieser drei Standards eine gewisse Schülerpopulation, also eine Quantität an Schülern, braucht.
Ich sehe jetzt hier, dass das Ganze auch zweizügig laufen soll; dafür sind wir auf jeden Fall. Die Mindestgrenze für eine Zweizügigkeit liegt, wenn ich mich richtig erinnere, bei 52 Schülern bzw. 26 Schülern pro Klasse, wobei ich nicht weiß, ob sich daran mittlerweile etwas geändert hat. Sie müssten mir dann allerdings verraten, wie es geht, dass man tatsächlich das Hauptschul-, das Realschul- und Gymnasialangebot vorhält. Ich halte das für illusorisch, genauso wie die gesamte Schulform illusorisch war.
Die Abgeordneten der anderen Parteien, die schon länger hier sitzen, und auch das Ministerium sagen jetzt: Wir sollen nicht zurückblicken. – Sehen Sie es mir einfach nach: Wenn ein Fehler passiert, muss man zurückblicken, wenn man ihn reparieren will. Das ist in jedem Unternehmen so, und das habe ich früher an meiner Schule auch so gemacht. Wenn ein Fehler passiert ist, mussten wir zurückblicken, um zu sehen, wie es dazu kommen konnte.
Ich bedauere außerordentlich, dass die Bereitschaft, zurückzublicken, um Fehlerursachen zu finden, in diesem Hause offensichtlich sehr gering zu sein scheint, weil man offensichtlich nicht will, dass die vergangenen Fehler medial öffentlich werden.
Ich hätte mir auch für meine Heimatstadt gewünscht, dass die zwei gesunden Realschulen erhalten worden wären. Eine wurde geschlossen; wir haben im Ortsteil Epe Realschule und Hauptschule geschlossen und dafür die Sekundarschule eingeführt. Es hat sich dann dieser böse Name verbreitet, hinter dem ich nicht stehe: Na ja, das ist eine Restschule. Das ist fatal, und die Lehrer konnten machen, was sie
wollten: Die Eltern haben ihre Kindern dort nicht angemeldet. Hätte man das als Realschule mit einem Hauptschulzweig gelassen, garantiere ich Ihnen, dass wir in Epe eine gesunde Sekundarschule hätten, an der die Eltern ihre Kinder angemeldet hätten.
Ich weiß nicht, inwiefern das rückgängig zu machen ist – natürlich nicht von Montag auf Dienstag, das ist mir schon klar –, aber ich würde dafür plädieren, nicht aus ideologischen Gründen, sondern aus der Tatsache, dass ich das Verhalten und Denken der Eltern kenne, zu überlegen, ob man nicht dahingeht, dass man die Sekundarschulen zweizügig führt, dass man den Realschulzweig stärkt, den Hauptschulzweig anschließt und irgendwann möglicherweise die Sekundarschulen sich in diese Richtung weiterentwickeln lässt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich als Ministerin über die große Einigkeit hier in Bezug auf die Sicherung der Sekundarschule als wohnortnahes Schulangebot. Gleichwohl muss ich auch ein bisschen Wasser in den Wein gießen, was von Ihnen, liebe Frau Gödecke, und von Ihnen, lieber Herr Rüße, in Bezug auf die Frage nach einem Ob und Wie der gymnasialen Standards ausgeführt worden ist.
Es war die Vorgängerregierung, und hier meine Vorgängerin Frau Löhrmann, die gesagt hat: Wir brauchen in den Sekundarschulen auch gymnasiale Standards. Wenn das der Fall ist, dann muss eine bestimmte Größe gegeben sein, damit diese gymnasialen Standards auch verwirklicht werden können und zum Erfolg führen.
Das ist jetzt schon einmal die Grundlage, auf der wir arbeiten müssen und arbeiten werden. Deswegen ist in diesem Zusammenhang auch die Frage über das Ob und Wie, wie wir das anstellen werden, berechtigt.
Als Landesregierung begrüße ich natürlich den vorliegenden Antrag, der ein wichtiges Thema aus dem Koalitionsvertrag aufgreift, nämlich die besagte Sicherung. Es ist richtig, das ist jetzt schon mehrfach angesprochen worden, dass bereits wenige Jahre nach der Gründung der Sekundarschulen schon einige unter die Mindestgröße fallen und sich weitere dieser leider auch – das muss man sagen – bedrohlich nähern.
Ich habe es angesprochen: Die für die Fortführung einer Schule erforderliche Mindestgröße bestimmt sich aus der gesetzlich festgelegten Mindestzügigkeit. Ich will Sie jetzt gar nicht mit Paragraphen belegen, es ist in diesem Zusammenhang, für den, den es interessiert, § 82 Schulgesetz.
Bei einem Vergleich der Mindestgrößen der Schulform stellt man fest – auch das ist richtig –, dass Sekundarschulen sehr hohen Fortführungsgrößen unterliegen. Das ist im pädagogischen Konzept dieser Schulform begründet, weil eben bei breiter Leistungsheterogenität auch höhere Schülerzahlen benötigt werden.
Die Fortführung kleinerer Sekundarschulen ist gegenwärtig daher nur als zweizügiger vertikaler Teilstandort möglich. Dies setzt – das wissen wir – eine interkommunale Zusammenarbeit voraus, die meist nicht ressourcenneutral zu gestalten ist und in der Praxis zum Beispiel beim Differenzierungsangebot oder bei den Fahrzeiten oftmals zu Problemen führt.
