„Grenzen der Inklusion“ gesprochen. Ich bitte Sie darum, zu sagen, wo aus Ihrer Sicht diese Grenzen der Inklusion bei den jeweiligen Schulformen liegen.
(Christian Dahm [SPD]: Sie können den Joker vielleicht anrufen! – Michael Hübner [SPD]: 50:50-Joker!)
Lässt sich die letzte Frage noch mit der Frage vereinbaren, die in der Mündlichen Anfrage gestellt worden ist?
Sie können alles so beantworten, wie Sie es für richtig halten. Sie sind frei in Ihrer Beantwortung. Wenn Ihnen diese Antwort so ausreicht, dann würde ich so verfahren. Sie können alles so zusammenbinden, wie Sie es für richtig halten. Sie können auch so lange sprechen, wie Sie wollen. Es ist wichtig, dass Raum besteht, um ausführlich Rede und Antwort zu geben. Bitte.
Ich gebe auf die Frage gern eine Antwort. Wir haben sehr viele kluge Lehrerinnen und Lehrer, sehr viele kluge Pädagoginnen und Pädagogen, die zum Wohl des Kindes entscheiden. Wir haben kluge Vertretungen in den verschiedenen Schulaufsichten, die jetzt bei der Neuausrichtung der Inklusion das Beste für das Kind im Blick haben und dementsprechend auch die Entscheidungen treffen.
Sie die Grenzen der Inklusion sind, will ich besonders darauf hinweisen, dass schon eine Schulform vom zieldifferenten Lernen ausgeschlossen wird. Da scheinen ja für Sie Formen und Grenzen der Inklusion erreicht zu sein.
Dass wir in Nordrhein-Westfalen im Gegensatz zu anderen Bundesländern bislang über 100 Gymnasien haben, ist, finde ich, eine enorme Erfolgsgeschichte.
Die Menschen, die in einer Schulform unterrichtet und erzogen werden, in die landesweit über 40 % der Kinder gehen, und die nach ihrem Abschluss Verantwortung in dieser Gesellschaft übernehmen werden, haben keinen Anteil an zieldifferenter schulischer Inklusion. Das können sie nach dem Willen dieser Landesregierung nicht erleben, weil sie da ausgeschlossen werden. Ihnen wird schulische Inklusion vorenthalten. Und Sie meinen, dass die Schulen das grundsätzlich nicht können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stimme Ihnen zu, Frau Beer, dass es ein gutes Bild ist, das die Gymnasien hier abgeben: Von 1.000 Schulen, die inklusiv unterrichten, sind 100 Gymnasien. Da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu.
Ich sage, jedes Kind hat seine Grenzen. Jedes Kind hat aber auch einen Anspruch auf inklusives Lernen. Das haben wir in unserem Eckpunktepapier ganz deutlich zum Ausdruck gebracht, und diesen Anspruch werden wir umsetzen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt liegen keine weiteren Wortmeldungen zur Mündlichen Anfrage 20 vor, die damit beantwortet ist. Damit danke ich Ihnen, Frau Ministerin, für die Beantwortung der hier gestellten Fragen.
Ich sehe, dass noch sieben Minuten und vier Sekunden auf der Uhr stehen. Soll die nächste Mündliche Anfrage noch gestellt werden?
Ist damit klargestellt, dass bei der Neuaufstellung der Luftreinhaltepläne die Bezirksregierungen keiner Weisung der Landesregierung unterliegen und alle notwendigen Maßnahmen
zur Erreichung der Ziele des Gesundheitsschutzes entlang der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes entscheiden können?
Ministerpräsident Armin Laschet hat in der Pressekonferenz am 9.3.2018 nach dem Dieselurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig die Aussage getroffen, dass er Fahrverbote für rechtswidrig hält und er habe diese Haltung „die Bezirksregierungen wissen lassen“.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1066 (Druck- sache 17/2970) antwortet die Landesregierung, dass die Bezirksregierungen die Luftreinhaltepläne unter Beachtung des Urteils des BVG erarbeiten würden.
In dem am 18. Juni 2018 vorgelegten Bericht des Umweltministeriums zu Aussagen und Bewertung des BVG-Urteils werden die vom Gericht gemachten Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit – streckenweise Fahrverbote für Euro4 und Euro5-Dieselfahrzeuge ab sofort, zonenweise Fahrverbote für Euro4 ab sofort, für Euro5 ab September 2019 – analog wiedergegeben.
Eine Vertreterin des Umweltministeriums hat in der Juni-Sitzung des Verkehrsausschusses erklärt, dass das Umweltministerium die Bezirksregierungen aktiv informiert habe, dass es diesen o. g. Bericht zur Auswertung des Urteils gibt.
