Protokoll der Sitzung vom 20.12.2017

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Einzelplan 14. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/1514, den Einzelplan 14 unverändert anzunehmen. Sie kennen das Prozedere. Wir stimmen demzufolge jetzt über den Einzelplan 14 ab. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen – demzufolge keine. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Einzelplan 14 in zweiter Lesung angenommen.

Wir sind damit mit den beiden Abstimmungsturns durch.

Ich rufe auf:

Einzelplan 04

Ministerium der Justiz

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/1504

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin erhält für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Kapteinat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! So enttäuschend der Haushalt in vielen Bereichen ist – im Justizplan gibt es viele neue Stellen. Das ist erst einmal gut. Dabei sind auch viele sinnvolle Stellen, die wir zum Teil selbst schon so gefordert haben, zum Beispiel im Nachtragshaushalt 2017, und die wir daher ausdrücklich unterstützen.

Exemplarisch nenne ich die Stellen, die an den Verwaltungsgerichten geschaffen werden sollen. Das entspricht ziemlich genau unserer Forderung aus dem Nachtragshaushalt 2017 – eine gute und vor allem notwendige Maßnahme. Gerade die Verwaltungsgerichte sind derzeit besonders belastet. Stellen in der Justizverwaltung sind gute Stellen, die dringend gebraucht werden und die die Menschen entlasten, die dort unter Hochdruck sicherstellen, dass unser Rechtssystem seinem hervorragenden Ruf weiterhin gerecht wird.

Leider sind für uns nicht alle Stellen, die im Haushalt 2018 auftauchen, schlüssig und sinnvoll.

Nachdem bereits im Nachtragshaushalt 2017 neue Stabsstellen im Ministerium auftauchten, tauchen nun auch im Haushalt 2018 weitere Stellen im Ministerium auf. Fragen dazu werden ausweichend oder unzureichend beantwortet. Teilweise wird auf fehlende Erhebungen verwiesen. Denn unsere Frage nach tatsächlicher Besetzung einiger Stellen wollte das Ministerium offensichtlich nicht beantworten, wohingegen im Schulbereich extra neue Stellen für Statistiker geschaffen werden. Transparenz sieht anders aus.

Wir haben mittlerweile verstanden, dass der Minister der Justiz bestimmte Dinge gerne dem Ausschuss mitteilt und andere Dinge lieber direkt pressewirksam vermarktet. Das ist ein zweifelhafter Umgang mit dem Parlament, aber sicherlich eine bewusste Entscheidung. Wir können aber nur einem Haushalt zustimmen, der für uns klar und verständlich ist und bei dem alle Fragen beantwortet werden, insbesondere wenn wir wegen fehlender Unterlagen nur einen sehr kurzen Beratungszeitraum haben.

Gleichwohl haben wir konstruktive Mitarbeit versprochen und werden daher nicht gegen den Haushalt stimmen, sondern uns enthalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kapteinat. – Für die CDU-Fraktion erhält Frau Kollegin Erwin jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den ersten Justizhaushalt der neuen Landesregierung. Der Justizetat für das Jahr 2018 ist nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung, nein, manche sagen sogar, es ist ein Schritt mit einem Siebenmeilenstiefel.

Mit dem Haushaltsentwurf 2018 treten wir nicht nur den Versäumnissen der rot-grünen Regierungsjahre entgegen, sondern wir läuten den Kurswechsel ein und stellen die Weichen in Richtung Zukunft für einen Neustart in der Sicherheitspolitik der Justiz. Nach Jahren des Kaputtsparens und der Mangelverwaltung räumen wir mit den Fehlentwicklungen der rotgrünen Vorgängerregierung auf.

Wir wollen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens in den Rechtsstaat wiederherstellen. Wir wollen der übermäßigen Belastung der Justiz in Nordrhein-Westfalen, die wir vorgefunden haben, aktiv begegnen und Maßnahmen einleiten, die einen Abbau eben dieser Belastungen mit sich ziehen. Dafür schaffen wir die sachlichen und personellen Voraussetzungen.

Wir wollen, dass die Justiz wieder so ausgestattet ist, dass sie ihren verfassungsgemäßen Auftrag als dritte Staatsgewalt wahrnehmen kann. Wir wollen einen funktionierenden Rechtsstaat, in dem Recht und Gesetz durchgesetzt werden. Deshalb stärken wir die Justiz in Nordrhein-Westfalen durch neues Personal. Wir räumen mit den rot-grünen Altlasten auf und schaffen insbesondere 1.135 neue Stellen. Das ist der größte Personalzuwachs im Justizbereich seit Jahrzehnten.

