Protokoll der Sitzung vom 30.10.2018

Ja, ich wollte Ihnen gerade sagen, was ich in dem Bereich tue. Um dieses Thema kümmert sich Frau Giffey nicht. Stattdessen gibt es ein Investitionsprogramm, das sich irgendwie ein bisschen mit Barrierefreiheit von Frauenhäusern beschäftigt. Mehr ist es nämlich am Ende nicht. Das ist eine Problematik. Der Bund hat in diesem Themenfeld außer bei der Frage der Refinanzierung, offen gesagt, gar keine Zuständigkeit.

Alle Länder, egal wie sie in der Bundesrepublik Deutschland regiert sind, haben eine sehr breite Aufstellung im Themenfeld der Frauenhilfeinfrastruktur – ob das letztendlich neue Angebote, Projekte in Zusammenhang des Übergangsmanagements sind – so wie Sie das etabliert haben mit „Second Stage“ hier in Nordrhein-Westfalen, was wir fortführen werden – oder ob das die Schleswig-Holsteiner sind mit einem anderen Ansatz. Aber die eigentliche Zuständigkeit, nämlich zu sagen „Wie regele ich diese Finanzierung über die Sozialgesetzbücher?“, fasst Ihre Bundesministerin nicht an.

Wir haben das aus nordrhein-westfälischer Sicht im Rahmen der letzten GFMK, der Gleichstellungsministerinnen- und -ministerkonferenz, angesprochen und haben gesagt: Frau Bundesministerin, das ist Ihre Zuständigkeit. Bitte lösen Sie dieses Problem im Zusammenhang mit der Refinanzierung der Frauenhäuser!

Darauf würde ich mir, offen gesagt, eine Antwort wünschen. Denn die 35 Millionen Euro bundesweit

für Frauenhilfeinfrastruktur – bundesweit! –, sind doch ernsthaft nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das ist Symbolpolitik.

(Beifall von Josefine Paul [GRÜNE])

35 Millionen Euro bundesweit auf 16 Länder zu verteilen: Das ist reine Symbolpolitik, um sich bei diesem Thema zu profilieren, was einem, offen gesagt, föderal gar nicht zusteht.

Vor dem Hintergrund lassen Sie mich bitte wiederholen: Diese Landesregierung Nordrhein-Westfalen, CDU und FDP, stärkt die Frauenhausinfrastruktur: seit 2017 mit 2,5 % mehr Mittel, Flexibilisierung der Sachmittelpauschale, in diesem Jahr 2018 mit 500.000 Euro mehr für die Frauenhäuser, in 2019 plus 400.000 Euro, klares Bekenntnis zum Bau von neuen Frauenhäusern, klares Bekenntnis zur Erhöhung der Platzzahl in landesgeförderten Einrichtungen, Stärkung der allgemeinen Frauenberatungsinfrastrukturen, finanzielle Absicherung über die nächsten Jahre mit einer Verpflichtungsermächtigung.

Ich weiß gar nicht, ob Sie die Verpflichtungsermächtigung im Bereich der allgemeinen Frauenberatungsinfrastruktur schon gesehen haben, abgesichert nämlich bis zum Ende dieser Legislaturperiode und damit Klarheit in der Finanzierung für alle, die wir unterstützen. Vergleichbares habe ich bei Ihnen in den Haushalten komischerweise nicht gefunden.

(Beifall von der CDU und der FDP – Josefine Paul [GRÜNE]: Das haben wir für die Frauen- häuser und Frauenhausstellen auch ge- macht! – Zuruf von Anja Butschkau [SPD])

Frau Butschkau, Sie wissen, dass Sie mir nie vorhalten sollten, ich hätte etwas nicht gelesen. Sie wissen, dass das nicht zutrifft, offen gesagt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Deswegen gestatten Sie mir zum Ende dieser wirklich wichtigen und auch richtigen Debatte: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird mit der Frauenberatungsstelle Rheine eine neue Frauenberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in die Landesförderung aufnehmen. Auch daran merken Sie: Wir stoppen nicht, sondern wir nehmen neue Frauenberatungsstellen auf, um die Bedarfsgerechtigkeit im Land Nordrhein-Westfalen nicht nur in der Gegenwart, sondern auch für die Zukunft sicherzustellen.

In diesem Sinne herzlichen Dank für diese Debatte.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt hat Frau Kopp-Herr das Wort für die SPD-Fraktion.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Frau Ministerin, in Ihrem Redebeitrag ist gerade noch einmal deutlich geworden, dass es trotz aller Unterschiedlichkeit ein hohes Maß an Einigkeit bei dem Thema „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ gibt.

Es mag auch sein, dass Ihnen die Äußerungen der Kollegin Butschkau aus der SPD-Opposition heraus nicht so gut gefallen haben. Trotzdem fand ich das Zitat, das Sie gegenüber der Kollegin Butschkau gebracht haben, abwertend, um nicht zu sagen, es war ein Angriff unter die Gürtellinie.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Der war unnötig, überflüssig, unverschämt und respektlos.

Bei aller Unterschiedlichkeit zwischen Regierung und Opposition hier in diesem Hohen Haus sollte der gegenseitige Respekt der rote Faden im Umgang miteinander sein. Wir sollten unsere Energie lieber in die Arbeit stecken und sehen, was wir gemeinsam beim Thema „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ erreichen können. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kopp-Herr. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Tagesordnungspunkt 1, der Aktuellen Stunde „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ liegen nicht vor. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache.

