Protokoll der Sitzung vom 12.07.2017

Herr Minister, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Becker, wir wissen nun einmal – das wissen Sie genauso gut –, dass der Wind an der Küste kräftiger weht als bei uns.

(Zuruf von der SPD: Gehaltvolle Antwort!)

Ich glaube, das haben wir alle schon erlebt, wenn wir die Küste besucht haben.

Wir wissen auch, dass es in Nordrhein-Westfalen nicht so viele windstarke Gegenden gibt. Das wusste auch Ihre Fraktion sehr gut, und deswegen haben Sie doch auch die Stellen in den Mittelpunkt Ihrer Politik gestellt, die etwas höher liegen, und die wenigen waldreichen Mittelgebirgslagen in den Blick genommen. Genau aus dem Grund haben Sie das gemacht; denn dort weht der Wind etwas stärker, aber bei Weitem nicht so stark wie an der Küste, und das mit erheblicher Inanspruchnahme auch von Landschaft und immer noch erheblichen Subventionen. Das ist doch der Sachverhalt, wenn ich es richtig sehe.

Diese Technologie ist auch mit Nachteilen verbunden, und zwar nicht nur für die Umwelt, wie ich eben dargelegt habe, sondern auch in der Form, dass sie technisch, wie ich es dargelegt habe, mit Abregelungen verbunden ist. Ich habe 2010 und 2015 mit dem Hinweis verglichen, dass die anderen Länder, die ein höheres Abregelvolumen haben, einfach mehr Windkraftanlagen betreiben.

Genau das wollten Sie auch. Sie wollten die Windkraft, obwohl der Wind hier schwächer weht, stärker ausbauen, und mit der Zunahme von schwankenden Energieumwandlungssystemen, wie sie die Windkraft darstellt, erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit für Abregelungen. Das habe ich Ihnen anhand der Zahlen – auch in der Gegenüberstellung 2010 zu 2015 – dargestellt.

Deswegen würde sich das Abregelungsproblem auch in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren erhöhen, wenn man diese Politik in der Form fortsetzen würde, wie Sie sie eingeleitet haben, und das sehen wir kritisch.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Seine zweite und letzte Frage stellt nun Herr Mostofizadeh.

Herr Präsident! Herr Minister Pinkwart, ich bin etwas erstaunt. Ich will noch mal nachfragen, weil ich meine Frage für sehr präzise gehalten habe. Kennen Sie eine Rechtsgrundlage, aus der sich ein Entschädigungsanspruch für Windenergieanlagen an Land ergibt, weil diese nicht oder verzögert ans Netz gegangen sind? Ja oder nein?

Herr Minister, bitte.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Wir reden hier im Kontext des Zitats von Christian Lindner, und an dem haben Sie Ihre Frage ausgerichtet. Reden wir also über Abregelung.

Es gibt eine ganz klare Regelung; die habe ich Ihnen dargelegt. Es kommt zu sogenannter Ausfallarbeit, wenn abgeregelt werden muss. Der Vorgang tritt auch in Nordrhein-Westfalen auf. Daraus resultiert eine Entschädigungsleistung.

Dass für Anlagen, die noch nicht fertiggestellt sind, die noch in Planung sind oder die nicht geplant sind, etwas gezahlt wird, dürfte nicht der Fall sein bzw. wir können nur hoffen, dass das nicht der Fall ist. Mir ist es jedenfalls nicht bekannt. Wenn die Anlage aber fertiggestellt ist, wird sie auch ans Netz genommen. Dann kann sie abgeregelt werden, und darüber reden wir hier.

Vielen Dank, Herr Minister Prof. Pinkwart. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

Ich rufe auf:

13 Kommunale Investitionen stärken – Ausgewo

gene und zielgerechte Verteilung der Bundesmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds beibehalten

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/82

Eine Aussprache, so wurde vereinbart, ist heute hierzu nicht vorgesehen.

Kommen wir also zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat die Überweisung des Antrags Drucksache 17/82 an den Ausschuss für

Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Die abschließende Aussprache und Abstimmung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Die SPD, die Grünen, die CDU, die FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Da gibt es niemanden. Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Ich rufe auf:

14 Berufung von Beisitzerinnen bzw. Beisitzern

und stellvertretenden Beisitzerinnen bzw. Beisitzern in den Landeswahlausschuss

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 17/88

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 17/134

Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/135 – Neudruck

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 17/136

Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 17/138

Bei diesen Vorschlägen geht es um die Berufung von Beisitzerinnen bzw. Beisitzern und stellvertretenden Beisitzerinnen und Beisitzern in den Landeswahlausschuss. Hier ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen also zur verbundenen Abstimmung über die Wahlvorschläge Drucksache 17/88, 17/134, 17/135 – Neudruck –, 17/136 und 17/138. Ich rufe diese jetzt einzeln auf. Es ist vereinbart, dass ich nur nach der Zustimmung frage, und am Schluss stimmen wir verbunden ab.

Ich frage zunächst: Wer stimmt dem Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 17/88 zu? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der CDU-Fraktion zu, Drucksache 17/134? – Die CDUFraktion. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der SPD-Fraktion zu, Drucksache

17/136? – Das ist die SPD-Fraktion. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der FDP-Fraktion zu, Drucksache 17/138? – Das ist die FDP-Fraktion.

Gibt es jemanden, der gegen die Wahlvorschläge stimmt? – Das ist nicht der Fall. Gibt es jemanden,

der sich enthält? – Auch das ist nicht der Fall. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis sind diese Wahlvorschläge mit den Drucksachennummern 17/88, 17/134, 17/135 – Neudruck –, 17/136 und 17/138 angenommen und die darin genannten Abgeordneten gewählt.

Ich rufe auf:

15 Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 17/2

gemäß § 97 Abs. 8 der Geschäftsordnung

Mit der Übersicht 17/2 liegen Ihnen Beschlüsse zu Petitionen vor. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist augenscheinlich nicht der Fall.

Dann stelle ich gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass damit diese Beschlüsse bestätigt sind.

Damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich darf noch kurz darauf hinweisen, dass die Ältestenratssitzung, die der Präsident anberaumt hat, in einer Viertelstunde stattfinden wird, und zwar im Raum E1 D 05 um kurz nach halb sechs.

Das Plenum berufe ich für Donnerstag, den 13. Juli 2017, 10 Uhr, wieder ein.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist damit geschlossen.