Allein 83 Stellen für Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und 86 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden neu geschaffen. Damit setzen wir ein klares Zeichen, um der übermäßigen Belastung der Justiz gerecht zu werden, die Bürgernähe der Justiz in Nordrhein-Westfalen wieder zu stärken und eine konsequente Strafverfolgung zu sichern.

Durch 25 neue Richterstellen der Verwaltungsgerichtsbarkeit begegnen wir zudem den Herausforderungen, die zur Bewältigung der Klagewelle in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie im Asylbereich erforderlich sind.

Bemerkenswert sind auch die über 900 neuen Stellen im nichtrichterlichen Dienst. Zur Verbesserung der Sicherheit in unseren Justizvollzugsanstalten werden insgesamt 237 neue Stellen geschaffen.

Aber damit nicht genug! Wir verschließen die Augen auch nicht vor den weiteren Zukunftsaufgaben im Justizbereich, sondern wir packen sie an. So modernisieren wir die Justiz auch außerhalb des Bereichs Personal und bringen die Digitalisierung der Justiz in Nordrhein-Westfalen voran. Neben 67 neuen Stellen im IT-Bereich werden 3,3 Millionen € für Aushilfen zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich werden 11,2 Millionen € für die Informationstechnik der Justiz sowie Sachmittel für den elektronischen Rechtsverkehr in Höhe von 29,3 Millionen € bereitgestellt. Dadurch beschleunigen wir die unter Rot-Grün nur schleppend vorangeschrittene Digitalisierung und ermöglichen so eine dienstleistungsorientierte und moderne Justiz, die den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist.

Einen weiteren Schwerpunkt legen wir auf den Opferschutz. Wir haben die dringende Notwendigkeit der direkten Opferunterstützung erkannt und unser Land mit der Ernennung der ersten Opferschutzbeauftragten zu einem Vorbild für andere Bundesländer gemacht.

Weitere wichtige Bausteine im kommenden Haushaltsjahr stellen die Stärkung des Justizvollzugs, die Offensive bei der Terrorismusbekämpfung, eine Ausweitung der Nachwuchsgewinnung sowie die Stärkung der Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime dar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine bürgernahe, moderne und leistungsfähige Justiz ist für den Wirtschaftsstandort NRW von immenser Bedeutung. Der Haushaltsentwurf 2018 macht deutlich, dass der Justiz in Nordrhein-Westfalen endlich wieder ein besonderer Stellenwert eingeräumt wird. Er ist ein klares Bekenntnis zur dritten Staatsgewalt, ein klares Bekenntnis zu einem funktionierenden Rechtsstaat. Mit dem Haushaltsentwurf 2018 legen wir den Grundstein für die richtigen und notwendigen Investitionen im Justizbereich und gestalten die Zukunft der Justiz in Nordrhein-Westfalen neu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU, der FDP und Rainer Schmeltzer [SPD])

Vielen Dank, Frau Kollegin Erwin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Biesenbach, Sie erwarten wahrscheinlich kein Lob von mir, bekommen aber so kurz vor Weihnachten trotzdem eines. Ich will noch einmal

sagen: Ich begrüße es ausdrücklich, dass hier mehr Stellen im Bereich der Justiz, bei den Richterinnen und Richtern, bei den Staatsanwaltschaften geschaffen werden.

Letztendlich führen Sie damit einen Trend fort, den wir in rot-grüner Zeit schon eingeleitet haben. Auch wir haben mit den letzten Haushaltsplänen, insbesondere auch nach der Silvesternacht 2015, ordentlich beim Personal draufgelegt. Ich finde es aber gut, dass Sie diesen Trend fortsetzen und mehr Personal einstellen.

Ich begrüße auch, dass Sie die Stelle einer Opferschutzbeauftragten geschaffen haben. Denn ich halte es für wichtig – das sage ich schon seit Längerem –, den Fokus in der Innen- und Rechtspolitik ein Stück weit zu verändern. Wir beschäftigen uns bei Straftaten immer viel mit den Täterinnen und Tätern, aber eigentlich müssen wir auch die Opfer in den Mittelpunkt stellen,

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

um herauszufinden: Was können wir eigentlich für die Menschen tun, die Opfer einer Straftat geworden sind, und wie können wir die Opfer unterstützen? Insofern finde ich die Einrichtung einer solchen Stelle erst einmal vom Grundsatz her sehr richtig.

