Marc Lürbke

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz, Datenrecht, Datensouveränität – all diese Begriffe sind aus liberaler Sicht Aufgabe und Arbeitsauftrag für den modernen Rechtsstaat.
Als Freie Demokraten, als FDP-Fraktion machen wir uns daher auch seit vielen Jahren in vielfacher Hinsicht – eigentlich seit jeher – dafür stark, dass der Staat und seine Behörden die persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern nur speichern und verarbeiten darf, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Daten dürfen auch nicht ausufernd auf immer und ewig erhoben werden – wie das Gedächtnis eines Elefanten. Bei allen unseren Daten muss gelten: so wenig wie möglich, so viel wie nötig.
Das zu überprüfen, ist in Nordrhein-Westfalen die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten. Ich möchte daher zunächst der LDI ganz ausdrücklich für ihre Arbeit und ihren Einsatz danken. Die Wahrung von Bürgerrechten darf in einem funktionierenden Rechtsstaat niemals eine Worthülse sein, sondern sie muss handlungsleitend sein. Daran müssen wir uns messen lassen, und die LDI trägt dazu bei. Dafür gebührt ihr unser Dank.
Der hier vorgelegte Bericht der LDI ist auch Ausdruck ihrer gewissenhaften Arbeit; das kann man feststellen. Allerdings gehe ich an einer Stelle – das ist mir wichtig zu betonen – nicht ganz mit, und zwar bei den Ausführungen zur strategischen Fahndung. Ich hatte das bereits im Ausschuss angemerkt, und Kollege Schrumpf hat das gerade auch sehr treffend dargestellt. Deswegen nur ganz kurz: Wir verfolgen mit der strategischen Fahndung ein Ziel wie zum Beispiel die Bekämpfung des Einbruchsdiebstahls anlassbezogen und aufgrund einer klaren gesetzlichen Grundlage. Wenn ich mir die Anmerkung erlauben darf, geschieht das auch sehr erfolgreich, schaut man sich die aktuellen Zahlen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl in Nordrhein-Westfalen an.
Für uns Freie Demokraten ist es wichtig, dass das anlassbezogen geschieht; wir sind hier im Gegensatz zur Schleierfahndung in anderen Bundesländern ganz bewusst einen anderen Weg gegangen. Deswegen glaube ich, dass die strategische Fahndung ein Erfolg ist.
Zudem ist aus Sicht des Datenschutzes natürlich wichtig, dass die erhobenen Daten im Sinne des Gesetzes, auf gesetzlicher Grundlage nur nach Vorschrift verarbeitet werden; die LDI hat das auch festgestellt. Insofern glaube ich, dass die strategische
Fahndung ein sehr sinnvolles, rechtssicheres Instrument ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend auch von mir noch einmal herzlichen Dank an Frau Block. Ich wünsche ihr im Namen der FDP-Fraktion alles Gute im Ruhe- oder im Unruhestand. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und einen schönen Abend.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat gezeigt – daran gibt es wenig zu rütteln; das haben im Grunde auch alle Vorredner hier so gesagt –, dass wir unserer Linie zur Stärkung der inneren Sicherheit in diesem Land auch mit dem Haushaltsentwurf 2021 treu bleiben: mehr Personal, bessere Ausstattung, spürbar mehr Rückhalt, mehr Unterstützung für unsere Einsatzkräfte. Das ist wichtig: Wir reden nicht nur über Sicherheit, meine Damen und Herren, sondern wir setzen sie auch ganz praktisch für die Menschen in diesem Land um.
Ich meine, so gräbt man Kriminellen, so gräbt man Extremisten, so gräbt man Populisten das Wasser ab, indem man das macht, wofür man angetreten ist, und genau das umsetzt, was man versprochen hat: mehr Sicherheit. Das ist das Erfolgskonzept dieser NRW-Koalition, meine Damen und Herren: mehr Sicherheit bei gleichzeitiger Wahrung der Freiheitsrechte.
Das sieht man auch, wenn man sich genauer mit dem Haushalt beschäftigt. Die Investitionen im Innenressort steigen sogar im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um rund 215 Millionen Euro auf rekordverdächtige 6,4 Milliarden Euro für die innere Sicherheit. Wir investieren hier in Köpfe, in Ausstattung, wir
bringen mehr Polizei auf die Straße und unterstützen diejenigen, die für unsere Sicherheit sorgen. 785 Übernahmeplanstellen für geprüfte Kommissarinnen und Kommissare und 2.760 Stellen für junge Kommissaranwärterinnen und -anwärter – das sollte man vielleicht noch einmal herausstellen. Ich finde, 2.760 sind gar nicht schlecht,
Und das verdient auch die Anerkennung aller Fraktionen hier im Haus.
Das ist ein Rekord. Wir eilen bei den Neueinstellungen von Jahr zu Jahr von Rekord zu Rekord, meine Damen und Herren.
2.760 junge Kommissaranwärterinnen und -anwärter,
ja, die bilden sich nicht alleine aus. Da hast du recht, Hartmut Ganzke. Deswegen verstärken wir ja auch die Aus- und Fortbildung. Die ist auf einem sehr hohen Niveau, aber wir schauen, was man noch besser machen kann. Natürlich brauchen wir bei diesen hohen Einstellungszahlen auch mehr Personal, sowohl bei der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung als auch im LAFP. Das machen wir auch. Das setzen wir um, und das findet sich auch in diesem Haushalt, meine Damen und Herren.
Deswegen mal „Danke“ für diese gewaltige Kraftanstrengung an alle, die in der Aus- und Fortbildung mithelfen. Deswegen auch ein großes Dankeschön von dieser Stelle aus an die ganzen Tutoren in den Kreispolizeibehörden. Ohne diese großartige Mannschaftsleistung wären solche Rekordeinstellungszahlen definitiv nicht möglich.
Ich könnte jetzt sagen: Schwarz-Gelb wirkt. Es gibt große Erfolge: niedrigste Zahlen der Straftaten seit 30 Jahren, rapide sinkende Einbruchszahlen, steigende Aufklärungsquoten. Ja, das sind nun einmal die Fakten.
Dennoch bleiben natürlich die Herausforderungen und Belastungen groß. Die Herausforderungen angesichts von Terror und der Kriminalitätsbekämpfung werden ja jetzt nicht von heute auf morgen weniger.
Deswegen ist es richtig, dass wir neue Aufgabenschwerpunkte setzen. Nur wenn wir sie setzen – wie bei der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs –, dann müssen wir sie auch personell unterfüttern und hier auch unsere Beamtinnen und Beamten entsprechend unterstützen. Das machen wir. Und ich
glaube, das ist auch sehr richtig, denn in den Kommissariaten brennt teils wirklich die Hütte. Da gibt es ganz erhebliche Herausforderungen zu bewältigen.
Gleiches gilt beim Staatsschutz zum Schutz gegen Terror und Extremismus. Auch hier erhält der Staatsschutz 80 neue Stellen. Auch das ist richtig: mehr Stellen auf der einen Seite, aber dann Entlastung von Bürokratie und Verwaltungstätigkeiten auf der anderen Seite. Auch hier bleiben wir mit 500 zusätzlichen Stellen für Tarifbeschäftigte im polizeilichen Verwaltungsdienst unserer Linie treu. Soviel zum Personal.
