Protokoll der Sitzung vom 24.01.2019

So, jetzt möchte ich gerne fortfahren. – Ich glaube, es ist schon einmal gut, wenn wir gemeinsam feststellen können, dass ins Kleingartenwesen Bewegung hineingekommen ist. Wenn man vor sieben,

acht Jahren noch dort hingegangen ist, hatte man gelegentlich die Befürchtung, dass es eine gewisse Überalterung geben könnte. Ich finde es sehr schön, dass Herr Spieß, der Vorsitzende des Landesverbandes Westfalen-Lippe, auf der letzten Mitgliederversammlung feststellen konnte, dass der Generationenwechsel da sei.

Wenn man dann einmal in den Bericht des Landesverbandes reingeschaut hat, dann konnte man feststellen, dass gerade jüngere Teilnehmer – also unter 40 heißt das in dem Fall – mittlerweile ein Viertel der Teilnehmer an den Lehrgängen des Kleingartenverbandes ausmachen.

Das ist ein gutes Zeichen. Das zeigt, dass die Kleingartenkolonien sich verjüngen und auch eine Perspektive haben.

Ich glaube, dass das auch mit der Gesamtdiskussion über Urban Gardening zusammenhängt, dass eben viele junge Menschen wieder Lust haben, einen Kleingarten zu bewirtschaften, dass auch die Frage „Woher kommt mein Essen?“ für junge Menschen heute wieder eine ganz andere Bedeutung hat. Ich glaube, dass es an der Stelle viel Sinn macht, wenn wir als Land noch einmal stark fördern würden.

Ich will aber auch noch ein paar Punkte erwähnen, die aus meiner Sicht wichtig wären und die im Zusammenhang mit dem Antrag geklärt werden müssen.

Das Allererste ist – und die Angst ist bei den Kleingartenvereinen immer da –: Kleingartengelände kann nicht Baulandreserve sein. Da reicht aus meiner Sicht nicht dieser Hinweis auf kommunale Hoheit. Ich finde schon, dass wir mal überlegen müssen: Wenn wir die Kleingartenanlagen in der Verfassung drinstehen haben, dann müssen wir auch effektiv etwas zum Schutz tun. Wenn wir hier immer nur die Sonntagsreden halten, wie toll wir alle Kleingärten finden, aber am Ende nichts tun, wenn sie vor Ort abgeschafft werden, dann, finde ich, ist das etwas zu wenig.

Das andere ist – dieses Thema beschäftigt mich auch schon lange – die Frage: Kann man Kleingartenanlagen im Rahmen ökologischer Ausgleichsmaßnahmen wertig machen? Kann man sie dafür auch nutzen? Das finde ich absolut gut. Da hätte ich mir aber schon ein bisschen konkretere Vorschläge gewünscht, wie das denn aussehen soll. Welche Maßnahmen können das sein? Wie kann man das machen?

Ich finde, die Kleingartenanlagen haben sich in den letzten Jahren so gewandelt, dass man ernsthaft darüber reden und das auch möglich machen muss. Wir hatten im letzten Jahr eine Kleine Anfrage zur Frage einheitlicher Regeln, Ausgleichsmaßnahme Kleingartenanlagen gestellt. Da würde ich mir von der

Landesregierung wünschen, dass wir das mal konkretisieren und schauen, ob das geht, oder, wenn das nicht geht, die Aussage treffen: Nein, geht nicht. Aber es muss geklärt werden.

Ein Letztes noch einmal in Richtung SPD: Den Antrag tragen wir am Ende mit. Wir finden gut, wenn wir die Debatte im Ausschuss haben werden. Vielleicht gibt es auch ein Fachgespräch dazu.

Was ich aber persönlich nicht verstanden habe – ich habe das eben schon erwähnt – ist: Wir haben den Antrag auf Mittelerhöhung zum letzten Haushalt gestellt. Wenn Ihr etwas für das Kleingartenwesen tun wollt, dann hättet Ihr dem Antrag zustimmen müssen. Aber trotzdem an der Stelle: Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Rüße. – Für die AfD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Beckamp das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist ein passender Antrag zur aktuellen Ausstellung „Gärtnern in der Stadt“ hier im Landtag. Das hat, glaube ich, noch niemand so richtig festgestellt. Ein Zufall, oder haben Sie sich von der Idee inspirieren lassen?

Zutreffend stellen Sie fest, genau wie in dieser Ausstellung: Rund 1.600 Kleingärten in NRW sind – Zitat – von nahezu unschätzbarem ökologischen und sozialen Wert. – So sehen wir das auch.

