Protokoll der Sitzung vom 28.02.2018

Es geht doch hier um Abgrenzung, um Abschottung. Genau das steckt auch in dem Antrag der AfD, das muss man sehr deutlich sagen. Dass Sie von Menschenfreundlichkeit sprechen, ist wirklich eine Zumutung.

(Zuruf von der AfD: Inländerfreundlichkeit!)

Auf den nächsten Punkt haben die Kolleginnen und Kollegen schon hingewiesen, nämlich dass dieser Antrag durcheinander und fachlich unsauber ist. Von wem reden Sie eigentlich? – Von Ausländern, ausländischen Kindern, von Migranten und Migrantinnen. Das bringen Sie regelmäßig durcheinander und verwenden es auch gegeneinander, so wie es Ihnen gefällt und wie es in Ihre Zielrichtung einer negativen Emotionalisierung gegen Menschen passt. Sie zeichnen bewusst Bilder, hätten aber die Chance, andere Bilder wahrzunehmen.

Ich möchte von zwei Schulen in Nordrhein-Westfalen berichten, die wie viele andere Schulen hervorragend arbeiten und genau das tun, die den Deutschen Schulpreis errungen haben.

Die Schule Kleine Kielstraße im Dortmunder Norden hat eine Migrantenquote von nahezu 100 %. Trotzdem stimmt die Leistung. Dort geht man gewinnend mit Vielfalt um, und das Schulklima stimmt. All das findet vor allem in einem Stadtteil statt, der von Armut geprägt ist. Die Nationalität ist nicht ausschlaggebend, sondern die soziale Lage der Menschen. Dem Punkt müssen wir uns widmen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Deswegen brauchen diese Schulen mehr Unterstützung. Es geht um Stadtentwicklung und Stadterneuerung, darum, die Kompetenzen der Jugendhilfen, Familienhilfen, Sozialhilfen und der Arbeitsagentur zusammenzubringen. Das wissen wir von der kommunalen Ebene. Es ist eine Herausforderung, diese Unterstützungsstruktur zu gewährleisten, um den Kindern alle Chancen zu bieten. Diese Schulen meistern genau jene Herausforderungen und führen Kinder mit und ohne Migrationshintergrund zu hervorragenden Ergebnissen.

Sehen wir uns das Genoveva-Gymnasium in Köln an. Vielleicht hätten Sie für die Umsetzung an Ihrer Schule da einmal hospitieren sollen, Herr Seifen. Das wäre vielleicht eine Maßnahme gewesen.

(Beifall von den GRÜNEN – Arndt Klocke [GRÜNE]: Ja!)

Dieses Gymnasium mit 70 % Migrantenquote – ich finde das Wort eigentlich unmöglich und frage, was denn durch „Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund“ definiert wird; dazu komme ich gleich noch einmal – hat auch den Deutschen Schulpreis erhalten, weil es so gelingend und so gut mit der kulturellen Vielfalt, mit der vielfältigen Herkunft umgeht, die Leistung stimmt und Kinder nicht benachteiligt werden.

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Das ist das Wichtige, und darum geht es.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deswegen muss man die Schulen unterstützen, aber nicht Kinder wegschicken. Was soll denn der Unfug?

(Beifall von den GRÜNEN)

Wollen Sie jetzt Kinder aus Kranenburg – übrigens hat IT.NRW heute wunderbar in einer Statistik …

Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich möchte gerne weiterreden. – Heute hat die Statistik deutlich gemacht, dass die Schulen in Kranenburg einen Migrantinnenanteil von 33,3 % haben.

(Zuruf von der CDU)

Bringen wir jetzt Kinder nach Brakel, weil es dort nur 2,6 % sind, oder vielleicht ins ostwestfälische Borgentreich, wo es nur 2 % sind? Das ist doch Unfug! Es ist Unfug, was Sie in diesem Antrag zusammengebracht haben.

(Zurufe von der AfD)

So stellt sich auch die Frage nach Bussing und Verteilung. Das geht so nicht, das ist nicht zielführend. Sie müssen schon fachlich arbeiten, damit man Ihre Anträge überhaupt ernst nehmen kann.

(Zuruf von der AfD)

Hier geht es um Emotionalisierung gegen Menschen. Hier geht es um Ausgrenzung. Das ist sehr deutlich.

Ich bin dankbar, dass die anderen Kollegen und Kolleginnen das auch so sehen und wir diesen Antrag daher gemeinsam ablehnen, der Überweisung aber natürlich zustimmen werden.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Dr. Stamp in Vertretung von Frau Ministerin Gebauer das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der AfD kann eigentlich nur Unverständnis hervorrufen.

