Simone Wendland

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der letzten Plenarwoche haben meine Fraktionskolleginnen und ich mit Demonstranten vor dem Landtag gesprochen. Es waren Frauen und Männer, die dafür demonstriert haben, dass sie ihre Arbeit behalten können. Es waren Menschen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten.
Am 8. September 2020 – kurz nachdem unser Antrag eingereicht war – hat das OVG Münster das Verbot der Berufsausübung für diese Menschen in der bis dahin geltenden Coronaschutzverordnung gekippt. Das OVG hat damit sexuelle Dienstleistungen wie jede andere legale, auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtete Tätigkeit bewertet.
Damit folgt das Gericht dem Duktus des Prostituiertenschutzgesetzes. In diesem Gesetz ist von dem Prostitutionsgewerbe die Rede. Es enthält viele Regelungen zur Kontrolle dieses Bereichs, aber auch zum Schutz der dort tätigen Menschen.
Gleichwohl gibt es derzeit nahezu in allen Fraktionen Bestrebungen, hier einen Paradigmenwechsel einzuleiten. Es steht die Forderung nach einem Sexkaufverbot im Raume. Feministinnen fordern dies, weil der Körper einer Frau keine Ware ist. Das steht wohl außer Frage.
Mit dem Sexkaufverbot soll nun der Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe gestellt werden, nicht aber ihr Angebot: Freier machen sich strafbar, Prostituierte nicht. Da eine solche gesetzliche Konstruktion erstmals in Schweden eingeführt wurde, heißt das Ganze „Nordisches Modell“.
Wie weit dieser Paradigmenwechsel geht, wird deutlich, wenn man die strafrechtliche Konstruktion mit anderen Tatbeständen des Strafgesetzbuches vergleicht. Normalerweise würde sich eine Prostituierte nämlich der Beihilfe oder der Anstiftung zu einer solchen Straftat „Sexkauf“ schuldig machen, weil sie ihre Dienstleistung ja anbietet. Das kann man konsequent nur dadurch verhindern, dass man dieselben Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die seit 2017 per Gesetz dazu verpflichtet sind, sich medizinisch untersuchen zu lassen und sich anzumelden, zu Opfern einer Straftat erklärt.
Genau das ist das Ziel der Befürworter des Sexkaufverbots. Sie sind der Auffassung, dass Prostitution generell eine Gewalttat gegen die Frauen darstellt, die als Sexarbeiterinnen arbeiten.
In der NRW-Koalition sind wir der Meinung, dass man hier etwas genauer hinsehen muss. Wer sich mit den Demonstranten vor dem Landtag unterhalten hat, hat mit Frauen und auch mit Männern gesprochen, die schlicht und einfach wieder ihre Arbeit
machen wollten. Sie wollten Geld zum Leben verdienen. Man hat nicht mit Opfern gesprochen.
Uns allen ist völlig klar, dass es Zwangsprostitution gibt, dass es Ausbeutung gibt, dass es Menschenhandel gibt, dass es Gewalt gibt. Um es anders auszudrücken: Wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen auch, gibt es einen legalen und einen illegalen Bereich.
Was aber passiert, wenn man daraus für das Prostitutionsgewerbe die Konsequenz zieht, es gänzlich zu verbieten und wie etwa in Schweden oder Frankreich dem Nordischen Modell zu folgen?
Niemand geht doch wohl ernsthaft davon aus, dass es dann keine Prostitution mehr gibt. Prostitution findet dann nämlich im Verborgenen statt, im Dunkelfeld, also unkontrolliert. Die Frauen und Männer, die diese Dienstleistungen zu Dumpingpreisen irgendwo in den Büschen oder am Straßenrand anbieten, sind ungeschützt und befinden sich in ständiger Gefahr vor körperlicher Gewalt. Damit werden diese Menschen unsichtbar und zur bloßen Ware.
Wir wollen die Bemühungen um ein Sexkaufverbot nicht unbedingt verdammen. Die Stoßrichtung unseres Antrags und die Bemühungen derer, die das befürworten, gehen möglicherweise in dieselbe Richtung; es gibt zumindest Schnittmengen. Wir alle wollen die betroffenen Frauen schützen.
Aber man muss genau hinschauen, wohin diese Maßnahme führt. Wir sind der Überzeugung, dass ein Verbot zwar ein positives Signal setzt, weil die Freier und nicht die Prostituierten stigmatisiert werden. Letztlich führt es aber zu einer Verdrängung; denn die angedrohte Sanktionierung greift meist nicht.
Diejenigen, die Prostitution als Beruf ausüben, werden in die Illegalität gedrängt, und diejenigen, die Opfer von Menschenhandel, Zwang und Ausbeutung sind, erreichen wir dann gar nicht mehr. Derzeit werden sie nämlich noch von Streetworkern, Gesundheitsämtern und vielen anderen Ehrenamtlichen, die sie erreichen, angesprochen. Noch sind sie sichtbar und für uns erreichbar.
Deshalb sind wir dafür, Prostitution als unvermeidliche gesellschaftliche Realität anzuerkennen und offen mit ihr umzugehen, anstatt sie zu verbieten. Wir müssen akzeptieren, dass Menschen sich prostituieren – sei es, weil es ihr Beruf ist; sei es, weil sie dazu gezwungen werden.
Wir müssen aber nicht akzeptieren, dass Menschen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, ins Dunkelfeld verbannt werden; denn es gibt umfangreiche Hilfe und Beratung, vor allem auch dann, wenn sie aussteigen wollen.
Natürlich wollen wir den Tätern, die mit Menschen handeln, die Menschen ausbeuten und unterdrücken,
konsequent das Handwerk legen. Das ist auch ohne Sexkaufverbot jetzt schon möglich; denn dafür gibt es Straftatbestände.
Vor allem sind wir dafür, diejenigen Frauen und Männer, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, zu schützen, damit sie eben nicht zu Opfern werden.
Gerne diskutieren wir mit Ihnen in den Fachausschüssen weiter. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle erhalten zurzeit E-Mails und Briefe mit Forderungen und Vorschlägen, wie die Folgen der Coronakrise zu bewältigen sind, wie die Wirtschaft wieder in Gang gesetzt werden kann, wie Arbeitsplätze gesichert werden können und wie gesellschaftliches und kulturelles Leben wieder möglich wird.
Sie kommen aus nahezu allen Bereichen und haben alle sehr viele Gemeinsamkeiten, vor allen Dingen zwei.
Die erste ist, dass immer betont wird, wie wichtig der zu unterstützende Bereich ist. Das ist legitim. Die zweite Gemeinsamkeit ist, dass die Forderungen und Vorschläge zur Bewältigung der Coronakrise zum größten Teil die sind, die wir von denselben Personen und Verbänden schon vor der Krise gehört haben.
