Katharina Gebauer

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Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Freizügigkeit ist und bleibt der zentrale Bestandteil unseres gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraums, von dem Deutschland als Exportnation und wir hier in Nordrhein-Westfalen als Industrieland ganz besonders profitieren.
Deutschland verkauft zwei Drittel seiner Exporte zollfrei innerhalb der EU. 37 % unserer Exporte gehen in den Euroraum. Sie sind sowohl von Zöllen als auch von teuren Währungsschwankungen befreit. Die europäische Integration fördert aber nicht nur den deutschen Außenhandel. Unsere Wirtschaft profitiert auch von vielen qualifizierten und motivierten Migranten aus der EU. Angesichts unserer überalterten Bevölkerung und der geringen Geburtenrate kann daran auch kein Zweifel bestehen. Der Binnenmarkt und die Freizügigkeit sind das Herzstück der EU.
Wirtschaftskreisläufe kann man nicht renationalisieren. Insbesondere die Coronakrise hat uns gezeigt, dass Waren und Dienstleistungen die Grenzen weiterhin ohne Wartezeiten passieren können müssen. Nahrungsmittel sowie Medikamente und Schutzausrüstungen müssen schnell ihr Ziel erreichen. Lieferketten dürfen nicht unterbrochen werden. Nur so können wir die Versorgung der Bürger aufrechterhalten und ihre Gesundheit schützen.
Mit rund 550 Millionen Menschen ist der europäische Wirtschaftsraum noch immer der wichtigste Marktplatz der Welt. Sie finden heute in Geschäften eine
Vielfalt an Waren und Gütern, wie es niemand vor uns gehabt hat und wie es sie auf der ganzen Welt nirgendwo in dieser Vielfalt, Qualität und Quantität gibt.
Für das Exportland Deutschland ist daher der Binnenmarkt die Grundlage für seinen Erfolg. Dazu erbringen auch die vielen qualifizierten und motivierten Migranten – nicht nur aus der EU – einen ganz entscheidenden Beitrag. Freizügigkeit bedeutet aber nicht nur freier Handel von Waren und Dienstleistungen, sondern auch das Recht jedes einzelnen Unionsbürgers, sich fast ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein.
Von 4,9 Millionen EU-Bürgern, die letztes Jahr in Deutschland lebten, waren 185.000 arbeitslos gemeldet. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 3,8 % unter den ausländischen EU-Bürgern in Deutschland. Die große Mehrheit der ausländischen EU-Bürger in Deutschland arbeitet, zahlt Steuern und Sozialabgaben und trägt zu unserem Wohlstand bei.
Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, Sie operieren in Ihrem Antrag mit Zahlen und Daten, die völlig aus dem Zusammenhang gerissen und nach Ihrem Gusto neu zusammengestellt worden sind. Da werden einzelne relative Werte herangezogen, um Menschen aus bestimmten Herkunftsländern zu stigmatisieren.
Nordrhein-Westfalen ist schon immer ein Zuwanderungsland gewesen. Als Rheinländerin weiß ich ganz genau, wovon ich spreche. In meiner Heimatstadt Troisdorf wurde Anfang der 70er-Jahre das erste Ausländer-Parlament ins Leben gerufen.
Unser aller Aufgabe ist es, die Menschen, die zu uns kommen, bestmöglich zu integrieren. Dabei spielt die Integration in den Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle. Eine schnelle Integration von qualifizierten Zuwanderern ist besonders wichtig. Im Arbeitsalltag erhalten die Menschen einen ganz anderen Zugang zur Sprache, zur Kultur, zu den Sitten und Bräuchen in unserem Land.
Verehrte Damen und Herren, die Integration in unsere Gesellschaft gelingt nicht, wenn Arbeitslosigkeit das Leben der Betroffenen und ihrer Familien bestimmt. Daher muss es unser gemeinsames Ziel sein, unsere Wirtschaft die benötigten Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, die sie braucht, um auch in Zukunft im Wettbewerb bestehen zu können. – Vielen Dank.
Ich finde, wenn wir eine solche Diskussion führen, können wir nicht über einzelnen Personengruppen wie Bulgaren oder Rumänen sprechen. Wir müssen schauen, dass wir es schaffen, hier eine Integration zu ermöglichen, eine Integration zuzulassen. Ich glaube, im Sinne eines vereinten Europas sollten wir uns gegenseitig unterstützen und zusammenstehen. Hier steht das starke Europa im Hintergrund, und das dürfen wir nicht vergessen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz unserer Kleinsten und Schwächsten ist ein hohes Gut. Der Staat und die Gesellschaft haben daher gleichermaßen dazu beizutragen, dass unsere Kinder bestmöglich aufwachsen können. Daher ist es ganz besonders wichtig, dass wir als Landesgesetzgeber die Voraussetzungen dafür schaffen, dass dies gut gelingen kann.
Die Diskussion und die Forderung eines kinderärztlichen Austausches patientenbezogener Informationen sind deshalb nicht neu. Ein von der Landesregierung 2016 in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein kinderärztlicher Informationsaustausch bei einem vagen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ohne Einwilligung der Eltern oder Einschaltung des Familiengerichtes eine nach geltendem Recht nicht gerechtfertigte Schweigepflichtverletzung wäre.
Auch die sogenannte Bosbach-Kommission hat im Lichte des Falls Lügde darauf hingewiesen, dass sich Kinderärzte bei Verdachtsfällen künftig direkt austauschen müssen.
Ohne eine Änderung des Bundesrechtes haben wir als Landesgesetzgeber jedoch nicht die Kompetenz, den kinderärztlichen Informationsaustausch zu regeln.
Nichtsdestotrotz hat Nordrhein-Westfalen den Gesundheitsschutz von Kindern bei Verdachtsfällen von Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung in den vergangenen Jahren entschieden verbessert.
Mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen ist vor rund einem Jahr eine Anlaufstelle geschaffen worden, die sich dem Thema ganzheitlich widmet. Ärzte werden hier bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung unter anderem telefonisch beraten. Für den Aufbau des Zentrums hat das Land rund 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Das Kompetenzzentrum hat seinen Sitz am Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln. Es soll Kindern und Allgemeinmedizinern, die Verdachtsfälle von Kindesmisshandlungen abklären wollen, mit einer anonymen Beratung unterstützend zur Seite stehen. Dazu können beispielsweise Fotografien oder Röntgenaufnahmen digital und anonymisiert über ein geschütztes Portal übermittelt und so von Experten beurteilt werden.
Auf diese Weise soll dem Arzt aus dem Dilemma zwischen Schweigepflicht und Kindeswohlgefährdung geholfen werden. Mediziner sind nämlich an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.
Sie können sich also bei einem bloßen Verdacht nicht ohne Weiteres direkt an das Jugendamt, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wenden. Das Kompetenzzentrum soll in diesem Fall bei der Diagnostik und der Sicherung von Befunden helfen, um eine Absicherung zu geben.
