Protokoll der Sitzung vom 20.03.2019

Sprache ist im Wandel. Die Kolleginnen haben schon darauf hingewiesen. Sie lebt und wird von denen gelebt, die sie nutzen. Das sind heute nicht mehr Goethe und Schiller, sondern die vielen Menschen, die tagtäglich mit Sprache umgehen. Dementsprechend hat die Sprache sich über die Jahrhunderte und Jahrzehnte entwickelt.

(Helmut Seifen [AfD]: Aber nicht künstlich!)

Sie spiegelt einerseits den Zeitgeist und andererseits – das ist sehr gut so – gesellschaftliche Entwicklungen wider. Ich will ganz deutlich sagen, dass die Frage von Gleichberechtigung keine Mode ist. Das ist auch keine Entscheidung, die wir jeden Tag neu treffen. Vielmehr ist Gleichberechtigung ein Grund- und Menschenrecht mit Verfassungsrang.

Ein Blick ins Grundgesetz zeigt, dass der Staat in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 aufgefordert wird und ist, auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hinzuwirken. Marginalisierung, und sei es sprachliche Marginalisierung, ist eine ebensolche Benachteiligung.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Dementsprechend gilt es, dem konsequent entgegenzutreten. Dem trägt auch § 4 Landesgleichstellungsgesetz Rechnung. Das ist gut und richtig so; denn damit setzt das Land den verfassungsmäßigen Auftrag durch das LGG um.

Kollegin Kopp-Herr hat schon darauf hingewiesen, dass wir in diesem Jahr 100 Jahre Frauenwahlrecht und 70 Jahre Grundgesetz feiern. Es ist doch absurd, dass wir nach wie vor die Diskussion führen, ob Frauen mitgemeint sind. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts und 70 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsartikels im Grundgesetz müsste eigentlich selbst bei Ihnen angekommen sein, dass Frauen selbstverständlich nicht mitgemeint sind, sondern dass sie Teilhabe an der Gesellschaft auch in der Sprache zu Recht einfordern

(Helmut Seifen [AfD]: Genau!)

und dass es gilt, dies endlich konsequent umzusetzen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass auch Inter*Menschen – ob Ihnen das nun passt oder nicht – nicht mitgemeint sind,

sondern dass auch sie sprachlich positiv sichtbar gemacht werden müssen. Das ist ebenfalls gut und richtig; denn es trägt der gesellschaftlichen Vielfalt in unserem Land Rechnung.

Das Gleichstellungsreferat der Landeshauptstadt Hannover und die von ihm – übrigens mit Zustimmung des Oberbürgermeisters und der DezernentInnenkonferenz – herausgegebene „Empfehlung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“

sind schon angesprochen worden. Das ist doch das Vorbild für das 21. Jahrhundert.

Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Nordrhein-Westfalen, wenn es das alles abschafft, Vorbildcharakter haben könnte. Nein! Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Vorbildcharakter haben diejenigen, die die gesellschaftliche Realität abbilden und sich gegen Diskriminierung wenden, und nicht diejenigen, die mit Volldampf ins vorherige Jahrhundert wollen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zu- ruf von Markus Wagner [AfD])

Ich will Ihnen einige Beispiele nennen. Aus „Teilnehmern des Projekts“ werden „Projektteam“ oder „Teilnehmende des Projekts“. Aus einem „Rat der Psychologen“ wird ein „psychologischer Rat“. Es wird nicht gesagt: „Es gab 20 Teilnehmer“, sondern: „Teilgenommen haben 20 Personen“.

Das ist auch kein Rednerpult. Wenn ich hier stehe, muss es auch nicht zwingend ein Rednerinnenpult sein. Es kann auch einfach ein Redepult sein, weil von hier geredet wird.

(Helmut Seifen [AfD]: Das ist doch Quatsch!)

Es tut doch eigentlich nicht weh. Das tut auch Ihnen nicht weh. Ich will es so deutlich sagen: Es nimmt Ihnen auch nicht Ihre Männlichkeit. Da können Sie ganz unbesorgt sein.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Hel- mut Seifen [AfD]: Da habe ich keine Sorge!)

Sehr geehrte Damen und Herren, im Antrag – daran kann man sehen, in welche beängstigende Richtung diese Diskussion geht – schreiben Sie vom „Missbrauch der Sprache“. In Debatten wird auch gerne davon gesprochen, dass die Sprache vergewaltigt werde.

