Bei der Vorbereitung von Geflüchteten auf einen qualifizierten Berufsabschluss können und möchten wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition zusätzliche Potenziale heben. Dabei ist das Erlernen der deutschen Sprache die wichtigste Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration der neu zu uns kommenden Menschen.
Viele Menschen, die aus fremden Ländern zu uns kommen, bringen eine Berufsqualifikation bereits mit. Mit dem sogenannten Anerkennungsgesetz gibt es eine solide Basis dafür, diese anzuerkennen. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein geeignetes Instrument, um dem Fachkräftemangel bei uns in Nordrhein-Westfalen zu begegnen. Sie bildet zugleich die Grundlage für den Erwerb eines Berufsabschlusses.
Menschen, die über eine ausländische Berufsqualifikation verfügen und ihr Können und ihre Kompetenzen bereits durch Berufstätigkeit im Ausland nachgewiesen haben, sollen in unserem Land nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Daher ist es richtig, dass die Landesregierung Spielräume nutzt, um Qualifikationen so schnell und so gut wie möglich nutzbar zu machen. Die Bündelung von Zuständigkeiten und gegebenenfalls die Übertragung auf andere Stellen sollen dabei geprüft werden.
Die Entwicklung von Qualifikationsangeboten für Menschen mit einem ausländischen Berufsabschluss wollen wir möglichst flexibel gestalten. Defizite im Vergleich zu einem deutschen Berufsabschluss sollen mit möglichst geringem Aufwand beseitigt werden.
Die Möglichkeiten, ein Berufsanerkennungsverfahren auch ohne Zeugnisse durchzuführen, wollen wir ebenfalls verbessern. Die Menschen, die keine Unterlagen vorlegen können, soll das Anerkennungsverfahren durch geeignete Praxisverfahren unterstützen. Unser Ziel ist es dabei, die Verfahrensabwicklung bei einem gleichbleibend hohen qualitativen Niveau zu beschleunigen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei allen Aktivitäten, die wir initiieren, gilt der Grundsatz, dass wir den neu hinzukommenden Menschen in unserem Land Angebote machen und Chancen geben, damit sie auf Dauer ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten können.
Integration ist aber keine Einbahnstraße. Daher fordern wir im Gegenzug ein großes Maß an Mitwirkung. Dies ist der Leitgedanke der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik. Was für deutsche Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund gilt, gilt auch für die neu hinzukommenden Flüchtlinge.
Eine frühe Berufsorientierung und eine Begleitung hin zu einem Ausbildungsplatz sind entscheidend für einen erfolgreichen Einstieg in die Ausbildung. Mit dem Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ steht bereits ein etabliertes System der Berufs- und Studienorientierung bereit, welches auch jungen Geflüchteten offensteht und etwa in den Berufskollegs fortgesetzt wird.
Als Nordrhein-Westfalen-Koalition wollen wir Bewährtes bewahren, neue Ideen entwickeln und unsere Unterstützung dort leisten, wo die Rahmenbedingungen für die Integration der Menschen verbessert werden können. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Arbeit ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe. Als Freie Demokraten und als NRW-Koalition wollen wir für möglichst vielen Menschen in unserem Land gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Deshalb haben wir die Landesförderung neu ausgerichtet, um Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen und Langzeitarbeitslosen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Wir arbeiten derzeit an der Verbesserung der Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse, damit die Menschen, die hier leben, ihr Potenzial und ihre Qualifikationen in den Arbeitsmarkt einbringen können.
Die Chance auf Teilhabe steht allen Menschen zu, unabhängig davon, in welchem Land sie geboren wurden. Die Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit gehört für uns zu einer ganzheitlichen Arbeitsmarktpolitik.
Die Bundesagentur für Arbeit hat kürzlich eine positive Zwischenbilanz bei der Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit gezogen. Bundesweit konnten ca. 300.000 Geflüchtete aus den Top-8-Herkunftsländern in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden. Das sind immerhin 88.000 mehr als im Vorjahr. Die Erwartungen der Bundesagentur wurden damit sogar übertroffen.
