Protokoll der Sitzung vom 15.06.2018

Darf ich Sie jetzt unterbrechen?

Am 6. Juni 2018.

Darf ich Sie jetzt unterbrechen?

(Allgemeine Heiterkeit)

Der dritte Punkt ist – das ist der entscheidende Punkt, finde ich –: Die Systematik ist natürlich so, dass dieses Geld an die Schulträger geht und die Schulträger dann die Schulsozialarbeit zusammen mit den Schulen organisieren.

Da bedienen sich Kommunen zum Teil freier Träger. Andere machen es selber. Aber auf einem muss ich hier bestehen: Für die Arbeitsverträge, die die Kommunen oder die freien Träger abschließen, ist nicht das Ministerium verantwortlich. Dafür sind die Kommunen verantwortlich. Ich schließe diese Arbeitsverträge nicht ab.

(Beifall von der CDU)

Herr Minister, darf ich Sie jetzt unterbrechen?

Sofort. Ich möchte das noch kurz ausführen. Dann können wir auch Fragen zulassen.

Der weitere Punkt ist: In der Systematik, in der wir hier nun einmal sind, haben wir natürlich die Jährlichkeit des Haushalts. Das kann ich als Minister nicht ändern. Ich kann zwar den Vorschlag machen, dass die 48 Millionen € bis 2022 durchfinanziert sind. Das steht aber natürlich unter der Maßgabe des Haushaltsgesetzgebers. Mehr, als dieses in der mittelfristigen Finanzplanung sauber durchzufinanzieren,

kann eine Landesregierung nicht machen. Über die Frage der Jährlichkeit des Haushalts kommt eine Landesregierung nicht hinweg. Denn das Haushaltsrecht ist das höchste Parlamentsrecht, das ich zu akzeptieren habe und auch akzeptieren will.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Deswegen kann ich natürlich niemanden sagen: Ich garantiere dir bis 2022 dieses Geld. – Das kann ich nicht. Aber ich finde, dass man schon denken könnte, wenn man Verantwortung in einer Kommune hat, dass man die Arbeitsverträge durchfinanzieren kann.

Jetzt möchte ich einen letzten Punkt ansprechen. Ich bin ein Mensch, der will, dass die Leute unbefristete Arbeitsverträge haben und möglichst viel Stabilität in den Arbeitsverträgen haben. Ich glaube, keiner, der mich kennt, würde mir unterstellen, dass ich das nicht will. Aber wir sind hier eben in einer solchen Systematik. Wenn man das ändern will, hat man natürlich rein theoretisch gesetzgeberische Möglichkeiten. Dann müssen Sie aus dieser freiwilligen Aufgabe eine gesetzliche Aufgabe machen.

(Zuruf von der SPD: Ja!)

Das kann man machen. Das kann aber nur der Landtag Nordrhein-Westfalen tun.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Ich kann Sie ja nur fragen: Warum haben Sie es denn nicht zur gesetzlichen Aufgabe gemacht?

(Beifall von der CDU und der FDP)

Dieser Bereich, der mir untersteht, ist in einer ganz anderen Zeit entstanden, nämlich in der Zeit des Schulbedarfspaketes und dessen Umsetzung. Da habe ich – das muss ich Ihnen jetzt auch sagen – in diesem einen Jahr, das ich da bin, schon eine Menge erreicht. Es ist abgemacht, wie das Schulbedarfspaket entbürokratisiert und in der Anwendung einfacher wird.

Damit wird natürlich auch Zeit frei, die in der Schulsozialarbeit meiner Meinung nach für sinnvollere Dinge genutzt werden kann als dafür, sich um die Bürokratie des Schulbedarfspaketes zu kümmern. Auch da sind wir weiter.

(Beifall von der CDU)

Da bleibe ich natürlich am Ball, auch zusammen mit den Kollegen der ASMK. Es ist wahr, dass wir diese Finanzierung gerne wieder dem Bund zuweisen würden. Jeder Euro Bundesgeld, der nach NordrheinWestfalen geht, ist erst einmal grundsätzlich ein sehr guter Euro. Wenn er dann auch noch in der Verteilungsmasse des Arbeitsministeriums liegt, ist er ein besonders guter Euro.

