Die AfD-Fraktion kann sich abschließend wegen der unzähligen offenen Fragen und der absoluten Dürftigkeit des Inhalts nur enthalten. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Dr. Blex. – Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Heinen-Esser das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir das Thema „Videokontrollen in Schlachthöfen“ heute noch einmal diskutieren, weil es ein wichtiges Thema ist.
Nordrhein-Westfalen hat sich der niedersächsischen Initiative angeschlossen, nachdem es dort zu einem echten Verstoß gekommen ist und die Niedersächsische Landwirtschaftsministerin richtigerweise sehr schnell entsprechende Konsequenzen gezogen hat. Sie hat den Schlachthof geschlossen, aber auch gefragt: Was kann ich diesem System entgegnen, und wie kann ich die Kontrollen in den Schlachthöfen verbessern?
Ein wesentliches Instrument dafür ist die Videokontrolle. Sie ist einfach machbar, handhabbar und durchsetzbar. Die Veterinäre haben damit eine Chance, bei Verstößen relativ schnell darauf zuzugreifen.
Verschiedene Themen werden diskutiert, zum Beispiel, ob es eine Smartphoneüberwachung geben soll und welche Aufzeichnungsmöglichkeiten es gibt.
Wir halten das für sehr wichtig. Der Antrag, den wir am vergangenen Freitag im Bundesrat eingebracht haben, wird nächste Woche im Ausschuss weiter beraten, und wir hoffen, dass sich möglichst viele Länder diesem Antrag anschließen werden, damit wir am Ende erreichen, dass der Bund eine Gesetzesänderung macht; denn die muss vom Bundesgesetzgeber gemacht werden.
Die Unternehmer sind rechtlich verpflichtet, den Tierschutz am Schlachthof in besonderem Maße anzuwenden und sicherzustellen. Der Prozess bis zur Tötung kann nicht automatisiert durchgeführt werden. Deswegen werden natürlich qualifizierte Mitarbeiter benötigt. Diese müssen ebenso wie das amtliche Überwachungspersonal eingreifen. Wir sind uns wohl alle einig, dass es gar nicht geht, wenn beispielsweise Veterinäre das nicht tun und es nicht melden.
Natürlich ist es so, dass Datenschutzanforderungen berücksichtigt werden müssen. Es gibt aber Möglichkeiten und Lösungen, genau dies zu tun. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir mit den Gewerkschaften auf einen gemeinsamen Nenner kommen werden.
Wir sind nicht das erste Land, in dem das Thema „Videokontrollen“ tatsächlich diskutiert wird. Andere EULänder – Frankreich beispielsweise – planen, die Videoüberwachung in Schlachtbetrieben einzusetzen. In Polen gibt es bereits heute eine Aufzeichnungspflicht von drei Monaten; sie soll auf ein halbes Jahr verlängert werden.
In Niedersachsen ist es – sicherlich auch im Vorgriff auf die Bundesratsinitiative – gelungen, eine Vereinbarung mit den Wirtschaftsverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden über die freiwillige Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen zu treffen.
Das ist eine Vereinbarung, die wir auch in NordrheinWestfalen auf jeden Fall treffen wollen. Wir sind schon dabei, Gespräche mit der Wirtschaft zu führen. Folgendes muss uns klar sein: Freiwillige Vereinbarungen in zwei Bundesländern reichen absolut nicht aus. Wir brauchen eine vernünftige, in allen Bundesländern geltende Gesetzgebung, mit der wir es tatsächlich schaffen, in den Schlachtbetrieben den Tierschutzanforderungen und vor allem den ethischen Anforderungen gerecht zu werden.
Deshalb werbe ich hier jetzt noch mal ausdrücklich für diesen Antrag. Ich finde, es wäre ein deutliches Zeichen, wenn dieser Antrag mit einer breiten Mehrheit unterstützt würde; denn das Thema ist wichtig. Natürlich findet man immer etwas, was man verbessern könnte. Aber es wäre ein gutes Zeichen, die
Botschaft auszusenden, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen der Meinung ist, dass es hier zu Verbesserungen kommen muss.
In diesem Sinne – und damit meine ich vor allem die Kollegen von der SPD –: Geben Sie sich einen Ruck! – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir sind damit am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 8 angelangt und kommen zur Abstimmung.
