Protokoll der Sitzung vom 13.07.2018

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! In bewährter Einheitsparteienmanier haben die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Grünen mal wieder einen Antrag gemeinsam ausgekungelt.

Sie alle sind glühende Anhänger der Idee, Abhängigkeiten von der EU weiter zu verstärken. Wenn Sie in dieser politischen EU-Konsenssuppe schwimmen, schaden Sie nicht nur dem politischen Wettbewerb, Sie schaden letztendlich damit auch sich selbst. Dass Ihre Wahlprogramme nicht mehr voneinander zu unterscheiden sind, ist eine Erkenntnis, die längst bei den Wählern angekommen ist.

Wir müssten Ihnen für diesen Antrag eigentlich danken. Wegen Sammelanträgen wie diesem verstehen immer mehr und mehr Bürger: Die AfD ist und bleibt die einzige Oppositionspartei.

(Zuruf: Thema!)

Nun zu Ihrem Antrag:

(Zuruf: Ah!)

Ländliche Regionen in NRW noch stärker mit Mitteln aus den Trögen der EU versorgen: Nach den Plänen des EU-Kommissars Günther Oettinger soll Deutschland künftig 12 Milliarden € pro Jahr mehr in den EUHaushalt einzahlen. Und Sie stehen hier am Rednerpult mit stolzgeschwellter Brust und wollen sich ernsthaft dafür feiern lassen, dass Sie Genehmigungsverfahren für das VITAL.NRW-Programm im Umfang von weniger als 2 Millionen € etwas schneller und transparenter gestalten wollen!

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Dabei benennt der Regenbogenantrag noch nicht einmal den Elefanten im Raum. Das Problem ist der EU-Verschiebebahnhof. Sie machen Folgendes: Sie überweisen Milliarden Euro nach Brüssel, bekommen dann Brotkrümel zurück, und dann machen Sie den Deutschen kleine EU-Geschenke, mit denen Sie sich eine Akzeptanz für das EU-Monster erkaufen wollen.

Wer das nicht glaubt, braucht in Ihrem Antrag nur zwischen den Zeilen zu lesen. So steht hier geschrieben: „Damit ist die europäische Unterstützung ganz konkret für die Menschen erleb- und spürbar.“ Sie stilisieren die EU als barmherzigen Samariter mit anderer Leute Geld. Das ist perfide.

(Beifall von der AfD)

Natürlich wird alles, was links-grün-ideologisch ist, lieb und teuer mit diesem Programm gefördert. Der Klimaschutz wird zigmal genannt, und die Frauenförderung ist für Sie selbstverständlich auch im ländlichen Raum eine ganz, ganz, ganz wichtige Randbedingung.

(Zuruf von den GRÜNEN: Die ist überall wich- tig!)

Das Schlimmste aber ist die im Antrag implizierte Zentralisierung unserer Landwirtschaft in Richtung Brüssel.

Meine Damen und Herren, für eine gemeinsame Agrarpolitik mag es vor einiger Zeit ja noch historische Gründe gegeben haben. Heutzutage dient sie aber nur noch der Rechtfertigung bürokratischer Machtausübung. Es ist in keinster Weise erkennbar, warum ein supranationales Konstrukt die ländlichen Räume besser verstehen können soll als der Nationalstaat. Kein Geringerer als der Staatsrechtler und frühere Bundespräsident Roman Herzog beklagte eine mangelnde Verantwortung und eine „sachwidrige Zentralisierung von Zuständigkeiten“.

Die EU-Agrarpolitik vermochte in der Vergangenheit weder das massenhafte Sterben der Höfe noch die vielen Milchkrisen zu verhindern. Auch hier verbreitet sich unter den Landwirten die Wahrheit wie ein Lauffeuer: Die strikten EU-Regularien haben die Konflikte verschärft und ganze Produktionen vermilchpulvert. Sind es diese Erfahrungen, die Sie mit dem angeblich durch EU-Förderprogramme geschaffenen „WirGefühl“ meinen, von dem in Ihrem Sammelantrag die Rede ist?

Die AfD erwartet übrigens, dass Bürokratieabbau als ein ganz natürlicher Regierungsstil gepflegt wird. Dazu braucht es Ihres Antrags nicht. Was die EU betrifft, wäre der kürzeste Weg zum Bürokratieabbau im Übrigen, gleich die ganze EU komplett abzuschaffen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Als nächste Rednerin spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Heinen-Esser.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, mein Vorredner hat das Programm nicht verstanden.

(Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Dr. Christian Blex [AfD]: Oh doch!)

Ich möchte meine Redezeit nutzen, um noch einmal kurz zu erläutern, wie diese Programme tatsächlich funktionieren. Gerade die LEADER-Programme und VITAL.NRW sollen in den 37 Regionen, in denen sie zurzeit installiert sind, passgenaue Ideen und Lösungsansätze für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung von Dörfern und Regionen erarbeiten.

Das tun sie natürlich nicht, indem aus Berlin oder Brüssel – Letzteres ist geografisch noch näher bei uns gelegen – die Ideen in die Regionen kommen, sondern das funktioniert, indem die Regionen eigenständig nach dem Von-unten-nach-oben-Prinzip über die Projektauswahl und die Ausgestaltung der Vorhaben entscheiden. Die Menschen vor Ort wissen am besten, wo sie der Schuh drückt und was sie wie verändern wollen.

Das ist das ganz Besondere an diesen Programmen. Deshalb setzen wir uns alle dafür ein, dass sie vernünftig funktionieren. Diese Vorzüge von LEADER und VITAL.NRW kommen nur dann zum Tragen, wenn auch die Rahmenbedingungen zur Förderung passen. Bereits bei Agrarministerkonferenz im Frühjahr 2017 wurde besprochen, dass es teilweise zu hohe bürokratische Anforderungen gibt, ebenso einen zu hohen Verwaltungsaufwand und einen zu hohen Kontrollaufwand.

Das ist eine Einschätzung, die von der Landesregierung, also von uns, voll und ganz geteilt wird. Deshalb begrüße ich die Initiative des Parlaments, sich dieses wichtigen Themas anzunehmen. Wir stimmen den Inhalten voll zu. Gerne sind wir auch zum Controlling dieses Antrags in zwei Jahren, wie Sie es eben gesagt haben, bereit. Dann werden wir sehen, wie weit wir damit gekommen sind.

Dabei haben wir schon eine ganze Reihe von Themen bearbeitet. Es gibt eine personelle Verstärkung, um mehr Kapazitäten für die Beratung in den Regionen zu haben und die Begleitung der Förderverfahren zu schaffen. Es gibt die Einführung eines Förderhandbuchs, um eine einheitliche und transparente Verwaltungspraxis zu ermöglichen. Bei mir im Haus existiert eine LEADER-Vernetzungsstelle, die sich beispielsweise mit Schulungsangeboten befasst.

Ferner haben wir überall dort, wo es die europarechtlichen Regelungen zulassen, für Vereinfachungen unserer eigenen landesrechtlichen Regelungen gesorgt.

Sie sehen, wir sind schon auf einem guten Weg. Wir werden natürlich die Themen aus dem Antrag aufnehmen und bei uns im Hause umsetzen. Damit sorgen wir für eine noch breitere Anwendung der Programme.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch kurz etwas anderes sagen, was ich auch als einen Erfolg für die ländlichen Räume ansehe: In der vergangenen Woche hat der Bundesrat mit sehr großer Mehrheit beschlossen, die heutige Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ um den Begriff und den Förderbereich „ländliche Räume“ zu erweitern.

Warum ist das so wichtig? Zurzeit sind – das ist im Übrigen, Herr Abgeordneter von der AfD, eine rein nationale Maßnahme – 70 Millionen € in diesem Topf, die nicht genutzt werden. Da ist die Idee, zu sagen: Wenn wir die Gemeinschaftsaufgabe um die ländlichen Räume erweitern, haben wir eine Chance, dass die ländlichen Räume hier besonders partizipieren. Ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag bzw. die Bundesregierung diesen Vorschlägen des Bundesrats folgt und eine Grundgesetzänderung möglich macht; denn dann haben wir weitere Möglichkeiten, etwas für die ländlichen Räume zu tun.

Die ländlichen Räume sind für uns in NordrheinWestfalen wichtig. Mehr als 6 Millionen Menschen wohnen dort. Es geht – das ist schon von mehreren Rednerinnen und Rednern gesagt worden – um die Verbindung von Stadt und Land. Die Regierung steht dafür, und ich ganz besonders. Ich komme aus der Stadt mit einem großen Herz für das Land. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Heinen-Esser. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, und wir kommen damit zur Abstimmung.

Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer also stimmt dem Antrag zu? – CDU, SPD, FDP und Grüne sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Wer stimmt dagegen? – Die AfD-Fraktion, wie angekündigt. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 17/3018 – Neudruck – mit der breiten Mehrheit des Hohen Hauses angenommen.

Ich rufe auf:

9 Gesetz zur Änderung der Verfassung für das

Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3005

erste Lesung

Für die SPD-Fraktion hat zur Begründung dieses Gesetzentwurfs Herr Professor Dr. Bovermann das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ehemaliger Vorsitzender der Verfassungskommission in der 16. Wahlperiode freue ich mich, Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung Nordrhein-Westfalens vorstellen zu dürfen, der sowohl die Verankerung der Individualverfassungsbeschwerde als auch der Kommunalverfassungsbeschwerde in der Verfassung vorsieht.

Beide Themen waren Gegenstand der Verfassungskommission. Für die Kommunalverfassungsbeschwerde fand sich nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit, und die Individualverfassungsbeschwerde ist leider als Teil des sogenannten politischen Korbes gescheitert.

Nun besteht aber die Möglichkeit, die damalige Diskussion doch noch zu einem guten Ende zu führen. Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht bereits den Rechtsschutz der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie vor. Morgen werden wir eine Änderung des VGH-Gesetzes verabschieden, durch die den Bürgerinnen und Bürgern endlich auch in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit eröffnet wird, eine Verletzung ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte vor dem Verfassungsgerichtshof geltend zu machen.

SPD und Grüne wie auch die Sachverständigen in der Anhörung im Rechtsausschuss vertreten die Auffassung, dass über diese einfachgesetzliche Regelung hinaus die Aufnahme in Art. 75 der Landesverfassung geboten ist. Dafür sprechen die folgenden verfassungspolitischen Argumente:

Erstens entspricht es der Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs als Verfassungsorgan, dass seine Zuständigkeiten und Verfahren in der Verfassung selbst geregelt werden.

Zweitens bietet die Verankerung in der Verfassung zwar keinen zusätzlichen Rechtsschutz, aber aufgrund der notwendigen Zweidrittelmehrheit eine höhere Absicherung bei sich verändernden politischen Mehrheiten. Das leistet auch einen zusätzlichen Beitrag zur Sicherstellung unserer Gewaltenteilung.

Drittens wird dadurch die Eigenständigkeit der Landesverfassung unterstrichen und damit letztlich auch die Eigenstaatlichkeit im Rahmen der föderalen Ordnung gestärkt.

Viertens enthalten Verfassungen immer auch Integrationskraft für ein Gemeinwesen und leisten einen Beitrag zur Landesidentität. Die Weiterentwicklung von einem Staatsgerichtshof zu einem Bürgergericht durch die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde bietet zumindest die Chance, dass die Verfassung stärker in das Bewusstsein der Bürger und Bürgerinnen rückt.

Aus juristischer Sicht sollte die Verfassung kein Lesebuch sein. Aus Sicht der politischen Bildung allerdings würde ich mir eine stärkere Präsenz unserer Landesverfassung im Alltag wünschen. Das gilt insbesondere für den zweiten Teil, der wie folgt überschrieben ist: „Von den Grundrechten und der Ordnung des Gemeinschaftslebens“. Hier gibt es über die unmittelbar geltenden Grundrechte des Grundgesetzes hinaus vieles zu entdecken und zu vermitteln.

Schließlich würde Art. 75 der Landesverfassung durch die Verankerung der Individual- und Kommunalverfassungsbeschwerde eine klare Systematik erhalten. Statt auf die sonstigen, durch Gesetz zugewiesenen Fälle zu verweisen, würde in knapper Form der Rechtsbehelf selbst in die Verfassung geschrieben. Die Details können dann im Verfassungsgerichtshofgesetz so, wie es CDU und FDP vorsehen, geregelt werden.

Zum Schluss möchte ich Professor Fabian Wittreck zitieren, der auf dem Symposium zur Einführung einer Individualverfassungsbeschwerde vom 9. Juni 2015 ausgeführt hat – ich zitiere –: