Protokoll der Sitzung vom 12.10.2018

Außerdem tun wir etwas für die Kurzzeitpflege. Die gesetzlich zulässige Höchstgrenze für Doppelzimmer darf künftig in Pflegeeinrichtungen vorübergehend überschritten werden, wenn diese Zimmer für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen. Gleichzeitig dürfen neu gebaute Einrichtungen die bisher zulässige Platzobergrenze von 80 Plätzen bis auf maximal 120 Plätze überschreiten, wenn mindestens 20 dieser Plätze für die Kurzzeitpflege bereitgestellt werden.

So schaffen wir Anreize zum Ausbau der Kurzzeitpflege und ermöglichen den pflegebedürftigen Menschen, aber vor allem ihren Angehörigen eine größere Wahlfreiheit und kurzzeitige Entlastung vom oftmals kräftezehrenden Pflegealltag.

Nicht zuletzt dürfte auch die künftig leichtere Suche nach einem Pflegeplatz über eine zentrale Internetplattform dazu beitragen, dass Angehörige schneller

und einfacher an die für sie notwendigen Informationen über Pflegeeinrichtungen und freie Plätze in ihrer Umgebung herankommen. Denn es gibt inzwischen eine Vielzahl von Pflegeangeboten. Für pflegende Angehörige ist es häufig eine Herausforderung, unter den vielen Angeboten das für sie passende herauszusuchen.

Die NRW-Koalition schafft mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun deutlich mehr Rechtssicherheit, insbesondere bei den Wohngemeinschaften. Künftig werden die verschiedenen Angebotsformen sehr viel klarer voneinander abgegrenzt.

Intensivwohngemeinschaften etwa für im Wachkoma liegende Menschen werden nun als Pflegeheime eingestuft und unterliegen somit der Kontrolle der WTGBehörde, sprich: der Heimaufsicht. Angehörige können somit darauf vertrauen, dass diese Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft und die Standards des Wohn- und Teilhabegesetzes erfüllt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes lässt den Aufsichtsbehörden, Trägern und Pflegefachkräften dort, wo es möglich ist, mehr Spielraum und schafft gleichzeitig da Klarheit, wo es in den Augen der NRW-Koalition notwendig ist.

Ich freue mich auf die Beratungen des Gesetzentwurfs in den entsprechenden Ausschüssen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Auch ich danke Ihnen. – Für die SPD erteile ich der Kollegin Altenkamp das Wort.

Vielleicht noch als Hinweis an die weiteren Redner: Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 1:40 Minuten überzogen. Sie dürfen das gerne in Anspruch nehmen.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Landesregierung plant eine Novelle des Wohn- und Teilhabegesetzes. Ich will Ihnen für die SPD-Fraktion schon ein paar Hinweise darauf geben, bei welchen Punkten wir mitgehen können und bei welchen Punkten wir einen Dissens haben werden. Vielleicht kommen wir da auf dem Wege der Anhörung noch zusammen.

Von unserer Seite begrüßen wir die leichtere Suche nach einem Pflegeplatz, weil das tatsächlich ein Bedürfnis der Menschen ist, und auch Ihren Versuch. Ob das gelingt, wird man sehen.

Flächendeckender Internetzugang in allen Pflegeinrichtungen: Na ja, gut. Ich habe noch nicht vernommen, dass das wirklich ein Bedürfnis ist und die Menschen permanent danach fragen, wann sie denn endlich ins Netz können. Dennoch muss man natürlich auf die künftigen Generationen von Bewohnerinnen und Bewohnern insbesondere in der stationären Altenhilfe achten. Da ist dieses Bedürfnis in der Zwischenzeit deutlich spürbar.

Nicht übereinkommen werden wir in der Frage – mir leuchtet auch Ihre Begründung, die Sie heute kurz geliefert haben, nicht ein –, wie Sie die WTGBehörden gegenüber dem MDK behandeln bzw. bei der Pflichtzuweisung, dass es nur noch um Strukturprüfungen gehen soll. Das bereitet uns im Kern im Hinblick auf die Versorgung im Land erhebliche Sorgen. Ich kann auch noch nicht erkennen, was der inhaltliche Grund dafür ist. Denn es nicht so, wie Sie hier berichten, dass der MDK und die WTGBehörden tatsächlich dasselbe prüfen und dieselben Prüfaufsichten haben.

Zu den Regeln für die Einrichtungsleitungen muss ich Ihnen sagen: Hier schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Auf der einen Seite konnte ich persönlich nie ganz nachvollziehen, warum es notwendig ist, erfahrene Einrichtungsleitungen durch diese Ausbildungsmodule zu jagen.

