Wir wollen die Voraussetzungen für exzellente Forschung weiter verbessern. Dabei wollen wir statt einer punktuellen Erhöhung der Zuschüsse für einzelne Mitgliedsinstitute von außeruniversitären Forschungsgemeinschaften vielmehr strukturelle Impulse geben, die in der Forschung von besonderer Bedeutung sind. Das gilt gerade auch mit Blick auf andere Mittelgeber.
Im Einzelnen heißt das, wir werden ab 2018 den Zuschuss zum Grundhaushalt der Fraunhofer-Gesellschaft – Betriebsausgaben und Investitionen sind hier gemeint – um 1,6 Millionen € erhöhen. Zusätzlich wird die Finanzierung von Grundstücken und Baumaßnamen von Bund-Länder-finanzierten Einrichtungen sichergestellt. Für diese neuen Maßnahmen haben wir für 2018 einen Ansatz in Höhe von 6,4 Millionen € eingeplant.
Zudem wird die zentrale Titelgruppe der Forschungsförderung um 3 Millionen € aufgestockt, mit der Mittel der EU-Strukturfonds landesseitig kofinanziert werden können.
Das Rückkehrerprogramm für hochqualifizierten Forschernachwuchs aus dem Ausland wird ab 2019 aufgestockt und mittelfristig verdoppelt.
Noch eine letzte Bemerkung zum Thema „Frauen in der Wissenschaft“: Wir haben uns darüber schon im Ausschuss ausgetauscht. Man muss sich nur einmal die gesamten Statistiken ansehen, um festzustellen, wie die Situation generell an deutschen Universitäten und auch an Universitäten in Nordrhein-Westfalen aussieht. Dann weiß man, dass man da noch etwas tun muss. – Vielen Dank.
Gabriele Hammelrath (SPD) Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir kommen zum Thema „Weiterbildung“. Damit wird es nahezu vorweihnachtlich. Denn im Bereich „Weiterbildung“ gibt es seit vielen Jahren eine große Einigkeit über die Themen und die Ausstattung mit Haushaltsmitteln. Das ist lange Tradition.
Tradition hatte in den letzten Jahren auch die Rücknahme der Kürzungen. Auch diese ist hier zu begrüßen; denn die neue Regierungsmehrheit hat tatsächlich das fortgeführt, was SPD und Grüne in den letzten Jahren erfolgreich gemacht haben. Wir haben sie damals um 10 % zurückgenommen, jetzt werden sie um 5 % zurückgenommen. Damit sind wir bei einem Haushaltsvolumen – jetzt fängt es an, nicht mehr ganz so positiv zu sein – wie vor 15 Jahren.
Hier wird auch das erste Problem deutlich. So anerkennenswert diese Bemühungen sind und so sehr wir uns sicherlich alle gemeinsam darüber freuen, dass die Weiterbildungseinrichtungen jetzt über deutlich mehr Geld verfügen, so ist noch viel zu tun. Das wird auch im Haushaltsentwurf deutlich; denn wir müssen eine Reihe von Stellen noch verbessern. Ich hoffe, dass das in der gleichen Einigkeit geschieht, wie wir sie bis jetzt aufgebracht haben.
Wir haben hier Sätze für hauptamtliches Personal. Sie sind bei Weitem nicht kostendeckend. Das heißt, dass die Träger der Weiterbildungseinrichtungen zu jeder Stelle, die ihnen zur Verfügung gestellt wird, einen erheblichen Eigenbeitrag leisten müssen. Das stellt gerade kleinere Träger vor eine große Aufgabe. Wir müssen unbedingt die Sätze an das anpassen, was real für diese Stellen benötigt wird.
Ein anderes ganz wichtiges Thema, das wir alle einheitlich sehen, betrifft die Vergütung der freiberuflichen Honorarkräfte. Wir haben auch hier sehr niedrige Beträge im Haushalt angesetzt, die es bei Weitem nicht ermöglichen, dass die Honorarkräfte ihrer Ausbildung und den Notwendigkeiten zur Erhaltung ihres Lebensunterhalts entsprechend bezahlt werden können. Hier müssen wir dringend an die reale Entwicklung anpassen, insbesondere weil wir indirekt und die Träger sehr direkt Druck aus den Sozialsystemen und von den Rentenkassen erhalten.
Das sind Zukunftsaufgaben, die auf jeden Fall anzugehen sind. Das ist noch nicht an diesem Haushalt abzulesen, das wird aber hoffentlich gemeinsam an den nächsten Haushalten abzulesen sein.
Bezüglich der Frage, ob das nicht vielleicht eine zu große Forderung dieser Weiterbildungseinrichtungen ist, sollten wir uns einmal die Relationen anschauen, die im lebenslangen Lernen an Haushaltsmitteln aufgebracht werden.
Der Bildungshaushalt ist zu Recht so groß. Darin stehen 18 Milliarden €. Wir haben zusätzlich die Milliarden, die sinnvollerweise im Hochschulbereich angesetzt werden. Wir haben noch in anderen Bereichen Mittel für Qualifizierung.
