Protokoll der Sitzung vom 28.11.2018

Nach dem Regierungsantritt war es unsere oberste Priorität, die Akzeptanz und den Respekt gegenüber unserer staatlichen Ordnung zu verbessern, die nach sieben Jahren Rot-Grün stark angeschlagen waren.

(Sven Wolf [SPD]: Richterschelte?)

Während frühere Innen- und Justizminister aus falsch verstandener Toleranz zugelassen haben, dass kriminelle arabische Familienclans lieber nach NRW als nach Mekka pilgerten

(Karl Schultheis [SPD]: Sie sitzen in der fal- schen Fraktion!)

und dass NRW ein Eldorado für Bandenkriminalität zu werden drohte, ist es unsere Devise, uns diesen Fehlentwicklungen endlich wirksam und mit aller Entschiedenheit entgegenzustellen.

(Zuruf von Hartmut Ganzke [SPD] – Gegenruf von Gregor Golland [CDU])

Nicht allein die Polizei geht mittlerweile in groß angelegten Razzien im ganzen Land gegen Bandenkriminalität vor. Auch bei den Staatsanwaltschaften nehmen ganze Teams zunehmend den Kampf mit diesen Phänomenen auf.

Für diesen Einsatz, dieses Engagement, für eine effektive und vor allem nachhaltige Bekämpfung solcher Kriminalitätserscheinungen ist eine ausreichende Personal- und Sachmittelausstattung im Justizwesen jedoch unabdingbar. Hier schafft die NRWKoalition sowohl in der Gerichtsbarkeit als auch in den Staatsanwaltschaften endlich Abhilfe: 38 zusätzliche Planstellen und andere Stellen bei ordentlichen Gerichten, 38 bei Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaften, 10 neue Planstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sogar 101 Stellen im Strafvollzug, 37 Stellen zur Ausbildung bei der Justizvollzugsschule.

(Sven Wolf [SPD]: Alle unbesetzt!)

All dies zeigt: Bei der Stärkung des Rechtsstaats gibt es für die NRW-Koalition keine Kompromisse.

(Beifall von der CDU)

Zweitens. Wir wissen jedoch auch, dass personelle Verstärkungen alleine nicht ausreichen werden, um den Herausforderungen in Zukunft und für alle Zeit gerecht zu werden, wenngleich sie unserer Justiz endlich wieder ein angemessenes Arbeitsfundament ermöglichen. Deshalb ist der Blick der NRWKoalition gleichzeitig auf die Zukunft gerichtet. Niemanden hier wird es überraschen, wenn ich sage, dass die Digitalisierung auch vor Behörden und unseren staatlichen Einrichtungen nicht haltmacht. Die

Digitalisierung ist nicht nur im Bereich der Justiz eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Dies wird mir auch immer wieder in Gesprächen vermittelt.

Der diesjährige Schöffentag beschäftigte sich beispielsweise mit der Einflussnahme digitaler Medien. In anderen Bereichen bieten Anwendungen wie zum Beispiel das digitale Anwaltspostfach – so es denn endlich voll funktionsfähig ist – Chancen für Verfahrensbeschleunigung und weitere Möglichkeiten der Personalkosteneinsparung.

Wie sieht die Arbeitswelt 4.0 in der Justiz aus? Welche Möglichkeiten bietet die Digitalisierung für die Prozessabläufe in Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen?

Um derartige Entwicklungen besser abschätzen und dann angemessen reagieren zu können, hat die NRW-Koalition sich mit dem Änderungsantrag zum Etatentwurf dazu entschlossen, zusätzliche Mittel für ein Forschungsvorhaben bereitzustellen, um einmal konkret und detailliert denkbare Auswirkungen und Entwicklungen der fortschreitenden Digitalisierung zu ermitteln und zu erforschen, wie wir die Organisations- und Kommunikationsprozesse der Judikative zukünftig darauf einstellen und sie gestalten können.

Damit setzen wir als NRW-Koalition die Voraussetzung dafür, dass unser Rechtsstaat auch in Zukunft wehrhaft bleibt und die Zeichen der Zeit nicht verschläft.

Bemerkenswert ist, dass uns trotz dieses umfassenden Investitionsvolumens, zahlreicher neuer Stellen in der Justiz und erhöhter Ausgaben in den Bereichen „Digitalisierung“ und „Juristenausbildung“ erneut gelungen ist, wovon SPD und Grüne sieben Jahre lang nur geträumt haben: nämlich einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorzulegen und somit die Stärkung des Rechtsstaates nicht mit einer gleichzeitigen Schwächung unserer Finanzstruktur zu unterlaufen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Will man diesen Etatentwurf in wenigen Worten zusammenfassen, muss man feststellen, dass er sowohl der bereits im Wahlkampf angekündigten Nulltoleranzstrategie gegenüber Kriminellen gerecht wird und gleichzeitig einen Schwerpunkt auf die Herausforderungen der kommenden Jahre setzt. Die Rechtspolitik in Nordrhein-Westfalen ist und bleibt daher bei CDU und FDP gut aufgehoben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Erwin. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Engstfeld das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin meiner Vorrednerin Frau Erwin von der CDU-Fraktion außerordentlich dankbar für die gerade von ihr gehaltene Rede. Eine bessere Steilvorlage für das, was ich ausführen will, kann es nämlich gar nicht geben.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Sie stimmen zu!)

Frau Erwin, Sie haben gerade als Bilanz den Unterschied zwischen der bürgerlichen schwarz-gelben Landesregierung und der Vorgängerregierung unter Rot-Grün dargelegt. Wortwörtlich haben Sie gesagt: Der Unterschied ist, dass wir Vertrauen in unseren Rechtsstaat schaffen. – Wenn Sie eins im letzten Jahr bewiesen haben, dann, dass Sie dem Rechtsstaat misstrauen und ihn sogar missachten: Sami A., Dieselfahrverbote, Rodungsstopp Hambacher Wald und Sonntagsöffnungszeiten.

