Protokoll der Sitzung vom 20.09.2018

Zweiter Punkt: Wichtig ist eine objektive Betrachtung des Sachverhalts. Das führt zu einer zweiten Feststellung: Nur weil eine Anfrage nicht so beantwortet

wurde wie gewünscht, nur weil eine Anfrage nicht so beantwortet wurde wie erhofft oder wie es für die eigene politische Agenda jetzt eigentlich gut wäre, wurde eine Anfrage noch lange nicht falsch oder unvollständig beantwortet; denn – das hat der Kollege Kerkhoff eben schon angesprochen – es gibt die verschiedenen Fragerechte, es gibt ein Recht auf Antwort und auf Informationen. Es gibt aber kein Recht auf eine spezielle Version dieser Antwort, so wie sie am besten in die eigene politische Agenda passt.

Die dritte Feststellung, meine Damen und Herren, ist eine juristische. Darauf hat die Landesregierung auch hingewiesen. Die Antwortpflicht der Exekutive gegenüber der Legislativen ist eben nicht schrankenlos. Ist die Landesregierung oder die Exekutive – in welchem Parlament auch immer – eigentlich verantwortlich? Ist sie zuständig? Ist eigentlich eine Beantwortung innerhalb der üblichen Fristen realistisch?

Wenn man sich die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage anschaut, dann stellt man fest, dass es nun nicht so ist, dass das seitens der Landesregierung hier einfach so aus der Hüfte heraus nach dem Motto eingeschätzt wurde „Wir machen uns das so, wie es für uns ganz praktisch ist“, sondern wir bewegen uns hier in einem Bereich, der durch verschiedenste Urteile relativ klar definiert und strukturiert ist und in der Vergangenheit weiterentwickelt wurde. Genau daran orientiert sich auch diese Landesregierung.

Diese hat in der Großen Anfrage die entsprechenden Anfragen abermals kritisch überprüft, ist ja auch individuell darauf eingegangen und hat diese Fragen im verfassungsrechtlichen Sinne entsprechend beantwortet.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich eine vierte Feststellung, vielleicht auch eher eine Empfehlung aussprechen: Neben Kleinen und Großen Anfragen gibt es noch andere Möglichkeiten der Informationsbeschaffung, auch für Parlamentarier. – Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Höne. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Paul.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfDFraktion hat ihre Redezeit ja für die Vergabe von Haltungsnoten genutzt. Das kann sie so tun, das ist aber debattentechnisch ungefähr genauso ergiebig wie die Große Anfrage, die sie hier gestellt hat. Es steht Ihnen selbstverständlich auch zu, das so zu tun. Es ist eben nur die Frage, ob das der Weg ist, wie man mit diesen Dingen umgeht.

Sie haben ja auch Haltungsnoten dafür vergeben, wie Sie die Arbeit der Opposition bewerten. Da kommen wir offensichtlich zu unterschiedlichen Schlüssen; denn auch wir haben angemerkt, dass auch wir bei der fristgerechten Beantwortung von Kleinen Antworten durchaus noch Luft nach oben sehen. Aber diese Tatsache, die Sie wissen könnten, weil auch Sie im Ältestenrat vertreten sind, passt offensichtlich nicht in Ihre Erzählung, die Sie hier wieder vorbringen wollten. Das nehmen wir dann mal so hin.

Es ist selbstverständlich Ihr parlamentarisches Recht, dass Sie diese Große Anfrage so stellen können.

Ich muss allerdings feststellen, dass sie in allererster Linie dem Schaufenster dient und dazu, Ihre Erzählung weiterzuführen. Ich hätte mir gewünscht, dass die dort gebundene Zeit und die erhebliche Arbeitskraft, die zur Beantwortung Großer Anfragen nötig sind, doch besser in eine fristgerechte Beantwortung Kleiner Anfragen geflossen wären. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Paul. – Für die Landesregierung hat nun in Vertretung des Ministerpräsidenten Armin Laschet Herr Minister Wüst das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der AfD hat mit der Großen Anfrage 6 die Antwort der Landesregierung auf insgesamt 100 Kleine Anfragen abermals aufgerufen. Der Betreff der Großen Anfrage lautet: „Nicht beantwortete Kleine Anfragen“. Diese Aussage ist schlicht unzutreffend bzw., um es mit den Worten Ihres Idols zu sagen, Fake News.