Zum Kompetenzzentrum gehören auch die Medizinische Kinderschutzambulanz der Kinder- und Jugendklinik Datteln. Die Klinik ist mit acht Abteilungen auf alle Fragen des Kindeswohls spezialisiert – von Innerer Medizin über Psychotherapie, Neurologie und Schmerztherapie bis zur Ernährungsmedizin.
Das Kompetenzzentrum beschränkt sich nicht nur auf eine reine Beratung, sondern bietet neben Fortbildungen auch Kooperationen mit Kinderkliniken, Gesundheitsämtern und ambulanten medizinischen Einrichtungen an.
Parallel dazu bilden die vom Land geförderten Kinderschutzambulanzen einen wichtigen Baustein im Hilfesystem der Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch geworden sind. Durch kindgerechte ambulante und stationäre Diagnostik von Verdachtsfällen oder im Rahmen der Krisenintervention helfen und unterstützen sie beim Ergreifen der richtigen Maßnahmen. Sie sind zudem in der Beratung und Fortbildung des medizinischen Personals, der Eltern, der Erzieher und der Lehrer aktiv.
In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits zahlreiche Kinderschutzambulanzen, die interdisziplinär arbeiten und eng mit den regionalen Hilfeinstitutionen kooperieren. Kinderschutzambulanzen bilden einen wichtigen Baustein im Hilfesystem der Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch geworden sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn uns die Gesetzgebungskompetenz fehlt, um das Dilemma der Ärzteschaft zu lösen, so wird deutlich, dass wir als Land bereits eine ganze Menge unternommen haben, um den Schutz von Kindern bei Verdachtsfällen von Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung entschieden voranzubringen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir bei den Kindertageseinrichtungen einen großen Mangel an Personal haben, ist keine neue Erkenntnis, sondern das Ergebnis einer jahrelang verfehlten Kita-Politik der Vorgängerregierung von Rot-Grün.
Sehenden Auges ist hier versäumt worden, die Rahmenbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher zu verbessern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zusätzliche Fachkräfte ausgebildet werden können.
Der Bericht der Landesregierung über das Arbeitsprogramm zur Kita-Personalgewinnung aus dem Januar dieses Jahres führt dazu aus:
„Allein mit Blick auf die demographische Entwicklung und auf die Elternwünsche bei der Betreuung ist absehbar, dass bereits in nächster Zukunft ein Bedarf an Personal erreicht wird, dem mit den gegenwärtigen Ausbildungskapazitäten nicht hinreichend begegnet werden kann …“
Ich bin daher froh, dass die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Hochschulen einen wichtigen Schritt getan hat, um zusätzliche Fachkräfte ausbilden zu können.
Mit den zusätzlichen Lehrkräften für die Fachschulen für Sozialpädagogik schaffen wir die Voraussetzungen, um zusätzliches Personal ausbilden zu können.
Kurzfristig werden wir allerdings weitere Maßnahmen auf den Weg bringen müssen, um die vereinbarten Betreuungsschlüssel auch in der Realität erfüllen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht erst seit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben wir in unseren Kindertageseinrichtungen einen Personalengpass gespürt, sondern bereits viel früher. Und der Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern wird weiter steigen. Die Hauptgründe dafür sind die zuletzt wieder steigenden Geburtenzahlen, der weitere Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren und der in Berlin diskutierte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen.
Aus meiner eigenen Erfahrung als ausgebildete Erzieherin, die selbst in verschiedenen Kindertageseinrichtungen gearbeitet hat, weiß ich ziemlich genau, wovon ich spreche. Der Erzieherberuf hat stark an Bedeutung gewonnen. Erzieherinnen und Erzieher leisten extrem wichtige Arbeit. Sie sind Experten für Bildung, Erziehung und Betreuung. Sie sind es, die im so wichtigen Kindesalter dabei helfen, die richtigen Weichen zu stellen.
Die Kita ist die erste Stufe im Bildungssystem, auf der alles andere aufbaut. Trotzdem blieb in der Vergangenheit die gesellschaftliche Anerkennung oftmals aus. Viele sehen Erzieherinnen immer noch als Basteltanten mit Kaffeebecher in der Hand. Es schmerzt Pädagogen, dass Teile der Gesellschaft ein solches Bild vor Augen haben, auch weil seit Jahren die Anforderungen an Kita-Mitarbeiter steigen.
Neben der Tätigkeit am Kind gehören viele Dokumentationsarbeiten über die einzelnen Kinder, Elterngespräche und Beratung zu den Aufgaben einer pädagogischen Fachkraft. Oft müssen Erzieherinnen und Erzieher auch das auffangen, was zu Hause bei den Kindern zu kurz kommt oder komplett verloren geht. Es ist also kein Wunder, dass viele von der Arbeit in Kitas abgeschreckt sind.
Leidtragende sind neben den Erziehern häufig auch Eltern. Dabei ist der Beruf der Erzieherin ein vielseitiger und abwechslungsreicher, der einem ganz viel gibt. Die Kinder entwickeln sich täglich weiter und machen Fortschritte. Erzieherinnen und Erzieher erhalten jeden Tag ein offenes und ehrliches Feedback. Kinder und Jugendliche nehmen kein Blatt vor den Mund, sondern sagen offen und ehrlich ihre Meinung bzw. zeigen, ob sie einverstanden sind oder nicht.
Dennoch müssen der Beruf und die Erzieherausbildung dringend wieder attraktiver werden, um das Angebot an Fachkräften deutlich zu erhöhen.
Da ist zuallererst die anstrengende, langwierige und übrigens unbezahlte Ausbildung. Erst im Berufspraktikum erhält man ein Gehalt, das in öffentlichen Einrichtungen ungefähr 1.500 Euro brutto beträgt. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre.
Seit Kurzem gibt es in Nordrhein-Westfalen zudem die Möglichkeit, eine praxisorientierte Ausbildung, kurz PIA, zu machen. Dabei werden fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungszeiten stark verzahnt. Eine strikte Trennung zwischen rein schulischer und praktischer Ausbildung findet nicht mehr statt. Vielmehr soll ein angehender Erzieher von Beginn an theoretische Inhalte mit der Praxis verbinden.
Seit 2019 können sich alle angehenden Erzieher, die eine PIA absolvieren, über einheitliche Gehälter freuen. Finanzielle Anreize im Rahmen der Ausbildung sprechen vor allem auch ältere Bewerber an, die bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen haben oder sich beruflich verändern möchten. Meist kann aufgrund der Lebensumstände nicht mehr auf ein Gehalt verzichtet werden. Genau diese Menschen müssen wir auch ansprechen, wenn wir den Fachkräftemangel reduzieren wollen. Aus meiner Sicht ist PIA eine richtige und wichtige Maßnahme, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Im neuen KiBiz werden erstmals auch die Vorbereitungszeiten und die Betreuung von Praktikantinnen im Personalschlüssel berücksichtigt. Vorher geschah dies oftmals als Goodwill der Erzieherin. Manchmal wurde gar nicht ausgebildet. Weitere Maßnahmen in diesem Bereich müssen und werden folgen.