Das Gleiche gilt im Grunde auch bei der Ausstattung: bessere Schutzausrüstung, neue Streifenwagen – die auch wirklich für den Einsatz tauglich und geeignet sind –, moderne Technik, IT-Ausstattung – die auch wirklich funktioniert –, Smartphones für unsere Beamtinnen und Beamte. Bei der Digitalisierung der Polizei ist schon viel passiert. Den Weg gehen wir kontinuierlich weiter. Ich glaube, hier liegen auch große Chancen, denn wir wollen eine Polizei auf der Höhe der Zeit statt technisch hinterm Berg. Hier zeigt sich dann auch unsere Unterstützung und Rückendeckung. Auch hier können sich unsere Polizeibeamtinnen und -beamte auf uns verlassen.
Bringen wir es auf den Punkt, Fazit: Keine Landesregierung in Nordrhein-Westfalen nach 2010 oder auch davor, meine Damen und Herren, hat jemals so viel getan für die innere Sicherheit in diesem Land. Ich weiß aber ganz genau: Für Sicherheit sorgen nicht wir, die wir hier an diesem Pult stehen, sondern es sind unsere Einsatzkräfte, die draußen auf der Straße rund um die Uhr Dienst schieben und für unsere Sicherheit sorgen.
Viele Beamte und unsere Hundertschaften kommen trotz Corona oder gerade wegen Corona kaum aus den Stiefeln. Deswegen ist es so wichtig, dass auch die vorhandenen Überstundenberge bei der Polizei über den Jahreswechsel hinaus gegen Verfall gesichert sind. Deswegen ist es auch gut, dass jetzt die Lebensarbeitszeitkonten kommen. Unsere Polizeibeamten können sich eben auf uns verlassen.
Meine Damen und Herren, es geht aber nicht nur um Polizei und Verfassungsschutz, es geht natürlich auch um die Themen „Feuerwehr“ und „Katastrophenschutz“. Es ist schon von Verschiedenen hier am Pult angesprochen worden. Auch hier unterstützen wir natürlich unsere vielen Tausend Ehrenamtlichen bei dieser ganz wichtigen Arbeit. Beim Institut der Feuerwehr werden beispielsweise zusätzliche Stellen bereitgestellt, um den Bedarf nach Lehrgängen, nach Seminaren bedienen zu können. Es sind beispielsweise 3,8 Millionen Euro für den Bau eines dezentralen Trainingsgeländes vorgesehen. Das freut uns.
Aber eines ist auch klar: Ohne diese vielen Tausend Ehrenamtlichen bei den Feuerwehren und dem Katastrophenschutz wäre Sicherheit in diesem Land nicht denkbar. Deswegen möchte auch ich die Gelegenheit zum Ende des Jahres nutzen und noch einmal ausdrücklich allen unseren Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr, Rettungskräften, Mitarbeitern im Katastrophenschutz für ihren Dienst an der Gesellschaft danken. Herzlichen Dank.
Von Dank alleine kann man sich aber nichts kaufen. Das wissen wir auch. Es muss natürlich auf der einen Seite um Dank, um Wertschätzung und Respekt gehen, aber auf der anderen Seite muss auch die finanzielle Unterfütterung da sein. Genau das machen wir mit diesem Haushalt. Deswegen ist das so ein großer Erfolg. Ich freue mich, ehrlich gesagt, auf Zustimmung, wobei ich da natürlich jetzt die Signale empfangen habe.
Wenn man mal ehrlich ist und sich diesen Haushaltsentwurf anschaut – ich habe natürlich sehr genau die Reden verfolgt –: So viel zu meckern gibt es eigentlich in diesem Innenressort nicht. Lieber Hartmut Ganzke, die Strategie ist klar. Man will natürlich daran partizipieren und sagen: Das ist super, haben wir alle gemeinsam geschafft. Lasst uns das gemeinsam machen. – Ich kann das verstehen. Ich kann auch verstehen, dass man ein bisschen neidisch darauf schaut, auch vonseiten des einen oder anderen in der SPD, was diese NRW-Koalition bei der inneren Sicherheit jetzt umsetzt, was man sich vielleicht in der Vergangenheit gewünscht hat, aber was mit dem Koalitionspartner der Grünen nicht möglich gewesen ist. Das kann ich verstehen. Ich verstehe auch den Schmerz an dieser Stelle. Wir setzen das nun einmal um.
Bitte, Frau Kollegin Schäffer?
Dem geht es gut. Ja.
Wie gesagt, wir setzen innere Sicherheit um. Ich freue mich natürlich über Änderungsanträge. Eine Minute habe ich noch, sodass ich kurz darauf eingehen kann.
Was den periodischen Sicherheitsbericht betrifft, möchte ich wirklich anmerken: Es mag Gründe geben, warum überall, wo dieser periodische Sicherheitsbericht eingeführt worden ist, er kein zweites Mal umgesetzt worden ist, kein zweites Mal gemacht worden ist. Wir stehen da gerade mitten im parlamentarischen Beratungsverfahren. Das sollte man im Hinterkopf dabei haben.
Zu den Änderungsanträgen der AfD – ich habe es schon im Ausschuss gesagt –: Bei dem Thema
„Zulagen“ würde ich mir wünschen, dass man sich das genauer anschaut und eine Reform der Zulagen in Angriff nimmt. Wir haben schon einiges verbessert. Ich erinnere zum Beispiel an die Zulage für Personen, die die Sichtung von Kindesmissbrauchsdarstellungen vornehmen. Ich glaube, wenn man stückweise dort ansetzt, dann wird es zu weiteren Ungerechtigkeiten kommen. Man muss sich bei den Zulagen das große Ganze anschauen. Deswegen ist dieser einzelne Antrag da nicht zielführend.
Dann haben Sie noch einen Antrag zur finanziellen Unterfütterung des Taser-Pilotprojekts bzw. der Anschaffung. Auch da bin ich froh – das kann ich in der letzten Sekunde hier sagen –, dass wir das jetzt in einem Pilotversuch machen. Wir haben lange darauf gewartet. Wir schauen uns nun auch dieses Einsatzmittel zur Unterstützung für die Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen an. Das ist sehr richtig, und das machen wir ja.
Sie merken, es gibt viel zu tun beim Thema „innere Sicherheit“. Aber die Menschen können sich darauf verlassen, dass wir das ganz gewissenhaft und kontinuierlich weiter anpacken. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal grundsätzlich: Für uns Freie Demokraten sind Grund-, sind Bürgerrechte zentrale Errungenschaften unserer modernen Gesellschaft, unserer Demokratie. Natürlich stellt uns die aktuelle Pandemie immer wieder aufs Neue auf die Probe, wenn es um fundamentale Fragestellungen geht: Wie umgehen mit Einschränkungen von Grundrechten, wie entscheiden, wenn es zwischen grundlegenden Rechten abzuwägen gilt?
Ich glaube, diese Aufgabe wiegt schwer. Ich finde auch, sie muss schwer wiegen. Wir dürfen es uns nicht leicht machen, sondern wir müssen intensiv darüber diskutieren. Denn wir alle dürfen nicht aus den Augen verlieren, wie viele Regulierungen dieser Tage das Leben der Menschen in diesem Land massiv beeinflussen.
Das bringt mich zu diesem Gesetzentwurf, zur Versammlungsfreiheit. Ein Musterbeispiel dafür ist das Recht auf Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder und immer mehr in den Fokus gerückt. Sie ist dabei aber auch immer wieder Ausweis unserer funktionierenden Demokratie.