Damit will ich die Positionspapiere und Forderungskataloge gar nicht geringschätzen, denn was vor Corona richtig war, muss danach ja nicht falsch sein. Aber wenn wir als Politik in dieser Art und Weise agieren – und die Grünen tun dies mit ihrem Antrag –,
dann verstellen wir uns selbst den Blick auf neue Perspektiven und Chancen, die sich ja aus der Krise ergeben können. Und das gilt gerade für die Frauen- und Gleichstellungspolitik.
Die angebliche Retraditionalisierung der Geschlechterrollen und des Frauenbildes haben Politikerinnen der Grünen und aus den Reihen ihrer Landtagsfraktion schon vor Jahren behauptet, und auch in ihrem Wahlprogramm kritisieren sie traditionelle Geschlechterrollen. Man könnte auch sagen, „Retraditionalisierung“ ist ihr traditioneller Kampfbegriff in der Gleichstellungspolitik. Mit Corona hat das nichts zu tun.
Aber zu Ihren Traditionen gehört es offenbar, von solchen Kampfbegriffen nicht abzulassen, selbst wenn es schon Studien gibt wie die des Sozio-ökonomischen Panels beim Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung, die die These, dass Corona die Retraditionalisierung – dieses Wort! – gefördert habe, klar widerlegen.
Ich habe vielen E-Mails, Briefen und Gesprächen, die ich geführt habe, entnommen, dass Frauen in dieser Krise eine Wertschätzung erfahren haben, die sie so vorher noch nicht erlebt haben. Viele Tätigkeiten, die sonst im Stillen und Verborgenen ausgeführt worden sind und eigentlich nicht wahrgenommen wurden, wurden von sehr vielen Menschen auf einmal als systemrelevant erkannt, und das waren eben sehr oft Tätigkeiten und Aufgaben, die zum größten Teil von Frauen wahrgenommen werden.
Wir haben in der Zeit ja alle sehr viel Fernsehen geschaut, jedenfalls die meisten von uns. Wenn Menschen dann interviewt wurden, die schilderten, wie das jetzt in den Supermärkten geht, wie das mit der Notbetreuung organisiert wird, wie man in der besonderen Situation in den Altenheimen arbeitet, dann waren das vor allen Dingen Frauen. Deshalb ist es auch richtig, dass insbesondere Frauen von den Notbetreuungsangeboten oder dem Pflegebonus profitiert haben. Und auch unter den 200.000 Mitgliedern der neuen Pflegekammer werden die meisten Frauen sein.
Die Coronakrise bietet daher auch Chancen, Frauen und ihre Bedeutung für den Zusammenhalt in der Gesellschaft, für wichtige Wirtschaftsbereiche, für das Sozial- und Gesundheitswesen neu zu bewerten und dementsprechend auch wertzuschätzen. Sie geben in Ihrem Antrag dazu auch durchaus richtige Hinweise, und ich wünsche mir dazu im Fachausschuss eine konstruktive Diskussion. Allerdings würde ich mir auch wünschen, dass Sie sich dann auch mal von Ihrer Tradition verabschieden, Frauen immer nur als benachteiligte Opfer darzustellen.
Zum einen haben Frauen in dieser Krise bewiesen, dass sie gerade das nicht sind. Und zum anderen ist das eine Denke, die manchmal auch in die Irre führt.
Natürlich stimmt es, dass es meistens die Frauen sind, die die Steuerklasse 5 haben. Natürlich stimmt es, dass dann das Kurzarbeitergeld geringer ausfällt als in der Steuerklasse 4. Aber das ist dann der Fall, wenn diese Frau sich für eine traditionelle Ehe entschieden hat, wenn sie sich gemeinsam mit ihrem Mann dafür entschieden hat, dass er die Steuerklasse 3 und sie die Steuerklasse 5 hat. Die beiden haben sich für eine gemeinsame Haushalts- und Lebensführung entschieden und gemeinsam unter dem Strich netto mehr als bei anderen Steuerklassen.
Natürlich bildet das Steuerrecht damit ein traditionelles, aus mancher Sicht vielleicht altmodisches Familienbild ab, aber eines, für das sich Millionen Frauen aus gutem Grund entscheiden, auch wenn Ihnen das nicht gefallen mag.
Auch in anderer Hinsicht ist Ihre traditionelle Denke widerlegt. Der Anteil der Frauen an den Kurzarbeitern ist geringer als der Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigter Frauen. Das hat das Institut der deutschen Wirtschaft festgestellt.
Auch Ihre Befürchtung, dass wegen Corona die Frauenhäuser überlaufen würden, hat sich Gott sei Dank nicht bewahrheitet.
Deshalb meine Bitte: Retraditionalisieren Sie Ihr traditionelles Leitbild in der Frauen- und Gleichstellungspolitik nicht noch weiter, sondern arbeiten Sie mit, wenn es darum geht, die Chancen, die sich jetzt für viele Frauen ergeben, auch zu nutzen. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn eine abgewählte Koalition in die Opposition muss, heißt es oft, man wolle sich erneuern, innovativ sein und neue Ideen auf den Weg bringen. Hier in NRW sieht das offensichtlich ganz anders aus.
Wenn es um das Ziel geht, den Anteil von Frauen in den Parlamenten zu steigern, sind sich alle demokratischen Parteien einig.
Aber alles, was Sie von SPD und Grünen tun, und zwar befreit von Regierungszwängen, ist, bei anderen abzuschreiben. Denn das, was Sie vorschlagen, ist ja nichts anderes als das, was die mittlerweile abgewählte rot-rote Koalition im Landtag von Brandenburg zu Beginn des Jahres beschlossen hat. Dort hat man inhaltlich genau das Gleiche beschlossen, was Sie jetzt fordern: die paritätische Besetzung der Listen für die Landtagswahl.
Dass man sich dabei über die Einschätzung des eigenen parlamentarischen Beratungsdienstes hinweggesetzt hat, dass eine solche Regelung verfassungswidrig sei, sei hier nur am Rande erwähnt.
Dennoch lohnt ein Blick nach Brandenburg, denn das Gesetz wurde im Februar beschlossen, gilt aber erst für die nächste Landtagswahl im Jahr 2024.
Jetzt könnte man ja meinen, dass Parteien, die eine solche Wahlrechtsreform sogar gegen verfassungsrechtliche Bedenken beschließen, die entsprechenden Regelungen schon anwenden,
bevor sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, mit gutem Beispiel vorangehen. Das Ergebnis ist indes ernüchternd, denn im neuen Brandenburger Landtag sind von 25 SPD-Abgeordneten nur sieben Frauen. Wenn etwas auf den ersten Blick ganz nett aussieht, bei näherem Hinsehen aber keinen Sinn oder keine Funktion hat, dann nennen wir das im Münsterland ein Tüchsken fürs Auge.
Das trifft auch auf diesen Gesetzentwurf zu.
Weil der Verfassungsverstoß sonst allzu offensichtlich wäre, beschränken Sie die beabsichtigte Paritätsregelung sinnvollerweise auf die Listen. Gucken wir uns das einmal an.