Dabei muss man bedenken, dass mehr als ein Drittel davon eine Anstellung über die Arbeitnehmerüberlassung fand. Wie wir wissen, ist das eine Branche, die die SPD durch zunehmende Regulierung behindert. Dieses Ergebnis zeigt, dass die Branche besonders gute Einstiegschancen in den Arbeitsmarkt bietet.
In Nordrhein-Westfalen haben in den letzten zwölf Monaten fast 25.000 Geflüchtete einen Arbeitsplatz gefunden und zudem fast 5.000 Jugendliche eine Ausbildung begonnen.
Die Zahlen zeigen: Integration in Ausbildung und Arbeit kann gelingen. Die noch 132.000 arbeitssuchend gemeldeten Geflüchteten in NRW zeigen aber auch, dass wir noch nicht am Ziel angekommen und weitere Anstrengungen erforderlich sind.
Der neue Erlass zur 3+2-Regelung, der sogenannten Ausbildungsduldung, hat aber endlich für Rechtssicherheit bei Betrieben und Ausbildungswilligen gesorgt und schafft auch hier weitere Chancen, um mehr Geflüchtete in Ausbildung zu bringen. Er bietet nun entsprechende Bleibeperspektiven für Menschen in einer Einstiegsqualifizierung oder einer Helferausbildung. Der Erlass ist ein wesentlicher Baustein für die bessere Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit; aber er ist nicht der einzige Baustein. Wir, die NRW-Koalition, ruhen uns nicht auf Erreichtem aus.
Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir werden entsprechend erfolgreiche Modelle – das hat auch Kollegin Gebauer schon ausgeführt – in den Kommunen, bei den Kammern und anderen Kooperationspartnern bekannter machen, damit solch gute Ideen in ganz NRW Anwendung finden.
Wir werden die bestehenden Instrumente evaluieren, damit sie noch besser werden und noch mehr Menschen zugutekommen. Wir werden gemeinsam mit den Akteuren der beruflichen Bildung Spielräume bei Prüfungen nutzen. Nur wenn wir die vorhandenen Sprachkenntnisse berücksichtigen und gezielte Hilfen anbieten, können wir faire Chancen für Geflüchtete erreichen.
Wir werden uns auch auf Bundesebene weiterhin dafür einsetzen, dass Förderlücken endlich geschlossen werden. Gerade Personen mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete, für die ein Arbeitsmarktzugang nicht generell ausgeschlossen ist, müssen die notwendige Unterstützung erhalten, um einen qualifizierten Berufsabschluss zu erreichen.
Wir werden einen regelmäßigen Dialog zwischen allen Akteuren und zuständigen Ministerien schaffen, der sämtliche Aspekte der Integration in Arbeit und Ausbildung erörtert. Wir werden uns für einen Ausbau der Sprachkurse einsetzen. Wir brauchen mehr Kurse, die neben einer Einstiegsqualifizierung, neben der Ausbildung oder neben der Arbeit belegt werden können. Wir wollen nicht, dass sich die Menschen zwischen Sprachkurs und Arbeit entscheiden müssen.
Der beste Integrationshelfer ist zwar der deutschsprachige Arbeitskollege, aber dieser ersetzt keinen qualifizierten Sprachkurs. Sprache ist die Grundlage für Integration. Arbeit ist die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe. Wer die deutsche Sprache lernt, kann sich besser integrieren und Teil unserer Gesellschaft werden. Wer Arbeit hat, ist weniger auf Sozialleistungen angewiesen – ein Gewinn für alle.
Diese Koalition ist vor anderthalb Jahren angetreten, NRW chancenreicher zu machen. Mit diesem Antrag werden wir unser Land wieder ein Stück mehr zum Chancenland machen.