Ja, wir leben zum Glück in einem Land, in dem man vor der Staatskanzlei, vorm Kanzleramt, vor den Parlamenten fundamental Opposition zum Ausdruck bringen kann und darf, aber bitte mit Anstand und bitte mit Abstand. Natürlich darf das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht als Freibrief herhalten, um ganz bewusst und mit Ansage gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Die Bilder aus Leipzig – wir haben heute Mittag noch nicht darüber gesprochen – sind der jüngste Beleg
dafür, wie einige in unserer Gesellschaft genau das tun und dabei die Wahrnehmung von Grundrechten mit maximalem Egoismus verwechseln. Deswegen müssen wir intensiv darüber diskutieren, wie wir Versammlungen und Demonstrationen auch in Krisenzeiten, gerade in Krisenzeiten so ermöglichen, dass beidem Genüge getan wird, freie und öffentliche Meinungsäußerung auf der einen Seite und klare Regeln und das Einhalten derselben auf der anderen Seite.
Dabei kann das veraltete Versammlungsrecht nur noch schwerlich der Maßstab sein. Das ist bei verschiedenen Gelegenheiten, spätestens in diesem Krisenjahr, überdeutlich geworden.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag verständigt, wir haben es verankert, dass wir von der Gesetzgebungskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen Gebrauch machen wollen, um ein eigenes modernes Versammlungsfreiheitsgesetz zu etablieren. Deswegen teile ich grundsätzlich, Herr Kollege Wolf, das Anliegen der SPD. Wir haben es verankert. Die Urheberschaft haben Sie natürlich nicht, denn es steht ja im Koalitionsvertrag, und der Minister hat es im Ausschuss auch schon angekündigt.
Natürlich dürfen Sie das, Frau Kollegin Schäffer.
Ich sage ja gerade, es ist gut, wenn wir darüber breit diskutieren. Das habe ich doch nicht in Abrede gestellt. Ich habe explizit gesagt, dass ich das Anliegen der SPD teile. Aber handwerklich, wenn man sich die Details anschaut – Kollege Dr. Katzidis hat gerade schon einiges dargestellt –, da bin ich noch nicht voll umfänglich überzeugt. Denn meines Erachtens muss eine Reform des Versammlungsgesetzes dann auch verschiedene Kriterien erfüllen: Sie muss modern sein, sie muss im Einklang mit der Verfassung stehen und auch auf die Gegebenheiten unserer Zeit angepasst sein.
Da reicht es dann eben nicht – das gehört auch zur Wahrheit –, einen zehn Jahre alten Musterentwurf abzuschreiben; das hat sich im Grunde schon zu Schulzeiten nicht sonderlich gelohnt. Bei so grundlegenden Fragen wie dem Versammlungsrecht würde ich das nicht empfehlen, meine Damen und Herren von der SPD.
Dabei enthalten der besagte Musterentwurf und auch der Gesetzentwurf durchaus gute Punkte; das sagte ich gerade. So wurde die Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Entwurf beachtet, symbolträchtige Orte und Tage besonders geschützt und die Anwesenheit der Polizei auf Versammlungen ausdrücklich geregelt.
Grundsätzlich sind diese Punkte wichtig und sollten sich auch wiederfinden. Allerdings – jetzt kommt das Aber – stellt die Brokdorf-Entscheidung beispielsweise ein Kooperationsgebot auf, und zwar zwischen Veranstalter und Versammlungsbehörde. In § 3 Ihres Entwurfs wird zwar der Behörde auferlegt, mit dem Veranstalter zu kooperieren, es fehlt aber genau dieser Verweis auf Kooperation für den Veranstalter, der aus meiner Sicht aber unbedingt nötig wäre, wenn wir es mit einer sinnvollen Novelle des Gesetzes ernst meinen.
Ihre Regelung legt jedoch einseitig fest, dass die Behörde auf die Veranstalter zuzugehen und ihnen Unterstützung anzubieten hat. Zu einer Kooperation gehören aber bekanntermaßen zwei Seiten. An der Stelle muss auch der Veranstalter, wie ich finde, stärker in die Pflicht genommen werden. Sonst haben wir da nicht viel gewonnen.
Zudem haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, in der Vergangenheit laut gefordert, dass ein Landesversammlungsgesetz in besonderer Weise auf die Bekämpfung rechtsextremistischen Gedankenguts ausgerichtet sein muss. Das teile ich, d’accord. Herr Kollege Wolf, Sie haben es gerade in Ihrer Rede sehr ausführlich und auch sehr richtig betont, wie ich finde.
Ich frage mich dann aber bei der Durchsicht des Gesetzentwurfs, warum Sie Ihre eigenen Forderungen dann nicht hineingeschrieben haben, nicht explizit umsetzen wollen. Warum übernehmen Sie ganze Absätze aus dem Musterentwurf, aber nicht den zum Schutz symbolträchtiger Orte und Tage? Einzig im Unterabsatz des Paragrafen über die Beschränkung und Auflösung von Versammlungen ist etwas über den Schutz zu lesen. Ja, das hat mich aber angesichts der Wichtigkeit dieses Themas dann doch etwas überrascht.
Ich finde, im Sinne eines modernen und zeitgemäßen Versammlungsgesetzes verdient der Schutz symbolträchtiger Orte und Tage einen eigenen Paragrafen. Die herausgestellte Bedeutung kommt nicht zum Tragen, wenn man den irgendwo in einem Unterparagrafen, einem Unterabsatz versteckt.
Also, meine Damen und Herren, wie gesagt: Ich habe durchaus Sympathien für das Anliegen. Leider ist es aber wie so oft gut gedacht, eher schlecht gemacht. Das reicht bei dieser wichtigen Frage der Versammlungsfreiheit leider nicht.
Im Gegensatz zu umlackierten, jahrealten Musterentwürfen hat die schwarz-gelbe Landesregierung, hat die NRW-Koalition das Thema „Versammlungsrecht“ schon lange auf dem Schirm. Wir haben es im Koalitionsvertrag festgelegt. Coronaleugner, Querdenker,
fackeltragende Neonazis haben das Thema in jüngerer Vergangenheit aktueller denn je gemacht. Dennoch gilt – davon bin ich fest überzeugt – Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Grundrechte eignen sich in meinen Augen null Komma null für heiße Nadeln. Also wirklich Gründlichkeit vor Schnelligkeit!
Vielmehr sollten wir uns gemeinsam dafür einsetzen, ein modernes Versammlungsrecht zu schaffen, das mit der Verfassung im Einklang steht. Auch in diesem Fall gilt das, was bereits beim Polizeigesetz in dieser Legislatur gegolten hat: Machen wir es uns nicht einfach. Nehmen wir uns die Zeit für einen umfassenden und transparenten Beteiligungsprozess. Schaffen wir bestmöglich einen breiten Konsens hier im Parlament und damit auch in der Öffentlichkeit.
Sie können also davon ausgehen – der Minister hat es angekündigt –, dass von unserer Seite noch ein Entwurf vorgelegt wird.
Es wird Sie nicht überraschen. Denn wenn Sie die letzten Jahre hier aufgepasst haben, werden Sie gemerkt haben, dass wir den Koalitionsvertrag sehr ausführlich und konsequent abarbeiten. Dazu zählt auch die Frage des Versammlungsrechts.