Verehrte Damen und Herren, in diesen Tagen wird es eine erste gemeinsame Bilanzierung der bisherigen Maßnahmen zur Kita-Personalgewinnung mit
allen relevanten Akteuren geben. Klar ist schon heute: Das Thema „Fachkräftebedarf“ wird alle beteiligten Akteure in den kommenden Jahren intensiv bewegen.
Ich bin der Meinung, dass wir wieder mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern brauchen – Zeit, um gemeinsam mit den Kindern die Welt zu entdecken. So entlasten wir unser pädagogisches Personal ungemein.
Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz haben wir unter anderem die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass zusätzliches Personal in den Kitas bezahlt werden kann.
Lassen Sie uns nun gemeinsam dafür sorgen, auch die Menschen für diesen, wie ich finde, tollen Beruf wieder stärker zu begeistern. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD fordert mit dem vorliegenden Antrag die Einführung einer amtlichen Statistik der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen. Als Vorbild soll die Berliner „Nacht der Solidarität“ dienen. Dabei verkennen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Nordrhein-Westfalen als Flächenland nicht mit dem Stadtstaat Berlin oder anderen Millionenstädten vergleichbar ist.
Die Landesregierung tut schon heute vieles dafür, um Wohnungs- und Obdachlosigkeit in unserem Land zu bekämpfen. Die von Ihnen genannten Projekte und Hilfsprogramme wie „Endlich ein
ZUHAUSE“ und die Erhöhung der Kältehilfen für Obdachlose sind nur ein kleiner Ausschnitt aus dem, was die Landesregierung bereits auf den Weg gebracht hat. In den letzten Jahren wurde hier bereits viel erreicht.
Eine weitere Statistik löst jedoch die Probleme der Wohnungs- und Obdachlosen nicht. Aber die Frage
ist, ob eine Statistik vielleicht eine Hilfe sein kann, um Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu vermeiden oder zu verhindern. Als CDU-Fraktion sind wir der Auffassung, dass die Erstellung einer weiteren Statistik eine Scheinlösung eines reellen Problems ist, denn Obdachlose brauchen konkrete Hilfe.
Die Sozialgesetzbücher garantieren jedem Hilfsbedürftigen die finanziellen Mittel für eine angemessen ausgestattete Wohnung. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden im Notfall getragen. In Deutschland muss niemand obdachlos sein. Auch Mietschulden übernimmt im Notfall der Staat. Es ist der Sozialstaat, der den wohnungs- und obdachlosen Menschen in Deutschland hilft.
Als Sozialpädagogin weiß ich, wie wichtig es ist, möglichst früh dafür zu sorgen, dass ein Abrutschen in die Obdachlosigkeit gar nicht erst stattfindet.
Die Gründe für Obdachlosigkeit liegen oft darin, dass die Betroffenen ihre Angelegenheiten mit Ämtern und Gläubigern nicht mehr sinnvoll geregelt bekommen. Es ist ihnen einfach alles über den Kopf gewachsen: Arbeitslosigkeit, Verschuldung, Erziehungsprobleme etc. führen zu Frustration bis Depression. Viele Menschen haben Angst, Briefe zu öffnen. Es sind meist Mahnungen. Viele haben Angst, die Wohnungstür zu öffnen, da es ein Gerichtsvollzieher oder ein Inkassounternehmen sein könnte.
Psychische und psychosomatische Erkrankungen entstehen, und die Betroffenen fühlen sich in der Opferrolle. Der Umgang mit Behörden und Vermietern wird zur größten Hürde, die allein kaum noch zu bewältigen ist. Viele Betroffene entwickeln eine verzerrte Wahrnehmung: Sie sind sich ihrer Eigenverantwortung nicht mehr bewusst.
Sie sehen den Vermieter, die Ämter, die Banken, die Kinder und die Gläubiger als die Schuldigen für ihre Situation. Genau hier müssen wir ansetzen: Wir müssen die Menschen bei der Bewältigung ihrer Alltagsprobleme unterstützen.
Wir müssen aber auch Bürokratie abbauen. Artikel 1 unseres Grundgesetzes legt fest: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Wir sind uns wohl alle einig, dass es zu einem menschenwürdigen Leben gehört, ein Dach über dem Kopf zu haben.
Deshalb halten wir entsprechende finanzielle Mittel im Sozialhaushalt bereit. Wir unterstützen beispielsweise Wohnheime, die ein Weg aus der Obdachlosigkeit sein können. Wir versuchen durch konkrete Sozialpolitik, Menschen in Notlagen zu helfen oder
Notlagen erst gar nicht entstehen zu lassen. Aber eine Statistik ohne Aussagekraft bietet natürlich keinen Hinweis auf Problemlösungen. Wir halten daher den Antrag der AfD nicht für zielführend.
Darüber hinaus würde eine solche Erhebung unter praktischen Mängeln leiden.
Als CDU stehen wir für eine gute Sozialpolitik. Wir helfen den Wohnungs- und Obdachlosen, indem wir versuchen, sie in ihrer Notlage aufzufangen und es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Dazu gehören finanzielle Hilfen sowie karitative Einrichtungen. Wir werden aber keine Statistik auf den Weg bringen, deren Aussagekraft nicht über die einer Schätzung hinausgehen würde. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach ausgiebigen Beratungen in den Fachausschüssen liegen uns heute zwei Entschließungsanträge vor, über die es zu entscheiden gilt.
Vorab: Ich freue mich darüber, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und FDP zu formulieren, der heute hier mit Mehrheit beschlossen werden kann. Uns alle eint bei diesem Thema eine Leitfrage: Wie können wir die Lebenssituation für Menschen mit Pflegebedarf in unserem Land nachhaltig verbessern?
Der demografische Wandel stellt die Versorgung pflegebedürftiger Menschen nicht nur in NordrheinWestfalen vor große Herausforderungen. Hinzu kommt eine zunehmende Vielfalt an ethnischen und kulturellen Unterschieden, die eines hohen Maßes an Kultursensibilität bedarf. Daher ist es unsere Aufgabe, die interkulturelle Öffnung der Institutionen der Altenpflege und Altenhilfe weiter voranzutreiben und auszubauen.
Dabei darf die interkulturelle Öffnung aber nicht nur in eine Richtung passieren. Es ist wichtig, dass sowohl Pflegende als auch pflegebedürftige Personen offen für andere Kulturen und Hilfsangebote sind.
Schauen wir uns die Pflegelandschaft in Deutschland deshalb einmal genauer an. Schon heute wird deutlich, dass wir ohne entsprechend qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland den Bedarf an Pflegekräften nicht stillen können.
Es ist uns also besonders wichtig, dass wir das Thema so breit wie möglich aufstellen. Wir wollen, dass zukünftig in der Ausbildung der Pflegekräfte das Wissen um interkulturelle Kompetenzen einen größeren Raum einnimmt. Eine immer individuellere, an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen angepasste Pflege wird umso wichtiger.
Verehrte Damen und Herren, in diesem Zusammenhang stellen sich weitere wichtige Fragen: Wie können wir als Gesellschaft der Vereinsamung im Alter entgegenwirken? Was können wir als Politik dazu beitragen, dass die Hilfen bei den Menschen ankommen, die sie benötigen?
