und häufig ohne jeden Rechtsanspruch in unser Land und damit im Regelfall in unsere Sozialsysteme geholt. Bitte sagen Sie uns also, bitte sagen Sie den Bürgern: Wann schieben Sie endlich alle vollziehbar Ausreisepflichtigen ab? – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Die Landesregierung wird keine Quote beschließen, was Abschiebungen angeht. Wir werden uns das nicht diktieren lassen,
Ich sage Ihnen an dieser Stelle auch: Es geht nicht darum, die Quantität von Abschiebungen zu erhöhen, sondern es geht darum, dass wir diejenigen zurückführen, die hier die offene Gesellschaft belasten.
Wir brauchen insgesamt einen Paradigmenwechsel in der Einwanderungs- und in der Flüchtlingspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Vor allem hätte ich mir hier gewünscht, dass die frühere Landesregierung aus Nordrhein-Westfalen selbst einmal aktiv geworden wäre und ihre Verantwortung als größtes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ernst genommen und sich aktiver in die Politik in Berlin eingemischt hätte.
Weil ich konkret gefragt worden bin, sage ich Ihnen – ich kann das ganz klar erklären – auch dazu: Wir werden keinen generellen Abschiebestopp für Afghanistan verhängen.
Der Anschlag vom 31. Mai in Kabul, der grauenhaft war, der viele Tote und Verletzte gefordert hat, hat uns gezeigt, dass die Sicherheitslage in Afghanistan nach wie vor schwierig ist und auch noch schwieriger geworden ist. Deswegen sind wir ja auch bei den Abschiebungen nach Afghanistan äußerst zurückhaltend.
Infolge dieses furchtbaren Terroraktes hat der Bund entschieden, eine neue Bewertung der Sicherheitslage vorzunehmen. Ich will das noch einmal betonen: Die Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan liegt nicht in der Zuständigkeit des Landes; sie liegt
bei den zuständigen Bundesbehörden. Die Einbeziehung der Expertise der Hilfsorganisationen bzw. Nichtregierungsorganisationen vor Ort versteht sich dabei von selbst. Sie entspricht der regelmäßigen Vorgehensweise des Auswärtigen Amtes bei der Erstellung seiner Lageberichte. Das Ergebnis der Überprüfungen durch die zuständigen Bundesbehörden bleibt jetzt abzuwarten.
Sie haben eben angesprochen, Frau Aymaz, dass Sie das Argument nicht überzeugt – ich glaube, Herr Yetim hat es auch angesprochen –, was die Schlepperbanden angeht. Ich kann Ihnen da nur empfehlen, sich wirklich mit der Praxis auseinanderzusetzen, was die zentralen Argumente in diesem kriminellen Geschäft sind.
Wenn Sie eine Regelung haben, in der es einen Automatismus gibt, dass, wenn Sie dieses Land betreten, damit automatisch ein dauerhaftes Bleiberecht in diesem Land verbunden ist, dann ist das natürlich das ideale Argument für die Schlepperbanden. Deswegen kommt das für uns nicht infrage, meine Damen und Herren.
Bei einer Prüfung haben wir auch festgestellt, dass eine Aussetzung der gemeinsamen Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration kurzsichtig wäre. Denn es lässt auch außer Acht, dass es im Jahr 2016 in demselben Zeitraum bundesweit lediglich 67 Abschiebungen nach Afghanistan gegeben hat, sich aber rund 3.300 Personen dafür entschieden haben, mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm freiwillig nach Afghanistan zurückzukehren. Auch die Unterstützung der freiwilligen Rückkehr hat ihre Basis in dieser gemeinsamen Absichtserklärung.
Ich weiß nicht, Frau Kollegin, ob Sie die Absichtserklärung wirklich aufkündigen wollen – Herr Kollege Sieveke hat darauf hingewiesen –, die hier mit Zustimmung der früheren Landesregierung zustande gekommen ist. Für die Reintegration dieser Menschen in Afghanistan würde das einen gravierenden Rückschritt bedeuten, und die Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der afghanischen Regierung im Bereich der Migration würde sich damit deutlich verschlechtern.
Bund und Länder sind sich im Übrigen darin einig, Abschiebungen nach Afghanistan zurzeit insbesondere auf Straftäter und Gefährder zu beschränken. Auch dazu haben Kollege Sieveke und Kollege Lenzen eben ausgeführt. Auch in diesen Fällen gibt es immer noch eine sorgfältige rechtsstaatliche Einzelfallprüfung. Insofern geht Ihr Antrag hier nicht in die richtige Richtung.
rung – ich habe das eingangs gesagt – in der Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik, die stärker die Integrationsleistung belohnt und auf der anderen Seite konsequenter gegen Integrationsverweigerer vorgeht. Was wir nicht brauchen, ist Aktionismus wie diesen Antrag der Grünen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Nun kommen wir also zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/70. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu den Antrag Drucksache 17/70 beantragt. Nach Abs. 2 des § 44 erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.