(Heiterkeit von der CDU)

Aber das habe ich eben nicht in der Hand. Sie wissen, dass auch das SPD-geführte Bundesministerium hier sagt: Dafür haben wir keine finanziellen Mittel eingeplant; wir machen das nicht.

Deswegen ein Tipp – ich bin auch schon lange dabei –: Stellen Sie doch diesen Antrag, den Sie heute gestellt haben, demnächst auf Ihrem Bundesparteitag der SPD.

(Christina Schulze Föcking [CDU]: Juhu!)

Dann wäre die SPD schon einmal in der Richtung unterwegs, dass der Bundesparteitag der SPD sagt: Jawohl, das ist eine Bundesaufgabe. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD)

Wenn es jetzt noch Fragen gibt, können wir das gerne machen.

Vielen Dank. – Wir werten das einmal so, dass ich Sie habe unterbrechen können. Es ist der Kollege Zimkeit, der Ihnen jetzt eine abschließende Zwischenfrage stellt.

Mein Wunsch nach einer Zwischenfrage ist schon ein bisschen her, weil es nicht gelungen ist, Ihren Redefluss zu unterbrechen.

Ich will jetzt nur die Zwischenbemerkung machen, dass es entsprechende Bundesparteitagsbeschlüsse gibt und dass die Frage der Schulsozialarbeit in den Koalitionsverhandlungen nicht an der SPD gescheitert ist.

(Beifall von der SPD)

Die Frage, um die es geht, ist aber eine andere. Sie sprachen darüber, dass es keine anderen Instrumente gebe. – Es gibt ja durchaus ein Instrument. Das ist die Verpflichtungsermächtigung. Sie haben gesagt, Sie hätten von Anfang an alles getan.

(Zuruf: Frage!)

Haben Sie doch etwas Geduld. Dann hören Sie die Frage auch.

(Zurufe von der CDU, der FDP und der AfD)

Die SPD-Fraktion hat in den Nachtragsverhandlungen 2017 eine Verpflichtungsermächtigung beantragt, um die Schulsozialarbeit für die gesamte Legislaturperiode abzusichern. Das haben CDU und FDP abgelehnt.

Stimmen Sie mir zu, dass dann, wenn man 2017 schon solche Entscheidungen getroffen hätte, nicht erst am 6. Juni dieses Jahres, sondern schon viel früher den Kommunen hätte mitgeteilt werden können, dass das Geld frühzeitig zur Verfügung steht?

(Beifall von der SPD)

Herr Kollege Zimkeit, die Wahrheit ist, dass Sie wohl eine andere Wahrnehmung von den Koalitionsverhandlungen haben als ich, der ich dabei war.

In meinem Bereich war es nicht möglich, dieses im Koalitionsvertrag abzusichern. Das hing mit den Finanzierungsströmen zusammen, die man nicht zur Verfügung stellen wollte. Das war also nicht eine Frage von CDU und SPD.

(Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD] – Weitere Zu- rufe von der SPD)

Vielmehr hat die Bundesebene ganz klar darauf bestanden, dass sie seinerzeit eine Anschubfinanzierung gemacht hat und die Aufgabe jetzt den Ländern zugeschoben hat.

(Zurufe von der SPD)

Nun kommen wir zu der anderen Frage, warum das nicht möglicherweise schneller ging. Durch die Landtagswahl ist der Haushalt erst spät verabschiedet worden. Die Wahrheit ist auch, dass Behörden sich natürlich erst dann mit einem Haushalt beschäftigen und Vermerke erarbeiten können, wenn der Haushalt Rechtskraft erlangt hat. Deswegen kann ich auch niemanden dafür kritisieren, dass das bis zum 6. Juni 2018 gedauert hat – Punkt.

(Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD])

Es ist jetzt ja entschieden.

(Zurufe von der SPD)

Herr Zimkeit, nehmen Sie einfach einmal eines zur Kenntnis: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht anfangen, herumzupokern.