Damit können wir abstimmen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/5057 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Innenausschuss. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag ebenfalls zur Mitberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung finden statt nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses.
So soll es sein, wenn niemand etwas dagegen hat. – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen, und es wird dann auch so verfahren.
Wir können also abstimmen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/5069 an den Verkehrsausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung finden statt nach Vorlage der
So soll es sein. Spricht etwas dagegen? – Nein. Spricht auch niemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand? – Nein. Einstimmig so überwiesen.
der Behauptung der Bundesstadt Bonn, Gemeinde Much und Stadt Velbert, §§ 8 Abs. 3 Satz 2 und 3, 27 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes NordrheinWestfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2018 (Gemeindefi- nanzierungsgesetz 2018 – GFG 2018) vom 23. Januar 2018 (GV.NRW S. 68 ff.) i. V. m. Anlage 3 zu diesem Gesetz verletzten die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung
Wir können also abstimmen. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/5111 Neudruck, zu dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof keine Stellungnahme abzugeben. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/5111 – Neudruck. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht so. Damit ist diese Beschlussempfehlung Drucksache 17/5111 – Neudruck – einstimmig angenommen, wonach keine Stellungnahme abgegeben werden soll.
len gemäß § 64 Abs. 2 LHO zur Veräußerung von Liegenschaften des Sondervermögens Bau- und Liegenschaftsbetrieb NordrheinWestfalen (BLB NRW) – Bebautes Grundstück Bad Honnef, Lohfelder Straße“
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Drucksache 15/5113, der Vorlage 17/1625 – Neudruck – zuzustimmen und damit in die Grundstücksveräußerung einzuwilligen. Wer stimmt dem Antrag des Ministeriums der Finanzen Vorlage 17/1625 – Neudruck – zu? Gibt es dazu Gegenstimmen? – Gibt es dazu Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 17/5113 dem in Vorlage 17/1625 – Neudruck – enthaltenen Antrag des Finanzministers einstimmig entsprochen worden.
len gemäß § 64 Abs. 2 LHO zur Veräußerung von Liegenschaften des Sondervermögens Bau- und Liegenschaftsbetrieb NordrheinWestfalen (BLB NRW) – Bebautes Grundstück in Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstaße
Wir können abstimmen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/5114, der Vorlage 17/1695 zuzustimmen und damit in die Grundstücksveräußerung einzuwilligen. Wer stimmt dem Antrag des Ministeriums der Finanzen zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht zu sehen. Damit ist entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache
Die Übersicht 16 enthält sechs Anträge sowie drei Änderungsanträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an einen Ausschuss zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend der Übersicht 16. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Nein. Damit sind die in Drucksache 17/5147
Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit Übersicht 17/20 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir hier abstimmen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Wir stimmen ab. Wer stimmt der Bestätigung zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 17/20 einstimmig bestätigt.