Protokoll der Sitzung vom 17.05.2018

Aber jetzt kommt die entscheidende Frage: Will eine Landesregierung, will die Politik in Deutschland so weit gehen, dass wir uns im Hinblick auf diese Frage zum ersten Mal in die Privatsphäre einmischen? Bis jetzt sagt auch der Antragsteller: bei Wohnungen nicht, aber bei Autos ist es nicht ganz wie beim Wohnen. – Dazu teilen mir meine Fachleute im Ministerium mit, dass die Privatsphäre im Auto ähnlich zu bewerten ist wie die in der Wohnung.

Herr Minister Laumann, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche.

Nein, ich möchte das jetzt im Zusammenhang vortragen.

Deswegen sind wir hier an einem Punkt, den die Landesregierung nicht überschreiten will. Wir wollen es nicht unter Strafe stellen, wenn ein bestimmtes Verhalten im Privatraum nicht in Ordnung ist. Wir haben uns im Kabinett darüber unterhalten und beschlossen, diese Bundesratsinitiative nicht zu ergreifen.

Weiterhin möchte ich ganz klar sagen: Auch ich persönlich bin unglücklich darüber, dass der alte Deutsche Bundestag das Werbeverbot für Zigaretten nicht mehr umgesetzt hat. Ich hoffe – wir werden das auf der Gesundheitsministerkonferenz in einigen Wochen ansprechen –, dass der neue Bundestag das Thema in möglichst kurzer Zeit abräumen wird; denn ein Werbeverbot für Zigaretten halte ich persönlich für gerechtfertigt.

Ich nehme aus dieser Debatte für unser Ministerium auch mit – unsere Initiative gegen den Qualm gibt es ja schon seit 2002 –, dass wir mit einer starken Aufklärungskampagne noch einmal versuchen sollten, gerade für das Thema „Rauchen im Auto mit Kleinkindern“ zu sensibilisieren und uns auf diese Frage zu konzentrieren.

Zum Schluss muss ich Ihnen eins sagen – da bin ich sehr altmodisch –: Bei kleinen Kindern, die selbst noch nicht für ihr Leben entscheiden können, tragen die Eltern die Verantwortung für den Gesundheitsschutz – in allererster Linie die Eltern und nicht der Staat.

(Beifall von der CDU)

Ich möchte auch nicht, dass der Staat in dem Umfang, wie es mit Gesetzen möglich ist, in Eltern-KindBeziehungen eingreift, sondern wir müssen auf die Verantwortung der Eltern setzen. Es ist meiner Meinung nach das natürliche Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen. Aber damit haben sie auch die Pflicht, ihre Kinder vor Gefährdungen zu schützen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen …

(Vonseiten der SPD-Fraktion wird der Wunsch nach einer Zwischenfrage signalisiert.)

Herr Minister hatte aber deutlich gemacht, dass er keine Zwischenfrage zulassen will. Deshalb habe ich ihn nicht ein zweites Mal unterbrochen. Und eine Kurzintervention war nicht angemeldet. Daher liegen für mich keine weiteren Wortmeldungen vor. Es tut mir leid. – Ich schließe deshalb an dieser Stelle die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/2555 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

8 Mehr Anerkennung für exzellente Lehre

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/2564

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Sträßer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die deutsche Hochschullandschaft entwickelt sich stetig, die Studierendenzahlen steigen rasant an, und die Hochschulangebote werden immer vielfältiger. Nordrhein-Westfalen bildet mit etwa 70 Hochschulen bundesweit nicht nur zahlenmäßig die Spitze, sondern auch durch ihre Qualität können sich unsere Hochschulen sehen lassen. Im

Bereich der Forschung haben deshalb viele unserer Hochschulen Auszeichnungen bekommen.

Aber wie sieht es mit der zweiten Säule der Wissenschaft aus, der Lehre? Wir alle hier sind uns sicher einig: Auch im Bereich der Lehre, also der Ausbildung der nachfolgenden Generationen, leisten unsere Hochschulen exzellente Arbeit.

Wenn es richtig ist, dass der wichtigste Rohstoff unseres Landes die jungen Menschen sind – ohne sie damit auf eine ökonomische Funktion reduzieren zu wollen –, dann müssen wir auf deren Ausbildung einen besonderen Fokus richten. Wir tun das im Bereich der frühkindlichen Bildung. Wir tun das in den allgemeinbildenden Schulen, im Bereich der dualen berufspraktischen Ausbildung. Wir tun das sicher auch bereits in der Lehre an den Hochschulen.