Gute Pflege bedarf keiner Frage von Herkunft, Geschlecht oder finanziellen Möglichkeiten. Daher wollen wir die bereits vorhandenen Angebote sichtbarer und damit für alle Menschen nutzbar machen. Wir wollen den Zugang zu Informationsangeboten niederschwelliger und transparenter gestalten.
Die Einbindung von Migrantenselbsthilfeorganisationen und Kommunalen Integrationszentren sind aus unserer Sicht besonders geeignet. Hier lässt sich auf bereits bestehende Strukturen aufbauen. Vorhandene Netzwerke können genutzt werden und sollen bedarfsorientiert erweitert werden.
Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sind die Kommunen dabei starke Kooperationspartner und die richtigen Anlaufstellen. Durch ihren hohen Sozialraumbezug können sie die Vernetzung zwischen älteren Migranten und deren Familien fördern und die Einbindung freiwillig sozial engagierter Menschen stärken. Durch gezielte Projektförderungen sollen im Sinne von Best Practice bereits gut funktionierende Konzepte in die Fläche getragen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns die Verantwortung gegenüber den Menschen, die pflegebedürftig sind, gemeinsam wahrnehmen. Lassen Sie uns gemeinsam gegen die Vereinsamung im Alter arbeiten und bereits bestehende Angebote für Menschen aller Herkunftsländer öffnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es grundsätzlich sehr erfreulich, dass nun auch die Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion den Klimawandel als Thema für sich erkannt haben.
Wenn man sich hingegen das Grundsatzprogramm der AfD ansieht, dann stellt man fest, dass dieses fast keine Aussagen enthält, die mit dem Stand der Forschung zum Klima, zum Klimawandel vereinbar sind. Stattdessen finden sich in erheblicher Zahl eklatant falsche und irreführende Aussagen.
Dies gilt nicht nur für Fragen, bei denen das Wissen der Klimaforschung tatsächlich noch mit Unsicherheit behaftet ist. Aussagen der AfD zum Klimawandel standen auch immer im Widerspruch zu grundlegenden Erkenntnissen, über die in der Wissenschaft seit längerer Zeit ein nahezu vollständiger Konsens herrscht.
Insofern überrascht es doch sehr, dass Sie sich mit dem vorliegenden Antrag auf die Auswirkungen des vom Menschen gemachten Klimawandels beziehen.
Verehrte Damen und Herren, bereits seit 15 Jahren müssen im Fall einer Hitzewarnung alle 53 Unteren Gesundheitsbehörden direkt durch den Deutschen Wetterdienst informiert werden. Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen als Leitstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst in NordrheinWestfalen hat die Aufgabe, Präventionsarbeit zu leisten.
Zudem betreibt das Land Nordrhein-Westfalen eine umfangreiche Informationsplattform im Internet zum Thema „Hitze“. Unter www.hitze.nrw.de finden Pflegekräfte, die Ärzteschaft, der öffentliche Gesundheitsdienst, aber auch jedermann Informationen, wie
man sich vor starker Hitze schützen und – daraus resultierend – Erkrankungen vorbeugen kann.
Die von Ihnen zitierten Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind ebenfalls Bestandteil des Informationsangebots.
Lassen Sie mich aus den BMU-Handlungsempfehlungen wie folgt zitieren:
„Diese“
die Handlungsempfehlungen –
„sind als einheitliche Grundlage für die konkrete Erarbeitung und Etablierung von auf die jeweilige Region abgestimmten, praktikablen Hitzeaktionsplänen zu verstehen … Die Umsetzung erfolgt im Wesentlichen in den einzelnen Ländern auf kommunaler Ebene.“
Dies macht sehr deutlich, dass wir uns viele gute Gedanken machen können, welche Maßnahmen man ergreifen sollte, um sich vor Hitze zu schützen. Schlussendlich müssen aber die Kommunen vor Ort diese Maßnahmen umsetzen.
Wie genau sich der Klimawandel auswirken wird, lässt sich noch nicht abschließend sagen. Deshalb müssen die Veränderungen überwacht und entsprechende Anpassungsstrategien entwickelt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass es uns mit dem vorliegenden Entschließungsantrag endlich gelungen ist, eine gemeinsame Linie zu finden, wie wir die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen weiter verbessern können.
Eine schnellere und flexiblere Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen verbessert nicht nur die Arbeitsmarktintegration, sondern trägt auch entscheidend zur Behebung des Fachkräftemangels bei. Sie ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Integration und Wirtschaftspolitik in unserem Land.
Unser Ziel ist es daher, das Verfahren für die Berufsanerkennung so zu gestalten, dass bürokratische Hürden so weit wie möglich abgebaut werden. Dabei sollen die deutschen Anforderungen an die berufliche Qualifikation jedoch nicht reduziert oder aufgeweicht werden. Menschen, die über eine ausländische Berufsqualifikation verfügen und ihr Können und ihre Kompetenzen bereits durch Berufstätigkeit im Ausland nachgewiesen haben, sollen in unserem Land nicht an bürokratischen Hürden scheitern.
Dazu gehört es beispielsweise auch, dass hohe Übersetzungskosten für die Anerkennungsstellen vermieden werden. Die Anerkennung von mehrsprachig ausgestellten Zeugnissen trägt entscheidend dazu bei. Genauso wenig darf das Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation an finanziellen Hürden scheitern.
Daher soll geprüft werden, inwieweit Gebührentatbestände abgebaut werden können. Der Hinweis und die Beratung hinsichtlich bestehender Finanzierungsmöglichkeiten sollen verbessert werden.
Menschen, die noch Aufholbedarf haben, wollen wir bei der Erlangung der fehlenden Qualifikation unter
stützen. Damit können wir die Nachqualifikationsdauer verringern und die Motivation aufseiten der Antragsteller erhöhen.
Verehrte Damen und Herren, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher muss es unser Ziel sein, auf eine Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis hinzuwirken. Wir müssen die Qualifikation der Antragstellenden und die Verfahrensnotwendigkeiten so ineinandergreifen lassen, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
Um die Inhalte ausländischer Berufsabschlüsse besser mit dem deutschen Berufsbild abgleichen zu können, wollen wir eine Datenbank einrichten. Diese soll als Grundlage für ein einheitliches Verwaltungshandeln dienen.
Mit den vorliegenden Maßnahmen stärken wir die bei uns in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Prioritäten. Auf diese Weise erleichtern wir auch die Integration von geflüchteten Menschen in unseren Arbeitsmarkt und damit in unsere Gesellschaft. Eine schnelle Integration von qualifizierten Zuwanderern ist besonders wichtig. Im Arbeitsmarkt erhalten die Menschen einen ganz anderen Zugang zur Sprache, zur Kultur, zu den Sitten und Bräuchen in unserem Land. Die Integration in unsere Gesellschaft gelingt nicht, wenn Arbeitslosigkeit das Leben der Betroffenen und ihrer Familien bestimmt.
Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag knüpfen wir an die bereits bestehenden Erfolge an und entwickeln die Anerkennung von ausländischen Berufe weiter. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Mehr Geld in der Tasche von Beschäftigten, Familien sowie Rentnerinnen und Rentnern – dieses Ziel teilen wir mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion. Allerdings sind wir der Auffassung, dass der Weg dorthin ein anderer ist als der, den Sie mit dem vorliegenden Antrag aufzeigen.
