Protokoll der Sitzung vom 30.10.2018

Vielen Dank, Frau Kollegin Wendland. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Kopp-Herr.

Wie schön, dass bei diesem Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung in den Händen von Frau Vizepräsidentin Gödecke liegt.

(Beifall von der SPD)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen! 100 Jahre Frauenwahlrecht haben wir auf Antrag meiner Fraktion bereits im Januar in diesem Hohen Haus debattiert. Schnell war nach der Debatte klar,

dass es bei den demokratischen Fraktionen Interesse und Bereitschaft zu einem gemeinsamen Antrag gab.

Mit einem kleinen Augenzwinkern merke ich an, dass unsere Verständigung nicht ganz so lange gebraucht hat wie der Weg hin zum Frauenwahlrecht. Wir sind knapp darunter geblieben. Mangelnde Geduld kann man uns an dieser Stelle weiß Gott nicht vorwerfen. Das als Vorbemerkung.

Der Weg zum Frauenwahlrecht war lang, hart und steinig, aber auch von großem Mut gekennzeichnet. Begonnen hat dieser Weg in der Zeit der Französischen Revolution und führte wiederum durch eine Revolution zum Frauenwahlrecht. Das stellte Marie Juchacz in ihrer Rede am 19. Februar 1919 fest. Sie sagte:

„Meine Herren und Damen! … Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, und zwar ganz objektiv, dass es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat.“

(Beifall von der SPD)

Sie war, wie gesagt, die erste Frau, die in der Weimarer Nationalversammlung gesprochen hat. Sie war Sozialdemokratin.

Die Forderung des Frauenwahlrechts stand im Erfurter Programm der Sozialdemokratie von 1891. Aber auch die bürgerliche Frauenbewegung machte sich für das Frauenwahlrecht stark.

Ziemlich genau 100 Jahre liegen zwischen der Verabschiedung des Frauenwahlrechts 1918 und unserem Antrag heute – 100 Jahre, in denen Frauen auf allen parlamentarischen Ebenen gezeigt haben, dass sie Politik können.

Dennoch sind auf allen parlamentarischen Ebenen – das ist auch bei Frau Wendland angeklungen – Frauen nach wie vor unterrepräsentiert, Tendenz: aktuell fallend, obwohl der Frauenanteil in der Bevölkerung in etwa 51 % beträgt und wir seit annähernd 70 Jahren über den Art. 3 Abs. 2 die Gleichberechtigung grundgesetzlich verankert haben.

In unserem gemeinsamen Antrag sind sowohl im Feststellungs- als auch im Forderungsteil Maßnahmen beschrieben, wie der Frauenanteil in den Parlamenten besonders auf kommunalpolitischer Ebene zum Positiven verändert werden kann. Das ist richtig und wichtig.

Jedoch zeigt der lange Weg zum gemeinsamen Antrag, dass in manchen Fraktionen und Parteien – ich nehme uns da gar nicht aus – salopp gesagt noch viel Luft nach oben ist, was die Gleichstellung angeht.

Letztlich – davon sind wir überzeugt – wird nur ein Paritätsgesetz entsprechende Veränderungen zu geschlechtergerechten Parlamenten bewirken. Gute Beispiele dazu geben Frankreich und Norwegen. Selbst die Bundeskanzlerin hat vor einigen Tagen festgestellt, dass wir ein Paritätsgesetz brauchen.

(Beifall von der SPD)

Die Zeit dafür ist reif. Ein Zitat von Elisabeth Selbert, Sozialdemokratin und eine der vier Mütter des Grundgesetzes, lautet:

„Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“

Wir brauchen mehr Frauen in allen Parlamenten.

(Beifall von der SPD)

Deshalb: Seien wir so mutig und unbequem wie die Frauen, die über Jahrhunderte für die Frauenrechte eingetreten sind und das Frauenwahlrecht erkämpft haben. Damit würdigen wir sie am stärksten.

Auch wenn dieser Antrag für meine Fraktion nur einen Minimalkonsens bedeutet – wir hätten uns durchaus mehr gewünscht –, stimmen wir dem Antrag zu. Den Entschließungsantrag der AfD lehnen wir ab.

Zum Schluss noch eine Anmerkung: Wie in jedem Jahr wird auch im nächsten Jahr, nämlich am 8. März 2019, der Internationale Frauentag mit einer Veranstaltung hier im Landtag gewürdigt werden. Der wird im nächsten Jahr ganz im Zeichen von 100 Jahren Frauenwahlrecht, aber auch 70 Jahren Grundgesetz und damit der Verabschiedung von Art. 3 Abs. 2 stehen. Sie sind schon jetzt alle herzlich eingeladen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kopp-Herr. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Schneider.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sozialdemokraten täuschen sich manchmal, wenn sie irgendwo in einem Parlament eine Rede halten. Das erleben wir hier ab und zu mal, das habe ich aber auch bei Marie Juchacz erlebt.