Die Landesregierung hat alle Kleinen Anfragen beantwortet. Sie hat die Vorlage der Großen Anfrage gleichwohl genutzt, um die Antworten auf die Kleinen Anfragen einer abermaligen kritischen Prüfung zu unterziehen. Das gebietet der Respekt vor dem Parlament.

Das Ergebnis der Prüfung lautet, dass die Antworten auf die Kleinen Anfragen verfassungskonform erfolgt sind. Soweit in Einzelfällen im Rahmen der Großen Anfrage Bedarf bestand, nachzusteuern – etwa weil inzwischen andere Erkenntnisse vorlagen, die bei der Antwort zuvor nicht berücksichtigt werden konnten –, ist die Landesregierung dem nachgekommen. 83 % der Antworten blieben jedoch unverändert.

Damit könnte die Stellungnahme seitens der Landesregierung hier enden. Lassen Sie mich als jemand, der bereits in der vierten Wahlperiode hier im Landtag ist, für die Landesregierung die Gelegenheit nutzen, einige allgemeine Erwägungen in die Debatte einzubringen, die manchem hier bekannt sind, offensichtlich aber nicht allen.

Voranzustellen ist selbstverständlich, dass das parlamentarische Fragerecht des Abgeordneten unverrückbar zu den essenziellen Werkzeugen des Parlaments gehört, um eine Regierung überhaupt effektiv kontrollieren zu können. Aus guten Gründen hat die Kommission zur Verfassungsreform in der letzten Wahlperiode vorgeschlagen, Artikel 30 Abs. 3 zu ändern und dieses Fragerecht auch in der Verfassung zu verankern. Dem wurde nachgekommen.

Zur Wahrheit zählt allerdings auch, dass das Fragerecht des Parlaments – wie meine Vorredner teilweise schon ausgeführt haben – eben nicht uneingeschränkt gilt. Auch dies bestätigt die Antwort auf die Große Anfrage nachdrücklich.

Die Grenzen des Fragerechts bzw. der Antwortpflicht einer Regierung sind durch eine inzwischen ausdifferenzierte Rechtsprechung des Verfassungsgerichts definiert. Daher, Frau Kollegin Philipp, kommen die „Obs“ und „Wies“. Die von Ihnen genannten Einschränkungen stammen nicht irgendwie von der neuen Landesregierung, sondern aus der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Die Landesregierung beachtet diese Schranken. Sie gelten unbeschadet der Tatsache, ob die Frage in einer Großen oder Kleinen Anfrage gestellt wird bzw. dazu mündlich oder schriftlich vorgetragen wird.

Die maßgeblichen Grundsätze sind in der Vorbemerkung der Antwort auf die Große Anfrage noch einmal niedergelegt. Insofern mag die eine oder andere Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage hinter den Erwartungshaltungen der Fragesteller zurückgeblieben sein. Festzuhalten ist aber, dass sich die Regierung mit ihrem Antwortverhalten auf dem Boden der Verfassung und – ich glaube, auch das kann ich sagen – ebenso in der Tradition der Vorgängerregierungen bewegt.

Exemplarisch möchte ich noch einige Themen separat ansprechen. Die Landesregierung kann nur zu solchen Sachverhalten Auskunft geben, für die sie selbst zuständig ist bzw. für die sie verantwortlich ist. Zuweilen stehen auch verfassungsrechtliche Gesichtspunkte einer Beantwortung entgegen. Aber auch der Faktor Zeit – das kann ich aus praktischer Erfahrung jetzt besser sagen als vielleicht noch zuzeiten der Opposition – spielt eine entscheidende Rolle, wie die Antwort auf die Große Anfrage ebenfalls eindrucksvoll verdeutlicht.