Wenn man sich den Antrag der SPD einmal genauer anschaut, dann sieht man, dass es nicht darum geht, mehr Geld in die Tasche von Beschäftigten, Familien sowie Rentnerinnen und Rentnern zu bringen, sondern darum, eine Umverteilung zulasten der Leistungsträger unserer Gesellschaft zu betreiben.
Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass in Deutschland der Fleißige der Dumme ist. Sie versehen Ihren Antrag mit einer Überschrift, die besagt, dass gerechte Sozialpolitik gute Wirtschaftspolitik ist. Lassen Sie mich darauf antworten: Genau das Gegenteil ist richtig. Nur wenn wir die Voraussetzungen schaffen, dass es der Wirtschaft in unserem Land gut geht, haben wir am Ende des Tages auch die finanziellen Mittel, um eine gute und gerechte Sozialpolitik gestalten zu können.
Damit das möglich bleibt, müssen wir schon heute die Rahmenbedingungen schaffen, dass Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen bei uns in NordrheinWestfalen bleiben und hier ihre Steuern und Abgaben zahlen.
Mit den Entfesselungspaketen I bis III haben wir begonnen, bürokratische Hürden abzubauen, und wir setzen damit ein klares Signal für eine dynamische, wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Diesen Weg werden wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition weiter fortsetzen.
Bevor Sie immer neue Ideen entwickeln, wie Sie das Geld der Menschen umverteilen können, lade ich Sie herzlich dazu ein, mit uns gemeinsam Ideen zu entwickeln, wie wir den Wohlstand bewahren und in Zeiten der Digitalisierung und Automatisierung dauerhaft sichern können.
Lassen Sie mich daher im Einzelnen auf die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen eingehen. Die Einführung einer staatlich garantierten Grundrente für bedürftige Menschen befürworten wir ausdrücklich. Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, müssen am Ende ihrer Erwerbsbiografie mehr Geld in der Tasche haben als Menschen, die nicht erwerbstätig waren.
Allerdings lehnen wir weiterhin eine Grundrente ab, die das Geld mit der Gießkanne verteilt. Keiner kann von uns erwarten, dass wir uns auf Bundesebene für eine Grundrente einsetzen, die auf jegliche Bedürftigkeitsprüfung verzichtet.
Das ist nämlich unsozial und unsolidarisch und führt dazu, dass wir das Rentensystem für viele Menschen ungerechter machen.
Gleiches gilt für den sich in Berlin abzeichnenden Kompromiss bei der Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Die geplante Beibehaltung des Solidaritätszuschlags für die obersten 10 % der Steuerzahler betrifft vor allem Mittelstand, Wirtschaft und Handwerk, wie die jüngsten veröffentlichten …
Ich möchte fortfahren.
… Zahlen des Bundesfinanzministeriums belegen.
Das halte ich nicht nur für ungerecht, sondern auch für zutiefst unsolidarisch, da einmal mehr die Leistungsträger unserer Gesellschaft über Gebühr belastet werden. Es bleibt daher zusätzlich der Gesetzentwurf der Bundesregierung abzuwarten, bevor eine endgültige Wertung erfolgen kann.
Gestatten Sie mir, abschließend noch etwas zu der Forderung nach einer vollständigen Abschaffung der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung zu sagen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein neues Kinderbildungsgesetz gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Beitragsfreiheit in der Kita. Ab dem Kitajahr 2020/21 werden dazu jährlich rund
1,3 Milliarden Euro zusätzlich an Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln in die Kindergartenbetreuung investiert.
Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 stellen wir auch das zweite Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei.
Aus zahlreichen Gesprächen im Freundes- und Bekanntenkreis weiß ich auch, dass es jungen Familien oftmals viel wichtiger ist, überhaupt einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs zu bekommen, als eine kostenlose Betreuung.
Daher ist es wichtig und richtig, dass das Land den finanziellen Spielraum nutzt und jeden notwendigen Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau vor Ort bewilligt und investiv fördert.
Genauso wichtig ist es, dass wir die Qualität in den Kindertagesstätten weiter verbessern. Mehr Erzieherinnen und Erzieher,
mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten und eine verbesserte Sprachförderung für Kinder sind wichtige Bausteine für eine erfolgreiche Sozialpolitik in unserem Land. Lassen Sie uns daran gemeinsam arbeiten. – Vielen Dank.
Ich finde, es muss einfach geschaut werden, wohin das Geld geht, damit es auch bei den Bedürftigen ankommt und nicht einfach dorthin geht, wo eh schon Geld ist und die Menschen eigentlich eine auskömmliche Rente zum guten Leben haben. Ich finde, dass man da schon genau prüfen muss. Da kann man nicht einfach sagen: Jetzt kriegen alle mal mit der Gießkanne verteilt das Geld. – So sehe ich das.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor 40 Jahren haben die Vereinten Nationen den 21. März zum Internationalen Tag gegen Rassismus erklärt. Er ist Mahnung und zugleich Auftrag an uns alle, jeder Form von Rassismus entgegenzutreten. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Das lehrt uns nicht nur die deutsche Geschichte, sondern auch der gesunde Menschenverstand.
Selbstverständlich sind damit Rassismus und Feindlichkeit gegenüber allen spezifischen Gruppen gemeint. Es betrifft beispielsweise Juden, Flüchtlinge aus allen Krisengebieten, und es betrifft in vielen Ländern dieser Welt auch Christen. Aber auch Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sehen sich oft den unterschiedlichen Formen von Diskriminierung im Alltag ausgesetzt.
Für diese Unverbesserlichen in unserer Gesellschaft sind die Ziele ihres Hasses und ihrer Diskriminierung und häufig auch die Begründungen dafür einfach austauschbar – seien es unsägliche Attacken auf Menschen mit dunkler Hautfarbe, Anschläge auf Flüchtlinge oder die unbestreitbar manchmal anzutreffende abwertende Haltung gegenüber Menschen wegen ihrer sexuellen Identität. Meistens sind es dieselben Leute, die den verschiedenen Gruppen ablehnend gegenüberstehen.
Daher ist es heute wichtiger denn je – und ich finde, gerade wir Abgeordnete stehen besonders in der Pflicht –, Diskriminierung und Ausgrenzung offen zu benennen und Rassistinnen und Rassisten klar in ihre Schranken zu weisen.
Der Internationale Tag gegen Rassismus ist eine Mahnung an uns alle, im Einsatz für eine offene und tolerante Gesellschaft nicht nachzulassen.
Der Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit braucht eine engagierte Bürgergesellschaft.
Sie muss eingreifen, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert werden. Sie muss hinschauen, wenn sich andere wegducken. Sie muss jedem Einzelnen in unserem Land signalisieren: Wir brauchen dich, wir wollen dich. Dabei sind wir alle gefordert, unseren Beitrag zu leisten.