In Relation zu den 110 Millionen €, die die Weiterbildung erhält – auch diese ist ja ein großer Bereich der Bildungskette –, kommen Milliardensummen zusammen, was schon seit Jahren, ja fast seit Jahrzehnten zu einer Ungleichheit zwischen den ersten 30 Jahren des Lebens und den zweiten 30 Jahren führt, die man mindestens noch berufstätig ist und dringend für Nachqualifizierungen braucht, gerade in der heutigen Zeit, die sehr wissenschaftsgetrieben und veränderungsorientiert ist.
Insofern ist es absolut geboten, dass im Bereich Weiterbildung in den nächsten Jahren deutliche Zuwächse zu verzeichnen sind. Ich hoffe, wie ich schon anfangs bemerkt habe, dass wir das in den nächsten Jahren gemeinsam angehen werden. Wir sind auf jeden Fall dazu bereit. Ich freue mich jetzt schon auf die nächsten Haushaltsberatungen. – Danke schön.
Lieber Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In seiner Regierungserklärung hat Ministerpräsident Armin Laschet das Leitbild vom Aufstieg geprägt. Einerseits soll Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich aufsteigen, zum anderen geht es der neuen Landesregierung um den individuellen Aufstieg durch Bildung.
Dass Aufstieg durch Bildung möglich ist, sei das große Versprechen einer offenen und demokratischen Gesellschaft und beschreibe in besonderer Weise den nordrhein-westfälischen Traum. Diese Bildsprache fasziniert mich und motiviert mich stark.
Ich freue mich sehr, dass mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Klaus Kaiser und seiner expliziten Zuständigkeit für das Thema die Weiterbildung aus ihrem politischen Schattendasein geführt wird. Um das lebenslange und das berufsbegleitende Lernen zukünftig besser fördern zu können, will die neue Landesregierung eine verlässliche Finanzierung sichern und neue Modelle der Weiterbildung ermöglichen.
Bereits im Nachtragshaushalt für 2017 wurde die Rücknahme des verbliebenen Konsolidierungsbeitrags von 5 Millionen € für die Weiterbildung vorgenommen. Dass dies im Haushalt 2018 verstetigt wird, zeigt ein konsequentes und deswegen glaubwürdiges Regierungshandeln. Die Resonanz in der Weiterbildungswelt ist durchweg positiv. Diese Haushaltspolitik der neuen Landesregierung führt seitens der unterschiedlichen Akteure zu einem Mehr an Vertrauen in die Politik.
Meine Damen und Herren, Bildung ist ein zu hohes Gut, als dass man sie dem Parteienstreit überlassen dürfte. Es geht um die Chance auf lebenslanges Lernen, das gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Es geht um die zweite Chance, Schulabschlüsse nachzuholen, um am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt besser partizipieren zu können. Es geht um Sprachkurse, Integrationskurse, Bildungsberatung, wertebezogenes Lernen, um Bildungsangebote, die religiöse und weltanschauliche Sinnhorizonte eröffnen,
und natürlich geht es um politische Bildung, die auch angesichts der morgen stattfindenden Aktuellen Stunde zum Thema „Antisemitismus“ so sehr nötig ist.
Das nordrhein-westfälische Weiterbildungsgesetz mit der darin definierten kommunalen Pflichtaufgabe, Erwachsenenbildungsangebote vorzuhalten, ist im Ländervergleich ein qualitativer Vorteil für NordrheinWestfalen. Diesen wollen wir ausbauen. Im Gespräch mit den freien, den kirchlichen und den verbandlichen Trägern sowie mit den Volkshochschulen werden wir dieses Aushängeschild weiterentwickeln.
Ich freue mich sehr auf die konstruktive Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der unterschiedlichen Fraktionen dieses Hauses, die sich im Ausschuss bereits angedeutet hat, und ich kann bestätigen, dass wir die vorweihnachtliche Stimmung vielleicht weiterführen können. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich zunächst der Kollegin Hammelrath anschließen. Wir haben jetzt im Haushalt ein wenig ein Auf und Ab. Am Anfang, im Bereich der Kultur, gab es insgesamt schon eine große Zustimmung zu der Linie. Jetzt sind wir bei der Weiterbildung. Auch Herrn Stamp kann ich in der Frage fröhlich anschauen, aber besonders die Ministerin und auch den Parlamentarischen Staatssekretär. Ich freue mich, dass die Linie tatsächlich weitergeführt wird, dass wir fraktionsübergreifend die Kultur der Gemeinsamkeit in Sachen Weiterbildung weitertragen.
Insofern ist es richtig, dass Minister Stamp fröhlich schaut, denn die Weiterbildung war und ist maßgeblich daran beteiligt, die Integrationsaufgaben in diesem Land zu meistern. Die haben angepackt, als die Aufgaben gekommen sind. Deswegen ist es gut und richtig, dass sie weiter gestärkt wird.
