Die Kurzintervention ist schon bekannt gegeben worden, angemeldet von der AfD-Fraktion. Es wird Herr Seifen sprechen. Bitte schön.
Dann sage ich: Bei aller Wertschätzung Ihnen als Person gegenüber – warum werden Sie immer unsachlich und beleidigend, wenn Sie keine Argumente haben? Sie selbst haben doch 2015 das DDRVokabular benutzt und von Inspektion gesprochen.
Das ist doch genau das, was Sie bewegt, was in Ihrem tiefsten Inneren verborgen ist, was Sie vielleicht gar nicht wissen. Sie wollen kontrollieren. Sie haben die Qualitätsanalyse losgeschickt. Die Kollegen, die dorthin kommen – da gebe ich Ihnen recht –, machen ihre Arbeit gut. Es gibt zwar einige, bei denen das etwas misslingt, ich habe jedoch nur sehr gute Erfahrungen gemacht.
Aber ich habe auch erlebt, dass es zum Teil inquisitorischen Charakter hatte – Punkt. Von Bildungssicherung, Qualitätssicherung ist dort relativ wenig zu spüren. Die Lösung? – Früher haben es die Dezernate gemacht.
Herr Seifen, Chance vertan! Sie haben sich nicht bei den Menschen entschuldigt, die eine gute Arbeit machen.
Zum anderen: Sie schreiben solche Anträge. Ihre Sprache ist verräterisch. Ihre rassistischen Beiträge der letzten beiden Tage sind ein Beweis Ihrer Menschenhaltung und Ihres Blicks auf die Dinge.
(Beifall von der SPD – Lachen von Christian Loose [AfD] – Zurufe von der AfD – Gegen- rufe – Glocke)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da die Analysen und Beschreibungen der AfD zur Qualitätsanalyse völlig unbrauchbar sind, werde ich darauf nicht eingehen, sondern zur Sache sprechen, nämlich zu den Eckpunkten der Qualitätsanalyse.
Die Qualitätsanalyse als Instrument der externen schulischen Evaluation und der Qualitätssicherung ist eine der Konsequenzen, die die Bildungspolitik parteiübergreifend aus den Ergebnissen von PISA im Jahre 2000 gezogen hat. Schritte zur eigenverantwortlichen Schule führten vor ca. 15 Jahren dazu, dass korrespondierend zu erweiterten Gestaltungsspielräumen Formen der Rechenschaftslegung und der systemischen Beratung entwickelt wurden.
In den Anfangsjahren war das Verfahren zur Qualitätsanalyse überwiegend auf Rechenschaftslegung ausgerichtet. Ja, das ist richtig. Der bürokratische Aufwand war unangemessen hoch; auch das muss man sagen. Beides hat in vielen Schulen verständlicherweise Ablehnung hervorgerufen und, wie wir heute wissen, manche Bestrebungen der Schulentwicklung vor Ort konterkariert.
Aus diesen Jahren stammen bis heute immer noch Vorbehalte, an die die AfD nun mit falschen Empfehlungen anknüpfen will. Die Fachleute haben in den vergangenen Jahren die Kritik aufgenommen und gegengesteuert.
Nach dem Schuljahr 2013/14 begann unter Einbeziehung der Fachwissenschaft, der Schulpraxis und auch der Personalvertretungen eine Neuausrichtung der Qualitätsanalyse, um die Akzeptanz in den Schulen und vor allem die Funktion – das ist das Entscheidende – der Impulsgebung für die Schulentwicklung zu stärken.
Die Unterstützungsfunktion der Qualitätsanalyse für die Schulen wird wieder mehr in den Vordergrund gerückt. Die Qualitätsanalyse geht jetzt mehr von der Einzelschule aus und stellt somit den Entwicklungsstand und die Eigenverantwortlichkeit in den Mittelpunkt.
Ziel ist auch, die Selbstevaluation der Schulen zu stärken und so gemeinsam mit der externen Evaluation zu einem wirksamen Instrument schulischer Qualitätsentwicklung zu gelangen. Nicht zuletzt soll der Aufwand der Schulen für die Qualitätsentwicklung weiter verringert werden.
Zur Erreichung dieser Ziele wurden bereits unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet. Einige davon möchte ich Ihnen nennen:
Der Aufwand für die Schulen wurde in der Vergangenheit deutlich reduziert. Statt vorher 21 Dokumentensätzen müssen seitdem nur noch vier Dokumente eingereicht werden. Das sind das Schulprogramm, das Leistungsbewertungskonzept, die Fortbildungsplanung und eine Auswahl schulinterner Lehrpläne.
Neben einer Anzahl verpflichtender Kriterien können die Schulen nun auch über eine Reihe von Wahlkriterien für sich selbst mitentscheiden.
Ein weiterer Punkt: Neu eingeführt wurde zum Beispiel das gemeinsame Abstimmungsgespräch, an dem alle schulischen Gruppen teilnehmen und bei dem dann ein schulspezifisches Qualitätstableau entwickelt wird.
Mit der Einführung des neuen Qualitätstableaus zu Beginn des Schuljahres 2017/18 ist die Neuausrichtung der Qualitätsanalyse nun in die Implementierungsphase eingetreten. Selbstverständlich aber – auch das ist von meinen Vorrednerinnen angesprochen worden – wird das Ministerium diesen Prozess weiterhin kontinuierlich begleiten, analysieren und auch weiterentwickeln.