Mit dem integrierten Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus bündelt die Landesregierung eine Vielzahl von Präventionsmaßnahmen, um die Gesellschaft stärker zu sensibilisieren und gegen menschenfeindliche Einstellungen vorzubeugen.
Verehrte Damen und Herren, die jüngsten Bilder aus Neuseeland und den Niederlanden haben uns wieder einmal schockiert und sprachlos gemacht. Solche rassistisch motivierten Verbrechen führen uns auf erschreckende Weise vor Augen, welche brutale Form Rassismus und Fremdenfeindlichkeit annehmen können.
Jedes einzelne dieser Ereignisse verpflichtet uns, weiter daran zu arbeiten, gegenseitige Wertschätzung, Respekt und Toleranz in unserer Gesellschaft zu stärken.
Die CDU-Landtagsfraktion steht den Opfern von Rassismus solidarisch zur Seite.
Wir setzen uns entschieden für Toleranz, Weltoffenheit und Zusammenhalt in unserem Land ein. Gerade heute sind wir einmal mehr in Gedanken bei den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die durch rassistische Übergriffe Angehörige und Freunde verloren
haben. Ihr Schicksal muss für uns eine Verpflichtung sein, wachsam zu sein. Wir müssen unsere Stimme erheben, wann immer Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer Abstammung diskriminiert werden.
Verehrte Damen und Herren, die vor uns liegenden Europawahlen im Mai sind ein Lackmuster für Europa. Gibt es weiterhin eine politische Mehrheit im Europäischen Parlament, die für die gemeinsamen Werte der Europäischen Union eintritt? Gehören Würde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Demokratie und Bürgerrechte auch weiterhin zu dem, was die EU über viele Jahrzehnte hinweg ausgezeichnet hat? Die EU hat uns 70 Jahre Frieden gebracht. Vom einheitlichen Binnenmarkt profitiert Deutschland – und Nordrhein-Westfalen in ganz besonderer Weise.
Der vorliegende gemeinsame Antrag von CDU, FDP, SPD und Grünen ist daher ein gutes Zeichen und ein klares Bekenntnis zu unseren gemeinsamen Grundwerten und gegen Rassismus. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Integration von geflüchteten Menschen in unsere Gesellschaft und damit auch in den Arbeitsmarkt ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit.
Nordrhein-Westfalen leistet schon heute einen wichtigen Beitrag bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in unseren Arbeitsmarkt. Eine schnelle Integration von qualifizierten Zuwanderern in den Arbeitsmarkt ist besonders wichtig, da die Menschen im Arbeitsalltag einen ganz anderen Zugang zur Sprache, zur Kultur, zu den Sitten und Bräuchen in unserem Land kennenlernen.
Der Anteil derjenigen, die bei uns einen Arbeitsplatz finden, soll im Interesse aller weiter gesteigert werden. Das gilt auch für geflüchtete Menschen, die in NRW ankommen und eine gute Bleibeperspektive haben.
Die Integration in unsere Gesellschaft gelingt nicht, wenn Arbeitslosigkeit das Leben der Betroffenen und ihrer Familien bestimmt. Gemeinsam mit dem Bund hat die Landesregierung in den vergangenen Monaten zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht, um Geflüchtete in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Bei all unseren Anstrengungen, die wir als Land unternehmen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass wir Doppelförderungen vermeiden. Leistungen, für die dem Grunde nach der Bund zuständig ist, können und wollen wir nicht auch noch als Land finanzieren.
Für uns als Nordrhein-Westfalen-Koalition ist es daher besonders wichtig, dass in den zuständigen Ausschüssen des Landtags regelmäßig über die Fortschritte der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen berichtet wird.
Die guten Beispiele, die auf kommunaler Ebene beispielsweise in Zusammenarbeit mit den Kreishandwerkerschaften, den Industrie- und Handelskammern und weiteren Akteuren hervorragend funktionieren, sollen als Vorbildprojekte landesweit bekannt gemacht und vernetzt werden.
Die einschlägigen Instrumente der Arbeitsmarktintegration sind aus unserer Sicht auf Landesebene fortlaufend zu evaluieren. Dort, wo Handlungsbedarf besteht, müssen wir dafür sorgen, diese zu optimieren und auszubauen.
Bei der Vorbereitung von Geflüchteten auf einen qualifizierten Berufsabschluss können und möchten wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition zusätzliche Potenziale heben. Dabei ist das Erlernen der deutschen Sprache die wichtigste Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration der neu zu uns kommenden Menschen.
Viele Menschen, die aus fremden Ländern zu uns kommen, bringen eine Berufsqualifikation bereits mit. Mit dem sogenannten Anerkennungsgesetz gibt es eine solide Basis dafür, diese anzuerkennen. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein geeignetes Instrument, um dem Fachkräftemangel bei uns in Nordrhein-Westfalen zu begegnen. Sie bildet zugleich die Grundlage für den Erwerb eines Berufsabschlusses.
Menschen, die über eine ausländische Berufsqualifikation verfügen und ihr Können und ihre Kompetenzen bereits durch Berufstätigkeit im Ausland nachgewiesen haben, sollen in unserem Land nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Daher ist es richtig, dass die Landesregierung Spielräume nutzt, um Qualifikationen so schnell und so gut wie möglich nutzbar zu machen. Die Bündelung von Zuständigkeiten und gegebenenfalls die Übertragung auf andere Stellen sollen dabei geprüft werden.
Die Entwicklung von Qualifikationsangeboten für Menschen mit einem ausländischen Berufsabschluss wollen wir möglichst flexibel gestalten. Defizite im Vergleich zu einem deutschen Berufsabschluss sollen mit möglichst geringem Aufwand beseitigt werden.
Die Möglichkeiten, ein Berufsanerkennungsverfahren auch ohne Zeugnisse durchzuführen, wollen wir ebenfalls verbessern. Die Menschen, die keine Unterlagen vorlegen können, soll das Anerkennungsverfahren durch geeignete Praxisverfahren unterstützen. Unser Ziel ist es dabei, die Verfahrensabwicklung bei einem gleichbleibend hohen qualitativen Niveau zu beschleunigen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei allen Aktivitäten, die wir initiieren, gilt der Grundsatz, dass wir den neu hinzukommenden Menschen in unserem Land Angebote machen und Chancen geben, damit sie auf Dauer ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten können.
Integration ist aber keine Einbahnstraße. Daher fordern wir im Gegenzug ein großes Maß an Mitwirkung. Dies ist der Leitgedanke der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik. Was für deutsche Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund gilt, gilt auch für die neu hinzukommenden Flüchtlinge.
Eine frühe Berufsorientierung und eine Begleitung hin zu einem Ausbildungsplatz sind entscheidend für einen erfolgreichen Einstieg in die Ausbildung. Mit dem Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ steht bereits ein etabliertes System der Berufs- und Studienorientierung bereit, welches auch jungen Geflüchteten offensteht und etwa in den Berufskollegs fortgesetzt wird.