Im Zusammenhang mit der Bewertung des Leipziger Dieselurteils und angesichts des Urteils des Verwaltungsgerichts Aachen, das Fahrverbote für die Stadt Aachen ab Januar 2019 einfordert, falls bis dahin die Stickstoffdioxidwerte nicht signifikant sinken, bitte ich um Beantwortung der o. g. Frage.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, wer für sie die Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Ursula Heinen-Esser antworten wird. – Frau Heinen-Esser, Sie können nun Ihre erste Antwort auf diese Frage geben.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Abgeordneter Klocke, zum Verfahren: Die zuständigen Bezirksregierungen sind für die Erstellung der Luftreinhaltepläne anhand der gesetzlichen Vorgaben und natürlich unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verantwortlich. Sie unterliegen dabei – es ist sehr wichtig, das zu betonen – der Aufsicht durch die Landesregierung gemäß Landesorganisationsgesetz.
Selbstverständlich ist auch die Landesregierung an die geltende Rechtslage gebunden. Was das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig angeht, haben wir bereits mehrfach erklärt, dass es vollumfänglich beachtet wird.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Gibt es dazu Nachfragen? – Die erste Frage kommt von Herrn Remmel. Bitte schön, Herr Remmel.
Schönen Dank. – Sehr geehrte Frau Ministerin, die Frage war, ob der Ministerpräsident entsprechend seiner Ankündigung die Bezirksregierung seine Rechtsauffassung, dass Fahrverbote rechtswidrig seien, wissen lassen will oder hat wissen lassen. Das war bisher nicht klar. Dahinter verbirgt sich die Frage, ob die Bezirksregierungen von der Landesregierung die Weisung erhalten, bei der Aufstellung der Luftreinhaltepläne so oder so zu verfahren. Ich entnehme jetzt Ihrer Antwort, eine solche Weisung gibt es nicht.
Staatsminister. Ich danke dem Kollegen von der SPD für den Hinweis. – Also: Herr Staatsminister a. D., Sie wissen selber sehr genau, wie die rechtlichen Beziehungen zwischen Landesregierung und Bezirksregierung zu sehen sind. Weisungen werden immer dann erteilt, wenn es notwendig ist, wenn es also tatsächlich Entscheidungen von Bezirksregierungen gibt, die rechtlich nicht in Ordnung sind, und wenn es sehr gewichtige Folgen einer Fehlentscheidung gibt. Ob und inwieweit Weisungen erteilt werden, liegt in unserem Ermessen. Aber wir werden es – genauso, wie Sie selber vorgegangen sind; das nehme ich mir als Beispiel – immer im Miteinander versuchen statt mittels Weisungen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Heinen-Esser. – Herr Klocke, der diese Mündliche Frage gestellt hat, hat auch eine Frage. Bitte schön, Herr Klocke.
Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, zunächst danke ich Ihnen für Ihre Ausführungen. Eine Frage, die in den letzten Wochen im öffentlichen Raum breit diskutiert worden ist, betrifft die Gültigkeit der Messergebnisse. Diese spielen eine wichtige Rolle bei der möglichen Erteilung von Fahrverboten bzw. für die Gültigkeit der Luftreinhaltepläne.
Sie haben jetzt öffentlich angekündigt, dass Sie die Messstellen in Nordrhein-Westfalen überprüfen wollen. Können Sie uns sagen, in welchem zeitlichen Rahmen sich das Ihrer Einschätzung nach bewegt? Haben Sie eine grobe Vorstellung davon, in welchem zeitlichen Rahmen das möglich ist und wann es verbindliche Ergebnisse gibt, sodass wir da eine Rechtsklarheit bekommen?
Wir haben grundsätzlich schon angekündigt, dass das LANUV, die zuständige Behörde, eine Evaluation des gesamten Verfahrens durchführen wird. Die Ausschreibung dafür ist – wenn ich das richtig sehe – in der vergangenen Woche erfolgt.
Darüber hinaus – da haben Sie recht – habe ich persönlich angekündigt, dass wir die 128 Messstellen im Land noch einmal einer gesonderten Überprüfung unterziehen wollen, nämlich daraufhin, ob sie tatsächlich den Kriterien, die in der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung aufgestellt worden sind, entsprechen. Wir sind zurzeit dabei, entsprechende Angebote von großen Sachverständigenorganisationen einzuholen. Meine persönliche Vorstellung ist, dass entsprechende Ergebnisse im Laufe des Augusts vorliegen werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin Heinen-Esser. – Liegen weitere Fragen zu diesem Komplex vor? – Herr Klocke, bitte schön.