Also, meine Damen und Herren, liebe SPD, liebe Grüne: Wenn Sie mit diesem Gesetz jemals etwas Gutes erreichen wollten, dann wussten Sie spätestens bei der Auswahl und Zulassung der klageberechtigten Tierschutzvereine, dass Sie dieses Ziel verfehlen würden.
Das Gesetz ist in sich falsch, und die Klageberechtigten sind unseriös und jenseits des gesellschaftlichen Konsenses unterwegs.
Das wussten Sie wahrscheinlich auch; sonst hätten Sie das Gesetz nicht befristet, und sonst würden Sie jetzt auch nicht fordern, dass es nur um ein Jahr verlängert wird. Das ist der Punkt.
In die Hände radikaler Tierrechtler und Spendengeldbetrüger gehört weder die Zukunft bäuerlicher Familienbetriebe noch die Kontrolle unserer Behörden. – Vielen Dank.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Sie können sie vom Platz aus beantworten; dann aktivieren wir Ihr Mikrofon auf dem Platz. Sie können sie auch vom Pult aus beantworten; dann kommen Sie zurück. Beides ist hier möglich. Freie Abgeordnete entscheiden auch das frei.
Wer hat die Kurzintervention angemeldet? Das interessiert natürlich alle. Das waren die Grünen, und zwar die Fraktionsvorsitzende Monika Düker. Sie kann in 1:30 Minuten das sagen, was sie zu der Rede zu sagen hat. – Bitte schön, Frau Düker.
Danke schön. – Herr Kollege Diekhoff, mal ganz abgesehen davon, dass ich Ihre ausufernde pauschale Kriminalisierung der Tierschutzverbände unsäglich finde, spreche …
Ich spreche Ihnen heute ab, auch nach Ihrem Redebeitrag, dass Sie hier tatsächlich gewillt sind, eine rein an der Sache orientierte Entscheidung pro und contra Klagerecht zu treffen. Denn Sie haben mit keinem Satz erwähnt, dass Sie gewillt sind, diese Evaluierung abzuwarten, die wir alle noch nicht vorliegen haben, und dann – warum macht man das denn? – diese Evaluierung qualifiziert auszuwerten.
Die Beispiele, die Sie anführen, kann man dann auf den Tisch legen. Dann sollte man Vor- und Nachteile dieses Klagerechts abwägen, um nach diesem Prozess – so hat sich das damals der Gesetzgeber auch gedacht – zu einer qualifizierten Entscheidung pro und contra zu kommen.
Denn – deswegen bitte ich Sie, dazu Stellung zu nehmen – unser Antrag lautet nicht, jetzt sofort zu entfristen, sondern unser Antrag lautet, ein Jahr Verlängerung, um genau diese Abwägung und diese Debatte qualifiziert zu führen.
Ich habe die Tierschutzvereine nicht kriminalisiert, sondern sie sind von sich aus kriminell. Das ist der Unterschied.
Das können Sie auch nicht bestreiten, es sei denn, Sie wollten jetzt auch die Aktenlage des BKA bestreiten;
Ich kann eine Meinung haben. Ich habe eine Meinung zu einem unsinnigen Gesetz mit unseriösen Beteiligten, und das möchte ich gern abschaffen.
(Beifall von der FDP und der CDU – Zurufe von Josefine Paul, Monika Düker und Norwich Rüße [GRÜNE] – Weitere Zurufe)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie sich doch noch ein bisschen Aufregung für mich übrig. Sie verausgaben sich doch jetzt noch nicht, liebe Grüne.
Herr Diekhoff, ich finde es sehr schön, dass Sie anerkannt haben, dass es in unserem Land Probleme mit militanten sogenannten Tierrechtlern gibt. Die Landesregierung, die Laschet-Regierung hat dies auf meine Anfrage hin noch bagatellisiert. Schön, dass die FDP da anscheinend hinzulernt.
Wir haben schon am 25. April 2018 hier im Plenum über das Verbandsklagerecht gesprochen, und ich stehe immer noch dazu, was ich damals gesagt habe.
Tierschutz ist eine gebotene kategorische Pflicht – Tierschutz, nicht Lobbyisten-Schutz –, und für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben sind in Deutschland die Veterinärämter zuständig. Sie erhalten ihren Auftrag aus den Gesetzen des Staates, in dem und für den sie tätig sind. Dass die Grünen Probleme mit dem Staat oder mit der Durchsetzung von staatlichen Behörden haben, das ist kein Wunder.
Sollte der Amtstierarzt nicht nach Recht und Gesetz gehandelt haben, so kann eine Beschwerde eingelegt werden, in besonders gravierenden Fällen auch eine Klage auf Amtspflichtverletzung. Das Gesetz über das Verbandsklagerecht kommt obendrauf und umfasst im Wesentlichen zwei Instrumente: das Informationsrecht und die Verbandsklage.
hohem Maß Gebrauch gemacht: Es wurden insgesamt 106 Informationsanträge gestellt, und mit jedem einzelnen Informationsantrag musste die Behörde sensible Betriebsgeheimnisse des Betriebes offenlegen.
In jedem einzelnen Fall mussten die Betreiber im wahrsten Sinne des Wortes die Hosen runterlassen. Aber es wurde nichts gefunden. Das Misstrauen, das Sie diesen Betrieben entgegenbringen, war in keinster Weise gerechtfertigt.
Doch die Vereine verkaufen ihre Informationen, indem sie werbewirksam zu Spenden für ihre vermeintliche Tierschutzarbeit aufrufen. Das Informationsrecht ist eine Gelddruckmaschine für solche Lobbyisten.
Seit der Einführung wurde die Verbandsklage übrigens insgesamt wohl siebenmal genutzt. Zwar ist die gefürchtete Klagewelle ausgeblieben, aber wenn wir einen genaueren Blick auf die Verbandsklagen werfen, dann erkennen wir schweren Missbrauch.
In einem Fall geht es um den Familienbetrieb der ExMinisterin Schulze Föcking, in höchstem Maß politisch motiviert. Ich mache mir erst gar nicht die Mühe, die Hintergründe hier erläutern zu müssen.
In einem anderen Fall soll per Gerichtsentscheid ein Verkaufsverbot von lebenden Hummern durchgesetzt werden. Das macht einmal mehr deutlich, dass in diesem Land nicht mehr das Parlament und damit der Souverän darüber entscheidet, was verboten ist und was nicht, sondern übelste Lobbyistenorganisationen. Das passt hier nicht hinein. Genau die gleiche Mischpoke ist die Deutsche Umwelthilfe.
Ein ganz besonderer Fall ist sicherlich die Verbandsklage des BUND gegen die Rodung des Hambacher Forstes zur vermeintlichen Rettung der Bechsteinfledermaus. Dieses Gerichtsverfahren verursacht gegenwärtig einen wirtschaftlichen Schaden im