Vielen Dank, Herr Kollege Lenzen. – Für die Fraktion der SPD bekommt Herr Kollege Yüksel das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der CDU und der
FDP enthält viele Punkte, die es verdienen, näher und ausführlicher diskutiert zu werden. Da wir dazu noch Gelegenheit in den jeweiligen Fachausschüssen haben werden, möchte ich mich auf einige wenige Punkte beschränken, die ich für wesentlich halte. Mein Kollege Rainer Bischoff wird in der zweiten Runde noch zu anderen Gesichtspunkten Stellung nehmen.
Einer dieser für mich wichtigen Punkte ist die Aufkündigung der Produktionsschulen, die durch die rotgrüne Landesregierung ins Leben gerufen wurden, bei gleichzeitiger Einführung des sogenannten Werkstattjahres durch die schwarz-gelbe Landesregierung. Angesichts des Erfolgs der Produktionsschulen fällt es schwer, zu erklären, wieso das eine aufgekündigt und das andere gleichzeitig neu eingeführt wird, gerade wenn man an den damit verbundenen bürokratischen Aufwand denkt.
Die schwarz-gelbe Landesregierung leidet offensichtlich an einem Umbenennungswahn. Das hat sich schon bei den Ministerien gezeigt, und das setzt sich jetzt bei den einzelnen Maßnahmen und Programmen der Ministerien fort. Dabei scheint jeder Vorwand recht, um dieses Vorhaben zu legitimieren.
Das Förderprogramm für die Produktionsschulen wird wegen angeblich zu niedriger Erfolgsquoten abgeschafft. Dabei wurde seitens der Landesregierung gar keine Evaluation durchgeführt, die diese These bestätigen könnte. Schon in der Anhörung im Landtag zu diesem Thema wurde deutlich, dass das notwendig gewesen wäre. Eine Evaluation in Form einer qualitativen Datenerhebung hätte nämlich die zahlreichen positiven Abbrüche und die Vermittlung in Ausbildung, Arbeit oder andere Schulen erfasst, was wiederum die These einer niedrigen Erfolgsquote der Produktionsschulen widerlegt hätte.
Glücklicherweise gibt es jedoch Zahlen, die einen ersten Einblick ermöglichen. Die von der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung im Jahr 2011 veröffentlichte Evaluation des Werkstattjahres 2009/2010 – damals von Ihnen eingeführt – zeigte, dass über 50 % der teilnehmenden Jugendlichen das Jahr vorzeitig beendeten. Ein Drittel hatte aus verhaltens- und motivationsbedingten Gründen das Werkstattjahr nicht beendet. 30 % wechselten in eine Ausbildung, eine berufsvorbereitende Maßnahme, das Berufsgrundschuljahr oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Einem Bericht des Ministeriums vom 1. Februar 2017 zufolge ist rund 46 % der Teilnehmenden des Programmjahres 2015/2016 aus der Produktionsschule heraus der Übergang in die Erwerbstätigkeit, eine Ausbildung, eine allgemeinbildende Schule oder eine Weiterbildung geglückt.
Damit ist die Rate der positiven Abschlüsse des Programmjahres 2015/2016 aus den Produktionsschulen etwa 30 % höher als beim Werkstattjahr 2009/2010. Wie die CDU und die FDP vor diesem Hintergrund zu ihrer pessimistischen Einschätzung der Produktionsschulen gelangen, versteht niemand – anscheinend nicht einmal Sie selbst, Herr Minister.
Schließlich sprechen Sie doch selbst im Antrag von guten Ansätzen und Erfahrungen mit den Produktionsschulen. Wenn es aber gute Ansätze und Erfahrungen mit der Produktionsschule gibt, wieso haben Sie mit diesen Maßnahmen das Vertrauen in die Landesregierung aufs Spiel gesetzt?
Dabei hätten wir sicherlich darüber reden können, wie wir das Erfolgsrezept der Produktionsschulen sinnvoll weiterentwickeln und ausbauen können. Doch statt mit den Betroffenen und den Akteuren vor Ort zu sprechen, schaffen Sie mit diesem Neuanfang genau bei denjenigen Verunsicherung und Misstrauen, die das Ganze am Ende vor Ort für Sie umsetzen sollen.