Wer weiß, vielleicht bringen wir die besten Ideen hier schlussendlich zusammen. Das Versammlungsrecht hat es in meinen Augen sehr verdient, dass wir uns intensiv und breit damit auseinandersetzen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen das Thema „Rechtsextremismus“ sehr ernst. Rechte Gesinnungen haben in unseren Sicherheitsbehörden, im öffentlichen Dienst, in unserer Gesellschaft keinen Platz und dürfen niemals toleriert werden.
Aber – liebe Kollegin Schäffer, ich bin ehrlich – mit diesem Antrag kommen wir da nicht richtig weiter, glaube ich. Sie haben recht; gute Ideen gerne. Wir diskutieren hier sehr offen darüber, wie wir uns dem Extremismus entgegenstellen können. Aber in diesem Antrag mangelt es mir – ich sage das schonungslos – doch etwas an Substanz.
Ich habe ein wenig den Eindruck, dass Sie mit diesem Antrag versucht haben, dieses unbestritten sehr wichtige Thema auch in dieser Plenarwoche noch ein Stück weit am Köcheln zu halten. Das ist der Eindruck, den man dabei leider gewinnen kann.
Ich weiß; Wahrheit tut manchmal weh. Deswegen erspare ich es Ihnen aber nicht.
Es ist nun einmal eine unumstößliche Wahrheit, dass in vielen Jahren rot-grüner Regierung, Frau Kollegin Paul, relativ wenig bis nichts unternommen worden ist, um ein Lagebild und überhaupt Klarheit über die Situation des Rechtsextremismus in den Behörden zu bekommen. Das bedaure ich sehr. Wenn es nicht so wäre, wären wir vielleicht auch schon einen Schritt weiter.
Deswegen finde ich den Titel dieses Antrags – nachhaltige Maßnahmen gegen Rassismus einleiten – fast schon einen kleinen Treppenwitz.
Die Wahrheit ist: Wir haben dagegen bereits einen umfangreichen Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht. In der letzten Sitzung des Innenausschusses hat der Minister das auch einmal recht übersichtlich dargestellt. Vieles davon ist übrigens auch schon vor dem Bekanntwerden der rechten Chats eingeleitet worden.
Nun haben wir richtigerweise auch einen Sonderbeauftragten eingesetzt und sehr deutlich, wie ich finde, dargestellt, auch sehr ausführlich in den verschiedensten Debatten hier im Parlament, wie er arbeiten soll.
Fakt ist: Das ist kein Closed Shop, sondern der Sonderbeauftragte wird natürlich auch auf externen Sachverstand und auf wissenschaftliche Expertise zurückgreifen. Er hat doch insoweit Beinfreiheit. Natürlich wird er auch Unterstützung und Expertise heranziehen. Nur weil das dann nicht „Beirat“ heißt, aber der Sache nach ein Beirat ist, kann das doch nicht der Streitpunkt sein. Wichtig ist, dass es in der Praxis funktioniert.
Deshalb gilt bei allem Verständnis für das Thema: Lassen Sie den Mann und sein Team doch erst einmal arbeiten. Lassen Sie ihn Gespräche führen – mit Beamten, mit Wissenschaftlern, mit Experten.
Ich bin da ehrlich: Ihr latentes reflexhaftes Misstrauen, das da für mich herüberkommt, an der Arbeit …
Das ist es doch, Frau Kollegin Schäffer.
An der Arbeit des Sonderbeauftragten.
Denn der Antrag erweckt den Eindruck, als würde er ohne diesen Beirat nicht vollumfänglich seiner Arbeit nachkommen können.
Ich sage Ihnen sehr deutlich: Das kann er sehr gut. Lassen Sie ihn arbeiten. Er zieht Expertise hinzu. Und das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich glaube, wir wären alle gut beraten, wenn Herr Reichel-Offermann die notwendige parlamentarische Unterstützung für seine wichtige Arbeit erhielte, statt ihn mit einem Forderungskatalog zu überziehen und auf diese Weise womöglich schon zu diesem Zeitpunkt Zweifel am Erfolg der Mission zu säen.
Bitte, Frau Kollegin Paul? Sonst stellen Sie eine Zwischenfrage. Dann können wir darüber diskutieren, wenn Sie möchten.
Das ist aber … Ich biete an, dass wir darüber diskutieren, und Sie sagen, man könne nicht mit uns darüber diskutieren. Das zeigt auch, wie die Debatte dann leider verläuft.
Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Lassen Sie den Mann arbeiten. Er wird Expertise hinzuziehen.
Bei den Extremismusbeauftragten ist es doch ähnlich. Ich bin dem Kollegen Ganzke sehr dankbar, der auf einen wichtigen Aspekt hingewiesen hat. Ja, wir haben sie eingerichtet. Aber sollte man wirklich ihr Aufgabenspektrum erweitern, obwohl wir damit Doppelstrukturen beispielsweise zu den Gleichstellungsbeauftragten schaffen würden?
Auch in der Frage des Polizeibeauftragten haben wir schon in diese Richtung agiert – Klammer auf: von uns eingesetzt und nicht von Ihnen; Klammer zu.
Frau Kollegin Schäffer, das ist immer wieder das Gleiche: Sie haben sieben Jahre lang regiert und keinen Polizeibeauftragten eingesetzt. Wir setzen einen ein, und der reicht Ihnen dann nicht.
Es ist immer das gleiche Spiel. Wir wollen in der Sache vorankommen. Wir wollen uns gegen Extremismus wenden.
Wir können doch über die Frage der Extremismusbeauftragten diskutieren. Wir können ja überlegen, wie wir sie besser machen können. Beispielsweise haben wir vorgeschlagen, ob es nicht auch Sinn macht, dass man sich nicht nur an den Extremismusbeauftragten in seiner eigenen Behörde wenden kann, sondern vielleicht auch an jemand anderen. Warum kann ich mich nicht, wenn ich beispielsweise in Gelsenkirchen Beamter bin, auch an den Extremismusbeauftragten in Bielefeld wenden, um eine gewisse Neutralität noch zu stärken?
Solche Punkte lassen Sie uns bitte diskutieren.
In der Sache bringt uns aber dieser Antrag von Ihnen, weil er Doppelstrukturen schaffen möchte und weil er leider relativ wenig Substanz hat, nicht weiter. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Schäffer, ich bin sehr dabei, wenn wir nach vorne diskutieren. Ich fand Ihren Wortbeitrag jetzt aber gar nicht sonderlich nach vorne gerichtet.
Ich fand auch nicht, dass er wirklich das Vertrauen verkörperte, das Sie in die Institution der Polizei haben.
Ich bin sehr sicher, dass die Polizei sich auch aus sich heraus mit ergänzender Unterstützung durch externe Expertise sehr gut damit auseinandersetzen kann.
Worum geht es jetzt gerade? Dass da ein Etikett „Beirat“ an einem Büroschild klebt? Oder dass es in der Tat Leute gibt, die in diesem Team mit Herrn Reichel-Offermann zusammenarbeiten und auch den Blick von außen geben? Ich glaube, da sind wir in der Sache gar nicht weit auseinander.
Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir – wenn Ihr Vertrauen in die Arbeit dieses Sonderbeauftragen doch so da ist, wie Sie das gerade hier vertonen – in den nächsten Wochen und Monaten genau mit diesem von Vertrauen geprägten Diskussionsstil dann auch seine Arbeit unterstützen. Die breite Unterstützung des Parlaments können er und sein Team sicherlich gut gebrauchen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht
vorweggeschickt: Ich finde es gut, dass wir dieses wichtige Thema hier in einer ruhigen, sachlichen Atmosphäre und in einer konstruktiven Diskussion besprechen. Es ist angemessen, das so zu tun.