Die Landesregierung hat zu beachten, dass die Geschäftsordnung des Landtags eine Frist zur Beantwortung einer Kleinen bzw. einer Großen Anfrage vorsieht. Fakt ist, dass die Landesregierung – auch da in guter Tradition mit ihren Vorgängerinnen – bei allen Schwierigkeiten im Einzelfall bestrebt ist, diese Fristen ordentlich zu wahren. Zudem nutzen wir alle Möglichkeiten der Digitalisierung, um sogar noch wenige Tage einzusparen.

Festzuhalten bleibt aber, dass die Landesregierung nur diejenigen Informationen mitteilen kann, die sie in dem eben beschriebenen engen Zeitfenster erheben, in einer Antwort zusammenfassen und regierungsintern abstimmen kann. Auch dieser Aspekt sollte in einer fairen Auseinandersetzung nicht unberücksichtigt bleiben.

Das Hohe Haus mag darüber befinden, welche Schlüsse aus der Großen Anfrage jenseits der Beantwortung der Einzelfragen zu ziehen sind. Die Vorbemerkung zu der Antwort beinhaltet die eine oder andere statistische Angabe zu dem Antwortverhalten der Landesregierung. Es bleibt Ihnen allen überlassen, ob Sie daraus etwas machen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Wüst. – Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Aussprache und stelle fest, dass damit die Beratung der Großen Anfrage 6 der Fraktion der AfD stattgefunden hat.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:

14 Leistungen deutschstämmiger Zugewander

ter, der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler wertschätzen – unsere und ihre Geschichte lebendig halten

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/3526

Ich eröffne die Aussprache und für die antragstellende Fraktion der CDU hat nun Herr Kollege Scholz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es ist erst wenige Tage her, dass sich der 1. September 1939 gejährt hat. Das war der Tag, an dem vom deutschen Boden der schrecklichste Krieg der Geschichte ausging. An dessen Ende hatten rund 50 Millionen Menschen ihr Leben verloren, und 6 Millionen jüdische Bürger waren Opfer systematischer Ermordung geworden.

Am Ende dieses Krieges schlug das Grauen auf Deutschland zurück. Besonders hart traf es dabei die Bevölkerung in den damaligen deutschen Ostgebieten. 12 Millionen Menschen mussten zwangsweise ihre angestammte Heimat verlassen. Viele von ihnen wurden Opfer von Plünderungen, Vergewaltigungen und anderen Gewalttaten. Über 2 Millionen Menschen fanden dabei den Tod.

Wenn die Überlebenden nach einer langen Odyssee dann den Westen erreichten, mussten sie feststellen, dass sie nicht immer willkommen waren. Trotzdem packten sie an, schufen sich ein neues Zuhause und beteiligten sich am Wiederaufbau Deutschlands. Flüchtlinge und Vertriebene haben einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswunder auch in Nordrhein-Westfalen geleistet. Dafür gebührt ihnen noch heute unser Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ebenfalls vor wenigen Tagen jährte sich zum 70. Mal der Tag, an dem in Bonn der Parlamentarische Rat seine Arbeit aufnahm.

Bereits damals haben sich herausragende Persönlichkeiten aus dem Vertriebenenbereich an der Schaffung der Grundlage für ein demokratisches Deutschland beteiligt. Ich erinnere beispielhaft an den Sozialdemokraten Willibald Mücke aus Buchenhöh in Oberschlesien. Auf ihn geht die in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz enthaltene Wendung zurück, dass niemand wegen seiner Heimat und Herkunft benachteiligt werden darf.

Sein oberschlesischer Landsmann und späterer Vizekanzler Hans-Christoph Seebohm aus Emanuelssegen entwickelte schon damals gedanklich – aufbauend auf den Ideen des Föderalismus – den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Errichtung eines europäischen Staatenbundes. Nicht Grenzverschiebung sah er als Ziel, sondern deren Aufhebung.