Als Nordrhein-Westfalen-Koalition wollen wir Bewährtes bewahren, neue Ideen entwickeln und unsere Unterstützung dort leisten, wo die Rahmenbedingungen für die Integration der Menschen verbessert werden können. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ansieht, muss man sich ernsthaft fragen, ob die Damen und Herren die Maßnahmen der Landesregierung auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik in den vergangenen Monaten nicht wahrgenommen haben oder nicht wahrnehmen wollten.
Seit der Regierungsübernahme im Mai 2017 arbeitet die Landesregierung mit Hochdruck daran, die Situation auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik zu ordnen.
Mit dem vorliegenden Asylstufenplan der Landesregierung, dessen Ziel es ist, den Kommunen in Nordrhein-Westfalen künftig möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen, setzen wir unser Versprechen zur Entlastung der Kommunen um.
Personen, die nach Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht schutzberechtigt sind, sollen bereits aus den Landeseinrichtungen möglichst konsequent und schnell in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Sie sollen nicht, wie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert, auf die Kommunen in unserem Land verteilt werden.
Damit ermöglichen wir es den Kommunen, sich auf die Integration derjenigen zu konzentrieren, die ein Bleiberecht haben. Dafür schaffen wir auch eine landesgesetzliche Regelung zur Ausweitung der möglichen Aufenthaltsdauer in den Landeseinrichtungen bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen.
Als Nordrhein-Westfalen-Koalition setzen wir uns nachdrücklich für eine Fortführung und ein starkes finanzielles Engagement des Bundes bei der Entlastung der Länder und Kommunen bei den Flüchtlingskosten ab 2019 ein.
Sehr geehrte Grünenfraktion, gestatten Sie mir ein paar Worte zu dem Vorwurf, dass wir in NordrheinWestfalen die frühkindliche Bildung und Sprachförderung von Kindern in zentralen Unterbringungseinrichtungen nicht genug honorieren würden. Diese Behauptung ist schlichtweg falsch.
Für Kinder von Asylbewerberinnen und -bewerbern besteht nach dem Schulgesetz NRW Schulpflicht, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Die Schulpflicht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf Aufenthalte in Erstaufnahmeeinrichtungen oder zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes, die der vorübergehenden Unterbringung bis zur Zuweisung an eine Gemeinde dienen.
Dennoch werden im Rahmen der Kinderbetreuung in allen Aufnahmeeinrichtungen des Landes altersangemessene Bildungsangebote sowie Aktivitäten im motorischen Bereich organisiert. Durch die spielerische Vermittlung eines Grundwortschatzes wird die Sprachkompetenz der Kinder gefördert. In einigen Zentren werden in Zusammenarbeit mit benachbarten Schulen auch Bildungsangebote zur Verfügung gestellt, mit denen der Erstspracherwerb gefördert wird.
Mithilfe des Landesprogramms KOMM-AN des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration können auch Ehrenamtliche diese Zusatzangebote organisieren und anbieten.
Im Zuge der geplanten Weiterentwicklung des Landesaufnahmesystems wird die Landesregierung zudem prüfen, in welchem Umfang zusätzliche Bildungsangebote in den Landeseinrichtungen angeboten werden.
Es bleibt dabei: Menschen, die eine gute Bleibeperspektive haben oder bereits anerkannte Flüchtlinge sind, sollen auch zukünftig möglichst schnell in unsere Gesellschaft integriert und unterstützt werden.
Nicht auf unsere Kommunen verteilen wollen wir Personen, die aus sicheren Herkunftsländern zu uns kommen; bereits abgelehnte Asylbewerber, die einen sogenannten Folgeantrag stellen; Personen, die durch falsche Angaben oder Dokumente oder das Verschweigen wichtiger Informationen über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit unsere Behörden offensichtlich getäuscht haben; Personen, die einen Asylantrag zum Zweck der Verzögerung oder Behinderung einer bevorstehenden Abschiebung stellen, und Personen, die aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgewiesen wurden oder bei denen es schwerwiegende Gründe für die Annahme gibt, dass sie eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung sind.
Stattdessen wollen wir dafür sorgen, dass diese im Rahmen des beschleunigten Asylverfahrens unter Beachtung des Gebots der Rechtsstaatlichkeit möglichst konsequent und schnell in ihre Heimatländer
zurückgeführt werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der plötzliche Herztod ist mit über 130.000 betroffenen Menschen pro Jahr eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Mehr als 50.000 Menschen erleiden deutschlandweit jedes Jahr außerhalb eines Krankenhauses einen plötzlichen Herzstillstand. Obwohl jeder helfen könnte, tun es die wenigsten.
Daher ist die aktuelle Bilanz erschreckend. Nur ca. 37 % der Bundesbürger helfen im Ernstfall. Im europäischen Vergleich ist dies mehr als alarmierend. Die Niederlande und die skandinavischen Länder liegen hier bei über 65 %.
Gerade bei einem Herzstillstand ist es unerlässlich, schnell zu handeln. Bereits drei Minuten nach einem Herzstillstand wird das Gehirn nicht mehr genügend mit Sauerstoff versorgt. Es treten unwiderrufliche Schäden auf. Ein Beginn der Wiederbelebung durch Laien verbessert die Überlebensrate um das Zwei- bis Dreifache; denn bereits mit einer einfachen Herzdruckmassage kann der Restsauerstoff im Blut zirkulieren und so bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes die Überlebenswahrscheinlichkeit entscheidend erhöhen.
Die Zeit des Therapieintervalls, also die Zeit, die der Rettungsdienst bis zum Eintreffen beim Patienten braucht, wird entscheidend verkürzt. Andere Länder
zeigen uns, dass Kurzschulungen in Schulen und Büros die Laienreanimationsrate auf mehr als 70 % steigern.
Bereits bei den Beratungen zum Landeshaushalt 2018 haben wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition dafür gesorgt, dass zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 Euro für Projekte zur Unterrichtung in der Wiederbelebung von Menschen zur Verfügung gestellt worden sind. Diesen Weg möchten wir weitergehen. Daher sprechen wir uns heute dafür aus, dass auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse das Modelprojekt „Laienreanimation an Schulen“ auf weitere Schulen ausgedehnt werden soll.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales prüft, in welchem Umfang die zusätzliche Anschaffung von Übungspuppen aus den bereits zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ermöglicht werden kann. Wir sprechen uns darüber hinaus dafür aus, Kooperationen mit geeigneten Partnern auf dem Gebiet der Laienreanimation wie beispielsweise dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Malteser Hilfsdienst und anderen einzugehen. Dabei soll auch geprüft werden, ob in dem bestehenden Finanzrahmen Aufwandsentschädigungen für die Durchführung von Schulungen möglich sind.
Verehrte Damen und Herren, bereits im Jahr 2014 hat die Kultusministerkonferenz der Länder empfohlen, Reanimation deutschlandweit zu einem festen Bestandteil des Schulunterrichts zu machen und alle Schüler ab der 7. Klasse regelmäßig zwei Stunden pro Jahr darin auszubilden.