Ich will für die FDP-Fraktion noch einmal deutlich bekräftigen, dass wir jeglichen rechten Tendenzen in unserer Gesellschaft im öffentlichen Dienst und in unseren Sicherheitsbehörden ganz entschieden entgegentreten.
Die aktuellen Fälle sind wie ein Stich ins Herz der NRW-Polizei. Sie sind ein Bärendienst für alle tadellosen Beamten, die rund um die Uhr für Recht und Ordnung eintreten und unsere Gesellschaft schützen.
Trotz aller Dramatik ist es mir deswegen auch wichtig, dass in all diesen Debatten, die wichtig sind und die wir führen müssen, und in der Öffentlichkeit kein schiefes Bild entsteht. Unsere Polizei in NordrheinWestfalen ist eine demokratische, rechtsstaatliche und werteorientierte Polizei.
Sie besteht im Wesentlichen aus pflichtbewussten, engagierten Beamten, die mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Unsere Beamten schwören einen Eid darauf.
Den wenigen, die meinen, ihren geschworenen rechtsstaatlichen Eid mit Füßen treten und dumpfen Parolen nachrennen zu müssen, haben wir unübersehbar den Kampf angesagt.
Wer solch einen menschenverachtenden Dreck postet wie in Mülheim, wer das in Chats verbreitet, wer sich nicht an die Regeln hält, der hat in dieser NRWPolizei auch nichts zu suchen.
Diese Personen stehen nicht für die 50.000 Beschäftigten bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Diese Dienstgruppe in Mülheim nannte sich „Alphateam“. Ich will es einmal in aller Deutlichkeit sagen: Das war nicht das Alphateam der NRW-Polizei, das war das Spalterteam der NRW-Polizei.
Im Nachgang der bekannt gewordenen Fälle in Mülheim hat sich eine Vielzahl von Beamtinnen und Beamten gemeldet, die stinksauer sind, die empört sind, die wütend auf diese Umtriebe ihrer Kollegen sind.
Diese tadellosen Polizeibeamten sorgen tagtäglich für die Sicherheit auf unseren Straßen. Diese Debatten und Diskussionen machen es ihnen natürlich nicht leichter. Deswegen sage ich – das hört man in diesen Tagen seltener; und ich sage es aus echter Überzeugung –: Ich bin stolz auf unsere Polizei in Nordrhein-Westfalen.
Ich bin stolz auf die Abertausenden Polizisten, die aufstehen und sagen: Nicht mit uns! Das lassen wir in unseren Reihen nicht zu. – Dieser überwältigenden Mehrheit unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten schulden wir eine differenzierte, lösungsorientierte Diskussion.
Ein Generalverdacht gegen unsere Polizei hilft am Ende keinem; er schadet vielmehr vielen. Deswegen braucht es diese differenzierte Diskussion. Ich bin froh, dass wir die hier führen können.
Ich bin auch froh und dankbar, dass die Landesregierung alles daran setzt, extremistische Umtriebe bei der Polizei aufzudecken, sie zu verfolgen und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.
Man kann doch einmal festhalten: Der Rechtsstaat funktioniert. Jeder dieser bekannt gewordenen Fälle wird doch konsequent verfolgt. Der Rechtsstaat funktioniert, aber wir müssen vielleicht darüber reden, wie wir das Immunsystem des Rechtsstaats noch besser machen können.
Deswegen müssen wir natürlich darüber reden, wie man mit mehr Prävention mehr Unterstützung für unsere Beamten gerade in den Brennpunkten leisten oder besonders belasteten Einsatzgruppen Rückendeckung geben kann; wie man mit mehr Supervision helfen kann.
Wir sollten auch über die Möglichkeit diskutieren, dass man sich nicht nur an den Extremismusbeauftragten in der eigenen Behörde, sondern auch an den in einer anderen Behörde wenden kann, um vielleicht noch mehr Unabhängigkeit zu schaffen. Das sind Ideen, über die wir reden sollten.
Das Einsetzen des Sonderbeauftragten und das Erstellen des Lagebilds sind doch genau die richtigen Schritte.
Natürlich – das steht außer Frage – können und müssen hier auch wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen. Dafür habe ich immer geworben, und das passiert auch.
Herr Kollege, wenn Sie mir zugehört hätten – nicht nur heute, sondern auch in vergangenen Debatten –, dann wüssten Sie, dass ich immer dafür geworben habe.
Einige Worte zu der merkwürdigen Diskussion über diese Studie: Ich nutze die Gelegenheit, um mit diesem Mythos, der es fast schon ist, aufzuräumen. Es gibt ein Buch, das heißt „555 populäre Irrtümer“. Die Debatte um die Studie könnte beinahe Nr. 556 sein. Hier geht so viel durcheinander. Es ist mittlerweile ein ziemlich aufgeblähter politischer Kampfbegriff geworden, der sich von den tatsächlichen Notwendigkeiten ein Stück weit entfernt hat.
Ich finde die Debatte dazu leider ziemlich schräg und kann Ihnen nur sagen: Es gibt hier keine Verweigerungshaltung der Wissenschaft gegenüber, weder bei der CDU noch bei der FDP noch bei dem Innenminister.
Ich verstehe, dass …
Herr Kollege! Ich verstehe, dass die Opposition durchaus etwas zum Meckern braucht. Das gehört zum politischen Geschäft dazu. Aber Sie konstruieren hier eine Verweigerungshaltung,
obwohl Sie genau wissen, dass man zur Erhellung der Situation erst einmal ein Lagebild braucht. Das ist doch notwendig, um darauf wissenschaftliche Studien aufzubauen.
Ich finde das konstruiert. Das schadet eher, als dass es uns nach vorne bringt.
Sie bauen hier eine Konfrontationslinie auf, die nicht nötig ist. Das finde ich schade.
Ich nutze die wenige Zeit, die mir bleibt, um zum Thema „Studie“ für jeden zum Mitschreiben festzuhalten:
Erstens. Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, die es bereits gibt, werden ausgewertet. Die Ergebnisse fließen ein.
Zweitens. Die eigenen Studien, die es bereits gibt – Frau Schäffer, Sie wissen, dass wir eigene Studien haben –, werden fortgeführt und ausgeweitet.
Drittens. Konkrete Fragestellungen auf Basis des Lagebilds oder auf Basis der konkreten Fälle, die bekannt geworden sind, werden mit wissenschaftlicher Expertise beleuchtet. Ich habe da verschiedene
Ideen, wie Sie vermutlich auch, Frau Schäffer, wie vermutlich auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD.
Die Frage des Korpsgeistes ist sicher spannend, aber ebenso die Fragen: Was macht das mit den Beamten in den Brennpunkten? Wie sieht die psychische Belastung aus? Was macht es mit Menschen, wenn sie immer mit einer bestimmten Klientel zu tun haben? Was macht es mit unseren Beamten, wenn Sie tagtäglich Respektlosigkeiten, Beleidigungen, Übergriffen ausgesetzt sind und sogar das Beschmeißen mit Kot erdulden müssen?
Ich will deutlich sagen: Menschenfeindliche Polizisten sind ein absolutes Unding. Aber polizeifeindliche Menschen in unserem Land sind ebenso ein Unding. Auch dagegen müssen wir uns lautstark wenden.