(Zuruf von der AfD: Genau!)

Kollegin Schneider hat schon darauf hingewiesen, dass das zum einen Gewalt gegen Frauen verharmlost. Und das werden wir nicht zulassen. Zum anderen macht es noch einmal sehr deutlich, was für ein Abwehrkampf gegen die offene Gesellschaft das ist.

Aber glücklicherweise werden Sie diesen Abwehrkampf, dieses letzte Aufbäumen der hegemonialen Männlichkeit, nicht gewinnen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD – Lachen von Helmut Seifen [AfD])

Weder sind die Diskriminierung bei Karnevalsreden und die Diffamierung von Minderheiten eine gute Tradition, noch ist eine exkludierende Sprache, zu der Sie mit Ihrem Antrag zurückkehren wollen, eine „schöne kulturelle Überlieferung“, wie Sie schreiben. Nein! Ihr Antrag ist nichts anderes als ein Zurück in die Vergangenheit. Er zeigt sehr eindeutig Ihre ewig gestrige Haltung.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als Nächstem erteile ich dem fraktionslosen Abgeordneten Herrn Pretzell das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen!

(Zuruf einer SPD-Abgeordneten: Danke! Dann können wir ja gehen!)

Sie können auch bleiben und zuhören; ganz, wie es Ihnen beliebt.

Vorhin ist das Beispiel der Universität Leipzig genannt worden. Interessanterweise hat die Universität Leipzig sich auch dafür entschieden, sich auf eine Version festzulegen. Das ist nämlich sprachlich einfacher, als ständig zwei bzw., wenn wir auch Inter*Menschen berücksichtigen, drei Geschlechter richtig anzusprechen. Man hat sich dort für das generische Femininum entschieden. – Das nur der Vollständigkeit halber.

Völlig zu Recht hat meine Vorrednerin gesagt, dass Sprache, gerade beim Thema „Gender“, derzeit dem Zeitgeist folgt. Das ist vielleicht auch Teil des Problems. Wenn wir mit der Sprache ständig den Zeitgeist folgen, müssen wir die Sprache nämlich immer wieder ändern. Das ist überaus hinderlich.

Der Verweis auf Art. 3 des Grundgesetzes ist aus folgendem Grund besonders lustig – vorhin war von der Bundeskanzlerin die Rede –: Dieselben Väter und Mütter des Grundgesetzes, die den Art. 3 dort hineingeschrieben haben, haben in Art. 63 den Bundeskanzler normiert. Die Bundeskanzlerin hat das nicht gestört, sie ist trotzdem Bundeskanzlerin geworden. Das hat am Ende eben nicht verhindert, dass eine Frau Bundeskanzlerin wird.

(Verena Schäffer [GRÜNE]: Was für ein Brül- ler! – Josefine Paul [GRÜNE]: Wenn man kein Beispiel hat, sollte man es lassen!)

Sprache findet in der Welt normaler Menschen, die nicht Politiker sind, nach wie vor ohne Gendersternchen und ohne Binnen-I statt.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Vielleicht in Ihrer All- tagswelt!)

Es ist gerade nicht so, dass die Politik dem Zeitgeist folgt, sondern die Politik versucht, einen Zeitgeist überhaupt erst zu initiieren. Ich kann Ihnen sagen: In meinem Privatleben

(Josefine Paul [GRÜNE]: Das glaube ich Ihnen gerne!)

wird ohne Gendersternchen, ohne zwei, drei – ich weiß nicht, wie viele – Geschlechter gesprochen, und das funktioniert.

(Josefine Paul [GRÜNE]: In meinem …)

In Ihrem auch? Wunderbar!

(Josefine Paul [GRÜNE]: Nein, in meinem wird gegendert! Das können die!)

Die Frage ist, warum Behörden unbedingt auf diese Art und Weise kommunizieren sollen, sodass Menschen sie nicht mehr verstehen. Ich halte das für absolut überflüssig.

(Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE])

Eben nicht nur Mann und Frau. Am Ende kommt das Thema „Inter*Menschen“ auch noch dazu. Die müssen Sie dann auch noch hinzufügen.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Ja, richtig so! – Re- gina Kopp-Herr [SPD]: Ja, und das ist auch richtig!)

Ja, und, und, und …

Deutsche Behördenschreiben sind ja für ihre Einfachheit, Schlichtheit und Verständlichkeit bekannt.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Hören Sie sich ei- gentlich selber zu?)