Der Landtag hat normalerweise 181 Abgeordnete, von denen 128 direkt gewählt sind und 53 über die Listen kommen. Das heißt, Ihr Gesetzentwurf würde gerade einmal 26 von 181 Mandaten für Frauen garantieren. Deshalb bleibt es dabei: Wenn der Frauenanteil hier im Landtag steigen soll – und das wollen wir eigentlich alle –, dann ist nicht der Gesetzgeber gefragt, sondern wir sind gefragt, die Parteien.
Aus Münster kann ich Ihnen berichten, dass man in dieser Hinsicht durchaus etwas bewegen kann. Wir haben in Münster zwei Landtagswahlkreise, und sowohl die CDU als auch die SPD, die Grünen und die FDP haben jeweils einen Mann und eine Frau aufgestellt. Die SPD hingegen hat in Wuppertal das Kunststück fertiggebracht, in drei Wahlkreisen drei Männer aufzustellen. In Duisburg war es in vier Wahlkreisen nur eine Frau. Da ist wohl noch Luft nach oben.
Wir können und müssen selber regeln, dass mehr Frauen in Mandatsverantwortung kommen, und zwar nicht nur für den Landtag. Dazu müssen die Parteien aber zunächst attraktiver für Frauen werden. Wenn mehr Frauen in die Parteien eintreten, dann wird es auch mehr Mandate für Frauen geben.
Nein, das können wir im Anschluss machen.
Dazu können wir in den Parteien viel beitragen. Dabei geht es um Arbeitsstrukturen, Sitzungszeiten und -dauern oder Betreuungsangebote für Kinder – vielleicht auch um Betreuungsangebote für Männer?
Da können wir alle mit gutem Beispiel vorangehen. Dazu brauchen wir keinen Gesetzgeber. Das nennt man Subsidiaritätsprinzip. Das ist übrigens ganz im Sinne unseres Grundgesetzes.
Wir stimmen der Überweisung natürlich gerne zu und diskutieren im Ausschuss weiter. – Vielen Dank.
Kommt noch etwas?
Frau Gödecke, erst mal wollen wir festhalten, dass alle Frauen der CDUFraktion ihre Wahlkreise direkt gewonnen haben. Darauf sind wir außerordentlich stolz. Wir freuen uns, und wir danken den Wählerinnen und Wählern an dieser Stelle noch einmal.
Sie können sicher sein, dass das eine Wahnsinnsmotivation ist, die uns auch weiter beflügelt. Wir arbeiten im Gegensatz zu Ihnen nicht mit Zwängen und Druck. Das haben Sie in sieben Jahren nicht gelernt.
Es geht immer nur über Motivation von Menschen. Das werden wir auch weiter tun. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Bundestag laufen gerade die Beratungen über ein neues soziales Entschädigungsrecht. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass erstmals auch Stalkingopfer Anrecht auf Entschädigung haben.
Wenn man den hier vorliegenden Antrag der AfD liest, könnte man meinen, dass die AfD ein solches Gesetz begrüßen würde. Tatsächlich aber hat der AfD-Abgeordnete Sichert das geplante Gesetz „Blutgeldgesetz“ genannt und damit für einen Eklat gesorgt.
Auch sonst erstaunt mich Ihr Antrag. Sie haben erst vor drei Wochen auf Ihre Anfrage hin erfahren, dass es das, was Sie heute für Stalkingopfer fordern, schon längst gibt. Folgerichtig fordern Sie eigentlich auch nur mehr davon, wenn Sie von Ausweiten und Erweitern sprechen.
Ich denke aber, tatsächlich brauchen wir weniger. Wir brauchen keine persönlichen, verbalen Angriffe
im Netz oder anderswo. Wir brauchen keine Aggressionen, und ganz sicher brauchen wir auch keinen Hass und keine Hassreden, oder, um es anders auszudrücken: Wir brauchen weniger von alledem, was Respekt vor anderen Menschen vermissen lässt.
Da haben wir als Politiker eine Vorbildfunktion. Natürlich gibt es nicht mehr Stalker, weil die Politiker in Parlamenten sich häufig im Ton vergreifen. Leider erleben wir das viel zu oft, leider auch in diesem Parlament. Aber wenn wir als Politiker mangelnden Respekt vor anderen Menschen vorleben, dürfen wir uns nicht wundern, wenn der Respekt auch anderswo verloren geht. Denn letztlich ist Stalking eine Form mangelnden Respekts vor der Privatsphäre eines anderen Menschen, letztlich auch vor seinem Selbstbestimmungsrecht.
Wie wichtig dieser Respekt ist, zeigen ja die Folgen des Stalkings, die Sie richtigerweise beschreiben. Es muss nicht immer zu körperlichen Übergriffen kommen, damit das Leben eines Stalkingopfers zerstört wird. Deshalb ist es wegen der Signalwirkung zwar richtig, dass der ermittelte und gefasste Täter zügig verurteilt wird und dass dies in öffentlicher Hauptverhandlung geschieht; aber noch wichtiger ist die Prävention.
Es gibt – das hat die Landesregierung in ihrer Beantwortung der Anfrage deutlich gemacht – zahlreiche Informations- und Beratungsangebote, wie man sich vor Stalking schützen kann und wie man reagieren sollte, wenn man Opfer ist, um eine weitere Eskalation zu vermeiden. Es gibt Informationsangebote im Internet. Es gibt Flyer, und es gibt Opferschutzbeauftragte und auch Einrichtungen bei den Kreispolizeibehörden.
Nein, ich bin sofort fertig. Da kommt sicher noch eine Intervention.
Doch die Informationen müssen die Opfer natürlich auch erreichen, und zwar möglichst schon, bevor sie überhaupt zum Opfer werden. Das hört sich jetzt ein bisschen merkwürdig oder seltsam an, aber tatsächlich ist es so, dass die meisten Opfer die Täter kennen und dass Stalking häufig nach einer Trennung oder nach einer gescheiterten Beziehung begangen wird.
Ich habe zum Beispiel meine Zweifel, ob jeder Anwalt, der Mandanten in einem Scheidungsverfahren vertritt, auch im Blick hat, dass er seinen Mandanten oder seine Mandantin als mögliches Stalkingopfer beraten wird und entsprechende Informationen parat hat.
Daher glaube ich, dass wir besser beraten sind, uns zu bemühen, Informationen so zu transportieren, dass Stalkingfälle vermieden oder frühzeitig unterbunden werden, statt, wie die AfD es hier fordert, sie noch akribischer zu zählen, als es ohnehin schon getan wird.
Auch das vom Bundestag vor etwas mehr als zwei Jahren geschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist ein Instrument im Kampf gegen Stalking, auch wenn es noch besser gewesen wäre, wenn der § 238 StGB ausdrücklich aufgenommen worden wäre. Aber einige andere Möglichkeiten zum Schutz von Stalkingopfern sind enthalten. Allerdings war die AfD auch hier dagegen und hat die Meinungsfreiheit bedroht gesehen.