Mehr noch: Statt bei der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt einen Schritt vorwärts zu machen, machen Sie mit einer Altersbeschränkung auf 19 Jahre einen Schritt rückwärts. Der Teilnehmerkreis wird durch die angekündigte Altersbeschränkung erheblich eingeschränkt.
Damit werden demnächst mindestens 1.000 Jugendliche ausgegrenzt, für die die Produktionsschulen oftmals die letzte Chance auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung waren. Mir stellt sich deshalb die Frage: Gilt Ihr pathetischer Antragstitel „Integration beginnt mit Ausbildung und Arbeit“ nur für Heranwachsende bis zum Alter von 19 Jahren?
Es bleibt dabei: Hier wurde eine ideologische Entscheidung getroffen, die ohne nachvollziehbare Begründung ein gut funktionierendes und sinnvolles Instrument beim Übergang von der Schule in den Beruf zerstört. Es ist einfach ein Rätsel, warum die schwarz-gelbe Landesregierung ausgerechnet die erfolgreichen Produktionsschulen schließen möchte.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, der mich als Landtagsabgeordneten seit Jahren beschäftigt. Es geht um die nach wie vor bestehende Förderlücke bei Asylsuchenden in andauernden Asylverfahren, die eine Ausbildung oder ein BAföGfähiges Bildungsangebot wahrnehmen.
Wer als junge Asylbewerberin oder als junger Asylbewerber eine Schulausbildung beginnt, hat zum einen den Tag zu fürchten, an dem er oder sie seit 15 Monaten in Deutschland ist, und zum anderen den
18. Geburtstag. Denn wenn beides erreicht ist, bevor das Asylverfahren abgeschlossen wird, enden am selben Tag sämtliche Leistungsansprüche zur Sicherstellung des Lebensunterhalts in Deutschland. Nach 15 Monaten fällt der Betroffene aus den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und erhält analog Leistungen nach dem SGB.
Durch die Trennung von den Leistungen nach dem BAföG entfallen aber auch die Analogleistungen, wenn er ein BAföG-fähiges Bildungsangebot wahrnimmt; wobei das BAföG nach § 8 wiederum eine Förderung von Menschen im laufenden Asylverfahren ausschließt. Die Betroffenen stehen also vor der Wahl, entweder die Schule oder die Ausbildung abzubrechen, um wieder Leistungen zu erhalten, oder aber ihre Miete nicht zahlen zu können.
Seit Jahren wird dieser Personenkreis ebenso wie die Kommunen, die mit solchen Fällen konfrontiert sind, im Stich gelassen. Vor diesem Hintergrund muss ich den Kommunen Respekt zollen, die diese Herausforderung auf eigene Kosten angenommen haben. Die Stadt Bochum beispielsweise hat sich bereit erklärt, diesem Personenkreis mit freiwilligen Leistungen zu helfen, um Schlimmeres zu verhindern. Aus meiner Sicht gelangt die Stadt jedoch an ihre finanziellen Belastungsgrenzen und wird daher keine neuen Fälle mehr aufnehmen können.
Die Stadt wird bei diesem Problem sowohl vom Bund als auch vom Land im Stich gelassen. Ich habe deshalb sowohl das Bildungs- als auch das Integrationsministerium angeschrieben, aber es wird immer wieder auf die Bundesebene rekurriert. In der Tat liegt der Druck hier primär bei der Bundesregierung, was aber nicht heißt, dass sich die Landesregierung einfach einen schlanken Fuß machen kann.
Minister Dr. Stamp hat in der Bundestagsdebatte zum UN-Migrationspakt in der letzten Woche vor allem den Verschwörungstheoretikern und Vereinfachern eindrucksvoll die Stirn geboten, wofür ich ihm persönlich sehr dankbar bin. Zum Schluss seiner Rede hat er jedoch betont, dass sich der Bund bei dem Thema „Migration und Integration“ bewegen müsse; andernfalls würden die Länder das selbst in die Hand nehmen.