Dabei kritisiere ich allerdings – das kennen Sie aus dem Ausschuss – eine Rechenoperation im Haushaltsplan, mit der offensichtlich Stellenanteile vom Justizvollzugsbeauftragten zur Opferschutzbeauftragten gegangen sind. Das finde ich falsch.

Sie haben im Ausschuss gesagt, dass es eine Rückläufigkeit der Eingänge beim Justizvollzugsbeauftragten geben würde. Das habe ich mir dann noch mal angeschaut. Ja, es stimmt, es gab in den letzten Jahren tatsächlich einen Rückgang. Aber ich frage Sie auch: Haben Sie versucht herauszufinden, woran es liegt, zumal momentan die Belegung in den Justizvollzugsanstalten wieder ansteigt? Wir haben also wieder eine stärkere Belegung; demzufolge muss man aus meiner Sicht davon ausgehen, dass es auch wieder mehr Eingaben geben wird.

Deshalb finde ich es falsch, beim Justizvollzugsbeauftragten zu kürzen und zwei Stellen gegeneinander auszuspielen, die beide in ihrer Funktion für den Bereich der Justiz wichtig sind. Beides gegeneinander auszuspielen, ist nicht richtig.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Unter dem Aspekt der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit möchte ich noch etwas anderes ansprechen. Im Einzelplan 04 haben Sie 22 neue Stellen für eine „Gruppe zur Steuerung, Überwachung und Optimierung der bedarfsgerechten Verwendung der Ressourcen im Justizvollzug“ eingeplant. Das mag als Aufgabe erst mal sehr sinnvoll sein.

Aber wenn Sie uns dann im Ausschuss sagen – ich zitiere aus der schriftlichen Antwort des Justizministeriums auf meine Fragen –, „die genaue organisatorische Ausgestaltung wird derzeit ebenso wie die inhaltliche Konkretisierung erarbeitet“, dann muss ich ehrlich sagen: Das hat mit Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit nicht mehr viel zu tun, und das finde ich auch nicht richtig.

Mich wundert auch ein Stück weit, dass die Abgeordneten von CDU und FDP dazu nichts sagen, weil sie in erster Linie Abgeordnete sind, die die Regierung kontrollieren, und nicht nur die regierungstragenden Fraktionen. Ich finde, es kann nicht sein, dass man Geld einstellt, ohne zu sagen, wofür es ist.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Im Bereich der Justiz haben wir in den nächsten Jahren wirklich große Herausforderungen vor uns. Ich will einmal den Bereich der Investitionen in den Gebäudebestand nennen. Da bin ich sehr gespannt, ob die im Einzelplan 04 eingeplanten Mittel wirklich reichen werden, um den Investitionsstau tatsächlich abzuarbeiten.

Das andere große Thema, das ansteht, ist die Digitalisierung, also die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs und die Einführung der elektronischen Akte. Im September habe ich im Ausschuss nachgefragt, also ziemlich zu Beginn unserer Ausschusssitzungen, und da wurde mir gesagt: Ja, wir machen einen Masterplan, der Ende November, spätestens im Dezember dieses Jahres vorgestellt wird. – Bisher habe ich davon nichts gesehen. Es ist aber eine der großen Aufgaben, die wir vor uns haben, und ich bin gespannt, wie es weitergeht.

Aber nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf Bundesebene stehen uns sehr wichtige rechtspolitische Diskussionen bevor. Wie ist zum Beispiel die Position des Justizministers zur Veränderung von § 219a Strafgesetzbuch? Herr Laschet sagt uns hier immer, er will wieder dafür sorgen, dass NordrheinWestfalen auf Bundesebene wahrgenommen und vertreten wird. Was heißt das denn in Bezug auf die Rechtspolitik? Herr Biesenbach, wie positionieren Sie sich zu diesen rechtspolitischen Fragen, die auch gesellschaftspolitische Fragen darstellen?

(Monika Düker [GRÜNE]: Das würde ich auch mal gern wissen!)

Was ist denn mit dem Thema „Informationen für Frauen über Schwangerschaftsabbrüche“? Kann es sein, dass Ärzte dafür angezeigt werden? Ich finde: Dafür brauchen wir eine rechtspolitische Diskussion. Ich möchte dann auch die Position des Ministers hören, denn gerade findet eine aktuelle Diskussion im Bundesrat statt.

Auch zum Thema „Musterfeststellungsklage“ bzw. „Gruppenklage“ wird gerade eine aktuelle Diskussion

auf Bundesebene geführt. Die grüne Bundestagsfraktion hat dazu bereits einen Gesetzentwurf eingebracht.

Die Redezeit.