Ich rufe auf:

2 100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland –

Errungenschaften verteidigen, tatsächliche Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern weiter stärken!

Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4291

Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/4380

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Wendland das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 100 Jahre Frauenwahlrecht – das ist ein Grund zum Feiern und Grund, dankbar an

all diejenigen zu denken, die dieses heute so selbstverständliche Recht einst gegen Widerstände durchgesetzt haben. Wir tun dies heute mit diesem Antrag. Es ist ein gutes und wichtiges Signal, dass wir demokratische Parteien diesen Antrag fraktionsübergreifend formuliert und eingebracht haben.

Wir stellen in diesem Antrag fest, dass heute niemand mehr das Wahlrecht für Frauen infrage stellt. Für heutige Generationen ist diese Feststellung selbstverständlich und beinahe schon banal; vor 100 Jahren wäre sie eine Sensation gewesen.

Unabhängig von allen verfassungsrechtlichen Aspekten kann und muss man heute feststellen, dass das Frauenwahlrecht auch in der Sache eine echte Erfolgsgeschichte ist und sich dadurch selbst legitimiert hat.

Ich will es einmal so ausdrücken, weil wir heute auch noch einen Entschließungsantrag der AfD vorliegen haben, der uns vorgaukeln will, es gäbe schon genug Gleichberechtigung: Wenn nur Frauen das Wahlrecht hätten, wäre die AfD mit höchstens 7 % im Bundestag vertreten.

(Beifall von der CDU)

Wäre Donald Trump nicht Präsident, wäre Marine Le Pen gar nicht erst in die Stichwahl bei der französischen Präsidentenwahl gekommen. Insofern ist die Intention des Entschließungsantrags wohl offensichtlich, und darum werden wir ihn ablehnen.

Wenn wir heute über Probleme im Zusammenhang mit dem Wahlrecht für Frauen sprechen, dann sprechen wir vor allen Dingen über das passive Wahlrecht. Konkret machen wir uns in allen Parteien Gedanken darüber, wie es gelingen kann, dass Frauen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil in den politischen Entscheidungsfunktionen und auch in den beruflichen Führungspositionen vertreten sind.

Gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil gibt es immer noch viel zu wenig Frauen in allen Parlamenten von der kommunalen bis zur europäischen Ebene, aber auch in den Vorständen der Aktiengesellschaften, in den Geschäftsführungen mittelständischer Unternehmen und in den Beigeordneten-Gremien der Städte und Gemeinden.

Die Gründe dafür sind vielfältig – die Lösungsansätze allerdings auch. Die einen setzen auf Quoten und gesetzliche Regelungen, die anderen auf gesellschaftlichen Wandel und Überzeugung.

Es wird also in den nächsten Jahren darum gehen, Ideen und Konzepte dafür zu entwickeln, wie es gelingen kann, den Frauenanteil in Geschäftsführungen, Vorständen und Parlamenten zu erhöhen.

Naturgemäß haben wir als Politikerinnen und Politiker erst einmal unsere eigene Branche im Blick. Ins

besondere auf der kommunalen Ebene sind die Rahmenbedingungen nun nicht wirklich besonders frauenfreundlich.

Ich warte jedenfalls immer noch auf die erste Kommune, die sich mal ganz offen und selbstkritisch mit der Frage beschäftigt, ob Sitzungszeiten, Sitzungshäufigkeit, Sitzungsdauer und Anzahl von Sitzungen wirklich geeignet sind, Frauen, die vielleicht auch noch berufstätig sind und Familie haben, für eine Mitarbeit in der Kommunalpolitik zu gewinnen.

Tatsächlich funktioniert Kommunalpolitik immer noch nach Bedingungen, die auf berufstätige Männer ausgerichtet sind.

Wir alle wissen von Besuchen in Unternehmen, dass die Wirtschaft hier oft viel, viel kreativer ist und auch schon weiter ist – ob es nun um Homeoffice, Betriebskitas, flexible Arbeitszeitmodelle, Familienzimmer oder Telefon- oder Videokonferenzen anstelle von langwierigen und umständlichen Dienstreisen geht.

Ich habe den Eindruck: In der Politik können wir von vielen Unternehmen noch eine ganze Menge lernen. Ich bin aber ganz zuversichtlich, dass sich in den nächsten Jahren in diesem Bereich sehr viel tun wird.

Dabei schließe ich meine eigene Partei natürlich nicht aus. In der CDU erzählt man sich aktuell gerne das Bonmot, dass einen die eigenen Kinder fragen, ob es denn wirklich möglich ist, dass auch ein Mann Bundeskanzler werden kann.

Andererseits hat die Tatsache, dass wir an der Spitze der Bundesregierung schon so lange eine Frau haben, ein wenig auch den Blick darauf verstellt, wie es auf den Ebenen darunter aussieht. Da gibt es nämlich ganz erheblichen Nachholbedarf.

Es ist gut, dass dieser Antrag zeigt, dass wir im Ziel gemeinsam, in den Methoden und Forderungen aber sicherlich mit unterschiedlichen Akzentsetzungen daran arbeiten wollen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wendland. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Kopp-Herr.