Entsprechend sagt Ihr Antrag in Kürze viel Richtiges über die Bedeutung des Kleingartenwesens im Lande. Die Gärten sind Teil der Geschichts- und Baukultur und blicken auf eine lange Tradition zurück, 150 Jahre, genauso wie viele Arbeitersiedlungen, die damit wunderbar zusammengehören. Dort, wo die Arbeitersiedlungen nicht über große Gärten verfügten, bildeten sich sogenannte Armengärten für viele Arbeiter – genau das, was viele Schrebergärten heute noch sind. Für manche Leute sind sie sogar eine Lebensgrundlage.

Viele dieser Leute, die in Kleingärtenanlagen tätig sind, waren wohl überwiegend einmal Ihre Wähler. Insofern ist dieser Antrag der SPD – im Sinne: Rückkehr zu den Wurzeln – durchaus berechtigt.

Aber – und die Dame von der CDU sagte es eben völlig zu Recht – sind denn Landtag und Landesregierung die richtigen Adressaten? Ist das nicht vielmehr eine Frage der kommunalen Ebene? – Wohl doch schon. Insofern gehört Ihr Antrag eher auf kommunale Ebene und Richtung Bürgermeister. Das ist deren Aufgabenbereich.

Ein anderer Blickwinkel: Sie haben in den letzten Monaten wie im Grunde alle Fraktionen immer sehr viel über das „Thema“ Wohnen gesprochen, wieviel gebaut werden müsse, wieviel Ausweisungen neuer Wohngebiete nötig seien. Und genau da ergibt sich ein Konflikt mit der Erhaltung von Kleingartenanlagen. Das sprechen Sie nicht an.

In Ihrem Antrag sprechen Sie viel über Schlagworte – Klima, Ökologie, Soziales –, aber niemals über konkrete Probleme: Wie viel Schrebergärten sind denn schon Baulandausweisungen zum Opfer gefallen? Wo drohen solche Fälle? Wie viele Flächen laufen unter sogenanntem Grabeland, also nur kurzfristig nutzbare Flächen? Wo gibt es Probleme finanzieller Art für Schrebergarten- und Kleingartenvereine? Gibt es Wartelisten? – Alle konkreten Anliegen, die die Menschen haben, werden nicht problematisiert. Oder können die Vereine von verschiedenen Bundes- oder Landesprogrammen zum Thema „Klima“, „Stadtgrün“ oder Ähnliches profitieren? – Nichts davon steht in Ihrem Antrag.

Wäre das von uns gekommen, hieße es sicherlich: handwerklich schlecht gemacht. Das gebe ich an dieser Stelle gerne an Sie zurück. Insofern deutet kaum etwas darauf hin, dass Sie diese Belange wirklich einmal mit Vertretern der Kleingärtner besprochen haben, aber das kann ja geändert werden, wenn wir im Ausschuss vielleicht eine Anhörung durchführen und mit den Leuten sprechen, die unmittelbar betroffen sind. Ansonsten ist der Antrag Fürsorgepopulismus. Das Thema ist aber richtig, daher stimmen wir der Überweisung zu.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Beckamp. – Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Heinen-Esser das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute hier mit einem wirklich schönen Thema zu tun: den Kleingärten.

Ich danke dem Kollegen von der AfD für den Hinweis auf die Ausstellung zum Thema „Urban Gardening“, zu der ich Sie natürlich noch einmal sehr herzlich einlade. Dort können Sie etwas über die Nutzwirkung von Kleingärten in der Innenstadt erfahren.

Ich glaube, hier gibt es keinen, der in Zweifel zieht, wie positiv Kleingärten für die Gesellschaft, für die Umwelt, für die Stadtentwicklung sind. Wir haben es hier – das wurde schon erläutert – mit zwei Wirkungen zu tun. Da ist einmal die besondere ökologische Wirkung von Kleingärten, die im Zuge des Klimawan

dels und der Zunahme von extremen Wetterereignissen immer wichtiger wird. Wir benötigen mehr Grün in der Stadt, und dazu tragen die Kleingärten ganz wesentlich bei.

Die zweite Wirkung betrifft diejenigen, die in den Innenstädten leben und die nicht den Luxus haben, Grün direkt um sich zu haben. Hier haben sie die Möglichkeit, in ihrer Freizeit ihr eigenes Stück Grün zu genießen. Das sind zwei wirklich wesentliche Funktionen des Kleingartenwesens, weshalb – das merkt man in der gesamten Debatte – wir uns alle fast einig sind.