Sind alle Meldungen so weit erfolgt, wie erfassbar? – Damit schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Bitte schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein Ergebnis, das ich Ihnen jetzt mitteile. Ihre Stimme abgegeben haben 191 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 75 Abgeordnete, mit Nein 116 Abgeordnete. Enthaltungen gab es keine. Damit ist der Antrag Drucksache 17/70 abgelehnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion bringt hier einen Gesetzentwurf in das Hohe Haus ein, der die Verhältnisse beim Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich normalisieren soll. Nur Bayern und das Saarland haben eine mit unserem bisherigen Gesetz vergleichbar radikale Verbotsregelung getroffen. Alle anderen Bundesländer betreiben Nichtraucherschutz mit Augenmaß und lassen in den jeweiligen Gesetzen daher Ausnahmen vom strikten Rauchverbot für Gaststätten zu.
Die von uns beantragte Regelung entspricht deshalb fast im Wortlaut dem entsprechenden Passus im baden-württembergischen Nichtraucherschutzgesetz. Sie sieht zwei eng begrenzte Ausnahmen vom ansonsten weiterhin strengen Rauchverbot vor: für Gaststätten bis 75 m2 und für Gaststätten, die einen separaten Raucherraum anbieten. Durch Kennzeichnungspflichten wird sichergestellt, dass jeder schon von außen erkennen kann, dass in einer Gaststätte geraucht wird, und auch der Jugendschutz wird gewährleistet.
So wurde das von einer schwarz-gelben Regierung in Baden-Württemberg eingeführt, so wurde es von einer rot-grünen Regierung fortgesetzt, und so wird es von einer grün-schwarzen Regierung bis heute beibehalten. Da muss man den auswärtigen Parteifreunden der ehemaligen Regierungsparteien Respekt zollen. Sie haben es offenbar geschafft, eine Regelung zu finden und beizubehalten, die den Nichtraucherschutz mit den berechtigten Interessen von Gastronomen und Rauchern in Einklang bringt und sich bewährt hat.
Sie von Rot-Grün dagegen waren radikal. Denn Sie haben Ihre Bevormundungsideologie ohne Rücksicht auf Verluste umgesetzt und dabei zahllose Existenzen gefährdet und vernichtet.
Wahrscheinlich werden Sie uns gleich erzählen, wie viele schlimme Krankheiten das Rauchen verursacht und welche schlimmen Stoffe im Tabakrauch enthalten sind. Aber das weiß doch jeder. Es steht übergroß auf jeder Zigarettenpackung, und trotzdem rauchen die Menschen. Sie sind eben manchmal unvernünftig, und das dürfen sie auch sein. Sie brauchen keine links-grünen Gouvernanten, die ihr Leben bis ins letzte Detail durchreglementieren.
Rauchen ist ungesund, ja; Passivrauchen auch. Das bestreitet hier niemand, und deshalb gehört kein Qualm in Schulen, Behörden, Bahnen oder Universitäten. Aber eine Eckkneipe ist kein Mädchenpensionat. Sie ist ein gewachsenes Stück Kultur, eine Begegnungsstätte und für viele Menschen ein Stück Heimat, und, liebe Kollegen von der SPD, sie ist es insbesondere für die kleinen Leute in den großen
Städten, die Sie angeblich vertreten. Deshalb haben sich Ihre Kreisverbände an der Ruhr auch gegen dieses Radikalverbot gewährt.
Das hat Sie nicht interessiert. Sie haben dem Drängen Ihres grünen Bevormundungsanhängsels nachgegeben, und wie erwartet kam es zu Umsatzeinbußen in der Gastronomie; das berichten alle, die Ahnung vom Fach haben. Wie erwartet sterben immer mehr Kneipen, und wie erwartet gibt es keine Heerscharen von Nichtrauchern, die nur darauf gewartet haben, eine rauchfreie Eckkneipe zu bevölkern.
Ja, es ist richtig: Viele Kneipen waren vorher schon in keiner guten wirtschaftlichen Lage, aber das darf kein Argument für uns sein, diese Situation noch zu verschlimmern. Das darf auch kein Argument dafür sein, Menschen die Existenz zu vernichten.
Die Zeiten haben sich aber geändert, und ein Blick in das Plenarprotokoll über die Sitzung vom 4. Juli 2012, in der der Gesetzentwurf des geltenden Gesetzes beraten wurde, lässt mich zuversichtlich sein, dass nun eine Mehrheit für eine Änderung bereitsteht. Ich zitiere den Kollegen Preuß von der CDU, der gleich nach mir sprechen wird:
„Der Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, hat nicht den Gesundheitsschutz zur Grundlage. Er ist ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, ein Angriff auf die Freiheit, die es ermöglicht, das Leben zu genießen mit allen Genüssen und manchmal auch Eigenarten, die nicht allen passen. Dazu zählt auch die Kneipenkultur.“