Dann hat die Landesregierung auch noch das Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht für anerkannte Tierschutzverbände auslaufen lassen. Damit ist das Landesbüro der Tierschutzverbände hier in Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Hier stellt sich die große Frage, wie es weitergeht.
Auch ich habe die Reden der Ministerin verfolgt. Ich habe den gleichen Eindruck wie Herr Deppe, der gesagt hat: Man muss gucken, was das für NordrheinWestfalen heißt und in welche Richtung das gehen kann.
Deswegen kann ich sagen: Ich finde den Vorschlag gut. Wir unterstützen diese Forderung im Antrag. Wir wollen auch, dass eine Person Ansprechpartner für Verbraucherinnen und Verbraucher, für Landwirte, Verbände und Politik ist, die sich allein um diese Fragen des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen kümmert.
Das haben uns etliche Bundesländer vorgemacht. Sie haben bereits eine solche Stelle und haben auch gute Erfahrungen damit gemacht. Das zeigt den Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Transparenz.
Ein solches Netzwerk zwischen Landwirtschaft und Nutztierhaltern schafft eine höhere Akzeptanz in diesem Bereich. Dort, wo Landestierschutzbeauftragte eingesetzt werden, sind notwendige gesellschaftliche Diskussionen angestoßen, begleitet und auch moderiert worden. Warum sollen wir das nicht auch für Nordrhein-Westfalen versuchen?
Sicherlich, Herr Deppe ist eben darauf eingegangen, haben wir mit dem Landestierschutzbeirat bereits ein Gremium, das sich mit dem Tierschutz in NordrheinWestfalen befasst. Aber das ist zu wenig, wenn wir das erreichen wollen, was wir uns immer vorgenommen und auf die Fahnen geschrieben haben.
Um den Tierschutz in NRW tatsächlich im Einklang mit allen auch noch so verschiedenen Interessensgruppen sinnvoll weiterzuentwickeln, braucht es umfassende Beratung und konkrete Konzepte. Dazu bedarf es einer Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen.
sollte man das hier wirklich ernsthaft prüfen. Und sie ergänzen das auch in all den anderen Bereichen, die Sie, Herr Deppe, gerade erwähnt haben.
Zum Schluss betone ich extra noch einmal, dass eine Umsetzung von Tierschutzrechten ohne eine Einbindung der Tierschutzverbände langfristig nicht möglich ist. Wenn der Tierschutz für die Landesregierung, wie in der Debatte im Januar und in der Antwort auf die Große Anfrage betont wurde, einen besonders hohen Stellenwert hat, sollte sie diese Bedeutung durch die Einrichtung eines oder einer Tierschutzbeauftragten unterstreichen und ein klares Zeichen setzen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Watermann-Krass. – Für die FDPFraktion hat nun Herr Kollege Terhaag das Wort.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierwohl und Tierschutz sind wichtige Themen, mit denen sich die NRW-Koalition intensiv beschäftigt, bei denen sie Verbesserungen auf den Weg gebracht hat und weiter angehen wird.
Wir sind uns mit Ihnen, liebe Kollegen der Grünen, einig, dass Tierhaltung in Teilbereichen reformiert werden muss. Wir sind uns aber auch sicher, dass die Mehrzahl der Landwirte das ähnlich sieht.
Aus diesem Grund haben wir das Tierwohl auch explizit in unsere Koalitionsvereinbarung aufgenommen. Wir haben niedergeschrieben, dass wir eine am Tierwohl orientierte Haltung von Nutztieren wollen, die sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet und im Dialog mit den Betroffenen stattfindet.
Die Einstellung und das Kaufverhalten der Verbraucher haben sich vor allem im Lebensmittelbereich in den letzten Jahrzehnten verändert und weiterentwickelt. Landwirtschaft und Einzelhandel haben hierauf in Teilbereichen reagiert und schon viele Verbesserungen durchgeführt. Denn – da sind wir uns hier alle, glaube ich, einig – wir wollen, dass es Tieren gut geht und dass ihre Lebensbedingungen tiergerecht sind. Wir alle wollen den Schutz der Tiere.
Nicht einig sind wir uns – damit komme ich jetzt zu Ihrem Antrag – allerdings in der Bewertung, dass die NRW-Koalition den Tierschutz seit ihrer Amtsübernahme vernachlässigt hätte.
Als Beleg nennen Sie in Ihrem Antrag die Abschaffung des Verbandsklagerechts. Wir haben hier im Plenum und auch im Ausschuss darüber ausführlich
diskutiert, dass die Abschaffung des Verbandsklagerechts nicht zur strukturellen Schwächung des Tierschutzes geführt hat.
Das Mitwirkungs- und Klagerecht war nämlich so stark begrenzt, dass kein wirklicher Einfluss auf das Tierwohl genommen werden konnte.
Wenn ich Ihren Antrag lese, so stelle ich fest, dass Sie das Verbandsklagerecht als das einzig wahre Gesetz darstellen, womit Tierschutz überhaupt erst möglich gewesen wäre. So kann man das lesen.
Das entspricht bei Weitem nicht der Wahrheit. Denn Tierschutz wird durch Tierschutzgesetze gewährleistet. Dass diese eingehalten werden, dafür steht die NRW-Koalition.
Tierschutz erreicht man am besten, indem die bestehenden Gesetze konsequent angewendet werden. Bestehende Strukturen des Tierschutzes müssen gestärkt und innovative Ansätze verfolgt werden. Ich unterstreiche das gerne, indem ich festhalte, dass wir es immens wichtig und richtig finden, dass Tierschutz auf Bundes- und Landesebene Verfassungsrang hat.
Weiterhin dürfen wir in Ihrem Antrag lesen, dass die Abschaffung des Büros der Tierschutzverbände eine Katastrophe für den Tierschutz sei, und zwar nicht nur aufgrund der Abschaffung des Verbandsklagerechts, sondern auch wegen der vielen anderen wichtigen Dinge, die das Büro koordiniert haben soll.
Liebe Grüne, es handelt sich um eine Entscheidung der Tierschutzvereine selbst, dieses Büro zu schließen, da diese es freiwillig betrieben haben.
Auch die von Ihnen hochgelobte Stabsstelle Umweltkriminalität – auch darüber haben wir uns schon des Öfteren ausgetauscht – hat den Tierschutz nicht gestärkt, sondern höchstens im Nachhinein bei der Aufklärung von Umweltstraftaten eine Rolle gespielt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die NRW-Koalition geht im Tierschutz in einigen Bereichen sogar weiter als jedes andere Bundesland. So setzen wir uns zum Beispiel – das werden wir heute unter einem anderen Tagesordnungspunkt diskutieren – erstmalig für eine Videoüberwachung in Schlachthöfen ein. Auch die kommende Nutztierhaltungsstrategie wird den Tierschutz weiterentwickeln und verbessern.
Der Tierschutz hat somit für die NRW-Koalition eine hohe Priorität. Wir werden uns für weitere Verbesserungen einsetzen. Ob ein Tierschutzbeauftragter hierfür das geeignete Mittel ist, können wir gerne im Ausschuss weiter diskutieren. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Terhaag. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Dr. Blex das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht erst, seitdem aufgeflogen ist, dass Ursula von der Leyen dubiosen Beratern dreistellige Millionenbeträge in den Rachen wirft, steht fest: Sie alle haben aus unserem Land eine Beraterrepublik gemacht. Dutzende Beauftragte sind in den Ministerien angesiedelt, wo sie die Regierungen als – in Anführungszeichen – unabhängige Experten auf einem bestimmten Sachgebiet beraten sollen – so zumindest die Idee.
Die Bundesregierung leistet sich aktuell 38 Beauftragte, die sie beraten – ein Beweis für die Unfähigkeit des Merkel-Kabinetts, die Probleme unseres Landes auf lange Sicht selbst lösen zu können oder zu wollen.
Nicht selten sind die Aufgaben der Beauftragten einfach nur grotesk. So gibt es noch immer einen Beauftragten der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich, 20 Jahre nachdem die Bundesregierung offiziell ihre Arbeit in Berlin aufgenommen hat. Am meisten belustigt hat mich jedoch zu erfahren, dass die Bundesregierung seit 2006 einen Beauftragten für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung beschäftigt. Hört, hört! Der gönnt sich wohl einen längeren Sonderurlaub.