Wir von der NRW-Koalition sind aber der Auffassung, dass diese Arbeit auf Landesebene bisher nicht in ausreichendem Maße öffentlich gewürdigt wird. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte „Qualitätspakt Lehre“ geht inzwischen bereits in die zweite Förderperiode. In diesem Rahmen wird die Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität unterstützt. 71 Universitäten, 61 Fachhochschulen sowie 24 Musik- und Kunsthochschulen werden im Rahmen dieses Programms bis 2020 gefördert.

Wichtig für uns ist hier die Betrachtung der geförderten Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt 28 Hochschulen haben die Möglichkeit, ihre erfolgreichen Konzepte von guter Lehre in der zweiten Förderrunde weiter auszuarbeiten und zu verbessern.

Wir von der NRW-Koalition haben uns gefragt, welchen Beitrag das Land zusätzlich leisten kann, um diese besondere Qualität unserer Hochschulen gerade im Bereich der Lehre stärker sichtbar zu machen und dadurch alle Hochschulen zu weiteren besonderen Anstrengungen zu motivieren.

Uns ist aufgefallen, dass wir mit der öffentlichen Anerkennung von exzellenter Lehre durch gezielte Auszeichnungen mit einem Großteil der anderen Bundesländer nicht Schritt halten. Viele Bundesländer zeichnen neben dem „Qualitätspakt Lehre“ ihre Hochschulen gezielt auf Landesebene aus. So vergibt zum Beispiel das Bundesland Bayern schon seit 1998 jährlich den Preis für gute Lehre an 15 Universitäten, welcher mit jeweils 5.000 € dotiert ist.

Um ein konkretes Beispiel zu nennen: 2017 wurde Frau Dr. Angelika Reiser von der Technischen Universität München mit dem Preis für gute Lehre ausgezeichnet. Am Lehrstuhl für Datenbanksysteme beeindruckt sie durch ihr breit gefächertes Engagement in der Lehre. Sowohl Gender- als auch Diversity-Aspekte bringt sie beständig in ihre eigene Lehre wie auch in die gesamte Studienorganisation ein. Auch im Bereich der Internationalisierung hat sie durch

proaktive Kommunikation Maßstäbe gesetzt, sodass die Fakultät für Informatik der Technischen Universität München inzwischen deutschlandweit die

höchste Zahl an Austauschstudierenden vorweisen kann.

Haben wir in Nordrhein-Westfalen nicht auch solche auszuzeichnenden Beispiele exzellenter Lehre? – Nicht nur andere Bundesländer, auch viele Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zeigen uns selbst Beispiele exzellenter Lehre auf, indem sie Auszeichnungen auf Hochschulebene vergeben.

Auch hier zwei Beispiele: Die Bergische Universität Wuppertal vergibt jährlich den sogenannten Wuppertaler Lehrlöwen in verschiedenen Kategorien, zu denen auch ein Innovationspreis gehört, der für besonders innovative Angebote im Bereich der Lehre vergeben wird.

Die Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf – um ein tolles Beispiel aufzuzeigen – vergibt jährlich den „hein@ward“. 2017 erhielt ihn ein wissenschaftlicher Mitarbeiter für eine neuartige Ringveranstaltung, in der Forschende und Studierende aus 13 unterschiedlichen Universitäten über eine digitale Videoplattform und virtuelle Arbeitsräume jede Woche über Hunderte Kilometer hinweg zusammenarbeiten.

Wenn sich also viele Bundesländer und viele Hochschulen in Nordrhein-Westfalen intensiv mit BestPractice-Beispielen befassen, dann stellt sich doch automatisch die Frage, warum im größten Bundesland mit der größten Zahl an Hochschulen bisher ein solcher landesweiter Wettbewerb und eine Auszeichnung von exzellenter Lehre auf Landesebene fehlen.

Nun, die alte Landesregierung hatte sich diese Frage bisher offensichtlich nicht gestellt. Wir von der NRWKoalition stellen heute nicht nur die Frage, sondern geben mit unserem Antrag auch eine Antwort darauf. Wir möchten einen Landespreis für exzellente Lehre in Nordrhein-Westfalen.

Die positiven Effekte eines Landespreises sind für uns offensichtlich: Für die Hochschulen ist es eine Würdigung ihrer besonderen Leistungen, für das Land ist es die Gelegenheit, einen weiteren Scheinwerfer auf die ausgezeichnete und deshalb auszuzeichnende Arbeit der Hochschulen in NordrheinWestfalen zu richten. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Sträßer. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Körner.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir erinnern uns, glaube ich,

alle an unsere Schulzeit oder unser Studium. Meistens haben wir doch in den Seminaren, den Klassen am meisten gelernt, in denen vorne ein Lehrer stand, ein Professor, der mit ganzer Leidenschaft dabei war, der sich vorher auch mal etwas überlegt hatte, der vielleicht nicht das übliche Programm abgespielt hat, sondern mit ganz neuen, kreativen Konzepten darangegangen ist.