Ebenso selbstverständlich wird die neue Qualitätsanalyse im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung wissenschaftlich evaluiert. Das schließt auch Fragen der Akzeptanz und der wahrgenommenen Belastung für die Schulen ein.
Unterm Strich lässt sich somit festhalten: Die Qualitätsanalyse soll die Schulen bei der kontinuierlichen Entwicklung und Sicherung der Qualität ihrer Arbeit unterstützen. Sie orientiert sich auch stärker an den Bedarfen der einzelnen Schule. Sie soll eigenverantwortliche Schulen in ihrer Entscheidungs- und in ihrer Handlungskompetenz stärken.
Durch eine Beteiligung aller Gruppen und eine höhere Transparenz trägt dann die Qualitätsanalyse dazu bei, dass Unterrichtsentwicklung in den jeweiligen schulischen Gremien Gesprächsgegenstand ist und bleibt.
Was bleibt am Ende noch zu sagen? Für mich und mein Haus ist die Qualitätsanalyse nicht nur die Analyse der Ergebnisse schulischer Leistungen, sondern sie ist auch die Analyse und Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, unter denen unsere Schulen, unsere Schülerinnen und Schüler, aber auch unsere Lehrerinnen und Lehrer ihre jeweilige schulische Leistung erbringen müssen. Mithilfe der Qualitätsanalyse arbeiten wir an dem Ziel – und ich hoffe, dieses Ziel haben wir alle gemeinsam –, die Rahmenbedingungen Tag für Tag zu verbessern. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. – Das bleibt auch so. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 6.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 17/2553 an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Das ist beides nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
Ich eröffne die Aussprache. Die Rednerin für die SPD-Fraktion, Frau Dr. Büteführ, ist bereits am Redepult. Sie haben jetzt auch das Wort.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Welch prominente Uhrzeit für dieses Thema! Ich will versuchen, es trotzdem ein wenig auflockernd zu gestalten.
Vielleicht erinnert sich der eine oder die andere von Ihnen noch an jene legendäre Gesprächseinleitung von Sophia Petrillo in der Fernsehserie „Golden Girls“: „Stellt euch vor – Sizilien 1930“.
Ich möchte heute beginnen: Stellen Sie sich vor – NRW 1974. Familie Muster startet mit ihren Kindern von Witten aus gen Bella Italia, natürlich im deutschen Kleinwagen und nicht mit dem Flieger wie
heute. Mama und Papa rauchen kräftig durch. Markus und Anja sitzen auf der Rückbank und sind geräuchert und gepökelt von mindestens einer Packung Tabakwaren. Das klingt jetzt vielleicht lustig, war es aber bestimmt nicht, und vielleicht war es auch – hoffentlich nicht – sehr folgenreich.
Ganz so schlimm wie früher ist es heute zum Glück nicht mehr. Trotz und alledem hat die SPD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „NRW fordert zusätzliche Maßnahmen zur Tabakprävention und den Passivraucherschutz von minderjährigen Kindern in Autos“ eingebracht. Warum?
Beginnen wir mit denen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, nämlich den Kindern. Das Deutsche Krebsforschungszentrum schätzt, dass nach wie vor rund 1 Million Kinder in Deutschland dem Tabakrauch in Autos ausgesetzt sind. Die dort gemessene Schadstoffkonzentration ist nachweislich mindestens fünfmal so hoch wie in einer ehemaligen Raucherkneipe, die es laut Gesetzgebung in NRW bereits seit zehn Jahren nicht mehr gibt.
Man muss wissen, dass sich das Passivrauchen bei Kindern besonders gesundheitsgefährdend auswirkt. Sie weisen eine erhöhte Atemfrequenz auf. Die Lungen müssen sich bis zum zwanzigsten Lebensjahr erst noch ausbilden. Darüber hinaus ist ihr Entgiftungssystem nicht so ausgereift wie bei Erwachsenen.
Die Konsequenzen des Passivrauchens von Kindern können also sein: akute und chronische Atemwegserkrankungen, Verschlimmerung einer bereits vorhandenen Asthmaerkrankung oder auch Erhöhung des Blutdrucks. Kinder, deren Eltern rauchen, leiden häufiger an Lebertumoren und auch an Leukämie. Bei Säuglingen steigt das Risiko des plötzlichen Kindstodes.
Die Tabakprävention und der Passivraucherschutz in Deutschland – das ist leider festzustellen – hinken im internationalen Vergleich sowohl den medizinischen Empfehlungen als auch den in internationalen Verträgen vereinbarten Standards weit hinterher. Prävention, Tabakwerbeverbote und Raucherstoppprogramme sind wichtige Instrumente, um die heutige Generation, aber auch zukünftige Generationen vor den gesundheitlichen Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens zu schützen.
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, bedarf es bereits ab der Kita frühzeitiger Präventionsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen. Insbesondere minderjährige Kinder müssen besser vor den Folgen des Passivrauchens geschützt werden.
Die SPD-Fraktion unterstützt die Forderung der Bundesärztekammer und der CSU-Bundesdrogenbeauftragten Marlene Mortler, ein Rauchverbot für Autofahrten mit minderjährigen Kindern einzuführen.
Mit unserem Antrag fordern wir daher die Landesregierung auf, zeitnah über den Bundesrat ein Gesetz einzubringen, welches das Rauchen in Autos bei Anwesenheit von minderjährigen Kindern verbietet und auch entsprechend sanktioniert.