Verehrte Kollegen, natürlich lässt sich jeder Posten irgendwie begründen. Deshalb gehört es zur Tradition der Altparteien, Beauftragte zu einem weiteren Versorgungsposten für ausgediente Altpolitiker, Studienabbrecher oder Plagiatsdoktoren zu machen.
Die Laschet-Koalition benennt ihre Landesbeauftragten nach Gutdünken, gerne auch ohne parlamentarische Debatte. Wenn man in Nordrhein-Westfalen Beauftragter werden möchte, sollte man deshalb im Besitz eines Parteibuchs der regierenden Altparteien sein. Die letzten drei Landesbeauftragten sind ExBundestagsabgeordnete von CDU und FDP.
Was den Antrag der Grüninnen betrifft, so habe ich keinen Zweifel daran, dass es sich um einen Versorgungsposten für eine grüne Hinterbänklerin handelt. Es spielt keine Rolle, ob er, sie oder es überhaupt über die notwendige Qualifikation für den Job verfügt.
Der deutsche Normalbürger fragt sich, was sich die Grünen als Nächstes ausgedacht haben. Kommt bald die Insektenschutzbeauftragte oder die Mikroplastikbeauftragte? Ich traue den Grüninnen nicht viel zu, diesen Unsinn aber schon.
Was letztlich den Landestierschutzbeauftragten angeht, so gibt es beim Thema „Tierschutz“ weder außergewöhnliche Koordinierungsaufgaben noch dringlichen Vermittlungsbedarf zwischen den Ministerien.
Tierschutz ressortiert einzig und allein im Umweltministerium. Der vorliegende Antrag erweckt den Anschein, als gäbe es dort im gesamten Geschäftsbereich niemanden, der sich mit Tierschutz auskennt, als wäre das ganze Referat für Tierschutzfragen für die Aufgaben des Tierschutzes zu doof.
Die hinter dem Antrag stehende Absicht ist klar: Sie haben die Schließung des Landestierschutzbüros als Folge des abgelaufenen Verbandsklagerechts nicht verkraftet. Also soll nun ein Tierschutzbeauftragter die Aufgaben dieses Büros übernehmen. Sie brauchen nämlich klagewütige Querulanten im Ministerium, die unter dem Vorwand des Tierschutzes parlamentarische Beschlüsse kippen und der ÖkoLobby dienen.
Niemand wird bei dem Tierschutzbeauftragten anrufen. Nur Pseudo-Tierschutzvereine werden davon Gebrauch machen. Für sie soll mit diesem Antrag wieder ein direkter Kanal ins Ministerium geschaffen werden. Mit ausreichender Überzeugungsarbeit kann dort dann besonders leicht politischer Druck aufgebaut werden.
Das Ganze wird mit der Forderung der Grünen nach einer eigenen Stabsstelle im Ministerium auch noch strukturell gefestigt. Das ist auf den ersten Blick durchschaubar.
Liebe Grüninnen, Sie machen sich nicht einmal die Mühe, Ihren Antrag vernünftig zu begründen. An keiner einzigen Stelle wird der vermeintliche gesellschaftliche Mehrwert begründet. Nun ja, es gibt ihn nicht. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist uns allen ein ganz wichtiges Anliegen, den Tierschutz in NordrheinWestfalen weiterzuentwickeln. Wir haben das zuletzt – es ist schon von allen Rednern, glaube ich, darauf eingegangen worden – im Rahmen der Großen Anfrage zu Tierhaltung und Tierschutz in NordrheinWestfalen begonnen und daher auch über den grundsätzlichen Reformbedarf diskutiert.
Unabhängig von dieser grundsätzlichen Ausrichtung der Tierhaltung sehe auch ich Bedarf, die Tierhaltung anhand wichtiger tierschutzfachlicher Einzelthemen weiterzuentwickeln und den Tierschutz zu stärken. Wir werden das gleich noch tun, beispielsweise wenn es um das Thema „Videokontrollen in Schlachthöfen“ geht.
Wir sprechen über Tiertransporte, ein ganz wichtiges Thema. Dazu ist aktuell in Bayern ein ganz wichtiger Antrag und Ansatz verfolgt worden. Es geht außerdem um Kupierverzicht bei Schweinen und um die Schweinehaltung insgesamt.