Als Nordrhein-Westfalen-Koalition haben wir in unserem Koalitionsvertrag festgelegt, dass Reanimation künftig an allen Schulen des Landes gelehrt werden soll. Daher ist es uns wichtig, dass uns nach dem Auslaufen des Modellprojekts im Jahre 2020 ein Konzept vorgelegt wird, das uns Vorschläge liefert, wie wir das Thema dauerhaft in den Schulalltag integrieren können. – Ich bedanke mich hier für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Antrag möchte die SPD erreichen, dass sich NRW der Bundesratsinitiative des Landes Berlin anschließt. Der Eigenanteil der Verpflegung für Kinder von einkommensschwachen Familien beim Mittagessen soll gestrichen werden.
Es ist richtig, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien an der Gemeinschaftsverpflegung im Kindergarten und in der Schule teilnehmen. Es steht außer Frage, dass eine warme Mahlzeit am Tag wichtig für Kinder ist – also im besten Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes –; denn mit leerem Magen funktionieren Bildung und Teilhaben nur schwer.
Da das auswärtige Mittagessen nicht im Hartz-IVSatz abgebildet ist, ist es sicher sinnvoll, im Rahmen des Bundesteilhabepaketes hier einen Zuschuss zu gewähren. Aber die siebenjährige Praxis zeigt: Die Leistungen werden von viel zu wenigen Bedürftigen abgerufen. Das liegt daran, dass es nicht so einfach ist, die Leistungen zu beantragen.
Wir erreichen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket also nicht die Kinder von Einkommensschwachen, die wir gerne fördern möchten, und die die Förderung benötigen. Deswegen ist es erforderlich, die Bürokratie nicht nur dann abzubauen, wenn es um die Wirtschaft geht, sondern auch in diesem Bereich.
Hier geht es um Kinder und Jugendliche, denen man helfen muss. Ein geringes Einkommen der Eltern darf nicht weiter Gradmesser des Lebenserfolges der nächsten Generation sein. Dies steht, wie Sie richtig zitieren, auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene.
Sicher wäre es eine Maßnahme, die Bürokratie um den Ein-Euro-Essensbeitrag abzuschaffen. Das ist aber nur ein Baustein von vielen. Da sind nicht wir hier in NRW in der Pflicht, sondern der Bund, denn das BuT ist ein Bundesgesetz.
Ich bin mir sicher, dass daran gearbeitet wird. Minister Laumann wird hierzu bestimmt noch mehr sagen können. Wenn Sie nur den Essensbeitrag streichen wollen, greifen Sie zu kurz. Das ist zu wenig.
Lassen Sie uns also nicht an Details herumdoktern, sondern erst einmal den Bund machen. Die SPD scheint hier sehr wenig Vertrauen in die Bundesregierung zu haben.
Der Antrag ist doch der reinste Schaufensterantrag. Er verdeckt die eigene sozialpolitische Einfallslosigkeit. Wir brauchen eine größere Lösung als nur die Streichung des Ein-Euro-Essensbeitrags.
Wir haben – das gilt für Nordrhein-Westfalen und den Bund – eine politische Marschrichtung. Da brauchen wir keine formale Aufforderung durch die Bundesländer. Das ist überflüssig und lenkt von unserem gemeinsamen Ziel ab, nämlich ein unbürokratisches Bildungs- und Teilhabepaket, das bei den Kindern von einkommensschwachen Familien ankommt. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag folgt leider dem Muster, das die meisten Anträge der AfD-Fraktion aufweisen. Sie malen den Teufel an die Wand und reden das bestehende System schlecht. Dabei stützen Sie sich auf einige wenige Fakten, die Sie aus dem Zusammenhang reißen und so zu Halbwahrheiten machen. Bei allem schimmert ein Weltbild durch, welches vermutlich selbst meine Großeltern rückschrittlich genannt hätten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so funktioniert Landesparlamentarismus nicht. Das fängt schon beim
Titel des Antrages an. Da wird die Einführung eines – ich zitiere – „alternativen Elterngeldes“ gefordert. – Darüber, was das konkret sein soll, wird im Antrag aber kein Wort verloren. Sie lehnen das Betreuungsgeld als zu niedrig ab, halten sich aber nicht damit auf, wie denn ein vom Land gezahltes alternatives Elterngeld aussehen könnte. Sie bringen es nur zur Ablehnung des Bestehenden. Etwas Eigenes zu formulieren, fällt Ihnen nicht ein.
An dem Tag, an dem Ihr Antrag eingebracht wurde, kündigte Markus Söder an, dass auch Bayern das Betreuungsgeld abschaffen und durch ein Familiengeld ersetzen will.
Im Moment nicht. – Also Herdprämie ade, sollte man meinen. Nicht so bei der AfD!
Eine pauschale Geldleistung, die es als Kompensation gibt, wenn man keine U3-Betreuung in Anspruch nimmt, geht an dem Ziel vorbei. Der Staat will und darf nicht den natürlich gegebenen Erziehungsauftrag der Eltern erfüllen. Er soll nur da unterstützen und fördern, wo es notwendig ist. Unabhängig von der Herkunft müssen bereits in frühkindlichen Phasen auch bildungsfernen und sozial schwachen Familien Chancen ermöglicht werden. Wenn das nicht in der Familie geht, muss der Staat da unterstützen.
Des Weiteren sollen Familien frei entscheiden können, wie ihr Familienleben aussehen soll. Hier sehen wir auch einen wichtigen Punkt in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch den Ausbau der U3Plätze ist da in den letzten Jahren viel passiert.
Außerdem haben sich die Realitäten seit den 50erJahren verändert. Die Frauenerwerbsquote hat sich verändert. Die gesellschaftliche Realität hat sich geändert. „Vater, Mutter, Kind“ ist das vorherrschende Familienmodell. Frauen wollen aber nach einer Familienpause wieder in den Beruf zurückkehren.
Familien, die sich für die U3-Betreuung entscheiden, werden von Ihnen an den Pranger gestellt: Sie würden ihrem Kind schaden. – Das geht gar nicht.
Stichwort „Alleinerziehende“: Die Alleinerziehenden sind ganz besonders auf staatliche Betreuung für ihre Kinder angewiesen.
Stichwort „Flexibilisierung der Arbeitszeit“: Zwar ist der Achtstundentag vorherrschend. Die Ausnahmen – wie Schicht- und Sonderdienste sowie Überstunden – haben aber zugenommen, sodass ein Angebot für Eltern mit ungewöhnlichen Arbeitszeiten vorgehalten werden muss.
Das ist doch die Realität von heute und morgen, die Politik anzunehmen hat. Das kann doch nicht beiseitegeschoben werden.
Wer sein Kind auch nach einem Jahr, 14 Monaten oder zwei Jahren weiter zu Hause erziehen möchte, der soll das auch tun. Wer sich allerdings aufgrund der Realitäten dagegen entscheiden muss oder möchte, sollte vom Staat unterstützt werden. Das müssen wir gewährleisten; das muss funktionieren.
Als Erzieherin ist mir aus meinem Berufsalltag klar: Es gibt Probleme und Schwächen, die es aus dem Weg zu räumen gilt. Genau das können wir als Land machen. Sie können aber doch nicht pauschal von Schäden an Kindern durch Erzieherinnen und Erzieher bei der U3-Betreuung sprechen.