Auf der anderen Seite finde ich es nicht verkehrt, darauf hinzuweisen, dass die Einrichtungsleitungen schon bestimmte Qualitätsansprüche erfüllen sollten, nicht zuletzt deshalb, weil wir uns angucken müssen, wer zum Beispiel auf dem GesundheitsCampus in Bochum ausgebildet wird. Dort werden nämlich genau die Personen ausgebildet, die auf der Strecke mit ihrer pflegefachlichen Kompetenz durchaus geeignet wären, aber auch mit ihren wirtschaftlichen Kenntnissen geradezu prädestiniert wären, Einrichtungsleitungen zu werden. Ich kann deshalb nicht erkennen, warum Sie gerade diese Regelung in der Novelle treffen und dann aber eigentlich eher kurz springen.

Was wirklich ein Thema ist, das Sie hier offensichtlich hochziehen, ist die Position der Pflegedienstleitungen. Ich kann allerdings überhaupt nicht erkennen, dass es hier einen Regelungsbedarf gibt, weil das – um ganz deutlich zu sein –, was Sie regeln wollen, bereits im SGB XI geregelt ist. Es ist klar, dass die Pflegedienstleitungen weisungsunabhängig arbeiten.

Wir begrüßen einerseits, dass Sie die Kurzzeitpflegeplätze in Nordrhein-Westfalen ausbauen wollen. Wie Sie das machen, finde ich auch nicht ungeschickt. Anderseits ist der Grund dafür, dass Sie einigen Trägern, die es nicht geschafft haben, die Einzelzimmerquote zu erreichen, bis 2020 eine Brücke bauen, um bis dahin dann die 80-zu-20-Quote zu erreichen.

Das bedeutet aber auch: Was passiert nach 2020, wenn wir jetzt die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze und die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen? Darüber werden wir uns unterhalten müssen. Denn in Ihrem Gesetz ist noch nicht hinreichend geregelt, dass es eine Regelung für die lange Strecke gibt.

Herr Laumann, was mich ein bisschen enttäuscht hat, ist die Art, wie Sie mit der Personalausstattung umgehen. In Ihrer ersten Legislaturperiode als Gesundheitsminister habe ich einen Minister Laumann erlebt, der durch die Pflegeeinrichtungen des Landes gereist ist und immer gesagt hat: Das mit der Fachkraftquote ist nach meinem Verständnis ein sehr weiter Begriff, weil ich der Auffassung bin – ich zitiere Sie jetzt mit meinen Worten, aber es war immer ungefähr der gleiche Satz –, dass auch ein Koch oder eine Köchin eine Fachkraft ist, weil es in einem Seniorenheim lieber nach Apfelkuchen als nach Desinfektionsmitteln riechen sollte.

(Zuruf von Minister Karl-Josef Laumann)

Sie unterwerfen sich hier einer Bundesregelung, die schon im Augenblick erkennbar ganz eng an den SGB-XI-Fachkraftbegriff gekoppelt ist und sich wirklich im engsten Sinne an der Pflegefachkraft – drei Jahre ausgebildet an einer Pflegefachschule – orientiert.

Der Punkt ist: Das wird dazu führen, dass wir an der einen oder anderen Stelle erleben werden, dass andere Fachkräfte, die heute in modernen Pflegeeinrichtungen und von den Menschen auch durchaus gebraucht werden, möglicherweise überhaupt keine Chance haben, weil die Fachkraftquote das so, wie es auf der Bundesebene entwickelt wird, nicht hergibt.

Ich bin, ehrlich gesagt, ein wenig überrascht, dass ausgerechnet Sie jetzt diesen Vorschlag machen. Eigentlich ist doch klar: Eine Rechtsgrundlage kann man auch viel schneller schaffen.

Ein anderer Punkt ist: Ich glaube nicht, dass es mit dem jetzt auch auf Bundesebene gestarteten Begutachtungsmechanismus gelingen wird, auf dem Wege einer zeitlichen Erfassung zu klären, welche Pflege ein Mensch in einem bestimmten Pflegegrad benötigt. Die Menschen sind unterschiedlich.

Bei der Vorgängerregelung haben wir darüber gesprochen, wie viel Zeit ein Mensch sozusagen für die pflegefachliche Hilfe aufwenden muss. Jetzt wird über die Pflegegrade versucht herauszufinden, welche Pflege ein Mensch in einem bestimmten Pflegegrad braucht. Ich glaube, das Instrument, das dafür entwickelt wird, ist nach wie vor nicht geeignet.