Wenn wir das alles zusammennehmen, den Antrag der AfD hier im Landtag zum Thema Stalking und die Haltung der AfD zu Bundesgesetzen, die Opfern helfen und Stalking verhindern sollen, sowie die erheblichen Bemühungen des Landes NRW zu diesem Themenbereich, dann drängt sich mir eine Empfehlung an die AfD-Fraktion auf: Stellen Sie Ihren Antrag doch einfach in einem anderen Parlament!
Der Überweisung werden wir wohl zustimmen müssen. – Vielen Dank.
Zwei Anmerkungen dazu, Herr Dr. Vincentz. In Ihrer Anfrage zitieren Sie den § 238 StGB falsch. Sie haben noch nicht mitbekommen, dass die Änderung 2017 so erfolgt ist, dass die Handlungen lediglich eine Beeinträchtigung ermöglichen müssen. Sie müssen lediglich zu einer Beeinträchtigung geeignet sein. Und es muss keine schwerwiegende Beeinträchtigung des Opfers erfolgt sein.
Das heißt, die Schwelle ist vom Gesetzgeber so herabgesenkt worden, dass sich wirklich jeder mit einer solchen Bedrohung an Behörden oder andere Institutionen, Beratungsstellen wenden kann.
Zweites Argument: Ich glaube, wir haben hier ein Déjà-vu. Wir hatten das schon bei den Schwangerschaftsabbrüchen. Es geht Ihnen immer nur um Zahlen, um Zahlen und Statistik. Uns in der NRWKoalition geht es um die Menschen. Und das machen wir auch weiter so.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt kaum ein Themenfeld, das so oft genannt wird, wenn von Defiziten die Rede ist – Defizite, die behoben werden müssen wie in der Gesundheitspolitik. Das ist auch richtig. Wir alle wissen, es gibt zu wenige Hausärzte, zu wenige Fachärzte, aber auch zu wenige Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und auch Psychotherapeuten. Nur von einem gibt es zu viel, nämlich Wartezeiten.
Insofern ist es zwar richtig, wenn die Grünen mit ihrem Antrag das Augenmerk auf die psychotherapeutische Betreuung von Strafgefangenen in unserem Land lenken, aber sie beschreiben keine Ausnahmesituation. Denn genau wie überall im Land gibt es eben auch in den Justizvollzugsanstalten nie genug Ärzte und Psychotherapeuten.
Wir sind dankbar, dass die Expertenkommission, die unser Justizminister eingerichtet hat, zügig und ausführlich gearbeitet und zahlreiche wichtige Empfehlungen ausgesprochen hat. Wie mit diesen Empfehlungen umzugehen ist, soll einer fachlichen Prüfung vorbehalten bleiben und – das finde ich hervorragend – in einer Koordinierungsrunde, die mit Fachleuten aus dem Ministerium und mit Vertretern aller Fraktionen besetzt sein wird, geklärt werden. So kann einvernehmlich ein zügiger Fahrplan für die Umsetzung verabredet werden.
Dieser Ansatz ist völlig richtig. Zum einen ist es richtig, die Gesamtsituation in den Blick zu nehmen und nicht einzelne Themenfelder herauszugreifen. Zum anderen ist es richtig, den Landtag insgesamt einzubinden, denn aus unserer Sicht eignet sich dieses Thema nicht zu einer parteipolitischen Profilierung.
Zur Wahrheit bei der Problemanalyse gehören einige Fakten, die mir persönlich zu kurz kommen. Wir alle wissen, dass zur Hilfe nicht nur Helfer, sondern auch Menschen gehören, die sich helfen lassen wollen. Genau das ist in vielen Fällen gerade im Strafvollzug nicht der Fall. Wir müssen uns also mit der Frage beschäftigen, warum das so ist und wie wir hier Abhilfe schaffen können.
Natürlich wissen wir, dass es noch mehr Ärzte in den Justizvollzugsanstalten geben könnte, aber es muss in Zeiten eines weitverbreiteten Ärztemangels auch Mediziner und Medizinerinnen geben, die bereit sind, einer Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt nachzugehen. Deshalb werden wir uns wie in anderen Be
reichen des öffentlichen Dienstes mit der Frage beschäftigen müssen, wie wir den Arbeitsplatz Justizvollzugsanstalt attraktiver machen können.
In diesem Zusammenhang möchte ich als Abgeordnete der Stadt Münster deutlich in Ihre Richtung sagen: Wenn es um den Arbeitsplatz Justizvollzugsanstalt geht, geht es auch um die Rahmenbedingungen des Arbeitsplatzes und die Wertschätzung durch den Arbeitgeber, also das Land. Da ist es wenig hilfreich, wenn beispielsweise die JVA Münster so sanierungsbedürftig ist, dass schließlich die sofortige Räumung des Gebäudes wegen Einsturzgefahr verfügt werden musste. Wenn dies unter dieser schwarz-gelben Landesregierung geschehen wäre, dann hätten Sie sofort am nächsten Tag den Justizminister zur Ordnung gerufen.
Gleichwohl haben wir das Thema im Blick und arbeiten daran. Wir sind aber im Gegensatz zu Ihnen der festen Überzeugung, dass es sich eben nicht dazu eignet, dies im parteipolitischen Konflikt zu tun. Vielmehr möchten wir an alle Vertreter dieses Hauses appellieren, die Arbeit in der Koordinierungsstelle zu nutzen, um gemeinsam Verbesserungen für den Justizvollzug zu erreichen. Gerne kann das Ergebnis dann anschließend gemeinsam parlamentarisch verarbeitet werden.
Damit ist den Betroffenen, den Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten, am Ende mehr gedient. Also machen Sie einfach mit, damit es für die Gefangenen und letztlich auch für die Bediensteten besser wird. Der Ausschussüberweisung stimmen wir natürlich zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD zeigt einmal mehr, dass der konsequente Populismus in die politische Widersprüchlichkeit führt.
Die AfD, die heute die Einführung eines Straftatbestandes „Upskirting“ fordert, ist nämlich dieselbe Partei, die Upload-Filter, die insbesondere die Verbreitung solcher Fotos im Internet verhindern könnten, verbieten möchte.
Sie ist auch die Partei, die gegen Anglizismen kämpft, jetzt aber plötzlich Upskirting im Strafgesetzbuch sehen möchte.
Populistisch, wie Sie sind, haben Sie jetzt das Thema „Upskirting“ nach der Berichterstattung über eine aktuelle Onlinepetition entdeckt,
aber nicht im August 2018, als bereits eine ganz ähnliche Petition im Deutschen Bundestag eingereicht worden ist, die kaum beachtet wurde.
Ein Fragezeichen kann man auch an Ihre Rechtsauffassung setzen, dass Upskirting-Fotos heute in Deutschland überhaupt nicht strafbar seien; denn das ist bekanntlich nicht der Fall. Neben § 201a StGB
gibt es schließlich auch noch andere Vorschriften, die die Persönlichkeitsrechte schützen.
