Protokoll der Sitzung vom 01.03.2018

Ich eröffne die Aussprache. Die erste Wortmeldung stammt vom Herrn Kollegen Ganzke für die SPDFraktion.

Der Herr Kollege Ganzke, sehr geehrte Frau Präsidentin, bedankt sich für die Worterteilung. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuständigkeitsfragen sind nicht nur bei uns Juristen, also der Berufsgruppe, zu der ich mich auch zähle, oftmals die erste Hürde bei der Bewältigung von Problemen. So ist neben der Prüfung, ob und warum gerade ich für etwas zuständig sein muss, womit feststeht, dass das Problem auch durch mich bearbeitet werden muss, die Frage der Zuständigkeit immer

dann zu diskutieren, wenn wir merken, dass ein zu lösendes Problem, eine zu beurteilende Aufgabe eben nicht zufriedenstellend gelöst bzw. bearbeitet wird.

Genau darum, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, geht es in unserem vorliegenden Antrag: Eine für unser Land Nordrhein-Westfalen überaus wichtige Aufgabe, nämlich die effektive und funktionierende Bekämpfung der Geldwäsche, wird gerade auch aufgrund falscher Zuständigkeitsregeln nicht so bearbeitet, wie es notwendig ist, und nicht so gelöst, wie es erforderlich ist.

Durch Gespräche mit Praktikern, jedoch auch unterstützt durch Zahlen des Bundesfinanzministeriums steht fest, dass bis Ende November 2017 knapp 30.000 Verdachtsmeldungen in Bezug auf Geldwäsche bundesweit bei der jetzt zuständigen Stelle, der erst seit dem letzten Jahr zuständigen Stelle, der Generalzolldirektion in Köln, eingegangen sind. 30.000 Verdachtsmeldungen! Hiervon befinden sich nach den Zahlen, die wir haben, weit über 20.000 Vorgänge in der Bearbeitung oder, besser gesagt: im Bearbeitungsstau.

Deshalb ist es nach unserer Ansicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, wichtig, die Zuständigkeit für dieses Verfahren in den Blick zu nehmen. Es waren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bis zur Umstellung auf die Zollbehörde im letzten Jahr in der Vergangenheit die Landeskriminalämter, die diese Aufgabe in ihrer Zuständigkeit wahrgenommen haben. Sie haben – das will ich besonders für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sagen – diese Aufgabe sehr gut wahrgenommen.

Die sachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landeskriminalämtern nehmen diese Aufgabe seit letztem Jahr nicht mehr wahr, und zwar deshalb, weil der Bundesfinanzminister – damals hieß er noch Schäuble – gesagt hat: Wir wollen das System umstellen von den Landeskriminalämtern auf eine Generalzolldirektion. Diese soll die Arbeit, die die Landeskriminalämter mit Unterstützung durch das Bundeskriminalamt gut gemacht haben, jetzt besser machen – eine Behörde, die nicht mit genügend Personal ausgestattet ist, eine Behörde, die Organisationsstrukturen erst jetzt aufbaut und ein halbes Jahr nach Zuständigkeitsverlagerung Tausende und Abertausende Vorgänge vor sich herschiebt.

Warum ist das auch ein Thema für Nordrhein-Westfalen? Warum ist das ein Thema für die Innenpolitik in Nordrhein-Westfalen?

Wir sind der Ansicht, hier ist die Innenpolitik besonders gefordert. Hier sind Sie, Herr Innenminister Reul, besonders gefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Organisationsstrukturen bei dieser wichtigen Aufgabe der Geldwäschebekämpfung so geändert werden, dass künftig ein reibungsloser Ablauf der Bearbeitung möglich ist, und

das natürlich auch in Nordrhein-Westfalen, damit diese Geldwäscheanzeigen vernünftig abgearbeitet werden.

Für meine Fraktion ist noch wichtiger: Es ist Aufgabe der Innenpolitik in Nordrhein-Westfalen, sich dafür einzusetzen, dass das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, aber auch alle anderen Landeskriminalämter wieder an der Arbeit beteiligt werden, damit dieser kriminalstrategische Schwerpunkt der Bekämpfung der Geldwäsche in NRW nicht untergeht.

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist doch wirklich die Krux an der Geschichte. Wie kann es sein, dass eine Arbeit der Landeskriminalämter, die in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren anerkannterweise sehr erfolgreich gewesen ist, jetzt durch Erlass und seitens des Bundesfinanzministeriums so organisiert wurde, dass wir einen Berg vor uns hinschieben, der uns leider nicht mehr in die Lage versetzt, allen Anzeigen nachzugehen und diese kriminalpräventive Arbeit durchzuführen?

Aus diesem Grund haben wir diesen Antrag gestellt. Wir sehen der Diskussion im Ausschuss interessiert entgegen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Ganzke. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Schnelle.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns hier im Hause einig, dass die Sicherheitsbehörden alle Anstrengungen unternehmen müssen, um eine konsequente und effektive Geldwäschebekämpfung zu ermöglichen.

