Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie sehr herzlich willkommen zu unserer heutigen, der 3. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch all unseren Gästen auf der Zuschauertribüne, insbesondere den Angehörigen, Partnern und Freunden unserer neuen Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, die wir gleich verpflichten, sowie den Angehörigen, Partnern und Freunden der Mitglieder der neuen Landesregierung, aber auch Ihnen, meine Damen und Herren, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich drei Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Wir dürfen heute einen Geburtstag feiern. Aus unserer Runde feiert heute der Kollege Frank Neppe von der Fraktion der AfD seinen 51. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute im Namen der Kolleginnen und Kollegen!
Vor Eintritt in die Tagesordnung haben wir eine Verpflichtung von Abgeordneten gemäß § 2 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung vorzunehmen. Der Landeswahlleiter hat mir mit Schreiben vom 29. Juni mitgeteilt, dass Frau Kirstin Korte (CDU), Frau Petra Vogt (CDU) und Herr Alexander Brockmeier (FDP) mit Wirkung vom 30. Juni 2017 für die ausgeschiedenen Abgeordneten Andrea Milz (CDU), Dr. Jan Heinisch (CDU) und Dirk Wedel (FDP) neue Mitglieder des Landtags geworden sind.
Ich darf Frau Korte, Frau Vogt und Herrn Brockmeier jetzt zu mir bitten, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann.
Frau Kollegin Korte, Frau Kollegin Vogt, Herr Kollege Brockmeier, ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen.
„Die Mitglieder des Landtags von NordrheinWestfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“
Sehr geehrte Frau Kolleginnen, sehr geehrter Herr Kollege, ich heiße Sie als neue Abgeordnete in der 17. Wahlperiode herzlich willkommen und wünsche
Ihnen viel Erfolg bei der täglichen Arbeit im Interesse der Menschen, der Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen. Herzlichen Glückwunsch!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach den vorgenommenen Verpflichtungen können wir nun in die Tagesordnung eintreten. Kann ich vom Einverständnis zur Tagesordnung ausgehen? – Ich sehe, das ist der Fall.
Herr Ministerpräsident Armin Laschet hat mir mit Schreiben vom heutigen Tag mitgeteilt, dass er heute sein Kabinett vorstellen möchte. Im gleichen Schreiben hat er darum gebeten, für die Vereidigung der Mitglieder der Landesregierung den ersten Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung vorzusehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen die Ministerinnen und Minister vorstellen zu dürfen, die ich heute gemäß Art. 52 Abs. 3 Satz 1 der Landesverfassung ernannt habe:
Familie, Flüchtlinge und Integration und zugleich zu meinem Stellvertreter im Amt des Ministerpräsidenten
Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident. – Gemäß Artikel 53 der Landesverfassung leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt vor dem Landtag den in dieser Vorschrift formulierten Amtseid. Ich bitte daher die Ministerinnen und Minister, zu mir nach vorne in die Mitte des Plenarsaals zu kommen, um den Eid vor dem Landtag zu leisten. Die übrigen Anwesenden bitte ich, soweit es Ihnen möglich ist, sich von ihren Plätzen zu erheben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der gemäß Artikel 53 der Landesverfassung zu leistende Amtseid lautet:
„Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Gemäß Artikel 53 S. 2 der Landesverfassung kann der Eid auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Sehr geehrte Ministerinnen und Minister, ich werde Sie nun namentlich aufrufen und bitte Sie, einzeln zu mir zu treten. Danach heben Sie bitte die Schwurhand und leisten den in Artikel 53 der Landesverfassung vorgesehenen Amtszeit, indem Sie die Worte „Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe“ sprechen. Sollten Sie den Eid ohne religiöse Beteuerung leisten wollen, sprechen Sie bitte nur die Worte „Ich schwöre es“.