Dazu gehören natürlich auch die Infrastruktur und die Netzverbindungen. Das sind Dinge, die auch nach den physischen Möglichkeiten bemessen werden müssen, damit wir wissen, wieviel wir brauchen, um überhaupt Energie und Strom liefern zu können.
Das ist der Ansatzpunkt, wo wir unsere Hausaufgaben machen sollten: bei den Leitungen, bei den Planungsverfahren, bei dem Converter in Kaarst, bei der Nord-Süd-Verbindung (Energietrasse) in der Bundesrepublik Deutschland. Da können wir den Rahmen dafür setzen, um in Belgien bei der Entscheidungsfindung mitwirken zu können – Entscheidungen, die uns dann zum Erfolg führen.
Das muss im Dialog geschehen, auf Augenhöhe, damit die Menschen in der Region Aachen, aber auch darüber hinaus keine Ängste haben müssen. Wir wollen keine Ängste schüren, sondern wir wollen etwas an den Fakten ändern. Das ist unser gemeinsamer Auftrag. Ich hoffe, dass das nach dieser Debatte auch möglich sein wird. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schultheis, ich habe wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass Sie Herrn Minister Pinkwart für seinen Bericht ein Dankeschön ausgesprochen haben.
Sie haben aber, wie ich vermuten darf, bewusst ausgeblendet, dass Herr Minister Pinkwart auch gesagt hat, dass ihm die klare Ansage unseres Ministerpräsidenten vom 20. Februar dieses Jahres, bei der dieser seine Position deutlich artikuliert hat, sehr geholfen hat.
(Beifall von Henning Rehbaum [CDU] – Mi- chael Hübner [SPD]: Trotz der Gespräche hat Herr Pinkwart konstruktive Gespräche ge- führt!)
Dass die fachlichen Gespräche nun auf Ministerebene fortgesetzt worden sind, ist zu begrüßen. Von daher möchte ich für meine Fraktion ein Dankeschön für den Bericht von Minister Pinkwart aussprechen.
Herr Schultheis, ich möchte Ihnen in einem Punkt widersprechen. Sie haben behauptet, die Unsachlichkeit in der Diskussion heute sei durch unseren Ministerpräsidenten ausgelöst worden. – Das ist falsch! Die Unsachlichkeit hat mit der Rede Ihres Fraktionsvorsitzenden begonnen. Das muss man deutlich sagen.
Ich will nicht wiederholen, was meine beiden Vorredner, Dr. Bergmann und Dr. Untrieser, ausgeführt haben. Ich möchte den Fokus lieber in die Region lenken.
Die Menschen in der Aachener Region und in der Euregio haben ein Gespür dafür, wer ihre Interessen vertritt. Die SPD und die Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen gehören nicht an erster Stelle dazu.
Dass alle Kollegen über alle Parteien hinweg intensive Gespräche in Belgien führen, ist gut und richtig
Ich möchte noch einmal auf die Klagen der Städteregion Aachen und meines Heimatskreises Heinsberg eingehen, die versuchen, auf gerichtlichem Wege eine Einigung herbeizuführen.
Abschließend möchte ich zwei Sätze an den SPDFraktionsvorsitzenden Römer richten. Herr Römer, mit dem Niveau heute und in den letzten Wochen haben Sie eine Art an den Tag gelegt, die eines Fraktionsvorsitzenden einer ehemaligen Volkspartei unwürdig ist.
Um im Energiejargon zu bleiben: Damit haben Sie die unterste Sohle erreicht. Ich wünsche der SPD für ihre Nachfolger ein herzliches Glück auf!
Danke, Herr Kollege Krückel. – Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1, den ich damit schließe.
des Landes NRW – Gebührenfreiheitsgesetz (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfa- len)
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Kollege hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Déus das Wort. Das ist seine erste Rede hier im Hohen Haus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Man könnte den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Gebührenfreiheit der Hochschulen des Landes NRW – zugegebenermaßen etwas flapsig – als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für das Parlament bezeichnen; denn der Gesetzentwurf richtet sich gegen Gebühren an Hochschulen, die es gar nicht gibt.
Mit Blick auf die durchgeführte Anhörung möchte ich mich mit der eigentlichen Problematik einer vernünftigen und zukunftssicheren Hochschulfinanzierung allerdings lieber angemessen auseinandersetzen.
Nordrhein-Westfalen hat eine hervorragende Hochschul- und Wissenschaftsstruktur. Mit über 67 Hochschulen und 100 weiteren Forschungseinrichtungen sind wir das Wissenschaftsland in Deutschland. Das soll nicht nur so bleiben – nein, wir wollen und müssen diesen Bereich noch stärker werden lassen. Das ist nicht nur eine Aufgabe, sondern das ist auch eine große Chance, die unser gemeinsames Ziel sein sollte. Denn Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sind für unser Land, für unsere Volkswirtschaft, für unsere weitere wirtschaftliche Entwicklung und alle kommenden Herausforderungen essenziell.
Die Grundvoraussetzung und wichtigste Rahmenbedingung für die anstehenden Aufgaben ist eine angemessene Finanzierung der Hochschulen. In diesem Punkt hoffe ich, von einem fraktionsübergreifenden Konsens ausgehen zu können.
Jetzt aber hat die SPD einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie schon einmal vorab eine gesetzliche Regelung kritisiert, die gar nicht existiert. Es gibt noch nicht einmal eine Vorlage, geschweige denn etwas Genaueres, über das wir hier diskutieren könnten. Also eine verfrühte Antwort? Eine Interpretation unseres Koalitionsvertrags?
Bei allem Unverständnis über Zeitpunkt und Inhalt dieses Gesetzentwurfs der SPD geht es doch eigentlich darum, wie wir den Wissenschaftsstandort NRW zukunftsfest machen, wie wir eine dauerhafte Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen erreichen und sichern, und dass wir die von der SPD in den letzten Jahrzehnten betriebene wissenschaftsfeindliche Überregulierung und Bürokratisierung im Hochschulbereich endlich zurücknehmen.
Das bedeutet für uns eine Novellierung des Hochschulgesetzes, die Streichung des rot-grünen Hochschulentwicklungsplans und der Zivilklausel, aber auch, dass das Durchgriffsrecht des Landes entfällt, das es bislang ermöglicht hat, bei Konflikten Landeszuschüsse als Druckmittel einzusetzen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion, Sie behaupten – so die Diktion Ihres Gesetzesentwurfs –, die NRW-Koalition habe angekündigt, allgemeine Studiengebühren einführen zu wollen. Sie wenden sich gegen diese angeblichen Gebührenpläne und plädieren für eine allgemeine Studiengebührenfreiheit. Sie führen argumentativ stützende Stellungnahmen aus den Anhörungen im Wissenschaftsausschuss an, wonach sich die meisten
Sachverständigen gegen die Einführung von Studiengebühren ausgesprochen hätten: also Studierendenwerke, Gewerkschaften, der Bundesverband ausländischer Studierender und andere.
Gegenstand der Anhörung war allerdings nicht unser Koalitionsvertrag, sondern Ihr konkreter Gesetzentwurf. Sie verschweigen, dass die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen den Gesetzentwurf ablehnt und sehr differenziert zur Frage nach der Einführung von allgemeinen Studiengebühren für Studierende aus Drittstaaten an NRW-Hochschulen Stellung genommen hat und diese eben nicht per se und in Bausch und Bogen ablehnt.
Es ist einfach kein guter Stil, das Thema „Studiengebühren“ auf die Agenda zu heben und eine grundsätzliche Diskussion zu initiieren, nur um mit den dazugehörenden und altbekannten Abwehrreflexen reagieren zu können.