Protokoll der Sitzung vom 14.06.2018

Na ja; Sie sind ja in der Verantwortung, nicht ich. Jetzt können Sie natürlich hämisch grinsen. Aber ich sage Ihnen zum Abschluss noch Folgendes: Hören Sie endlich auf, meine Damen und Herren von der FDP und der CDU, die Automobilindustrie weiter zu pampern. Fordern Sie mit uns heute Morgen die Hardwareumrüstung,

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

und zwar kostenlos, wie das hier bereits vorgetragen worden ist, damit auch klar ist, dass nicht diejenigen die Zeche bezahlen müssen, die im guten Vertrauen diese Fahrzeuge gekauft haben und sich jetzt darüber wundern, dass Sie sich hier wegducken. Das kann ja wohl nicht sein.

Deshalb ist Ihr Verbleib in der Beruhigungsallianz der Automobilschoner schon ein starkes Stück. Das kann niemand nachvollziehen. Daher hoffe ich, dass, wenn Sie schon zu spät kommen, nicht die Ministerin und der Minister darauf warten, dass auch Nordrhein-Westfalen zu spät kommt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Dietmar Bro- ckes [FDP])

Vielen Dank, Herr Kollege Löcker. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Voussem.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von Grün und Rot! Ein permanenter Hauch von Querulanz ist noch lange kein frischer Wind.

(Beifall von der CDU und der FDP – Sven Wolf [SPD]: Von wem stammt denn dieses Zitat?)

Mit der von Ihnen heute zum x-ten Male angezettelten Debatte zum Thema „Dieselfahrverbote“ reiten Sie ein totes Pferd. Ihre larmoyant vorgetragenen

Reden sorgen nicht für bessere Luft in unseren Städten; sie sorgen allenfalls für eine weitere Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger.

In diese Kerbe haut auch Ihr gestriger Tweet, sehr geehrter Herr Kollege Klocke. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin:

Fake News, meine Damen und Herren, Fake News! Sie behaupten wahrheitswidrig, dass das Verwaltungsgericht Aachen zum 1. Januar 2019 Fahrverbote verhängt habe.

(Christian Dahm [SPD]: Ja, das ist doch rich- tig!)

Sie haben heute die Chance verpasst, lieber Kollege Klocke, das geradezurücken.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Entlarvend ist Ihr Vorgehen im Hinblick auf Ihre wahren Ziele. Fakt ist: Das Land muss bis zum 1. Januar 2019 neue Luftreinhaltepläne erstellen. Das haben die Bezirksregierungen ohnehin vor.

Ob und inwieweit das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen mit dem Aktenzeichen 6 K 2211/15 vom 8. Juni 2018, zu dem wir bislang ja nur die Pressemitteilung kennen, Bestand haben wird, wissen wir heute nicht. Es ist nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde zugelassen.

Was wir aber dank der Recherche großer Zeitungen ziemlich genau wissen, ist, mit welchem Kläger wir es vorliegend zu tun haben. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ bezeichnete die Deutsche Umwelthilfe im März 2017 folgendermaßen – ich zitiere ebenfalls mit Erlaubnis der Präsidentin –: „ein von Abmahnungen lebender Interessenverein“.

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

In einem weiteren Artikel der „FAZ“ vom 25. Juli 2017 war zu lesen – ich zitiere weiter –:

„Das Brot-und-Butter-Geschäft sind Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafen, die Umweltschützer sind dadurch finanziell in der Lage, Klagen gegen Landesregierungen oder Konzerne zu führen. Im Jahr 2014 nahm die Umwelthilfe mit den Verbandsklagen 2,32 Millionen Euro ein, das waren 1.265 Abmahnungen und 438 Gerichtsverfahren – insgesamt ein Drittel des Etats.“

(Zuruf von der CDU: Hört! Hört!)

Weiter heißt es dort, meine Damen und Herren:

„Eine den Grünen nahestehende Nichtregierungsorganisation, die Deutsche Umwelthilfe,

klagte gegen das Land Baden-Württemberg, genauer: gegen die Umweltpolitik des Grünen-Verkehrsministers Winfried Hermann. Grund des Streits: Die Umwelthilfe fordert deutliche Nachbesserungen im Luftreinhalteplan für Stuttgart und ein generelles Diesel-Fahrverbot auch für Euro-6-Fahrzeuge. Hermann, ein linker Grüner, nennt diese Forderung ,absolut überzogen‘.“

Seit 2005 hat die Umwelthilfe gegen 16 deutsche Städte wegen des Verstoßes gegen Umweltauflagen geklagt.