Wie Sie wissen, haben die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP eine direkte Abstimmung beantragt, sodass wir jetzt zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/5065 kommen können.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU, die FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Wer stimmt dagegen? – Das ist, wie angekündigt, die SPD-Fraktion. Dann frage ich noch die Enthaltungen ab. – Die kommen von der AfDFraktion. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Antrag Drucksache 17/5065 angenommen worden.
betriebs Straßenbau brauchen Klarheit: Landesregierung muss endlich klare Beschäftigungsperspektive und Organisations- sowie Aufgabenstruktur vorlegen
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion Herr Kollege Dudas das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Antrag der SPD-Fraktion befasst sich mit einem Landesbetrieb, der sich um unsere Infrastruktur und damit die verkehrlichen Lebensadern in Nordrhein-Westfalen kümmert: der Landesbetrieb Straßen.NRW.
Bevor ich zum Inhalt unseres Antrags komme, möchte ich vorweg noch einmal Danke sagen, Danke an den Landesbetrieb und ganz besonders an die gut 5.650 Beschäftigten von Straßen.NRW, die jeden Tag das Beste leisten, um den Verkehr auf den Landes- und Bundesstraßen und natürlich den Autobahnen zu ermöglichen. Vielen Dank dafür!
Das sage ich auch deshalb, weil der Landesbetrieb leider immer wieder von geneigter Seite angegangen wird. Aber mehr noch als unsere Anerkennung brauchen die Beschäftigten bei Straßen.NRW funktionierende Strukturen, in denen sie arbeiten können. Genau darum geht es heute in dem Antrag meiner Fraktion.
Denn es stehen große Veränderungen für die Straßenbauverwaltung an. Zum 1. Januar 2021 gehen die Aufgaben für den Bereich der Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen an den Bund über. Rund 2.300 Beschäftigte sind davon betroffen. Es gibt für entsprechende Vorgänge bei Betriebsübergängen klare Regeln, festgeschrieben in § 613a BGB.
Doch leider ist es diesmal nicht ganz so einfach, denn der Bund hat besondere Wünsche. Im Rahmen des Aufgabenübergangs sollen schon jetzt die künftigen Zielstrukturen in den Straßenbauverwaltungen angelegt werden. Das bedeutet den Aufbau eines neuen Betriebs, während das bisherige Geschäft weiterläuft. Dass dies eine enorme Mehrbelastung zum bereits jetzt hohen Arbeitsaufkommen nach sich zieht, muss allen Beteiligten klar sein.
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, die vorherrschende Unklarheit, wie der Bereich für die Bundesautobahnen künftig aussehen wird, macht Straßen.NRW als Arbeitgeber für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber nicht gerade attraktiver. Das gilt selbstredend auch für die jetzigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht wissen, wo sie künftig ihren Platz haben werden. Die Beschäftigten erwarten vollkommen zu Recht klare Ansagen, wie es weitergeht.
Ich will mir gar nicht ausmalen, was passiert, wenn durch ein schlechtes Management der politisch Verantwortlichen künftig geplante Investitionen in das Landesstraßennetz gefährdet werden.
Es ist dringend notwendig, dass Straßen.NRW als guter, attraktiver Arbeitgeber gestärkt wird und die Präsenz in der Fläche beibehalten wird. Dabei ist und bleibt die Mitbestimmung unverrückbarer Teil der betrieblichen Demokratie.
Eine solch klare und verbindliche Aussage in Richtung der Kolleginnen und Kollegen bei Straßen.NRW muss auch von der Landesregierung erfolgen.
Herr Minister, Herr Staatssekretär, wir erwarten von Ihnen, dass Sie diese betriebsverfassungsrechtlich verbriefte Beteiligung sicherstellen.
Halten wir fest: Der Landesbetrieb basiert auf der Kompetenz und der Einsatzbereitschaft seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Straßen.NRW darf die Leistungsfähigkeit im anstehenden Transformationsprozess nicht verlieren. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss eine klare Beschäftigungsperspektive gegeben werden, um eine drohende Abwanderung zu verhindern; gerade auch mit Blick auf die bestehenden Probleme, neue Beschäftigte zu gewinnen.
Daher fordern wir die Landesregierung auf, sich nicht nur klar zu Straßen.NRW zu bekennen, was im Übrigen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, sondern einen echten Betriebsübergang nach § 613a BGB sicherzustellen,
damit die Auftragsverwaltung gemäß Grundgesetz auch über das Jahr 2021 hinaus gegeben ist, bis der Umformungsprozess abgeschlossen ist und
damit einhergehend ein Konzept, das die Aufgabenwahrnehmung durch Straßen.NRW bis zum Jahr 2021 sicherstellt und die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gewährleistet, und ein Konzept für Kriterien und Bedingungen für Zuweisung, Überleitung und Gestellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgelegt wird.
Ich hoffe daher auf eine konstruktive Diskussion in den Ausschüssen und danke Ihnen zu dieser späten Stunde für Ihre Aufmerksamkeit.