Die Fragestellung ist vielmehr, ob der bestehende Schutz ausreicht.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Wir wollen, dass derjenige bestraft wird, der gegen den Willen der betroffenen Person solche Fotos macht – egal wie oder wo das passiert. Upskirting sollte in jedem Fall bestraft werden.
Aber dazu bedarf es keiner Aufforderung der AfD;
denn im Bundestag liegt dieses Thema seit August letzten Jahres auf dem Tisch. Dort wird bereits an dieser Frage gearbeitet, und auch die Landesregierung hat im Ausschuss ganz klare Worte dazu gefunden.
Ich bin ganz sicher, dass, welches Ergebnis die jeweiligen Prüfungen auch ergeben mögen, sich dieses Ergebnis an dem Schutzbedürfnis betroffener Frauen …
Im Moment nicht, danke.
Also: Ich bin mir ganz sicher, dass, welches Ergebnis auch immer die jeweiligen Prüfungen ergeben, sich dieses Ergebnis an dem Schutzbedürfnis betroffener Frauen und an rechtsstaatlichen Maßstäben orientiert und damit anderen und besseren Intentionen folgt als der Antrag der AfD. Darum lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke schön.
Ich bleibe hier, kein Problem.
Herr Dr. Vincentz, ich könnte jetzt juristisch lange argumentieren; damit würde ich aber meine Redezeit überschreiten. Ich glaube, die beiden Plenartage haben gezeigt, dass es Ihnen bzw. Ihrer Fraktion um eines geht: Es geht Ihnen um Aufmerksamkeit.
Die werde ich Ihnen jetzt nicht mehr geben. Danke!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die deutsche Sprache hat viele Vorzüge. Einer davon ist, dass sie über einen reichen Schatz an Redewendungen und bildhaften Vergleichen verfügt.
Die Redewendung, die mir zu diesem Antrag sofort eingefallen ist, ist jene vom Bock, der zum Gärtner gemacht wird.
Damit, dass ausgerechnet die AfD sich zur Hüterin der deutschen Sprache, ja quasi zur Sprachpolizei aufschwingt, tut dies die Partei, die dafür am wenigsten geeignet ist.
Schließlich müssen Politikerinnen und Politiker keiner anderen Partei so oft erklären, dass sie wohl missverstanden worden sind oder sich hier und da etwas unglücklich ausgedrückt hätten. Offenbar hat die AfD elementare Probleme mit der Vielfalt der deutschen Sprache.
Vielfalt ist ein anderer großer Vorzug unserer Sprache. Vielfalt ist nämlich die Möglichkeit, etwas auf sehr unterschiedliche Art und Weise auszudrücken.
Leider reduzieren Sie diese Möglichkeit im Wesentlichen auf Diffamierungen. Denn wir kennen alle die geschmacklosen Beispiele von AfD-Politikern, wenn es um Vergleiche mit Ereignissen aus der deutschen Vergangenheit geht.
Mit Ihrem Antrag versuchen Sie, heute den Eindruck zu erwecken, der durchaus renommierte Verein Deutsche Sprache hätte die Rückkehr zum generischen Maskulinum gefordert – was natürlich nicht der Fall ist. Das ist einzig und allein Ihr persönliches Anliegen.
Umso bemerkenswerter ist, dass Sie es nicht einmal dort umsetzen, wo Sie es könnten. Denn selbstverständlich firmieren Frau Weidel und Frau von Storch auf der Homepage des AfD-Bundesvorstands als Beisitzerinnen und nicht als Beisitzer, und selbstverständlich ist Frau Guth in Niedersachsen nach eigener Darstellung Fraktionsvorsitzende.
Da fällt mir wieder eine schöne deutsche Redewendung ein,
nämlich die von dem, der im Glashaus sitzt und mit Steinen werfen will.
Meine Damen und Herren, Sprache ist dazu da, Menschen miteinander zu verbinden und sie in die Lage zu versetzen, miteinander zu kommunizieren, Gemeinsames zu verabreden und in Beziehung zu treten.
Leider hat Sprache auch das Potenzial, zu spalten, zu trennen und auszugrenzen – so, wie die AfD das sehr gerne tut. Die generelle Einführung des generischen Maskulinums, wie Sie sie fordern, wäre ganz sicher eine solche Ausgrenzung.
Sie fordern nicht mehr und nicht weniger, als Frauen aus dem öffentlichen Sprachgebrauch möglichst weitgehend zu verbannen. Das passt zu Ihrer sonstigen frauenpolitischen Programmatik,
die Sie wohl nur deshalb nicht mit „Kinder, Küche, Kirche“ überschreiben, weil Sie mit christlichen Werten, jedenfalls nach meinem Eindruck, nicht viel am Hut haben.
Sprache soll verbinden und vermitteln, und zwar gerade auch in der Politik und gerade auch in der Beziehung zwischen Behörden und Verwaltung einerseits und Bürgerinnen und Bürgern andererseits.
Das gelingt aber nur dann, wenn man sich gegenüber den Menschen, mit denen man kommunizieren will, trotz aller notwendigen Präzision und Eindeutigkeit so ausdrückt, dass man von den Menschen auch verstanden wird.
Am besten schafft man das dann, wenn man so spricht und schreibt, wie die Menschen selber sprechen, wenn man also ihre Sprache aufgreift. Ich weiß, dass das manchmal sehr schwierig ist. Es sollte aber unsere Leitlinie sein, so zu handeln.
Deshalb verändert sich auch die Sprache in der Politik und der öffentlichen Verwaltung. Briefe und Bescheide aus Verwaltungen, die vor Jahren noch ganz anders geklungen hätten, sind heute an die Lebenswirklichkeit angepasst. Das ist auch gut so.
Selbstverständlich heißt es heute „Bürgerinnen und Bürger“, „Bundeskanzlerin“, „Oberbürgermeisterin“ und „Studentinnen und Studenten“. Es hat auch wirklich niemandem geschadet, dass aus „Lehrlingen“ „Auszubildende“ geworden sind. Das alles ist heute selbstverständlicher Sprachgebrauch.
Da die deutsche Sprache so präzise ist, wie sie nun einmal ist, hat sie auch die entsprechenden Differenzierungs- und Ausdrucksmöglichkeiten. Das ist ganz sicher auch der Grund dafür, dass das Binnen-I und das Gendersternchen sich nicht so richtig durchsetzen wollen. Ich persönlich habe damit kein Problem.
Sie wollen mit Ihrem Antrag zurück in das sprachliche Mittelalter.
Damit avancieren Sie zur Mittelalter-Partei.
Frauen sollen auch im öffentlichen Sprachgebrauch auf den ihnen aus Ihrer Sicht zustehenden Platz verwiesen werden und möglichst nicht wahrnehmbar sein.
Wie sagen Sie immer? „Das wird man doch wohl noch sagen dürfen.“ – Für weibliche Berufs- und Amtsbezeichnungen soll das aber nicht gelten? Das machen wir nicht mit. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 100 Jahre Frauenwahlrecht – das ist ein Grund zum Feiern und Grund, dankbar an
all diejenigen zu denken, die dieses heute so selbstverständliche Recht einst gegen Widerstände durchgesetzt haben. Wir tun dies heute mit diesem Antrag. Es ist ein gutes und wichtiges Signal, dass wir demokratische Parteien diesen Antrag fraktionsübergreifend formuliert und eingebracht haben.
Wir stellen in diesem Antrag fest, dass heute niemand mehr das Wahlrecht für Frauen infrage stellt. Für heutige Generationen ist diese Feststellung selbstverständlich und beinahe schon banal; vor 100 Jahren wäre sie eine Sensation gewesen.
Unabhängig von allen verfassungsrechtlichen Aspekten kann und muss man heute feststellen, dass das Frauenwahlrecht auch in der Sache eine echte Erfolgsgeschichte ist und sich dadurch selbst legitimiert hat.
Ich will es einmal so ausdrücken, weil wir heute auch noch einen Entschließungsantrag der AfD vorliegen haben, der uns vorgaukeln will, es gäbe schon genug Gleichberechtigung: Wenn nur Frauen das Wahlrecht hätten, wäre die AfD mit höchstens 7 % im Bundestag vertreten.
Wäre Donald Trump nicht Präsident, wäre Marine Le Pen gar nicht erst in die Stichwahl bei der französischen Präsidentenwahl gekommen. Insofern ist die Intention des Entschließungsantrags wohl offensichtlich, und darum werden wir ihn ablehnen.
Wenn wir heute über Probleme im Zusammenhang mit dem Wahlrecht für Frauen sprechen, dann sprechen wir vor allen Dingen über das passive Wahlrecht. Konkret machen wir uns in allen Parteien Gedanken darüber, wie es gelingen kann, dass Frauen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil in den politischen Entscheidungsfunktionen und auch in den beruflichen Führungspositionen vertreten sind.
Gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil gibt es immer noch viel zu wenig Frauen in allen Parlamenten von der kommunalen bis zur europäischen Ebene, aber auch in den Vorständen der Aktiengesellschaften, in den Geschäftsführungen mittelständischer Unternehmen und in den Beigeordneten-Gremien der Städte und Gemeinden.
Die Gründe dafür sind vielfältig – die Lösungsansätze allerdings auch. Die einen setzen auf Quoten und gesetzliche Regelungen, die anderen auf gesellschaftlichen Wandel und Überzeugung.
Es wird also in den nächsten Jahren darum gehen, Ideen und Konzepte dafür zu entwickeln, wie es gelingen kann, den Frauenanteil in Geschäftsführungen, Vorständen und Parlamenten zu erhöhen.
Naturgemäß haben wir als Politikerinnen und Politiker erst einmal unsere eigene Branche im Blick. Ins
besondere auf der kommunalen Ebene sind die Rahmenbedingungen nun nicht wirklich besonders frauenfreundlich.
Ich warte jedenfalls immer noch auf die erste Kommune, die sich mal ganz offen und selbstkritisch mit der Frage beschäftigt, ob Sitzungszeiten, Sitzungshäufigkeit, Sitzungsdauer und Anzahl von Sitzungen wirklich geeignet sind, Frauen, die vielleicht auch noch berufstätig sind und Familie haben, für eine Mitarbeit in der Kommunalpolitik zu gewinnen.
Tatsächlich funktioniert Kommunalpolitik immer noch nach Bedingungen, die auf berufstätige Männer ausgerichtet sind.
Wir alle wissen von Besuchen in Unternehmen, dass die Wirtschaft hier oft viel, viel kreativer ist und auch schon weiter ist – ob es nun um Homeoffice, Betriebskitas, flexible Arbeitszeitmodelle, Familienzimmer oder Telefon- oder Videokonferenzen anstelle von langwierigen und umständlichen Dienstreisen geht.
Ich habe den Eindruck: In der Politik können wir von vielen Unternehmen noch eine ganze Menge lernen. Ich bin aber ganz zuversichtlich, dass sich in den nächsten Jahren in diesem Bereich sehr viel tun wird.
Dabei schließe ich meine eigene Partei natürlich nicht aus. In der CDU erzählt man sich aktuell gerne das Bonmot, dass einen die eigenen Kinder fragen, ob es denn wirklich möglich ist, dass auch ein Mann Bundeskanzler werden kann.
Andererseits hat die Tatsache, dass wir an der Spitze der Bundesregierung schon so lange eine Frau haben, ein wenig auch den Blick darauf verstellt, wie es auf den Ebenen darunter aussieht. Da gibt es nämlich ganz erheblichen Nachholbedarf.
Es ist gut, dass dieser Antrag zeigt, dass wir im Ziel gemeinsam, in den Methoden und Forderungen aber sicherlich mit unterschiedlichen Akzentsetzungen daran arbeiten wollen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, die Vorbereitung dieser Rede ist mir sehr schwergefallen: Ich habe mir das Bundestagswahlprogramm der AfD vorgenommen; denn ich wollte wissen, was Sie dort zum Thema „Schwangerschaftsabbrüche und Schutz des ungeborenen Lebens“ sagen. Dort geht es Ihnen – wenig überraschend nach dieser Vorrede – unter der Überschrift „Schutz des ungeborenen Lebens“ vor allen Dingen darum, die Meldepflicht für Schwangerschaftsabbrüche zu verschärfen.
Hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen haben Sie vor einigen Wochen eine Anfrage zu den statistischen Zahlen über Schwangerschaftsabbrüche gestellt, und auch Ihr heutiger Antrag konzentriert sich vor allen Dingen auf Fragen der Statistik. Man könnte es auch so sagen: Während das Thema „Schwangerschaftsabbrüche“ für uns ein sehr kompliziertes gesellschaftliches, soziales, verfassungsrechtliches, emotionales und vor allen Dingen ein menschliches Thema ist, ist es für Sie vor allen Dingen eine Frage von Zahlen.
Das passt konsequent dazu, wie Sie auch an anderer Stelle über Menschen reden, die sich in besonders schwierigen Lebenslagen befinden. Da geht es auch immer nur um Zahlen.
Möchte ich im Moment nicht!
Für die CDU geht es um die Menschen in diesem Land. Dabei ist der Schutz des ungeborenen Lebens für uns ein ganz wichtiges Thema. Deshalb haben wir uns ganz aktuell – Sie erinnern sich – gegen eine vollständige Abschaffung des Werbeverbots im Strafgesetzbuch gewehrt. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist ein hohes Gut unserer Gesellschaft und richtigerweise auch essentieller Bestandteil unserer Verfassung.
Gleichwohl wissen alle, die sich dem Schutz des ungeborenen Lebens in besonderer Weise verpflichtet fühlen – so auch das Bundesverfassungsgericht –, um die schwierige Situation von Frauen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden. Ein
Schwangerschaftskonflikt ist nicht einfach ein bloßer Gewissenskonflikt. Es geht natürlich und zunächst vor allem um die höchstpersönliche Frage, ob eine Frau ihre Schwangerschaft beenden will und damit ungeborenes Leben tötet und mit dieser Entscheidung später weiterleben kann und muss. Damit verbunden sind weitere Konflikte.