Sie sowie Paul Löbe, Gerhard Kroll und andere haben ihren Beitrag für ein demokratisches Deutschland geleistet. Trotz – oder gerade wegen – der Gräuel und Schrecken der Flucht und Vertreibung waren es die Vertriebenen, die mit ihrer Charta der Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 die Grundlage für die Verständigung und Versöhnung der Völker in Europa gelegt haben, indem sie auf Rache und Vergeltung verzichtet und erklärt haben, am Aufbau eines friedlichen und geeinten Europas mitwirken zu wollen.

Nach dem Zusammenbruch der Systeme im Osten Europas kamen viele deutsche Aussiedler und Spätaussiedler aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und den Staaten Mittelosteuropas in die Heimat ihrer Vorfahren. Sie sind heute überdurchschnittlich gut integriert.

Dass das Thema „Flucht und Vertreibung“ immer noch gegenwärtig ist, zeigt die von der großen Koalition im Jahr 2015 beschlossene Entschädigung für zivile deutsche Zwangsarbeiter. War man anfangs von weniger als 20.000 noch lebenden betroffenen Personen ausgegangen, haben bis Ende vergangenen Jahres rund 45.000 Betroffene einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Für Hunderttausende kam diese symbolische Anerkennung für ihr erlittenes Leid in Höhe von 2.500 Euro zu spät. Leider hat es

70 Jahre gedauert, bis man sich zu dieser Entschädigung durchgerungen hat.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat kürzlich die besondere Verantwortung der Politik gegenüber den heimatvertriebenen und heimatverbliebenen Deutschen hervorgehoben. Der Auftrag gemäß § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz bleibt daher weiterhin eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Koalitionsvertrag der NRW-Koalition wird deshalb der Beitrag, den die deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler für den Aufbau unseres Landes geleistet haben, besonders gewürdigt.

Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

Erstens. Wir brauchen eine angemessene und lebendige Erinnerungskultur. In einer Zeit, in der die Erlebnisgeneration abtritt, muss das Wissen über Flucht, Vertreibung und das kulturelle Erbe der ehemaligen deutschen Siedlungsgebiete auch an nachfolgende Generationen weitergegeben werden. Immerhin hat das Wirken der Menschen aus dem ehemaligen deutschen Osten über Jahrhunderte auch Spuren in Nordrhein-Westfalen hinterlassen. Das wohl bekannteste Werk ist die Fertigstellung des Kölner Doms nach den Plänen des oberschlesischen Architekten Ernst Friedrich Zwirner.

Erinnerungskultur kann aber nur durch eine stärkere Behandlung der Thematik in der Schule und in der außerschulischen Bildungsarbeit gelingen. Dazu müssen Flucht und Vertreibung in der Lehrerfortbildung und in Unterrichtsmaterialien eine entsprechende Berücksichtigung finden. Auch können Zeitzeugen, solange sie noch leben, von dem damaligen Geschehen berichten. Verbunden werden kann das mit Fahrten zu Gedenkstätten, zum Beispiel zu ehemaligen NKWD-Lagern, in denen viele Zwangsarbeiter ihr Leben verloren.

Zweitens. Wir müssen Vertriebene und Aussiedler als Brücken nach Europa stärker nutzen. Heimatvertriebene, Heimatverbliebene und Aussiedler stellen durch ihre weitgehende Zweisprachigkeit sprachliche und menschliche Brücken zu unseren Nachbarn in Ost- und Südosteuropa dar.

Daher sollte auch der Kontakt zu den Heimatverbliebenen unter Einbindung der Heimatvertriebenen, der Aussiedler und Spätaussiedler gestärkt werden. Bei Besuchen der Landesregierung in den Herkunftsländern sollten folgerichtig auch Vertreter unserer Partner-Landsmannschaften der Oberschlesier und der Siebenbürger Sachsen als Experten für ihre Herkunftsgebiete eingebunden werden.

Drittens. Wir müssen die Eingliederung der Spätaussiedler weiter fördern und soziale Problemlagen abwenden. Wichtigster Punkt hierbei ist, dass wir die Möglichkeiten zur Anerkennung für die im Ausland erworbenen Schul- und Berufsabschlüsse weiter verbessern. Die Zahl der Menschen, die unterhalb ihrer