Zigarettenrauch bleibt in Baden-Württemberg in den jeweiligen Räumen, in denen geraucht wird – im Auto oder wenn zu Hause –, genauso gefährlich wie beispielsweise im Saarland. In Ihre Privaträume, wo die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt, lassen Sie nicht jeden hinein, der vielleicht rauchen möchte. In öffentlich zugänglichen Räumen hingegen besteht das Problem, dass sich auch Nichtraucher darin aufhalten und dann dieser Gefahr ausgesetzt sind. Da würde ich den Unterschied machen. – Herzlichen Dank für die Zwischenfrage.
Im Entwurf wird argumentiert, der Vollzugsaufwand für die Kommunen würde nicht erhöht; die Kennzeichnung von außen wäre schließlich ersichtlich. Im konkreten Gesetzentwurf wird von Ihnen angeführt, dass es eine vollständige räumliche Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereichen geben solle. Darüber hinaus sollten Jugendliche unter 18 Jahren die Raucherbereiche nicht betreten dürfen, und Speisen dürften höchstens kalt serviert werden.
Da frage ich mich doch: Wie soll das zuständige Ordnungsamt solche Kriterien von außen anhand einer Kennzeichnung prüfen können, zumal in der Vergangenheit die Kennzeichnungspflicht größtenteils verletzt worden ist? Diese Erfahrungen schlagen sich übrigens auch im Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger nieder.
In einer NRW-spezifischen Umfrage des WDR im Jahr 2014 zeigen sich 62 % der Bürgerinnen und Bürger zufrieden mit unserem strengen Rauchverbot in Gaststätten. Diese Zufriedenheit respektiert mittlerweile sogar die CDU, wie sich in ihrem Wahlprogramm gezeigt hat. Selbst in Bayern hat die CSU ein strenges Nichtraucherschutzgesetz in die Wege geleitet. Das zeigt uns: Überall da, wo Menschen anstelle von Lobbygruppen gefragt werden, wird ein strenger Nichtraucherschutz tatsächlich gewollt.
Anhand dieser Zahlen lässt sich doch nicht allen Ernstes ableiten, dass das Nichtraucherschutzgesetz infrage gestellt werden sollte. Deshalb werden wir an einem Nichtraucherschutzgesetz umfassend festhalten müssen. Das haben uns auch die Anhörungen in der Vergangenheit immer wieder gezeigt.
Die Verfassungsexperten haben seinerzeit in der großen Anhörung auf die beiden Schutzgüter „Unverletzlichkeit der Gesundheit“, dem höchsten Gut, und „Gewerbefreiheit“ hingewiesen. Es gilt nun, diese beiden konkurrierenden Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen. Da steht für uns als sozialdemokratische Partei die Gesundheit über dem Interesse der
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor allem wehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD und auch von der Opposition. Ich erkläre jetzt mal, was mich neulich meine Jüngste gefragt hat. Sie wollte wissen, was ein Koalitionsvertrag ist und was Koalitionsverhandlungen bedeuten. Dann habe ich dem Kind erklärt: Das ist ganz einfach. Das ist wie, wenn du Panini-Fußballkarten sammelst. Da musst du für ein Neuer-Bild auch ein bisschen mehr abgeben als für einen anderen Spieler.
So ist es jetzt auch bei diesem Nichtraucherschutzgesetz. Wir haben es gehört: In der schwarz-gelben Zeit hatten wir ein gutes, ein ausreichendes Nichtraucherschutzgesetz. Die Menschen durften dort nicht rauchen, wohin man zwingend gehen musste, und es konnte dort geraucht werden, wo man hingehen konnte. Das wurde in der letzten Legislaturperiode geändert. Die ehemalige grüne Gesundheitsministerin hat ihre Ideologie eines strikten Nichtraucherschutzes verfolgt und hat ihn hier im Parlament auch durchbekommen.
Das war typisch für die grüne Bevormundungspolitik. Ich sehe jetzt schon wieder den erhobenen Zeigefinger, der immer wieder eingesetzt wird, weil nicht auf die Eigenverantwortung der Menschen gesetzt wird, sondern auf gesetzliche Verbote. So landen wir irgendwann in einer Besserungsanstalt, statt in einer freien Gesellschaft zu leben.
Der Schutz der Gesundheit ist unbestritten ein hohes Gut. Wir wissen: Tabakrauch ist gefährlich, ebenso aber auch zu viel Alkohol, fettes Essen und andere ungesunde Verhaltensweisen. Passivrauchen gefährdet Dritte; auch das ist bekannt. Wir brauchen den Schutz der Nichtraucher, wir brauchen konsequenten Schutz vor allem von Kindern und Jugendlichen. Aber wir, die Freien Demokraten, wollen deshalb nicht jedes ungesunde Verhalten verbieten, sondern mit Hilfe von Informationen und Aufklärung einen verantwortungsvollen Umgang fördern.
Jeder Mensch kann selber entscheiden, ob er einen Raucherraum oder eine gekennzeichnete Kneipe aufsucht,
Tatsächlich ist die Zahl der Raucher gerade unter Jugendlichen seit Jahren rückläufig. Das sollte Ihnen zeigen: Prävention wirkt auch ohne Verbote.
Wir hätten uns deshalb in der letzten Legislaturperiode gewünscht, dass es anders kommt. Wir haben jetzt aber dieses Gesetz. Die FDP war jedoch gesprächsbereit und ist auf die Gastronomen zugegangen, hat mit der DEHOGA gesprochen und hat sich bei den Menschen in diesem Land informiert. Vor allem aus der Gastronomie und aus der DEHOGA haben wir gehört, dass den Menschen andere Punkte viel wichtiger sind, zum Beispiel die dringende und notwendige Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.