Bei dieser Entscheidung geht es um ethische, religiöse, soziale, familiäre, wirtschaftliche und berufliche Aspekte. Jeder dieser Konflikte ist für sich genommen tiefgreifend und existenziell. Deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass es sich keine einzige Frau, die sich in dieser Lebenssituation befindet, mit dieser Entscheidung irgendwie leicht macht. Sie wird sehr mit sich ringen, bevor sie diese Entscheidung trifft.
Es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber es Frauen, die vor dieser Entscheidung stehen, ebenfalls nicht leicht machen. Die Beratungspflicht soll schließlich gewährleisten, dass jede Frau genau weiß, was sie tut und unter welchen Rahmenbedingungen sie ihre Entscheidung trifft.
Ebenso richtig ist es, dass wir im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden alles dafür tun, den Frauen das „Ja“ zum Leben zu erleichtern, indem wir beispielsweise Betreuungsangebote ausbauen, die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit familienfreundlicher gestalten oder Familien finanziell fördern.
Ihr Antrag geht an diesen Themen völlig vorbei. Für Sie sind die Unterschiede zwischen der Zahl der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche und den vom Land finanzierten Schwangerschaftsabbrüchen ein Thema, obwohl sie sich im Promillebereich bewegen und zudem auch noch relativ leicht – zum Beispiel durch jahresübergreifende Abrechnungszeiträume – zu erklären sind.
Sie mutmaßen lieber, die Statistiken seien „fragwürdig“, „bedenklich“ oder gar „geschönt“. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Eine Statistik, in der auch nur eine Abtreibung, einen Schwangerschaftsabbruch erfasst ist, ist niemals eine „schöne“ Statistik.
Sie monieren, dass das Land quasi alle Schwangerschaftsabbrüche finanziert. Auch das zeigt in meinen Augen Ihr fehlendes Verständnis für Menschliches. Es war der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, dass eine Frau, die sich nach Abwägung aller Gründe und der vorgeschriebenen Beratung in ihrer persönlichen Konfliktsituation zum Schwangerschaftsabbruch entschieden hat, diesen auch vornehmen kann und nicht aus finanziellen Gründen gezwungen ist, das Kind auszutragen. Das ist auch richtig; denn von uns will keiner, dass Abtreibungen aus Kostengründen von irgendwelchen Kurpfuschern in dunklen Hinterzimmern vorgenommen werden.
Es war der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers und im Übrigen auch des Bundesverfassungsgerichts, dass es den betroffenen Frauen, die eine solche Entscheidung treffen mussten und getroffen haben, möglichst leicht gemacht wird, die Finanzierung zu erlangen. Deshalb gibt es auch das System, dass
die Frauen die Kostenübernahme bei der Krankenkasse, mit der sie ohnehin Kontakt aufnehmen müssen, beantragen, und die Krankenkassen die Kostenübernahmeanträge an das Land weiterleiten.
Der Antragsweg ist für die Frauen möglichst einfach und zeitsparend zu gestalten – zeitsparend, weil Abtreibungen nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst früh vorgenommen werden sollen, wenn sie denn vorgenommen werden müssen, und einfach vor allem auch aus Respekt vor der außerordentlich schwierigen und belastenden Entscheidung einer Frau in einer sehr schwierigen konflikthaften Situation. Sie will man nicht noch durch einen mit vielen Formularen und Nachweisen gepflasterten Weg durch ein Behördenlabyrinth schicken.
Diesen Respekt vermisse ich in Ihrem Antrag.
Sie reduzieren eine persönliche Entscheidung in einer Situation, die hinsichtlich ihrer Komplexität und ihrer Konfliktfähigkeit wohl einmalig sein dürfte, auf statistische Fragen und auf ein Haushaltsproblem. Das finde ich frauenfeindlich und menschenfeindlich.
Damit werden Sie weder der Situation von Frauen in Schwangerschaftskonflikten noch dem Anspruch, möglichst alles für den Schutz des ungeborenen Lebens tun zu wollen, gerecht.
Der Antrag wird überwiesen, und wir werden darüber in der Sache sicherlich noch weiter diskutieren. – Vielen Dank.
Die Zwischenfrage lasse ich nicht zu. Ich habe ja gesagt: Wir diskutieren in den Ausschüssen weiter. – Aber die Kurzintervention …
Herr Dr. Vincentz, die Präsidentin hat es eben schon einmal gesagt: Wir brauchen in diesem Plenum nicht zu schreien. – Meine Oma sagte immer: Wer schreit, hat unrecht. Man könnte auch sagen: Das ist undemokratisch.
Wenn wir über dieses Thema sprechen, tun wir das in den Ausschüssen; darum wird der Antrag auch überwiesen. Wenn es aber nur nach mir ginge und wir jetzt entscheiden könnten, wüsste ich, was ich täte: Ich würde Ihren Antrag nämlich ablehnen, weil es bei Ihnen wirklich nur um die Zahlen geht.
Dieses Thema können Sie inhaltlich nicht entkoppeln.
Wenn ich aber abstimme, weiß ich schon, wie es ausgeht, denn: „Wir sind mehr“. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als das Kabinett Kraft im Sommer seine Arbeit beendete, stellte die SPD die Ministerpräsidentin und die Spitzen von acht Ministerien. Sie stellte aber nur drei Ministerinnen und fünf Minister. Darüber hinaus stellte sie elf Staatssekretäre. Unter diesen befand sich keine einzige Frau.
Heute, ein halbes Jahr später, will die SPDLandtagsfraktion die Landesregierung auf verbindliche Zielvorgaben für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen in politischen Gremien verpflichten, und der öffentliche Dienst des Landes soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Was Sie in Ihrer Regierungsverantwortung also nicht selbst geschafft haben, verlangen Sie nun vollmundig von der Nachfolgeregierung. Insofern fügt sich Ihr Antrag lückenlos in Ihre Anträge zur Finanzierung der Betreuungseinrichtungen für Kinder oder für den Ausbau der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen ein.
Angela Merkel, unsere bisher einzige Bundeskanzlerin, hat einmal gesagt: Es ist keine vollkommene Gesellschaft, wenn ganze Bereiche nur von Männern besetzt werden. – Und dann kommt der Nachsatz: oder nur von Frauen. – Damit hat sie völlig recht.
Deshalb haben Sie auch mit dem Grundanliegen Ihres Antrags recht: Wir brauchen in der Tat mehr Frauen in der Politik, in der Wirtschaft, in den Medien und in der Kultur. Wir brauchen vor allen Dingen junge Frauen, vor allem brauchen wir Mütter, wir brauchen aber auch Frauen mit Lebenserfahrung. In diesem Punkt pflichten wir Ihnen bei.
