Protokoll der Sitzung vom 20.02.2019

Wir sprechen über Tiertransporte, ein ganz wichtiges Thema. Dazu ist aktuell in Bayern ein ganz wichtiger Antrag und Ansatz verfolgt worden. Es geht außerdem um Kupierverzicht bei Schweinen und um die Schweinehaltung insgesamt.

Es gibt also eine Reihe an Einzelthemen, die wir begleiten. Es geht um die kontinuierliche Verbesserung des Tierschutzes.

In diesem Zusammenhang ist es mir ganz besonders wichtig, dass wir mit allen Beteiligten einen vernünftigen Dialog beginnen und lösungsorientiert zusammenarbeiten, um tragfähige Lösungen und Veränderungen in der Praxis herbeizuführen.

Ob das zum Beispiel – wie im Antrag gefordert – die Einrichtung eines Landestierschutzbeauftragten als Vernetzung zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ist, wird – das kann ich Ihnen sagen – in meinem Haus bereits geprüft.

Rainer Deppe hat es dankenswerterweise schon angesprochen: Die Einrichtung eines Tierschutzbeauftragten, alternativ einer Koordinierungsstelle Tierschutz oder Ähnlichem, ist ein Thema, das uns schon durch viele Diskussionen begleitet. Dieser bzw. diese würde sich gesondert mit Fragestellungen zum Tierschutz beschäftigen und könnte auch eine Anlaufstelle für diejenigen sein, die sich ganz besonders um das Thema „Tierschutz“ kümmern.

Eines muss ich allerdings deutlich machen: In dem Antrag wird eine ganze Menge an Aufgaben für einen Landestierschutzbeauftragten skizziert, die bei uns im Haus bereits bei den zuständigen Fachreferaten liegen. Professor Jäger ist heute hier. Er leitet die Projektgruppe Nutztierstrategie und kümmert sich intensiv um diese Themen.

Wir können also auf einer guten Basis aufsetzen, weil in meinem Haus schon vieles vorhanden ist. Jetzt geht es darum, zu prüfen, wie wir es noch besser machen und weiterentwickeln können und wie wir es voneinander abgrenzen.

Ich bin auch dafür dankbar, dass hier noch einmal darüber gesprochen wurde, wie es in anderen Ländern aussieht. Das ist auch ein Thema. Wir schauen uns beispielsweise Baden-Württemberg mit meinem CDU-Kollegen Peter Hauk sehr genau an. Dort gibt es sowohl einen Tierschutzbeauftragten als auch eine Stabsstelle Tierschutz. Es wird dort also mit beidem gearbeitet.

Wir müssen uns die einzelnen Länder angucken. Rainer Deppe hat sich für CDU schon intensiv darum gekümmert. Wir müssen all das zusammenbringen, aufeinander aufbauen und gucken, was jetzt schon im Ministerium vorhanden ist, und uns dann fragen, was ein Beauftragter alles machen könnte.

Insofern sind wir eigentlich schon ganz gut aufgestellt. Wir arbeiten daran, und ich sage Ihnen zu,

dass wir Ihnen – vielleicht schon zum Zeitpunkt der Diskussion über den Antrag im Ausschuss – etwas Genaueres über Strukturen berichten, sodass vielleicht alles – das wäre ja mal was – zusammen bearbeitet und diskutiert werden kann.

In diesem Sinne glaube ich, dass wir eine Lösung finden werden, um mehr für den Tierschutz zu tun und den Tierschutz bei uns in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln. Danke auch für die Anregung; eine Anregung – das muss ich ja auch mal sagen –, die mein Kollege Rainer Deppe schon vor längerer Zeit gegeben hat. – Ich freue mich auf die weiteren Diskussionen zu diesem Thema.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Heinen-Esser. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/5053 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die abschließende Abstimmung findet dort in öffentlicher Sitzung statt. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

6 Der ländliche Raum darf beim Mobilfunkaus

bau nicht das Nachsehen haben. Die Landesregierung muss die Bundesratsinitiativen von Mecklenburg-Vorpommern und RheinlandPfalz unterstützen.

Eilantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/5165

Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Tritschler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vergabe der 5G-Lizenzen ist keine regulatorische Petitesse. Es geht um grundlegende Weichenstellungen für einen Umbruch in unserer Ökonomie, der allenfalls mit der industriellen Revolution vergleichbar ist. Darüber besteht in diesem Haus – zumindest, wenn man den Lippenbekenntnissen Glauben schenken darf – Konsens.

Gemessen an der Bedeutung des Themas für unseren Wohlstand in der Zukunft gehen wir in den entscheidenden Fragen, den Fragen der Infrastruktur, jedoch geradezu fahrlässig ans Werk.

Um beim Bild der industriellen Revolution zu bleiben: Als im 19. Jahrhundert entschieden wurde, wo eine Bahnstrecke verläuft und wo nicht, waren das Schicksalsfragen. Die Frage, ob es einen Bahnhof gibt oder nicht, war gleichbedeutend mit Fortschritt oder Stillstand, Wachstum oder Stagnation, Wohlstand oder Armut.

Die Folgen dieser Entscheidung lassen sich noch heute, nach Jahrhunderten, an unserer Landschaft ablesen. Es spricht einiges dafür, dass wir auch die Folgen der 5G-Vergabe in Zukunft an unserer Landschaft ablesen können.

Folgt die Bundesnetzagentur ihrer bisherigen Linie – der Linie, die unsere Landesregierung auch im Beirat der Netzagentur mitträgt –, hängen wir weite Teile des ländlichen Raumes von der digitalen Zukunft ab.

Wenn wir den Netzbetreibern nur sagen, dass sie soundso viel Prozent der Haushalte abdecken und keine Flächenvorgabe machen müssen, dann werden sie nicht aufs Land gehen. Wenn wir der Netzagentur nicht einmal die Möglichkeit geben, nicht eingehaltene Ausbauzusagen zu sanktionieren, dann werden sie erst recht nicht aufs Land gehen.

Das ist keine rechtspopulistische Verschwörungstheorie; das sagen zum Beispiel die Landesregierungen in Mainz – dort regiert eine Ampelkoalition – und in Schwerin – dort regiert eine Große Koalition. Beide haben das Thema am vergangenen Freitag jeweils mit einem Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht.

Wie unser Änderungsantrag im letzten Plenum fordern sie strengere Versorgungsauflagen, die sich an der Fläche und nicht an den Haushalten orientieren sollen. Sie fordern Sanktionsmöglichkeiten durch die Netzagentur und Beihilfen, wo ein Ausbau nach marktwirtschaftlichen Kriterien nicht erfolgen kann.

Es mag sein, dass diese beiden dünn besiedelten Länder noch härter von einer schlechten Vergabepraxis betroffen wären als NRW mit seinen vielen Ballungsräumen, aber auch hier gibt es einen ländlichen Raum wie das Sieger-, das Sauer- und das Münsterland. Auch hier sind viele weiße Flecken vorprogrammiert.

Wer also für sich in Anspruch nimmt, den ländlichen Raum stärken zu wollen – und das tun die Koalitionsfraktionen allenthalben –, der kann sich diesen Bundesratsinitiativen eigentlich nicht verschließen. Zumindest nach der politischen Farbenlehre dürfte es im Haus sowieso keinen Dissens geben.

Die Koalitionsfraktionen werden vermutlich gleich erzählen, dass 5G ein superheißes Zukunftsthema ist – was wir schon wissen – und wir keinesfalls die Frequenzauktion verzögern dürfen. Das wäre aber ein grundfalscher Ansatz. Das Thema ist viel zu wichtig, als dass wir hopplahopp und ohne vernünftigen

Plan wichtige Weichenstellungen vornehmen sollten, die uns möglicherweise auf Jahrzehnte ausbremsen.

Meine Damen und Herren, wir sehen noch heute, wohin der Pfusch bei der Regulierung von 3G und 4G geführt hat: zu einem Mobilfunknetz auf dem Niveau Albaniens. Man sollte sich lieber einige Monate Zeit nehmen und nacharbeiten, zumal gar nicht sicher ist, ob die Auktion wie geplant stattfinden kann, da so ziemlich jeder Netzbetreiber inzwischen dagegen klagt.

Herr Bolte-Richter wird uns wahrscheinlich gleich erzählen, dass er das auch schon mal beantragt hat. Das ist natürlich richtig; wir haben auch zugestimmt. Aber es gibt durch die Bundesratsinitiative, die auch noch von Ihren Parteifreunden kommt, die Möglichkeit einer Kurskorrektur, die wir hier nicht verstreichen lassen wollen.