Nachdem seinerzeit viele Gastronomen in Raucherräume bzw. in Extra-Gasträume und in eine eigene Lüftung investiert hatten, was durch das rot-grüne Gesetz dann wieder entwertet wurde, ist heute sicher keine große Bereitschaft von ihnen zu erwarten, sich hier noch einmal zu engagieren. Das kann ich verstehen.
Ich habe das Gefühl, dass dieser Gesetzentwurf versucht, mit ein paar vermeintlich liberalen Pünktchen einen Keil in die neue NRW-Koalition zu treiben. Das wird Ihnen aber mit Ihrer rückwärtsgewandten Politik nicht gelingen.
Wenn Sie glauben, dass Sie mit so etwas bei den Liberalen eine Mauer einreißen, dann entgegne ich Ihnen: Nein, damit bauen Sie eher eine auf.
Wir haben im Koalitionsvertrag beschlossen, dass wir ein paar Änderungen vornehmen werden – darüber werden wir zu gegebener Zeit beraten –, zum Beispiel zur Frage: Was machen wir mit den TabakLounges? – Darüber können wir gerne in den diversen Ausschüssen diskutieren.
Meine FDP-Fraktion und ich sind der Meinung, dass dieses Land drängendere Probleme als eine Überarbeitung des Nichtraucherschutzgesetzes hat. Ich bin gespannt auf die Zusammenarbeit. – Danke schön.
an der Debatte war wirklich die Eierei von CDU und FDU, als sie ihre Stellungnahme erklären mussten.
Vorweg erinnere ich daran, welche Vokabeln Sie benutzt haben: „rot-grüne Gängelei“, „Besserungsanstalt“, „die Eigenverantwortung der Menschen müsste gestärkt werden“, usw. – Sie, Frau Schneider, und Sie, Herr Preuß, stimmen mit Ihren Fraktionen heute also zu, dass die rot-grüne Gängelei, wie Sie es formuliert haben, richtig ist und gesetzlich unverändert bleiben soll.
Ich möchte zuerst etwas zur Sache sagen. Der Großteil der Bevölkerung, nämlich 82 % bis 84 % der Menschen, ist für genau diesen konsequenten Nichtraucherschutz. Sogar mehr als zwei Drittel der Raucherinnen und Raucher sprechen sich dafür aus.
Frau Kollegin Schneider, eines hat mich an Ihrer Rede richtig geärgert. Bei Ihnen klang das so, als solle das Rauchen verboten werden. Wir wollen nicht das Rauchen an sich verbieten, sondern wir wollen die Menschen, die nicht rauchen wollen, davor schützen, durch den Rauch einiger rücksichtsloser Menschen gestört und in ihrer Gesundheit beeinträchtigt zu werden. Das ist konsequenter Nichtraucherschutz und nicht das, was Sie hier gerade erzählt haben!
Ich möchte Ihnen noch eines sagen – der Kollege von der SPD hat es eben vorgetragen; Herr Preuß hat es bestätigt –: Selbst die DEHOGA ist sich nicht mehr ganz sicher, ob die Argumente, die sie vor ein paar Jahren vorgebracht hat, noch richtig sind.
Das Kneipensterben könnte eventuell auch auf einen Strukturwandel zurückzuführen sein, weil sich Leute woandershin orientieren und andere Angebote interessanter sind als die kleine Eckkneipe. Das mag man beklagen oder nicht, aber das ist der Gang der Dinge.
Ich möchte Ihnen aber auch sagen, wo NordrheinWestfalen stand, als wir das Nichtraucherschutzgesetz im Jahr 2013 novelliert haben: Wir lagen im internationalen Vergleich auf Platz 26, was den Nichtraucherschutz anbetrifft. Bayern hat es vorbildlich vorgemacht, und wir haben es dann nachgemacht.
Ich erkenne an, Herr Kollege Preuß, dass auch die CDU dem jetzt nachfolgt. Es war aber ganz interessant, welchen Weg Sie dabei genommen haben. Es hat nämlich nur ganze zwei Wochen gedauert. Herr Kollege Löttgen war damals noch Generalsekretär; jetzt ist er Fraktionsvorsitzender. Zunächst hat er in der „Rheinischen Post“ erklärt, diese Gängelei von Rot-Grün – das waren ähnliche Worte wie heute –
müssten Sie beenden und den Nichtraucherschutz verändern, was ziemlich präzise in die heute von der AfD vorgeschlagene Richtung ging. Dann haben Sie zahlreiche Anregungen seitens der Mitglieder erhalten und das Ganze zwei Wochen später wieder aus dem Programmentwurf herausgenommen.
Auf Neudeutsch wird so etwas wie „zahlreiche Anregungen seitens der Mitglieder“ oft auch als „Shitstorm“ bezeichnet. Es hat also richtige Attacken bei den Mitgliedern der CDU gegeben, die der Führung der CDU klargemacht haben: Der Nichtraucherschutz, den Rot-Grün eingeführt hat, ist richtig und auch zeitgemäß. Das ist das, was die Menschen heute wollen.
(Beifall von den GRÜNEN – Marcus Pretzell [AfD]: Wenn man sonst mal so viel auf die Ba- sis der CDU hören würde!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man könnte heute noch viel zu dem Gesetzentwurf sagen. Das werden wir in den Ausschussberatungen auch tun. Wir werden der Überweisung zustimmen.
Das ist übrigens ein Hinweis an alle Fraktionen: Es ist guter Brauch, dass wir einen Gesetzentwurf auch dann, wenn er noch so schwachsinnig oder falsch sein mag, an die Ausschüsse überweisen und dort beraten, statt schon einer Überweisung nicht zuzustimmen. Aber das ist eine Randbemerkung.