Denn eine Frau aus Nordrhein-Westfalen – genauer gesagt aus Lippe und noch genauer aus Oerlinghausen – war die erste Frau, die jemals in einem deutschen Parlament gesprochen hat –

(Beifall von der FDP – Regina Kopp-Herr [SPD]: Sie hat vor der Nationalversammlung gesprochen!)

noch Monate vor Marie Juchacz, und zwar am 15. Januar 1919 im Badischen Ständehaus, einem Landesparlament.

(Jochen Ott [SPD]: Das ist aber nicht das Na- tionalparlament – nur zur Info!)

Ihr Name war Marianne Weber. Sie können mir glauben, dass ich mich riesig darüber freue und es wunderbar finde, dass diese Dame eine Liberale war.

(Beifall von der FDP)

Bereits im Jahr 1907 erklärte sie vor dem Evangelisch-Sozialen Kongress in Straßburg – ich zitiere –:

„Wir wollen unsere Töchter nicht, wie es noch immer geschieht, ahnungslos in die Arme des Mannes werfen. Wir wollen ihnen endlich die Bildung und geistige Selbstständigkeit mitgeben, die sie befähigt, später auch ihren Söhnen nicht nur Pflegerinnen, sondern geistige Kameradinnen zu sein, in der festen Überzeugung, dass jede Steigerung der Achtung vor der Frau, nicht als Geschlechtswesen, sondern als Mensch, auch die sittliche Kultur des Mannes steigert.“

Selbstständigkeit von Frauen war damals noch lange keine Selbstverständlichkeit. Die Frauenbewegung hatte noch eine gehörige, durchaus steinige Wegstrecke vor sich, bevor sie echte Erfolge feiern konnte.

Das unablässige Engagement vieler Frauen war notwendig, um Wegmarken in der Gleichberechtigung zu erreichen. Dementsprechend vielfältig waren auch die Forderungen und Vorgehensweisen.

Die Forderungen reichten vom Frauenwahlrecht über mehr Bildungschancen bis hin zu besseren Arbeitsbedingungen. Für sie wurde bei öffentlichen Kundgebungen, in Veröffentlichungen, in Schriften und Gesprächsrunden geworben.

Doch bis 1918 dauerte es, bis Frauen endlich auch das gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht erhielten.

Bis 1949 dauerte es, bis die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz festgeschrieben war.

Die Frauen mussten noch bis 1977 warten, bis sie ohne die Genehmigung des Ehemannes einen Beruf ergreifen durften.

Wo stehen wir heute, werte Kolleginnen und Kollegen? – Wir sind noch längst nicht am Ziel angekommen. Die Gleichstellung der Geschlechter ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Doch es gibt immer noch Hindernisse und Nachteile bei der tatsächlichen Gleichstellung aller Geschlechter.

Als Demokraten müssen wir uns allen Bestrebungen in den Weg stellen, die die bisherigen Errungenschaften wieder zurückdrehen wollen.

Marianne Weber stellte ihre Forderungen für die Selbstständigkeit der Frau vor einem vorwiegend männlichen Publikum. Wenn man jetzt den Blick durch die Reihen schweifen lässt, bietet sich ein ähnliches Bild: Nur gut ein Viertel der Abgeordneten hier sind weiblich. Sie sind so gewählt, aber das dürfte ohne jeden Zweifel noch ein bisschen besser werden.

Aus meiner Sicht schaffen wir das aber nicht mit einer starren Quote, denn die signalisiert nur weiter, dass es Frauen nur mit der Quote schaffen. – Das ist für mich nicht die Selbstständigkeit, die sich Marianne Weber einst vorstellte.

(Vereinzelt Beifall von der FDP und der CDU)

Vielmehr müssen wir daran arbeiten, Frauen über ihre Möglichkeiten zu informieren und sie zum Engagement zu ermutigen. Daher ist es richtig, dass wir heute die Landesregierung auffordern, in diesem Bereich mehr zu tun.

Angebote zur Karriereentwicklung für weibliche Nachwuchskräfte müssen ausgebaut und weitere Förderansätze entwickelt werden. Gut, dass wir heute gemeinsam fordern, ein Aktionsprogramm zur Stärkung der Repräsentanz von Frauen in politischen Ämtern aufzulegen.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wirtschaftliche Selbstständigkeit von Frauen war zu Lebzeiten von Marianne Weber noch eine Seltenheit. Sie wäre heute sicher stolz, dass eine liberale Schulministerin in dieser Woche bekannt gab, dass künftig an Schulen in Nordrhein-Westfalen das neue Fach Wirtschaft unterrichtet wird, das die ökonomische Bildung fördert und unsere Schülerinnen, aber auch unsere Schüler auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet.

(Jochen Ott [SPD]: Unsinn!)

Sie finden, ein selbstbestimmtes Leben ist Unsinn? Das ist interessant.