Die dauerhafte Fortführung einer Schule unterhalb der gesetzlichen Mindestgröße ist derzeit nicht möglich. Die Betonung liegt auf dauerhaft, es gibt natürlich entsprechende Ausnahmen. Das bedeutet aber auch, dass zeitnah Sekundarschulen geschlossen werden müssten. Das ist insbesondere dann hochproblematisch, wenn es sich hier um das letzte weiterführende Schulangebot einer Gemeinde handelt.
Schule bzw. Schulangebote, das ist schon gesagt worden, sind ein harter Standortfaktor; sie sind ein Kristallisationspunkt einer Gemeinde, einer Kommune und für deren Attraktivität etwa für junge Familien von ganz immenser Bedeutung.
Recht herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Einfach mal so gefragt. Sie sprachen gerade davon, dass es vielleicht Schulen gibt, die man dann doch aus bestimmten Gründen schließen müsse. Wäre es für Sie denkbar, dass man diese Schule, bevor man sie schließt, in eine andere Schulform umwandelt?
Herr Seifen, es gibt viele Möglichkeiten in diesem Zusammenhang. Umwandlung ist eine davon. Aber wir wollen uns ja mit dem Konzept auseinandersetzen,
wie wir die Sekundarschulen als wohnortnahes Schulangebot gerade im ländlichen Raum, aber nicht nur im ländlichen Raum, retten können. Deswegen werden wir uns genau anschauen, wie wir von Landesseite hier vorgehen, und nehmen – sollte der Antrag verabschiedet werden – diesen Auftrag an und hoffen, dass wir ihn gemeinsam mit vielen Akteuren dann auch zur Zufriedenheit aller bzw. zur Sicherstellung des Schulangebotes vor Ort erledigt wissen.
Frau Ministerin, gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage, da wir gerade so schön unterbrochen hatten? Dann brauchen wir die Zeit gar nicht zu starten.
Ihr müsst nicht immer so aufgeregt sein. Die Ministerin hat sehr sachlich gesprochen, ich danke dafür ausdrücklich. Da kann man doch einmal eine Frage stellen – gerade nach dem, Frau Ministerin, was Sie soeben gesagt haben, dem ich ja durchaus zustimme.
Um bei dem Begriff der Regierung zu bleiben, dass die „Entfesselung“ auch von solchen Fragestellungen, wie zum Beispiel die Mindestgrößenverordnung im Einzelfall zu prüfen, eine große Rolle spielt, im Sinne der Kinder gut wäre – würde es vor dem Hintergrund nicht auch Sinn machen, dem Begehren des Rates der Stadt Köln stattzugeben und darüber nachzudenken, da, wo aufgrund der vorhandenen Schulgebäude alte Real- und Hauptschulen vorhanden sind und der Wunsch besteht, sich umzuwandeln, über eine Flexibilisierung und eine Entfesselung nachzudenken? Könnten Sie sich vorstellen, dass es neben dem von Frau Gödecke dargestellten berechtigten Interesse des ländlichen Raumes auch eine Möglichkeit wäre, das mitzudenken?
Lieber Herr Ott, ich kann Ihnen jetzt als Ministerin und ich kann Ihnen als Kölnerin antworten. Ich weiß um die Kölner Schulentwicklungsplanung. Die habe
Bevor ich hier an eine Gesetzänderung, die für diesen besagten Fall in Köln notwendig wäre, gehe, würde ich doch die Stadt Köln eher bitten, nach weiteren Lösungen, die es nämlich auch gibt, Ausschau zu halten bzw. diese auch einmal in Betracht zu ziehen und sich hier nicht einen schlanken Fuß zu machen und sich immer nur an das Ministerium zu wenden.
Frau Ministerin, Sie kriegen die Redezeit, die hier sofort wieder abgebildet wird. Wir hatten sie angehalten, wie wir das immer machen, und jetzt kriegen Sie die verbliebene Redezeit wieder. Dann haben Sie noch 1:31 Minuten, und wenn Sie mehr Zeit brauchen – die Landesregierung hat das Recht –, nehmen Sie sie bitte in Anspruch.
Es geht um die Zahlen. Die Zahlen sehen nicht gut aus, das wissen wir. Und wenn sie sich entsprechend weiterentwickeln, dann würden in Zukunft viele Gemeinden de facto tatsächlich ein solches Schulangebot nicht mehr vorhalten können. Das zwingt uns jetzt hier auch an der Stelle – insofern hat Herr Ott recht –, pragmatisch zu handeln.
Zu einer wahrhaftigen Politik gehört aber ebenso die Verpflichtung, die innere Qualität der Angebote zu sichern und Eltern gegenüber Transparenz zu wahren. Natürlich spielt für Eltern eine Rolle, dass das Konzept dieser Schulform auch gymnasiale Standards vorsieht. Gleichzeitig ist aber jedem Fachpolitiker und jeder Fachpolitikerin bewusst, dass gerade bei einem integrierten Konzept eine ausreichende Zahl von Kindern der gesamten Leistungsbreite benötigt wird. Das war in der Vergangenheit auch immer die Position von SPD und Grünen.
Deshalb ist diese Prüfung, ob und wie wir das umsetzen, was die gymnasialen Standards anbelangt, richtig. Auf ein solches sachorientiertes Vorgehen müssen sich auch die Eltern verlassen können. Ganz sicher darf aufgrund dieser zu klärenden Fragen nicht schlimmstenfalls billigend in Kauf genommen werden, dass kleine Kommunen ihr letztes weiterführendes Schulangebot verlieren.
Sollte also das Parlament den Antrag beschließen, wird die Landesregierung zeitnah eine schrittige rechtliche Umsetzung vornehmen und hierbei ergebnisoffen inhaltliche Fragen prüfen. – Herzlichen Dank.