Mit der Regelung, die Sie jetzt vorschlagen, haben wir uns in Nordrhein-Westfalen möglicherweise selbst ins Knie geschossen; wir werden es sehen.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Da werden wir uns jedenfalls nicht so schön einig sein, wie Sie sich das vielleicht erhoffen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank. – Für die FDP hat nun unsere Kollegin Frau Schneider das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes folgen drei Zielen, die im Fokus der gesamten Politik der NRW-Koalition aus Christdemokraten und FDP stehen: Wir wollen überflüssige Bürokratie abschaffen. Wir wollen Hürden für stationäre Einrichtungen abbauen. Wir wollen den digitalen Wandel zum Vorteil der Menschen in unserem Land gestalten.

Zum ersten Punkt, dem Bürokratieabbau: Die Evaluation des Gesetzes hat gezeigt, dass einzelne Regelungen bei den Einrichtungen, beim Personal, aber auch bei den Aufsichtsbehörden mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind. Dazu zählt insbesondere das Verfahren zur Überprüfung der Qualifikation von Einrichtungsleitungen. Auf dieses Verfahren können wir künftig verzichten. Durch diesen Abbau unverhältnismäßiger Aufgaben der Aufsicht können wir auch die Kommunen spürbar entlasten.

Wir setzen stattdessen auf die Eigenverantwortung und die Organisationshoheit der Einrichtungsträger. Schon aus ihrem wirtschaftlichen Eigeninteresse heraus werden sie die Leitung nur qualifizierten und kompetenten Personen überlassen.

Regelungen zu Studienabschlüssen mit entsprechenden Kompetenzen gehen hingegen in die falsche Richtung und sind mit ihren unbestimmten Rechtsbegriffen auch kaum zu kontrollieren. Wir wollen auch nicht, dass erfahrene Leitungen unter einen Generalverdacht gestellt werden, weil sie diese unklaren gesetzlichen Anforderungen vielleicht nicht erfüllen.

Mit der Einstellung der Überprüfung geben wir mehr Freiheit für die wirtschaftliche Leitung einer Einrichtung.

Für die Qualität der Pflege ist allerdings die Pflegedienstleitung entscheidend. Diese soll künftig – wir haben es gehört – bei ihren pflegefachlichen und betreuungsfachlichen Entscheidungen weisungsunabhängig sein.

Werte Kollegen von der SPD, wenn es jetzt schon so laufen würde, würden wir das nicht mehr betonen und in den Gesetzentwurf schreiben. Wir wollen einfach noch einmal zeigen: Die Menschen, die pflegen,

sollen auch die Entscheidung treffen, wie gepflegt werden soll.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Für uns sind wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit und fachliche Qualität der Pflege zwei Seiten einer Medaille.

Zum zweiten Punkt, dem Abbau von Hürden für stationäre Einrichtungen: Das Wohn- und Teilhabegesetz war bisher vom Geist der rot-grünen Vorgängerregierung mit deren bekannten ideologischen Ansätzen geprägt.

(Vereinzelt Lachen von der SPD)

Dies bedeutete: Nur die ambulante Pflege ist gut. Die stationäre Pflege ist schlecht. Noch schlechter als die stationäre Pflege ist nur die private stationäre Pflege.

Ziel war offensichtlich ein Zurückdrängen stationärer Einrichtungen durch umfassende Regulierung. Im Ergebnis schafft das aber keine Qualität, sondern nur Versorgungsengpässe und lange Wartezeiten auf einen Pflegeplatz.

Die NRW-Koalition will diese Politik umkehren. Wir treten dafür ein, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen möglichst selbstbestimmt wählen können, wo und in welcher Form sie betreut werden möchten –

(Zuruf von der SPD)

sei es im häuslichen Umfeld, in Wohngemeinschaften oder in Pflegeheimen. Alle Angebote sollen die gleiche Gewichtung erhalten. Deshalb streichen wir im Zweck des Gesetzes die Bevorteilung kleinerer Wohn- und Betreuungsangebote.

Wir benötigen auch in Zukunft eine ausreichende Zahl stationärer Einrichtungen und müssen dazu gesetzliche Benachteiligungen beenden.

(Christian Dahm [SPD]: Jawohl!)

Auch mit weiteren Änderungen bauen wir Hürden für stationäre Einrichtungen ab. Auf die Einstellung der Überprüfung der Qualifikation bin ich bereits eingegangen. Wir werden aber auch bezüglich der starren Obergrenze von 80 Plätzen mehr Flexibilität ermöglichen, um die Kurzzeitpflege weiter voranzubringen. Damit schaffen wir auch Anreize zum Ausbau der Kurzzeitpflege, die dringend benötigt wird. Das sind wir nicht nur den zu Pflegenden, sondern vor allem deren Angehörigen schuldig.