Deswegen ist beste Lehre, der Einsatz von Lehrenden auch ganz besonders bedeutend für den Studienerfolg. Es sind doch gerade die Studierenden, die sich vielleicht ein bisschen schwerer tun, die besonders gefördert werden müssen. Und es sind gleichzeitig die besonders guten Studierenden, die zu noch besseren Leistungen angetrieben werden können. Also spielt beste Lehre eine ganz entscheidende und zentrale Rolle, übrigens auch vor dem Hintergrund, dass unsere Studierendenschaft in den letzten Jahrzehnten heterogener geworden ist, weil mehr Studierende an die Hochschulen kommen.

Aber seien wir ehrlich: In vielen Hochschulen spielt für Professoren die Forschung eine größere Rolle, weil dies die Art und Weise ist, wie man sich eine gewisse Reputation verschafft.

Mit unserem Antrag wollen wir nun ein neues Schlaglicht, einen besonderen Schwerpunkt auf die Lehre setzen. Gleichzeitig verbinden wir das mit einem zweiten Thema: Wir wollen auch zukunftsgerichtete, digitale Formate an die Hochschulen bringen. Es gibt schon ganz hervorragende Beispiele in NRW, sei es Videomaterial, das direkt in Vorlesungen eingebunden wird, seien es Vorlesungen, die digital aufgenommen werden können, seien es vielleicht Musterlösungen, die am Abend bei YouTube eingestellt werden – all das sind Ideen –, oder sei es Gamification, der Einsatz von Computerspielen, mit dem man das Programmieren noch viel einfacher und mit noch viel mehr Spaß lernt.

Ein besonders tolles Beispiel aus einem Seminar zur Einführung in Programmieren mit Java ist ein Professor, der den Studierenden die Komplexität, die Abstraktion von Algorithmen dadurch beibrachte, dass er sie zu einer Choreografie im Hörsaal angeregte und damit ein Stück weit den Algorithmus deutlich gemacht hat. Das sind Dinge, die im Kopf bleiben, das sind gute Beispiele. Die wollen wir als NRW-Koalition fördern.

Dafür braucht es zusätzliche Aufmerksamkeit. Dafür braucht es aber auch Anerkennung und Unterstützung. Genau die schaffen wir mit diesem Landeslehrpreis. Das steht – es wurde eben schon gesagt – Nordrhein-Westfalen gut zu Gesicht.

Wir haben die größte Hochschullandschaft Europas. Andere Bundesländer haben solche Preise bereits. Damit können wir, meine ich, einen guten Schritt nach vorne gehen, um zusätzliche Aufmerksamkeit für dieses Thema zu gewinnen.

Es ist ein erster Schritt. Wir von der NRW-Koalition wollen uns insgesamt anschauen, wie wir die Lehre an unseren Hochschulen weiter verbessern können. Mit diesem Lehrpreis fördern wir beste Lehre und digitale Formate an unseren Hochschulen. Das ist ein richtiger Schritt in die Zukunft. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Körner. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Schultheis.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Körner, Sie haben absolut recht: Methodisch-didaktisch gut aufbereitetes Material wirkt natürlich. Aber ich möchte hinzufügen, dass die überzeugte und überzeugende Persönlichkeit auch ausschlaggebend sein kann. Alle Methodenkenntnisse helfen nicht, wenn die Person nicht stimmt, die diese Methodenkenntnisse besitzt und dann vermittelt.

Mit dem Thema „Qualität der Lehre“ bin ich seit vielen Jahren auch hier im Landtag befasst. Ich erinnere daran, dass gerade die sozialdemokratische Wissenschaftsministerin Anke Brunn, eine Vorgängerin von Frau Pfeiffer-Poensgen, 1991 das Aktionsprogramm „Qualität der Lehre“ auf den Weg gebracht hat, das politisch sehr umstritten war – heute vielleicht gar nicht mehr, aber es kam offenbar zu früh. Aus meiner Sicht war es jedenfalls nicht zu früh; denn wir haben ja gemerkt, dass da ein riesiger Nachholbedarf besteht.

In diesem Aktionsprogramm spielten auch Themen wie „Diversity“ und „Gender“ eine sehr große Rolle. Wenn ich mich an die Debatte zur letzten Hochschulgesetzesnovelle erinnere, waren gerade Gender und Diversity, also Unterschiedlichkeit und Gleichstellung, nach Auffassung des Herrn Kollegen Berger eine ganz böse Geschichte, die wir da auf den Weg bringen wollten. Das hätte überhaupt nichts mit der Qualität der Lehre zu tun, war die Meinung des Kollegen Berger. Das ist nicht unsere Meinung. Insofern sehe ich in der Positionierung der jetzigen Regierungskoalition doch ein Entgegenkommen.