Wie im Antrag ausgeführt, ist eine effektive Geldwäschebekämpfung für die Bekämpfung von internationalem Terrorismus und Organisierter Kriminalität unentbehrlich. Ich stimme mit dem Kollegen Ganzke auch überein, dass dies natürlich eine Aufgabe oder ein Thema ist, mit dem sich die Innenpolitik und der Innenausschuss hier im Land beschäftigen müssen.

Die Verlagerung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – kurz FIU genannt – vom BKA zum Zoll ist zwischen den Bundesministerien des Innern und der Finanzen auf Wunsch des Finanzministeriums, wie Sie richtig feststellten, aber auch mit Zustimmung des BKA zur Entlastung des BKA und der dortigen Konzentration auf die polizeilichen Kernaufgaben vereinbart worden.

Aufgabe der FIU ist die Entgegennahme sogenannter Geldwäscheverdachtsmeldungen und die Weiterleitung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, nicht jedoch die Führung der entsprechenden

kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Die Geldwäschezentralstelle ist damit von ihrem Charakter her als Meldestelle und als Verwaltungsbehörde angelegt. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden jedoch weiterhin im Dezernat 13 unseres LKA geführt, und damit ist unser LKA weiterhin mit der Bekämpfung dieser Angelegenheit, den Geldwäscheverdachtsanzeigen, bedacht.

Richtig ist auch, dass die neue FIU bei der Generalzolldirektion in Köln derzeit nicht in der Lage ist, die anfallenden Geldwäscheverdachtsmeldungen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Analyse in der gebotenen Quantität und Qualität zeitnah an die Strafverfolgungsbehörden bei den Ländern weiterzumelden.

Unzutreffend ist die Behauptung im Antrag, die FIU habe keinerlei Zugriff auf relevante polizeiliche Datenbanken. Die FIU hat Zugriff auf die vorgeschriebenen polizeilichen Datenbestände, wie sie im Geldwäschegesetz vorgesehen sind, und sie hat Zugriff auf die in INPOL gespeicherten Daten. Das ist auch technisch umgesetzt. Inwieweit weitere polizeiliche Daten dem Zoll zur Verfügung gestellt werden können, wäre sicherlich einer Prüfung wert.

Aber auch, wenn die FIU nur eine Art Melde- oder Weiterleitungsstelle ist, muss natürlich diese Steuerungs- und Verwaltungsfunktion der FIU kompetent und zeitnah wahrgenommen werden. Um dies zu erreichen, treffen sich heute und morgen Vertreter der Polizeien von Bund und Ländern bei der FIU in der Generalzolldirektion Köln, um gemeinsam die weiteren erforderlichen Maßnahmen abzustimmen und die volle Arbeitsfähigkeit der FIU beim Zoll schnellstmöglich herzustellen. Sie sehen daher, dass auch die zuständigen Fachleute die Probleme erkannt haben und angehen. Ich denke, diesen Prozess sollten wir abwarten.

Festzustellen ist auch, dass die neue FIU erst seit Mitte letzten Jahres ihren Betrieb aufgenommen hat. Vielleicht sollten wir ihr noch eine gewisse Zeit der Einarbeitung zugestehen.

Die Entgegennahme und Bewertung der eingehenden Geldwäscheverdachtsanzeigen durch eine gut funktionierende Zentralstelle auf Bundesebene kann auch eine Entlastung der Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein-Westfalen bedeuten. Wichtig ist nicht, wer die Geldwäschekriminalität bekämpft, sondern dass und wie sie bekämpft wird.

Die neue Landesregierung in NRW nimmt eine effektive Bekämpfung der Finanzierungsquellen von OK und internationalem Terrorismus ernst. Diese ist nur ressortübergreifend, das heißt unter Beteiligung von Innen-, Finanz- und Justizministerium, effektiv möglich, wobei diese Fragen, soweit ich weiß, bei den genannten Ministerien schon erörtert werden.

In Bezug auf die Zusammenarbeit mit der FIU ist die derzeitige Regelung, dass die Verdachtsanzeigen für NRW von der FIU erst an die Staatsanwaltschaften und von dort aus an das LKA gesandt werden, kritisch zu hinterfragen.

Aufgrund des SPD-Antrags sehe ich für eine angemessene Ausstattung und eine Evaluierung der FIU große Chancen. Sollten Sie dem Koalitionsvertrag zustimmen, kann der künftige SPD-Finanzminister noch eventuell vorhandene Fehler in der FIU beheben. Außerdem ist im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU festgehalten, dass der Zoll in allen Aufgabenbereichen insbesondere durch Personalmaßnahmen gestärkt werden soll.

Der Überweisung des Antrags in den Ausschuss stimmen wir zu und freuen uns auf die dortigen sachkundigen Beratungen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schnelle. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Lürbke.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Effektive Bekämpfung der Geldwäschekriminalität: Ich denke, wir sind und einig, dass dieses Thema, über das wir hier sprechen, ein wichtiges ist.