Der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling, ein Genosse, zugleich Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen, nennt das Vorgehen dieser Organisation – ich zitiere ihn – „infam“ und „intransparent“.

Letztlich betroffen von den Klagen ist die Krankenschwester mit ihrem kleinen Diesel-Pkw. Die, Herr Genosse Stinka, haben Sie bei Ihrer Parteitagsantrittsrede eben völlig vergessen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Dubiose Geldströme gehören seit Jahren zur DUH. Als der Verein für das Dosenpfand kämpfte, sponserte das Recyclingunternehmen Tomra die Kampagne mit bis zu 50.000 € jährlich. Die Norweger sind Marktführer bei Pfandautomaten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine neue Facette bekommt die Debatte in der Tat nach der Berichterstattung des „Kölner Stadt-Anzeigers“ vom 12. Juni 2018. Unter der Überschrift „Diesel-Fahrverbote sind anfechtbar“ ist dort zu lesen – ich zitiere –:

„Recherchen des ,Kölner Stadt-Anzeiger‘ haben ergeben, dass das Landesumweltamt fast alle Anlagen“

gemeint sind die Messstellen in Köln –

„dicht am Fahrbahnrand positioniert hat, obwohl das Gesetz es zulässt, die Geräte in einem Abstand von bis zu zehn Metern aufzustellen. In anderen Ländern der Europäischen Union, …, wird der großzügige Spielraum hingegen ausgenutzt.

Die Luftqualitätsrichtlinie der EU fordere ,ausdrücklich, dass alle Ergebnisse unionsweit vergleichbar sein müssen‘, sagte der Rechtswissenschaftler Wolfgang Durner von der Universität Bonn.“

Die Zeitung kommt zu dem Schluss:

„Sollten in Köln Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängt werden, können deren Eigentümer juristisch dagegen vorgehen, …“

(Carsten Löcker [SPD]: Das geht doch auch immer! Das ist doch egal!)

Hierzu hat unsere Umweltministerin bereits klare Worte gefunden. Alle 128 Messstellen in NRW sollen überprüft werden. Mit der Aufgabe werden externe Gutachter betraut. Wir begrüßen dieses Vorgehen ausdrücklich.

(Beifall von der CDU)

Denn alle Messstellen müssen zu gleichen Bedingungen aufgestellt werden, um eine Vergleichbarkeit herzustellen.

Auch die Verkehrsministerkonferenz hat im April 2018 in Nürnberg zu Tagesordnungspunkt 4.2 „Luftreinhaltung“ unter b) „Valide NO2-Messungen als Grundlage für rechtssichere Luftreinhaltepläne“ die Anregung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur begrüßt, dass die Validität von Standorten von Messanlagen gemäß den europäischen Vorgaben überprüft werden soll.

Die geforderten objektiven Belastungswerte sind entscheidend für die erforderliche Rechtskonformität der Luftreinhaltepläne. Es kann ja wohl nicht sein, dass weitere Gerichtsurteile oder sogar mögliche Strafzahlungen der Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens auf einer nicht rechtssichereren Messergebnisbasis gründen.

Last, but not least: Selbst der Berater der Deutschen Umwelthilfe, Herr Dr. Axel Friedrich, hat im Rahmen einer Anhörung hier im Landtag am 12. April 2018 zugestanden – ich zitiere erneut, diesmal Herrn Dr. Axel Friedrich –, für ihn sei ganz klar,

„dass man auch in NRW manche Messstellen falsch aufgestellt hat. Ich kenne eine Reihe von Stationen, die nicht korrekt aufgestellt worden sind, was zum Teil daran liegt, dass man örtliche Probleme hat, keine Stromversorgung und was sonst alles.“

(Zuruf von Carsten Löcker [SPD])

Das kann doch, bitte schön, nicht so bleiben.

(Beifall von der CDU und der FDP – Michael Hübner [SPD]: Vielleicht ist die Häuserkante auch nicht 10 m von der Straße entfernt!)

Die Redezeit.

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – So wie es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit der Automobilhersteller sein muss, die Eigenschaften des Pkws, die sie den Kunden zugesagt haben, sicherzustellen, geht es auch für die Politik darum, das Vertrauen der Bevölkerung wiederherzustellen.

Wir müssen die 13 Millionen Dieselfahrer in diesem Land rechtlich und finanziell absichern. Das machen wir besser als mit Plaketten und Verboten. Letztere