Frau Kollegin Schäffer – ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin, aber das möchte ich noch sagen –, Sie haben gerade dafür geworben, dass man eine Langzeitstudie nicht nur für die Polizei durchführen, sondern diese erweitern sollte. Da bin ich ganz bei Ihnen. Aber dann würde ich darum bitten, sie nicht nur auf die Polizei und den Verfassungsschutz,
sondern auf den gesamten öffentlichen Dienst zu erweitern.
Der Minister hat gestern in der Fragestunde deutlich gemacht, dass es auch in nachgelagerten Behörden Verdachtsfälle gibt.
Dann müssen wir uns auch die Schulen anschauen, die Jobcenter, die Ordnungsämter.
Das kann man gerne tun.
Aber das bringt uns tatsächlich – ich bin damit am Schluss, Frau Präsidentin – nichts Konkretes. Jetzt heißt es, zu handeln.
Wir sollten nicht darüber streiten, sondern wir müssen handeln und nach vorne die richtigen Schlüsse ziehen.
Frau Präsidentin, damit bin ich am Ende. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Schäffer, ja, wie sage ich es? Manchmal bringen Sie mich persönlich doch ein bisschen an den Rand der Verzweiflung;
denn ich habe den Punkt bezüglich der Studie hier eben lang und breit und ausführlich zu erklären versucht. Ich habe versucht, in aller Deutlichkeit zu erklären, dass diese Studien alle erst folgen, dass das eingebunden ist, dass wir das doch machen. Entweder haben Sie mir nicht zugehört oder Sie wollen es nicht verstehen oder Sie haben gerade den alten Redebaustein vorgelesen. Ich weiß es nicht. Aber ich gebe da nicht auf. Also wir werden uns gerne weiter bemühen, auch Ihnen zu erklären, was wir hier machen und dass natürlich die wissenschaftlich
unabhängige Expertise an der Stelle eingebunden ist. Das ist für uns jedenfalls klar, meine Damen und Herren.
Nochmals: Was die Frage betreffend Studie, Lagebild, Expertise – wie man das auch immer nennen mag – angeht, so ist mir wirklich daran gelegen, dass wir die Energie nicht damit verschwenden, uns darüber zu streiten, wie man das Kind denn nennt, sondern dass wir die Energie gemeinsam darauf verwenden, nach vorne gerichtet zu handeln und wirklich zu schauen, wie die Situation ist, und daraus abgeleitet dann die richtigen Schritte und die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Das muss doch bitte das Anliegen sein.
Nein, gar nicht, Herr Kollege. Zu Ihnen, Herr Wolf, kann ich direkt rüberspringen. Denn was das angeht, was Sie gerade gesagt haben, so ist es ja schön, dass wir eine sachliche Debatte führen. Ich halte das für sehr wichtig. Aber wir müssen uns auch gegenseitig zuhören.
Im Zusammenhang mit der Unterrichtung der Landesregierung hatten Sie auch den Redebaustein verwandt, man müsse jetzt für die Beamtinnen und Beamten anonyme Wege schaffen.
Ich habe Ihnen damals schon gesagt, dass es die gibt. Die gibt es; die haben wir längst implementiert. Man kann sich anonym an die Extremismusbeauftragten wenden. Theoretisch ist es auch möglich, sich an den Polizeibeauftragten zu wenden. Da ist es ein bisschen schwierig mit der Rückmeldung, aber das geht. Diese Wege gibt es. Das konnten Sie wahrscheinlich im Protokoll nachlesen, weil ich das damals reingerufen habe.
Sie haben jetzt wieder den gleichen Baustein verwendet und das Gleiche erzählt, nämlich dass man dies schaffen müsse – schade. Also bleiben Sie bitte bei der Wahrheit, wenn Sie das besser wissen; vielleicht wissen Sie es auch nicht besser. – Wir haben das schon gemacht. Also lassen Sie uns bitte versuchen, hier fair miteinander umzugehen. Lassen Sie uns bei der Wahrheit bleiben. Lassen Sie uns sachlich bleiben.
Ich komme zum Entschließungsantrag der Kolleginnen und Kollegen von der SPD.
Na, das würde ich anders beurteilen. Also ich habe ihn intensiv gelesen. Ich hatte nur ein wenig das Gefühl,
hören Sie mir doch bitte kurz zu –, dass mich dieser Entschließungsantrag fast anschreit; das muss man
auch einmal sagen. Ich habe im ersten Moment gedacht, er käme von einem Wutbürger. Haben Sie selbst einmal gelesen, was Sie dort aufgeschrieben haben? Auf den ersten anderthalb Seiten gibt es – ich habe durchgezählt – zwölf Ausrufezeichen. Jeder Satz in diesem Entschließungsantrag endet mit einem Ausrufezeichen.
Lassen Sie uns uns nicht gegenseitig anschreien, sondern lassen Sie uns bitte sachlich damit umgehen. Ich glaube, das würde der wichtigen Debatte guttun.
Herr Kollege Bialas, ich weiß, Sie haben es geschickt gemacht, indem Sie gesagt haben, man sollte nicht immer zurückschauen und Ähnliches. Aber wenn wir fair miteinander umgehen, dann frage ich mich natürlich, warum ich auch von der Kollegin Schäffer immer wieder hören muss, „endlich“ würde gehandelt bzw. warum erst jetzt etwas passiert. Denn zur Wahrheit gehört auch, dass in den sieben Jahren Ihrer Regierungszeit in diesen Fragen leider wenig bis nichts bewegt worden ist. Das gehört nun mal dazu.
In der gestrigen Fragestunde – ich weiß, wie das bei Fragestunden ist, da werden Fragen aufgeschrieben – habe ich mich bei der einen oder anderen Frage, bei der es darum ging, warum denn „erst jetzt“ im Ministerium reagiert wird, nur gefragt:
Herr Minister, vielleicht täusche ich mich, aber haben Sie denn die Liste gefunden, das Lagebild, das wir bei der Polizei schon haben, wo über rassistische oder rechtsextreme Fälle berichtet wird? Gab es da eine Liste, die wir einfach nur fortschreiben mussten, oder hat Rot-Grün das in den sieben Jahren ihrer Regierungszeit überhaupt nicht professionell begleitet, sodass wir hier von Neuem anfangen mussten?
Also auch das gehört zur Wahrheit dazu. – Es ist doch gut, dass wir jetzt nach vorne gehen, dass wir die richtigen Schritte machen.
Ich glaube, dazu haben wir viel in die Wege geleitet. Wir sagen ja nicht, dass man da nichts besser machen kann. Wir müssen jetzt schauen: Was ist gut? Was kann man noch besser machen? Wie ich eingangs sagte: Wir müssen das Immunsystem des Rechtsstaats hier vielleicht noch optimieren, nein, nicht vielleicht, sondern wir müssen es optimieren. Sie können sich darauf verlassen, dass wir das auch tun werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Pandemiejahr 2020 stellt die Bürgerinnen und Bürger, die Gesellschaft und uns als Politik auf den verschiedensten Ebenen vor Herausforderungen, die, wenn wir ehrlich sind, vor Kurzem noch undenkbar erschienen. Natürlich – und das gehört zu einer pluralistischen Demokratie ausdrücklich dazu – ist die Art und Weise, wie wir mit der Pandemie und den Folgen umgehen, immer auch Gegenstand von Kritik und Auseinandersetzung.