Diese Entscheidung wird wahrscheinlich noch wirken, wenn wir alle längst nicht mehr hier sitzen. Lassen Sie uns da vernünftig und nachhaltig und vor allem ohne parteipolitische Scheuklappen herangehen im Interesse unseres Standorts, unseres Wohlstands und unserer Bürger. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Tritschler. – Nun spricht Herr Franken für die CDUFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forderungen der Bundesratsinitiativen von Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz klingen zunächst sehr gefällig – keine Frage –: flächendeckendes 5G-Netz, eine Gesamtstrategie „Mobilfunk“ sowie Glasfaser. Wer wollte denn da widersprechen?

Schaut man sich aber die Details an, ergibt sich leider ein anderes Bild. Deutschlandweit stehen heute etwa 70.000 Mobilfunkmasten. Weil 5G nur über sehr kurze Distanzen funken kann, müssten laut Experten für flächendeckendes 5G viele Zehntausend neue Mobilfunkstationen hinzukommen.

Wir kennen die langen Genehmigungsverfahren und die Reaktionen von Bürgerinnen und Bürgern, bei denen ein solcher Mast genau vor das Haus gebaut werden soll. Schauen wir uns die Kosten an: Telefónica schätzt diese für ein flächendeckendes 5GNetz auf 70 Milliarden €.

Die Wirtschaft fordert eine sehr schnelle Umsetzung, damit Industrie 4.0 bei uns schnell stattfinden kann. Zu den enormen Kosten kommt also ein zeitlicher Aspekt hinzu: Es soll bitte auch schnell gehen.

Verteuerung des Materials und Engpässe bei den Bauunternehmen – all das sind Probleme, die wir

schon aus dem Breitbandausbau heutiger Tage kennen und die wir beim 5G-Ausbau erneut werden lösen müssen.

Erst gestern sagte die Bundeskanzlerin, dass man vernünftige Lösungen finden müsse, um staatliche Förderungen auf der einen Seite mit privater Investitionskraft auf der anderen Seite zu verbinden. Nur so könnten die schwierigen Herausforderungen auch zügig gemeistert werden, sagt sie.

Wir müssen pragmatisch vorgehen; denn es muss schnell gehen, und es muss bezahlbar sein. Das viel zitierte Local Roaming ist eine von mehreren Lösungen, die auf dem Tisch liegen.

Es braucht aber gerade im ländlichen Raum – und das ist der entscheidende Punkt – einen Ausbaudreiklang aus 5G, LTE und guter Sprachtelefonie, denn die gibt es noch nicht überall.

Was die Vorschläge aus Mecklenburg-Vorpommern zu einer Gesamtstrategie angeht, kann ich Sie im Hinblick auf Nordrhein-Westfalen beruhigen. Wir sind bereits seit fast einem Jahr auf einem sehr guten Weg. Es ist wirklich schade, dass die AfD-Fraktion das noch nicht mitbekommen hat.

Unter der Federführung unseres Wirtschaftsministers Professor Dr. Pinkwart hat die Landesregierung im Juni 2018 mit den drei führenden Telekommunikationsunternehmen den sogenannten Mobilfunkpakt beschlossen.

Ziel dieses bundesweit ersten Zusammenschlusses von Politik und Netzbetreibern ist sowohl die Verbesserung der Mobilfunkversorgung als auch der Ausbau der 5G-Netze. Bestehende Versorgungslücken werden geschlossen, und NRW wird zum Leitmarkt der nächsten Mobilfunkgeneration 5G gemacht.

Telefónica, Telekom und Vodafone haben sich auf freiwilliger Basis dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2020 1.350 neue Standorte zu schaffen und 5.500 Standorte zu modernisieren. Diese Zusagen sind in Umsetzung.

Die vor uns liegenden Aufgaben sind damit natürlich noch nicht abgearbeitet. Aber dennoch ist es insbesondere im Hinblick auf die Versäumnisse der rotgrünen Vorgängerregierung in den vergangenen Jahren ein unglaublicher Erfolg und richtungsweisend für Nordrhein-Westfalen.