Auch die Medien haben seit Dezember 2017 häufiger berichtet: Die inzwischen wichtigste Institution in Deutschland im Kampf gegen Geldwäsche sei nur noch bedingt handlungsfähig. Jährlich würden rund 40.000 Verdachtsmeldungen an die Behörden gesandt, doch nach der Verlagerung der Zuständigkeiten auf den Zoll im Juli 2017 seien von rund 29.000 Meldungen Ende des Jahres noch weit über 20.000 Meldungen nicht vollständig bearbeitet worden.

In den Medien ist von zahlreichen Problemen die Rede: akute Personalengpässe, technische Probleme usw. Da kann man sich mitunter fast nur verwundert die Augen reiben.

So habe zum Beispiel eine Softwarelösung gefehlt. Das hatte zur Folge, dass wirklich Tausende und Abertausende Faxe von studentischen Hilfskräften händisch in Datenbanken übertragen wurden. Tausende Faxe, studentische Hilfskräfte – so sollte man es eigentlich nicht machen.

Fast wäre man in diesem Zusammenhang geneigt, zu sagen, dass die designierte Große Koalition doch wirklich gut beraten gewesen wäre, ein Digitalisierungsministerium einzuführen. Das wäre wirklich gut gewesen. Das werde ich aber an dieser Stelle ausdrücklich nicht fordern; auch wenn ich fest davon überzeugt bin, dass wir so etwas im Bund bräuchten, um die entscheidenden Zukunftsfragen zu bündeln.

Aber wie gesagt: Darum geht es heute nicht, und darum geht es auch bei diesem Antrag nicht. Würde ich das fordern, würde ich mich mit dem Antrag auf die gleiche Stufe stellen, Herr Kollege Ganzke, und das möchte ich nicht.

(Zuruf von Hartmut Ganzke [SPD])

Ganz ehrlich – wie sage ich es schonend? –: Es ist schon etwas beschämend, meine Damen und Herren von der SPD, dass Sie jetzt die schwarz-gelbe Landesregierung Nordrhein-Westfalens in die Pflicht nehmen wollen.

Das finde ich aus drei Gründen beschämend:

Erstens. Es handelt sich nicht um ein Landes-, sondern um ein Bundesproblem. Das Land ist in seiner Zuständigkeit übrigens gut aufgestellt. Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist ein Schwerpunkt in der Sicherheitspolitik der neuen schwarzgelben Landesregierung. Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung haben wir beispielsweise eine ministerienübergreifende Taskforce eingesetzt.

Zweitens. Sie haben das Chaos doch selbst mit verursacht. Sie haben in der Bundesregierung der Zuständigkeitsübertragung zugestimmt und sich offenbar nicht einen Moment gefragt, ob das alles organisatorisch und personell leistbar ist, und was gegebenenfalls noch zu unternehmen wäre. Der Bund ist übrigens der richtige Ort, um Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Inzwischen ist das auch schon ein Stück weit geschehen. Insofern ist diese Kritik vielleicht ein wenig obsolet. Das bringt mich zum nächsten Punkt.

Drittens. Das ist an diesem Antrag besonders verwunderlich: Kollege Ganzke, Sie wollen, nachdem wegen der Gedankenlosigkeit der Kollegen im Bund der Karren vor die Wand gefahren worden ist, daraus nun – verzeihen Sie mir diese Formulierung – politisches Kapital schlagen. Wenn man ehrlich ist, ist der Antrag eine Werbemaßnahme für die Anti-GroKo Kampagne der SPD-Landtagsfraktion. So kommt es rüber, und das ist ganz offensichtlich auch die wahre Motivation hinter diesem Antrag.

(Zuruf von der SPD)

Ja, schauen Sie in den Antrag. Dafür muss man ihn doch nur mal lesen, Herr Kollege. Sie schreiben – Zitat –:

„Insbesondere auf Betreiben des früheren Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble wurde diese Aufgabe jedoch gegen erhebliche Bedenken und Warnungen vieler Experten zum Zoll und damit in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen verlagert.“

Wahrscheinlich soll das ein Beleg dafür sein, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit im Bund nicht möglich ist.

Herr Kollege Lürbke, Entschuldigung, dass Ich Sie unterbreche. Herr Kollege Ganzke würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Aber natürlich.

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben sich – so sage ich es mal – etwas verwundert gezeigt. Das andere Wort, das Sie zum Antrag benutzt haben, will ich nicht noch einmal nennen; da haben Sie sich wahrscheinlich versprochen.

Sie haben gerade mitgeteilt, dass Sie den Antrag gelesen haben. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir in unserem Antrag die sehr gute Arbeit des Landeskriminalamts NRW gelobt haben, und auch ich sie gerade noch einmal am Pult gelobt habe? Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass wir mit diesem Antrag das primäre Ziel haben, die Expertise des Landeskriminalamts NRW bei dieser wichtigen Arbeit zukünftig wieder zu nutzen?