Frau Hammelrath hat schon darauf hingewiesen: Wir haben den Konsolidierungsbeitrag gesenkt. Das ist gut, richtig und begrüßenswert. Wir stimmen dem zu, dass dies jetzt auch konsequent fortgeführt wird. Deswegen freue ich mich in der Tat, dass mit Klaus Kaiser als Parlamentarischer Staatssekretär jetzt ein ausgewiesener Experte der Weiterbildung diese Aufgabe verantwortlich in der Koordination hat und diese Gemeinsamkeit so weitergeführt wird.
Es ist wichtig, dass wir der Weiterbildung in ähnlicher Weise kooperativ zur Seite stehen. Wir haben schon ein Gespräch mit dem Gesprächskreis der Weiterbildung geführt. Die Idee, eine Landesstrategie für die Weiterbildung zu entwickeln, findet unsere ausdrückliche Zustimmung. Es sind schon Teilstrategien zum Thema „Digitalisierung“ vorgelegt worden, aber die wesentlichen Punkte, die der Weiterbildung wichtig sind, will ich noch einmal nennen und unterstreichen, weil es ganz zentral um Teilhabe und soziale Gerechtigkeit geht.
Wir müssen uns über neue Formate und über die Zielgruppen, über die Frage der Anerkennungsfähigkeit in der Finanzierung, auch der Beratung innerhalb der Weiterbildung unterhalten. Wir haben uns vorgenommen, das gemeinsam zu tun. Das finde ich gut und richtig. Ich möchte hier noch einmal die Bestrebung unterstützen, dass wir zu einer neuen Finanzierung kommen müssen. Auch dass die Supportstelle im Landesinstitut in Soest weiter ausgebaut worden ist, dass sie bestehen bleibt, dass dort ein Ankerpunkt ist, kann ich nur begrüßen.
Einen Punkt sollten wir uns gemeinsam vornehmen, und zwar die Honorare in der Weiterbildung. Das hat in der Tat unterschiedliche Stränge, ist aber ein großes Frustelement bei vielen, vor allem bei denjenigen, die in unterschiedlichen Kursen ihre Arbeit in gleicher Art und Weise leisten. Wir wissen alle um die Not im Augenblick, um die Frage des Sozialversicherungsrechts, um die Fragen der Honorarperspektiven insgesamt. Da sind wir als Politik gefordert, die Weiterbildung zu stärken. Das werden wir gemeinsam tun; da bin ich mir sehr sicher.
Deswegen stimmen wir diesem Teilaspekt des Haushalts ganz klar zu und freuen uns auf die weiteren Beratungen, um das Konzept weiterzuentwickeln. Vielen Dank für die Bereitschaft zur Kooperation.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe meinen kleinen Weiterbildungskurs dieses Jahr schon hinter mir und gelernt, auf rutschigen Flächen nicht so schnell zu joggen. Insofern möchte ich das an der Stelle, wo wir hier alle so vorweihnachtlich sind, als komischen Einstieg nutzen.
Bei diesem Themenfeld ist klar, dass wir uns weitgehend einig sind. Das wurde eben auch deutlich, besonders durch die Beiträge von Frau Beer und von Frau Hammelrath. Wir haben mit 111 Millionen € für die 460 Einrichtungen, die unter dem Weiterbildungsgesetz arbeiten, eine angemessene Finanzierung für die Weiterbildung möglich gemacht.
Wichtige Themen wurden eben schon angesprochen; ich will das kurz halten. Die Digitalisierung wollen wir stärker aufnehmen. Ich habe mich im Gesprächskreis der Weiterbildung über die Ansätze im Bereich der Digitalisierung, die wir verstärken wollen, sehr gefreut.
Das gilt auch für die Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes, das an der einen oder anderen Stelle noch reformbedürftig ist und angepasst werden muss. Auch da werden wir die Digitalisierung in der Weiterbildung stärker nutzen.
Ich freue mich auch, dass wir hier gemeinsam über Parteigrenzen hinweg die Bedeutung der Weiterbildung erkennen. Frau Kollegin Beer hat die Bedeutung der Integration, der Sprachkurse schon erwähnt.
Ich will hinzufügen, dass wir die politische Bildung, die wir unter dem Weiterbildungsgesetz durchführen und meiner Meinung nach in einer stärker polarisierenden Gesellschaft immer wichtiger wird, und das
Thema „Chancengerechtigkeit“ bei diesem Haushaltspunkt berücksichtigen müssen. Denn es geht auch darum, Bildungsabschlüsse über Weiterbildung nachholen zu können.
Grundsätzlich sind wir uns sehr einig. Ich finde, es ist an dieser Stelle eine gute Kultur, dass wir gemeinsam über Parteigrenzen hinweg daran arbeiten und in der Diskussion mit den Trägern – auch in diesem Jahr wieder bei der Weiterbildungskonferenz – diese Punkte ganz konkret angehen werden.