Doch Ihr Antrag hat den falschen Adressaten. Wie so häufig bei der SPD ist auch dieser Antrag von oben nach unten und damit in die falsche Richtung gedacht. Natürlich wäre es schön, wenn es in den Kommunen, in den Stadträten, in den Kreistagen möglich wäre, dass Frauen ein Mandat in solchen Gremien ganz leicht übernehmen könnten.
In meiner Heimatstadt Münster hat die Stadtverwaltung vor einigen Wochen eine Umfrage unter den Mandatsträgern gemacht, um den Bedarf für die Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen zu erfragen. Ich finde, das ist ein ganz guter Ansatz. Wir alle kennen die Wirklichkeit. Wenn wir ehrlich sind, ist es doch so, dass die Parteien nach wie vor männerdominierte Strukturen haben. Parteiveranstaltungen mit einem parallelen Kinderbetreuungsangebot gibt es nur recht selten.
Ich bin mir auch sicher, dass auf den wenigsten Checklisten für die Organisation von Parteiveranstaltungen solche Fragen auftauchen. Ich bin auch ganz sicher, dass die Locations für Parteiveranstaltungen oder Klausurtagungen eher aufgrund des Inhalts der Speisekarte oder des Vorhandenseins von Parkplätzen ausgesucht werden als nach dem Kriterium, ob es ein Spielzimmer oder Wickelmöglichkeiten gibt.
Wenn man über die Zeiten nachdenkt, zu denen man Parteiveranstaltungen terminiert, dann ist es doch
immer noch so, dass man dabei eher den Terminkalender der Fußballnationalmannschaft der Männer im Blick hat als den einer ganz normalen Familie.
Wenn eine Frau ein politisches Mandat anstrebt, dann muss sie sich nach wie vor auf diese vornehmlich von Männern geschaffenen Rahmenbedingungen einstellen. Denn in allen Parteien gibt es auf irgendeine Art und Weise die sogenannte Ochsentour, bei der man sich überall vorstellen und präsentieren muss.
Man könnte es auch zynisch so ausdrücken: Eine Frau, die ein kommunales Mandat erringt, hat zwangsläufig ihr Leben schon vorher so organisiert, dass sie die Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie einfordern, gar nicht mehr braucht.
Deshalb meine ich, dass Ihr Antrag falsch adressiert ist. Sie sollten ihn an sich selbst, an die Verantwortlichen in Ihrer Partei stellen. Denn ich bin ganz sicher, wenn sich die Parteien selbst frauenfreundlicher aufstellen, kommt alles andere von allein und muss nicht von oben verordnet werden.
Denn das ist das Problem mit Ihrem Antrag. Sie wollen mal wieder mit verbindlichen Zielvorgaben arbeiten. Das Verfassungsdebakel mit dem von Ihnen beschlossenen Landesbeamtengesetz war Ihnen keine Lehre.
Das war ein Debakel, Frau Paul. – Wenn eine Frau nur aufgrund der Tatsache, dass sie eine Frau ist, ein Amt oder eine Funktion erhält – und das ist der Kern des Ganzen –, dann bringt das keinem etwas. Es ist weder im Sinne der Aufgabe, die erfüllt werden muss, noch im Sinne der Frau selbst.
Wir brauchen auch in den noch männerdominierten Bereichen eine weitere Verbreitung der Erkenntnis, dass Frauen über besondere und spezielle Fähigkeiten, über Talente und Kenntnisse verfügen, von denen alle profitieren könnten.
Man kann das an vielen kleinen Dingen festmachen. Ich bin zum Beispiel der festen Überzeugung, dass Gebäude und Wohngebiete ganz anders geplant und konzipiert würden, wenn man männlichen Planern mal einen Tag lang einen Kinderwagen in die Hand drücken würde. Wir würden uns alle wundern, wo auf einmal Barrieren verschwinden, Aufzüge eingebaut oder Kinderspielplätze konzipiert würden.
Aber wir Frauen wissen: Bei Männern dauert es manchmal etwas länger, bis der Groschen fällt. Und manchmal brauchen sie dazu auch den Anstoß von uns Frauen.
Wie wirkungsvoll der sein kann, hat Angela Merkel bei ihrer Neujahrsansprache 2005 gezeigt, als sie darauf hingewiesen hat, dass die deutschen Fußballfrauen gerade Weltmeister geworden seien und es eigentlich keinen Grund geben sollte, warum Männer nicht das Gleiche leisten könnten. Acht Jahre später haben die Männer dann gleichgezogen. Das sollte uns doch allen Hoffnung geben.
Wir bleiben dabei: Von oben verordnete Zielvorgaben, eine Top-down-Politik, das bringt überhaupt nichts. Die Belege und Beispiele dafür sind zahlreich. Wir müssen bei uns selbst anfangen, bei unseren Verbänden, Vereinigungen und Institutionen.
Ich glaube, wir Frauen in der CDU sind auf einem sehr guten Weg. Der von mir eingangs erwähnte Blick auf das Kabinett Kraft zeigt, dass Sie in der SPD noch viel Arbeit vor sich haben. Sie sollten sie bitte nicht auf uns abwälzen.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man könnte es sich mit Ihrem Antrag wirklich leicht machen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine Straftat. Deshalb ist es nur konsequent, dass die Werbung dafür auch strafbar ist.
Ganz so einfach ist es aber nicht, und daher spricht zu diesem Tagesordnungspunkt auch nicht Mann, sondern Frau.
Es gibt im Leben wohl kaum eine persönliche Erfahrung, die so emotional bewegt wie eine Schwangerschaft. Für die allermeisten Frauen bedeutet diese Erwartung große Freude. Für einige Frauen geht es aber nach der Feststellung einer Schwangerschaft um die Frage von Leben und Tod, nämlich um das Leben ihres ungeborenen Kindes.
Daher ist über viele Jahre mit großen Emotionen um eine gesetzliche Regelung gerungen worden, die 1995 schließlich mit dem Beschluss des Bundestages über den jetzigen § 218 des Strafgesetzbuchs endete. Der Bundestag musste seine ursprüngliche Beschlussfassung dann allerdings nach der Wiedervereinigung ändern, weil darin ein Abbruch nach Beratung als nicht rechtswidrig bezeichnet wurde.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu erklärt, dass der Gesetzgeber seiner Schutzpflicht für das ungeborene Leben nur dann nachkommt, wenn ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verboten ist. Deshalb gibt es § 218 in seiner jetzigen Form mit der Erklärung, dass ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Umständen straffrei bleibt.
Die Grünen haben bereits damals die grundsätzliche Strafbarkeit eines Schwangerschaftsabbruchs kritisiert. § 219a des Strafgesetzbuches liegt in der Konsequenz von § 218. Das finden offenbar auch die Grünen. Denn tatsächlich geht es ihnen doch nicht um das Werbeverbot, sondern um den Schwangerschaftsabbruch.
Sie zielen mit ihrem Antrag auf § 219a StGB,
aber treffen wollen Sie § 218.
Ihr Einsatz für den Schutz der Schöpfung umfasst scheinbar nicht alle Teile der Schöpfung.