Ich finde es ausgesprochen wichtig, dass wir gerade in Krisenzeiten die Grundrechte auf Versammlungs-
und Meinungsfreiheit nicht nur ein-, sondern auch hochhalten. Sie zu schützen und zu verteidigen ist der Ausdruck unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das gilt auch und gerade dann, wenn es wehtut.
Auf vielen Demonstrationen und Veranstaltungen in den vergangenen Wochen und Monaten wurden Dinge gesagt, wurden Botschaften plakatiert und Symbole gezeigt, die – um es vorsichtig auszudrücken – mitunter wirklich nur schwer zu verdauen waren. Natürlich gehört das dazu. Natürlich müssen wir das aushalten. Allerdings bedeutet das nicht, dass der Rechtsstaat willen- und tatenlos zusieht, wenn Grundrechte dazu missbraucht werden, politische Symbole und verfassungsfeindliche Positionen öffentlich zur Schau zu stellen.
Um es klar zu sagen: Die wehrhafte Demokratie ist aus meiner Sicht nicht nur eine leere Worthülse, sondern ein Auftrag, immer dann besonders wachsam und in der Konsequenz auch handlungsfähig zu sein, wenn antidemokratische Kräfte versuchen, die Stärken der Demokratie für ihre Zwecke einzuspannen.
Und ein solcher Fall ist das Zeigen der Reichskriegsflagge. Schwarz-Weiß-Rot – das ist mehr als eine historische Farbkombination und eine Flagge einer vergangenen Monarchie. Schwarz-Weiß-Rot – das ist im Grunde die Antithese zu Schwarz-Rot-Gold. Unter der schwarz-weiß-roten Reichskriegsflagge zogen im nationalistischen Freudentaumel Hunderttausende in die Gräben des Ersten Weltkriegs, aus denen die Allerwenigsten zurückkehrten. Der erste industriell geführte Massenvernichtungskrieg kostete rund 17 Millionen Menschen das Leben und gilt völlig zu Recht als die Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts.
Auch außerhalb von Europa hat die Flagge nur Unheil gebracht. Da reicht der Blick nach Namibia und zum Völkermord an den Herero, der schätzungsweise 40.000 bis 60.000 Herero und 10.000 Nama das Leben gekostet hat – alles unter schwarz-weißroter Kriegsflagge.
Als sich nach 1918 die junge Weimarer Republik anschickte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu etablieren, versammelten sich unter den Farben Schwarz-Weiß-Rot monarchistische antidemokratische bis hin zu nationalistischen Kräften, die der jungen Republik von Anfang an schwer zusetzten. Selbst wenn die Nationalsozialisten nach ihrer Machtübernahme vordergründig mit der alten Reichskriegsflagge brachen, so hatten sich die Nazis bereits in den 20er-Jahren in Symbolik und Rhetorik eng an das Vermächtnis der schwarz-weiß-roten Ideale angelehnt.
Bereits dieser kurze historische Überblick reicht, um zu erkennen, dass die Farben Schwarz-Weiß-Rot
alles sind, nur nicht Teil unserer demokratischen Grundordnung.
Allein die Tatsache, dass rechtsextreme Parteien wie die NPD auch nach 1945 immer wieder auf die Farbkombination zurückgegriffen und auch dieser Tage die sogenannte Reichsbürgerbewegung im besten Falle unkritisch, im schlechtesten Fall ganz bewusst diese vermeintlich traditionsreiche Farbenlehre fortführen, zeigt doch, welche Geistes Kind Menschen sind, die im Jahr 2020 Reichskriegsflaggen schwenken.
Es ist an der Zeit, hier ein für alle Mal klare Kante zu zeigen und eine Linie zu ziehen, die deutlich macht, was geht und was eben nicht geht. Unser Grundgesetz, unsere Grundwerte standen und stehen nach wie vor in bewusster Abgrenzung zu den Irrungen und zum Schrecken, die dieses Land noch vor wenigen Jahrzehnten genommen und verursacht hat. Es steht jedem frei, seine Meinung zu zeigen, zu äußern, auch wenn die Meinung unbequem, provokant oder verletzend ist.
Das geschichtsvergessene, moralisch mehr als fragwürdige Anlehnen an dunkle Zeiten durch das Zeigen der Reichskriegsflagge hat in NRW aber jetzt ein Ende. Es ist im wahrsten Sinne Zeit, diese Flagge einzuholen. Und das ist gut so. Ich freue mich sehr, dass wir das in einer gemeinsamen Initiative hier auf den Weg bringen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Hartmut Ganzke, auch ich bin dir dankbar. Ich bin dankbar dafür, dass wir dieses Thema ruhig, offen und ehrlich ansprechen. Denn was wäre es für eine langweilige politische Situation, wenn man sich nicht auch einmal reflektieren würde, wenn politische Entscheidungen der Vergangenheit nach einigen Jahren nicht auch einmal überdacht und neu beurteilt werden. Ich glaube, es wäre ein ganz schlechtes Bild, was Politik abgeben würde.
Es ist richtig, dass man sich die Dinge anschaut und dass man sich selbstkritisch hinterfragt, ob das so der richtige Weg ist oder ob man einen anderen Weg gehen muss. Diese Betrachtung haben wir gemacht. Ich glaube, das gehört zur Politik dazu und ist erst einmal zu begrüßen.
Mit dieser Reform des Polizeiorganisationsgesetzes beheben wir nicht nur strukturelle Schwierigkeiten der bisherigen zweistufigen Sonderstruktur, sondern wir ermöglichen unserem Innenministerium dadurch auch wieder ganzheitliche strategische Führungsaufgaben. Das macht nicht nur organisatorisch Sinn, sondern es ist auch ein klares Signal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beamten und auch an die Bürgerinnen und Bürger: Effiziente und zeitgemäße Verwaltungsstrukturen sind der NRW-Koalition stets ein zentrales Anliegen.
Daniel Sieveke hat richtig gesagt: Wir haben uns im Innenausschuss mehrfach damit befasst; wir haben eine Expertenanhörung gemacht, die aber – so ist meine Wahrnehmung – auch bestätigt hat, dass wir mit dieser Novelle des POG NRW auf dem richtigen Weg sind.
Ich will den Punkt mit dem Personal noch einmal herausnehmen: Es ist mir wichtig und wir haben es von Anfang an betont, dass durch diesen veränderten Aufbau der Fachaufsicht keine personellen Lücken entstehen dürfen, sowohl auf der einen als auch auf der anderen Seite.
Ich bin auch der Meinung, die Landesoberbehörden benötigen zur Wahrnehmung der ihnen zugewiesenen Fachaufsicht eine entsprechende Personalausstattung.
Das ist aber auch klar, und das darf auch nicht zum Nachteil der Kreispolizeibehörden und schon gar nicht auf deren Rücken ausgetragen werden. Wir müssen die Angestellten für die Wahrnehmung der Fachaufsicht auch entsprechend qualifizieren.
Aber da kann ich Sie, meine Damen und Herren, beruhigen. Das machen wir. Dieser Weg ist für uns selbstverständlich. Bei der Frage nach der Personalausstattung ist für jeden zu erkennen, dass es ein zentrales Anliegen dieser NRW-Koalition ist, unseren Polizeibeamtinnen und -beamten personell den Rücken zu stärken. Daran kann es auch keinen Zweifel geben.
