Protokoll der Sitzung vom 21.02.2019

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Ein weiterer Punkt: Wir wissen alle, dass die Situation sich verändert. Sie verändert sich deswegen, weil man im Jahre 1992 durch einen Rentenkompromiss von Herrn Dreßler, SPD, und Norbert Blüm, CDU, die Rente nach Mindesteinkommen abgeschafft hat. Sie gilt für Beiträge, die bis 1992 gezahlt worden sind.

Damals hatte man eine Regelung, durch die unterdurchschnittliche Einkünfte in der Rentenversicherung aufgewertet worden sind. Das ist 1992 im Konsens der beiden Parteien abgeschafft worden, weil wir der Meinung waren – ich war damals junger Bundestagsabgeordneter –, dass es nicht richtig ist, dass bei der zunehmenden Teilzeitarbeit relativ hohe Stundenlöhne auch rentenrechtlich aufgewertet werden.

Jetzt haben wir die Situation, dass es auch heute noch Menschen mit niedrigen Löhnen gibt. In Nordrhein-Westfalen arbeiten 24 % der Menschen, die vollschichtig arbeiten, für Löhne von unter 2.000 Euro brutto. Diese Menschen werden nach heutigem Rentenrecht nicht so lange arbeiten können, dass sie eine Rente bekommen, die erheblich oberhalb der Grundsicherung liegt. Das ist Fakt.

Fakt ist auch, dass die Menschen, die weniger als 2.000 Euro brutto verdienen, in Nordrhein-Westfalen nur zu 15 % Betriebsrenten erhalten, und dass Menschen, die über 5.000 Euro brutto bekommen, zu 75 % Betriebsrenten haben. Wer diese Zahlen kennt, der weiß, dass wir offenkundig ein Problem haben. Dass sich ein Teil der Menschen darüber Gedanken macht und Angst hat, das kann ich sehr gut nachvollziehen; denn sie wissen, wo das mit 65, 66 Jahren endet.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Ich habe vom ersten Tag der Debatte an, nachdem Herr Heil damit rausgekommen ist – ich glaube, es ist zwei, drei Wochen her –, gesagt: Redet nicht alles kaputt. Wir haben solche Vorschläge schon öfter kaputtgeredet. Ursula von der Leyen – das ist schon lange her – hat dazu auch mal Vorschläge gemacht; die sind ebenfalls alle kaputtgeredet worden.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Ich lege großen Wert darauf, dass wir das Problem jetzt mal lösen.

Lassen Sie mich etwas zur Bedürftigkeitsprüfung sagen. Ich glaube, dass es richtig wäre, so etwas über Steuern zu finanzieren und nicht über Rentenversicherungsbeiträge. Wenn man es aber über Steuern finanziert, dann ist man nicht in einem Beitragsbezugssystem,

(Bodo Löttgen [CDU]: Genau!)

auch Äquivalenzprinzip genannt, sondern dann redet man über eine Steuerleistung.

(Nadja Lüders [SPD]: Dann machen wir das bei der Mütterrente auch?)

Und bei einer Steuerleistung darf ich schon fragen: Ist die zielgenau?

Ich bin der Meinung, dass man Lebensläufe in der Alterssicherung nicht mehr ändern kann.

(Nadja Lüders [SPD]: Dann machen wir das bei der Mütterrente auch!)

Das heißt, wenn der Lebensentwurf eines Paares so war, dass der eine Ehepartner in Vollzeit gearbeitet hat und der andere, etwa wegen Verpflichtungen in der Familie, in Teilzeit gearbeitet hat, dann kann sich dadurch, dass der 65. Geburtstag eintritt, nicht alles ändern, sondern dann ist das eine Nachzeichnung in der Alterssicherung.

Deswegen glaube ich, dass eine solche Grundrente – wie auch immer wir sie nennen – eine Bedürftigkeitsprüfung haben muss.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Bevor Sie jetzt sofort loslegen, will ich Ihnen sagen, dass ich mit der jetzigen Bedürftigkeitsprüfung nicht einverstanden bin. Ich habe sie mir mal angesehen. Da steht drin: Du bekommst heute die Grundsicherung im Alter, wenn du nur noch 5.000 Euro auf dem Sparbuch hast. – Ich kenne aber ganz viele Leute, die immer wenig verdient haben, und die haben sich fürs Alter 15.000 Euro oder 20.000 Euro angespart. Viele denken auch: Die Hälfte davon brauche ich alleine schon für eine vernünftige Beerdigung.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Wenn Sie sich mal die Vermögensfreigrenzen in der Hartz-IV-Gesetzgebung, in der anderen Grundsicherung, ansehen, stellen Sie fest,

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

dass es dort viel höhere Vermögensschongrenzen gibt.

Kommen wir zum eigengenutzten Haus. Sicher wurde in das Gesetz geschrieben, dass das im Grundsatz geschützt ist. Aber wissen Sie, was da mittlerweile in dem Prüfkatalog steht? Wenn man als Alleinstehender mehr als 90 m3 bewohnt, dann hat man ein Problem. Jetzt kenne ich aber die Leute bei uns im Dorf, die in den 60er-Jahren gebaut haben. Die haben ein Haus gebaut für Mann, Frau, zwei, drei Kinder, vielleicht vier Kinder.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist doch falsch, was du sagst!)