Deshalb glaube ich gar nicht, dass wir uns in der Frage polarisieren müssen. Wenn Sie sich die Entwicklung in den vergangenen Jahren angucken, so stellen Sie fest, dass einiges geschehen ist und es doch eigentlich sehr gut läuft. Die Förderung ist stabil hoch bei 550.000 Euro. Das Geld kann flexibel für investive Förderung, Schulungs- und Beratungsförderung oder auch für Einzelprojekte verwendet werden.

Ich habe mich gerade noch einmal bei den Kollegen erkundigt: Die Zahl der Kleingärten ist stabil. Wir haben weder große Leerstände noch lange Wartelisten. Das erlebt man selten: Wir haben hier wirklich eine ausgeglichene Entwicklung von Angebot und Nachfrage, das heißt, sie werden gleichermaßen nachgefragt und es stehen tatsächlich genügend Kleingärten zur Verfügung.

Allerdings können wir im Land nicht alles regeln, und wir sollten das auch nicht tun. Das haben die Vorredner ja auch schon sehr deutlich gemacht. Bei der planerischen Sicherung von Kleingartenanlagen haben wir es mit einer Aufgabe zu tun, die tatsächlich in der Hand der Kommunen liegt. Ich finde, dort sollte sie auch bleiben. Es ist einfach eine kommunale Angelegenheit. Wir sind der Auffassung, dass der rechtliche Rahmen hier klar ausreichend ist.

Auch die Entwicklung von Kleingartenkonzepten obliegt den Kommunen, Städten und Gemeinden. Viele, wenn nicht sogar die meisten Arbeiten auch ganz eng mit den Kleingartenvereinen zusammen. Es ist ja nicht so, dass die Kommune vor Ort auf den Kleingartenverein prallt und die beiden dann nicht miteinander klarkommen. Der Regelfall ist vielmehr der, dass das Thema gemeinsam entwickelt wird.

Dass wir das Know-how der Landesverbände des Kleingartenwesens in der Bildungsarbeit nutzen, ist seit Jahren gelebte Praxis, etwa bei der Besucherberatung, bei Landesgartenschauen, bei der Zusammenarbeit mit der Natur- und Umweltschutzakademie in NRW, bei urbanen Gartenkonzepten – hier noch einmal die Einladung zur Ausstellung – oder auf der kommunalen Ebene. Es gibt eine ganze Reihe von Kooperationen zwischen den Kleingartenvereinen einerseits und den Bildungseinrichtungen andererseits.

Es gibt einen Lenkungskreis Kleingartenwesen, der seinerzeit – ich glaube, im Jahr 2009 – zur Erstellung der Kleingartenstudie eingerichtet wurde. Hier treffen sich die Landesverbände, Ministerien und andere Akteure des Kleingartenwesens, Städte, Gemeinden, Bund, Gartenamtsleiter und kommunale Vertreter, um über die Entwicklung des Kleingartenwesens zu beraten. Also auch hier ist einiges zu tun.

Es gibt einen Punkt, über den wir im Ausschuss gerne noch einmal reden können. Das ist die Frage, ob die im Jahr 2009 erstellte Studie zu aktualisieren ist. Jetzt sind zehn Jahre vergangen; das kann man so oder so sehen. Ich glaube zwar eigentlich, wir brauchen es nicht, aber vielleicht kann man noch mal bestimmte Aspekte besonders hervorheben.

Ich persönlich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss. Kleingärten sind ein wunderbares Thema. Sie leisten einen wunderbaren Beitrag für das Grün in unseren Städten und sind damit auch ein wunderbarer Beitrag für mehr Lebensqualität bei uns in Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit sind wir am Ende Aussprache zu Tagesordnungspunkt 7.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenart empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4808 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – federführend – sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wenn niemand gegen die Überweisung stimmen und sich auch nicht enthalten möchte – beides ist nicht der Fall –, haben wir den Antrag einvernehmlich so überwiesen.

Ich rufe auf:

8 Die Metropole Ruhr mit einem städtebaulichen

Sonderprogramm aktiv und finanziell bei der Ausrichtung der Internationalen Gartenbauausstellung 2027 unterstützen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4794

Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen.

Deshalb kommen wir sofort zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4794 an den Ausschuss für Hei

mat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – und zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses im Plenum erfolgen.

Möchte jemand gegen dieses Verfahren stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir auch diesen Antrag einvernehmlich überwiesen.

Ich rufe auf:

9 Verpflichtender Einbau von Abbiegeassistenz

systemen in LKW und Bussen zur Reduzierung von Unfallrisiken durch „tote Winkel“