Also, meine Damen und Herren, 21:27 Uhr, ich komme zum Schluss. Die Reform ist meines Erachtens insgesamt sinnvoll. Natürlich ist das in der breiten Öffentlichkeit vielleicht kein Thema, das alle so mitbekommen. Aber sowohl in den betroffenen Behörden als auch in Fachkreisen stößt dieser Schritt auf viel Zustimmung und belegt einmal mehr, dass diese NRW-Koalition aus CDU und FDP bei der inneren Sicherheit sowohl intern als auch im öffentlich sichtbaren Bereich mit der nötigen Um- und Weitsicht die richtigen Schritte geht. Ich kann Ihnen versichern, wir bleiben da weiterhin am Ball. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geehrte Frau Kollegin Schäffer, wenn Sie mich zitieren, dann zitieren Sie mich bitte auch richtig.
Ich habe mich gegen diese pauschalen Vorwürfe aus Ihrer Richtung gewandt,
in denen Sie immer unterstellen, es gebe einen strukturellen Rassismus bei der Polizei in NordrheinWestfalen.
Sie haben in der Vergangenheit diese Berufsgruppe pauschal unter Verdacht gestellt. Lesen Sie es bitte noch einmal nach.
Ich habe immer gesagt, dass es keinen Sinn macht, auf der einen Seite pauschale Vorwürfe zu erheben oder auf der anderen Seite Fehlverhalten zu leugnen. Fehlverhalten gibt es. Aber die Haltung ist doch klar. Wir haben immer die Haltung vertreten, dass rechtes, menschenverachtendes Gedankengut in unserer Gesellschaft, im öffentlichen Dienst und natürlich auch in der nordrhein-westfälischen Polizei keinen Millimeter Platz hat. Das ist doch völlig klar.
Das ist nicht nur meine persönliche Haltung und nicht nur die Haltung der FDP-Fraktion oder dieses gesamten Hauses, sondern auch Haltung und Grundüberzeugung von, ich würde sagen, über 99,9 % unserer Polizeibeamtinnen und -beamten und unserer Polizeimitarbeiter im Land. Auch die haben hier eine klare Haltung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann gar nicht in Worte fassen, wie sehr es mich ärgert, dass es innerhalb der nordrhein-westfälischen Polizei dennoch einige Personen gibt, die unsere demokratischen Werte, die die rechtsstaatlichen Werte unserer Polizei in Nordrhein-Westfalen nicht teilen.
Dieses Verhalten muss in aller Konsequenz geahndet werden. Dieses Verhalten wird auch in aller Konsequenz geahndet werden.
Jeglichen extremistischen Tendenzen in der Polizei werden wir mit maximaler Entschlossenheit entgegentreten.
Das Aufdecken darf auch kein Zufallsfund sein. Ja, das stimmt. Wir gehen mit maximaler Entschlossenheit daran. Diesen Tendenzen muss aber auch vor allen Dingen die Polizei von innen heraus
entgegentreten, müssen alle Kolleginnen und Kollegen von innen heraus mit Entschlossenheit entgegentreten.
Hören Sie doch einmal zu. – Ich glaube, in der Polizei müssen auch die Beamten aufstehen, wenn sie so ein Verhalten, das Verbreiten solcher Inhalte, mitbekommen.
Wer das nicht macht, muss nicht nur mit erheblichen Konsequenzen rechnen, sondern schadet auch dem gesamten Vertrauen, das unsere Bürger zu Recht in unsere Polizei setzen. Er schadet allen rechtschaffenden und untadeligen Polizeibeamten. Alle Kolleginnen und Kollegen haben sonst das Nachsehen.
Ich weiß, dass das sicherlich nicht einfach ist. Man muss sich ja auf seine Kolleginnen und Kollegen verlassen können. Es erfordert auch Mut, wenn man sich dann gegen seine Kollegen aussprechen muss.
Aber diesen Mut brauchen wir, meine Damen und Herren. Deswegen haben wir Möglichkeiten außerhalb des Dienstweges für die Beamtinnen und Beamten geschaffen. Herr Wolf, vielleicht schauen Sie noch einmal nach. Sie kritisieren hier ja nur, was wir alles nicht gemacht haben. Ich empfehle Ihnen, einmal nachzulesen, was wir alles gemacht haben.
Wir haben beispielsweise diese Möglichkeiten geschaffen. Wir haben den Polizeibeauftragten. Wir haben die Extremismusbeauftragten. Es gibt doch diese Möglichkeiten der Beamtinnen und Beamten, sich dahin zu wenden.
Hier nur zu kritisieren und zu behaupten, wir hätten nichts gemacht, Herr Kollege Wolf, war schon ein wenig unrühmlich.
Ich möchte es noch einmal deutlich sagen: Ich glaube, wir brauchen den Mut innerhalb der Beamtenlandschaft, hier aufzustehen und sich auszusprechen.
Falsch verstandenen Korpsgeist gilt es unbedingt zu durchbrechen. Wer das nicht macht, wer nichts sagt, wer nicht aufsteht, der ist doch in Wahrheit unsolidarisch. Der ist doch in Wahrheit eigentlich das Kameradenschwein. Denn der bringt alle völlig rechtschaffenden Kolleginnen und Kollegen in Verruf.
Deswegen sage ich ganz deutlich: Diese bislang 30 Personen, um die es sich hier dreht, stehen nicht für die Polizei in Nordrhein-Westfalen. Sie stehen auch nicht für die über 50.000 Beschäftigten bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen.
Wer solch einen menschenverachtenden Dreck postet, wer das in Chats verbreitet oder wer das auch nur unwidersprochen über einen so langen Zeitraum zur Kenntnis nimmt, der hat in den Reihen der Polizei nichts zu suchen. Und dazu kann und wird es auch keine zwei Meinungen geben.
Polizeibeamte schwören einen Eid auf unsere Verfassung, und unsere Bürger müssen darauf vertrauen, dass sie in besonderer Weise unsere Verfassung achten. Dieser Eid- und Verfassungsbruch – da bin ich ehrlich – ist ein ziemlicher Tiefschlag in die Magengrube des Rechtsstaats; so habe ich das gestern genannt.
Aber auch wenn er in die Magengrube geht: Der Rechtsstaat geht doch davon nicht k. o. Im Gegenteil: Man nimmt die Arme nach oben und verstärkt die Abwehr. Die Vorfälle werden mit aller Konsequenz und unter Ausschöpfung aller rechtstaatlichen Mittel verfolgt werden. 14 Beamte sind mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst suspendiert worden.
Ich bin dem Minister für seine Worte sehr dankbar. Da gibt es auch kein Herumeiern und kein Diskutieren, sondern da wird gehandelt. Wo immer solche Vorfälle auftreten, wird konsequent gehandelt werden. Darauf müssen sich alle einstellen. Sie können sich auch darauf verlassen, dass das so passiert.
Aber natürlich muss das Anlass sein, verschiedene Aspekte zu hinterfragen. Es muss ohne Frage schonungslos aufgeklärt werden, wie diese Chatgruppen so lange im Verborgenen existieren konnten und warum niemand den rechtsextremen Inhalten entgegengetreten ist. Warum ist genau diese Dienstgruppe betroffen? Welche Rolle hat der Korpsgeist gespielt? Was sind die genauen Hintergründe?
Diese Aufarbeitung wird nun detailliert erfolgen. Ich glaube, das sind wir auch den Zigtausenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten schuldig, die wirklich absolut vorbildlich jeden Tag für unsere Sicherheit sorgen und unseren Rechtsstaat verteidigen. Sie verdienen nämlich unsere Unterstützung und unsere Wertschätzung, liebe Kolleginnen und Kollegen.