Am Ende bleibt einer übrig, und dann kann der dem Grundsicherungsamt erklären, warum sein Haus mehr als 90 m3 hat.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Ja, Entschuldigung, auf die Kinder überschreiben … Und was, wenn sie Eigentümerin ist?

Das nächste Problem: Wenn das Grundstück in der Stadt liegt, darf es nicht größer als 350 m3 sein,

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

wenn es auf dem Land liegt, darf es nicht größer als 500 m3 sein. Darüber werden demnächst Debatten in den ländlichen Regionen geführt, in denen die Grundstücke früher nun mal größer waren.

Kommen wir zu den Vermögensanrechnungen. Wenn wir uns mal vernünftig unterhalten würden, könnten wir ja auf die Idee kommen, dass uns bei einer Bedürftigkeitsprüfung kein Vermögen interessiert, sondern nur noch laufende Einnahmen. Und wenn mir einer sagt, ich würde hohe Vermögen schützen, dann kann ich nur entgegnen: Im Regelfall führen hohe Vermögen auch zu laufenden Einnahmen.

Dann hätte man diese Frage schon wesentlich anders beantwortet als im Rahmen dieser SchwarzWeiß-Diskussion, die heute Morgen geführt wird.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich rate uns daher, in dieser Debatte verstärkt das Gemeinsame suchen, das heute auch deutlich geworden ist. Alle Redner aller Fraktionen – darüber freue ich mich – haben gesagt: Wir wollen eine Regelung, durch die ein Mensch, der ein Leben lang fleißig war, im Alter besser dasteht als jemand, der das nicht war. Darüber gibt es hier doch Einvernehmen.

„Ein Leben lang fleißig“ heißt auch, dass wir hier über einige Jahrzehnte reden. Ob ich da eine strenge so Grenze mit 35 Jahren machen würde oder ob man das auch etwas flexibler gestalten kann, muss man sehen. Es gibt auch Modelle, mit denen man das Ganze etwas gleitender gestalten kann, ohne diese starken Brüche. Ich habe dazu mit der „plusrente“ einen ganz konkreten Vorschlag in der bundespolitischen Debatte gemacht. Ich weiß, dass mein Modell auch im BMA nicht so ganz unmöglich gefunden wird.

Sie kennen die Debatte: Warum steht derjenige mit den 35 Beitragsjahren unter einem besonderen Schutz und derjenige mit 33 oder 29 Jahren nicht? Warum wird eine Halbtagsbeschäftigung genauso gewertet wie eine Vollzeitbeschäftigung?

Ich halte es für wichtig, dass wir, wenn möglich, zu einer Lösung in dieser Wahlperiode kommen. Wir dürfen aber nichts übers Knie brechen, sondern müssen alles gut überlegen, damit wir in dieser Frage keine neuen Ungerechtigkeiten und keine neuen Brüche schaffen. Das würde wieder zu Riesendebatten und teilweise auch zu Neiddebatten führen.

Wenn man das noch mit einer Bedürftigkeitsprüfung verbindet, die laufende Einnahmen berücksichtigt, reden wir auch nicht mehr von 3 Milliarden Euro, sondern wahrscheinlich – ich kann das jetzt nicht genau ausrechnen – nur noch von 1 Milliarde Euro. Dann sieht die ganze Finanzierung schon völlig anders aus.

Wir sollten jetzt zusehen, dass wir dieses Problem gemeinsam vom Tisch bekommen. Eines muss man bei der ganzen Debatte auch beachten: Der sozialen Marktwirtschaft, die ich sehr vertrete, liegt der Leistungsgedanke zugrunde.

Aber was ist eine Leistung? – Darüber denke ich schon mein halbes Leben nach. Auf jeden Fall ist sicher: Wenn ich sehe, was ein Sparkassendirektor verdient, dann muss ich davon ausgehen, dass er ein großer Leistungsträger ist, weil er in der Regel mehr verdient als ein Bundeskanzler, wenn er eine Landsparkasse leitet.

(Bodo Löttgen [CDU]: So ist es!)

Das wird alles von Aufsichtsräten beschlossen, wo im Übrigen auch einige von uns sitzen.

Ich persönlich trete für eines ein: Wer 30, 40 Jahre lang morgens um 5 Uhr aufsteht und die Sparkasse putzt, ist für mich auch ein Leistungsträger.

(Nadja Lüders [SPD]: Aber von Sparkassendi- rektoren haben wir keine Hunderttausende!)

Davon lasse ich mich nicht abbringen!

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

Deswegen werde ich mit den Möglichkeiten, die mir durch meine Partei zur Verfügung stehen, alles tun, damit wir in dieser Frage zu einer vernünftigen, befriedigenden Lösung kommen.

Wir müssen noch über einen zweiten Punkt nachdenken. Vor 16 Jahren haben wir die Riester-Rente beschlossen, also die Rentenreform, die mit dem Namen Riester verbunden ist. Damals haben wir entschieden, dass das Rentenniveau sinkt, und zwar wegen der demografischen Entwicklung aus guten Gründen. Die Formel funktioniert etwa so: Die Hälfte dessen, was wir jedes Jahr mehr an Lebenserwartung haben, bezahlt die junge Generation, und die andere Hälfte bezahlt die alte Generation durch eine abgeschmolzene Rentensteigerung. Ganz grob gesagt, funktioniert diese Formel so.

(Zuruf: Wie in Spanien!)