(Beifall von Matthi Bolte-Richter [GRÜNE] – Zuruf von Henning Rehbaum [CDU])

Selbst die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts hat eine Krise in den Institutionen festgestellt. Und Sie sagen: Wir haben Vertrauen in den Rechtsstaat geschaffen. – Nein, das haben Sie überhaupt nicht; Sie haben Misstrauen zwischen den Institutionen gesät.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

In der Tageszeitung „Rheinische Post“, die wir als Düsseldorfer Abgeordnete beide kennen, ist heute eine Kolumne der Landeskorrespondentin Bialdiga zu lesen. Die Überschrift lautet: „Mehr Respekt für die Judikative – Die NRW-Regierung erhebt sich über Gerichte und schadet so der Demokratie.“ – So ist die Lage; besser kann man die Situation doch gar nicht auf den Punkt bringen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zu- rufe von der SPD)

Nachher komme ich noch zu ein paar Haushaltszahlen.

Aber fangen wir doch einmal bei Sami A. an: Integrationsminister Stamp hat auf ihn bezogen noch im Frühjahr dieses Jahres festgestellt: Eine rechtssichere Abschiebung von Sami A. ist nur möglich, wenn uns eine sogenannte Verbalnote der tunesischen Regierung vorliegt. – Minister Stamp hat aber nicht abgewartet; er hat im Sommer abgeschoben, obwohl ein Gericht rechtsgültig gesagt hatte, dass das nicht gemacht werden dürfe, bevor das Gericht geurteilt habe. Es dürften keine Fakten geschaffen werden, bevor die Justiz entschieden habe.

(Zuruf von Olaf Lehne [CDU])

Minister Stamp hat damals trotzdem abgeschoben und die Justiz hintergangen.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Behaupten Sie!)

Diese Abschiebung war rechtswidrig. Ich habe selten eine solche Klatsche vom Oberverwaltungsgericht erlebt, wie Minister Stamp sie für diese Maßnahme bekommen hat. So etwas gab es selten.

(Beifall von den GRÜNEN und Ibrahim Yetim [SPD])

Inzwischen liegt die Verbalnote vor – wir haben zigmal danach gefragt, wie es aussieht –, die hochoffizielle Zusicherung der tunesischen Regierung, dass Sami A. in Tunesien keine Folter droht. Und jetzt gibt es ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Das Gericht hat Folgendes geurteilt: Diese Abschiebung war und bleibt rechtswidrig.

Dieser Minister und diese Landesregierung haben nicht Vertrauen in die Gerichte gehabt, sondern rechtswidrig gehandelt. Dieses Urteil macht die Abschiebung im Sommer nicht rechtens. Auch durch die erneute Urteilung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bleibt es bei einer schlichtweg rechtswidrigen Abschiebung.

Zu den Dieselfahrverboten: Der Ministerpräsident meinte – Kollege Klocke, Sie können mich ergänzen, denn Sie haben das auch schon mal ausgeführt –, dass das alles rechtswidrig sei, was da geurteilt werde. Was glauben denn die Landesregierung und der Ministerpräsident, wer feststellt, was rechtens ist und was rechtswidrig ist? – Das macht doch nicht der Ministerpräsident! In unserer Gewaltenteilung machen das die Gerichte. Alles andere ist eine Missachtung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum Rodungsstopp Hambacher Forst: Wieder der Ministerpräsident! Bevor die letzte Instanz überhaupt entschieden hatte, ob RWE das Recht zum Roden hat, hat er gesagt: Natürlich hat der Konzern RWE das Recht. – Nein! Die Gerichte haben jetzt festgestellt, dass RWE dieses Recht nicht hatte. Auch das ist eine Missachtung.

(Olaf Lehne [CDU]: Das stimmt nicht! Das ist falsch!)

Wie kommt der Ministerpräsident denn dazu, so etwas zu sagen, bevor ein Gericht entschieden hat?

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das ist die Un- wahrheit! Das ist noch lange nicht entschie- den, lieber Kollege!)

Nein, nein, nein! Ich kann Ihnen zig Kommentare auch aus dem Sommer zum Thema „Respekt vor dem Rechtsstaat“ nennen. Wenn diese Landesregierung etwas geschafft hat, dann ist es, eine Rechtsstaatsdebatte vom Zaun zu brechen, weil sie offensichtlich Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit und mit einem rechtsstaatlichen Verständnis hat. – Das ist die Bilanz.

Herr Biesenbach, Sie spielten in den von mir genannten Geschichten gar keine Rolle – das ist auch bemerkenswert.

(Beifall von den GRÜNEN – Josef Hovenjür- gen [CDU]: Interpretationsmöglichkeiten!)

Ich würde gerne zum Haushalt kommen, auch anknüpfend an meine Kollegin Frau Bongers von der SPD-Fraktion. Ich habe es mir noch einmal angeschaut: Das ist ein wahres Füllhorn an Stellen. Wir sind natürlich auch der Meinung, dass wir eine Stärkung des Personals in Justiz und Justizvollzug brauchen. Das ist überhaupt keine Frage.

Ein weiterer Blick in die heutige Ausgabe der „Rheinischen Post“, Seite 3, zum aktuellen Zustand in unseren Justizvollzugsanstalten hätte Ihnen, Frau Erwin, auch gereicht. „Justizvollzugsbeamte am Anschlag“ lautet die Überschrift, und ich zitiere aus dem Artikel:

(Dr. Günther Bergmann [CDU]: Woher kommt das denn? – Zuruf von Olaf Lehne [CDU])