Zum einen besteht in Deutschland und in NordrheinWestfalen die allgemeine Schulpflicht. Zur Erfüllung dieser Schulpflicht möchte das Land insbesondere eine möglichst wohnortnahe Beschulung aller Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrer ethnischen Herkunft sicherstellen.

Zum anderen erübrigen sich zentrale Forderungen des Antrags; es ist hier schon mehrfach vorgetragen

worden. Bereits jetzt wird vor Beginn des Schuleintritts, egal welcher Herkunft die Kinder sind oder welche Familiengeschichte sie haben, festgestellt, ob ihre Deutschkenntnisse ausreichen, um dem schulischen Unterricht folgen zu können. Wird dabei erkannt, dass die Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind, werden alle betroffenen Kinder schon vor dem Schuleintritt, unabhängig von ihrem Hintergrund, durch Sprachförderkurse entsprechend vorbereitet. Diese Förderung wird, wenn nötig, auch nach dem Schuleintritt im Rahmen des Förderunterrichts fortgesetzt.

Selbstverständlich haben wir zudem die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler im Blick, die erst später in unser Bildungssystem eintreten. Auch für sie haben wir flexible und bedarfsgerechte Konzepte zur Deutschförderung. Mit der geplanten Änderung des Erlasses zur Deutschförderung wollen wir Schulen zeitnah explizit wieder mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Die Schulen sollen die Deutschförderung nach den Bedürfnissen der jungen Menschen und der Situation vor Ort gestalten können.

Unser erklärtes Ziel in Nordrhein-Westfalen ist: Wir möchten allen Kindern gleichermaßen die besten Voraussetzungen für den Start in eine erfolgreiche Bildungsbiografie bieten; denn ein Förderbedarf in der deutschen Sprache ist kein charakteristisches Merkmal, das sich mit einer anderen Staatsangehörigkeit oder einem Migrationshintergrund begründen lässt.

Sehr geehrter Herr Seifen, es mag Sie überraschen, aber auch Kinder ohne Migrationshintergrund kann das Erlernen der deutschen Sprache vor große Herausforderungen stellen. Auch bei diesen Kindern ist eine intensive Deutschförderung unerlässlich.

(Helmut Seifen [AfD]: Da haben Sie recht!)

In dem Antrag der Fraktion der AfD ist die Rede von Migranten sowie von nichtdeutschen Schülern und auch von Nichtmuttersprachlern. Diese Begrifflichkeiten führen insgesamt zu unzulässigen Pauschalisierungen.

(Jochen Ott [SPD]: So ist es!)

Es ist mehr als fragwürdig, die – Zitat – „Wahrung und Wiederherstellung des Leistungsniveaus an den Schulen“ pauschal mit einem Migrationshintergrund in Verbindung zu setzen.

(Jochen Ott [SPD]: Richtig! – Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Ich möchte an dieser Stelle zum Beispiel die Ressource betonen, die mehrsprachig aufwachsende Kinder und Jugendliche mitbringen – eine individuelle und auch gesamtgesellschaftliche Ressource in einer globalisierten Welt.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir die beste Bildung für alle Schülerinnen und Schüler im selben Maße im

Blick haben. Um es abschließend unmissverständlich zu sagen: Wir werden keine Standards absenken. Diese Landesregierung will alle Kinder so fördern, dass sie tatsächlich hohe Standards erreichen. Vielen Dank.

(Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Daher kommen wir nach dem Schluss der Aussprache zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/1995 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend –, an den Integrationsausschuss sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Wer diesem Vorschlag so folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD, die Grünen, die CDU, die FDP, die AfD und die drei Fraktionslosen. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Überweisungsempfehlung ist somit einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

6 Halbjahresbericht des Petitionsausschusses

Gemäß § 100 unserer Geschäftsordnung soll der Petitionsausschuss dem Landtag mindestens jährlich mündlich berichten. Entsprechend der bisher geübten Praxis im Haus erteile ich dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Yüksel, zu einem Halbjahresbericht das Wort. Bitte schön, das Mikrofon ist Ihres.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen des Halbjahresberichts des Petitionsausschusses möchte ich zunächst die Gelegenheit nutzen und Ihnen ein paar grundsätzliche und historische Hinweise zum Thema „Petitionen“ geben, um die Arbeit und auch die besondere Stellung des Petitionsausschusses zu verdeutlichen.

Im Jahre 44 vor Christus wurde bekanntlich Caesar in Rom ermordet. Den Quellen zufolge geschah dies während einer Sitzung des Senats, in der dieser sich mit einer Bürgereingabe und Bürgerbittschriften befasst haben soll. Diese Begleitumstände machen eines deutlich: Die Möglichkeit, eine Eingabe an die höchsten staatlichen Stellen richten zu können, ist ein sehr altes bedeutendes demokratisches Anliegen.